Ausgezeichnete Kundenzufriedenheit
über 3.000 Gutachten pro Jahr
Garantierte Anerkennung
Immobiliengutachten · Erbschaft & Schenkung

Sie haben geerbt.
Jetzt brauchen Sie Klarheit, keinen weiteren Aufwand.

Zertifiziertes Gutachten — verwertbar für Finanzamt und Gericht. Festpreis ab 1.490 €. Fertig in 10 Werktagen.

Jetzt Immobilienwert klären lassen
Unsere Einsatzgebiete
Immobilie geerbt
Wert für Finanzamt und Erbteilung offiziell festlegen.
Immobilie übertragen
Wert als Grundlage für Freibeträge sichern.
Erben­gemeinschaft
Neutraler Wert als verbindliche Grundlage für alle.
Übertragung zu Lebzeiten
Immobilienwert jetzt rechtssicher festhalten.

Wir garantieren die fachliche Verwertbarkeit unserer Gutachten für steuerliche Zwecke und begleiten Sie bis zur abschließenden Entscheidung des Finanzamts.

Warum ein offizielles Gutachten?

Was kostet ein Gutachten?
Und was kostet es, keines zu haben?

Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie vom Schreibtisch aus. Zustand, Mängel und lokale Besonderheiten werden nicht berücksichtigt. Widersprechen können Sie nur mit einem zertifizierten Gutachten. Ohne nicht.

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Rechenbeispiel · Erbschaft
Finanzamt-Bewertung
800.000 €
Tatsächlicher Marktwert
700.000 €
Überbewertung
100.000 €
Steuerersparnis (ca. 15 %)
27.000 €
CERTA-Gutachten
3.490 €
Ihre Ersparnis
23.510 €
3.490 € investiert. 13.500 € Erbschaftsteuer gespart.
 Das Gutachten rechnet sich fast viermal.
Das richtige Gutachten

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Sie zahlen nur die Differenz

Wertgutachten
Festpreis
1.490 €
inkl. MwSt.
Passend, wenn
Finanzamt noch nicht involviert
Freigrenzen noch unklar, kein Bescheid erhalten
Erbteilung wird intern geklärt
Verlässliche Grundlage für alle Beteiligten
Schenkung in Planung
Heute muss noch nichts feststehen
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Upgraden statt neukaufen
Verkehrswertgutachten
Aufpreis beim Upgrade
+ 2.000 €
auf das Wertgutachten. Entspricht 3.490 € gesamt inkl. MwSt.
Passend, wenn
Sie wollen dem Finanzamt widersprechen
Bescheid erhalten, Wert zu hoch angesetzt
(Nachlass-)Gericht involviert
Gerichtsfestes Gutachten zwingend erforderlich
Erbschaftsteuer wird relevant
Freigrenzen überschritten oder unklar
Direkt beauftragen
Genauigkeit
Wie präzise ist der ermittelte Wert
Berücksichtigte Faktoren
Was fließt in die Bewertung ein
Verlässliche Grundlage
Erbe aufteilen & planen, Schenkung
Behördlich anerkannt
Finanzamt, Gericht, Nachlassgericht
Preis
Einmalig, inkl. MwSt.
Online-Bewertung
Algorithmus
Bis zu 40 % Abweichung
Lage, Größe, Baujahr

Nur Basisdaten
Kostenlos
Wertgutachten
Vor-Ort-Termin
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Fundiert ermittelt
Mikrolage, Zustand, Mängel,
Rechte, Besonderheiten
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Vollständig dokumentiert
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1.490 €
Verkehrswertgutachten
Vor-Ort-Termin
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Fundiert ermittelt
Mikrolage, Zustand, Mängel,
Rechte, Besonderheiten
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Vollständig dokumentiert
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+ 2.000 € = 3.490 € Gesamt
Wie das Finanzamt bewertet
Das Finanzamt bewertet Ihre Immobilie nach einer eigenen Methode automatisch, die Zustand, Mängel und lokale Besonderheiten nicht kennt. Das Ergebnis ist pauschal und meist zu Ihrem Nachteil. Widersprechen können Sie nur mit einem zertifizierten Gutachten.

Drei Schritte.
In 10 Werktagen zum fertigen Gutachten.

Von der ersten Nachricht bis zum fertigen Gutachten wissen Sie zu jedem Zeitpunkt, was als nächstes passiert.

Kostenlos beraten lassen
1
Wenige Minuten
Sie melden sich. Wir hören zu.

Kein Fragebogen, kein Formular-Marathon. Ein kurzes Gespräch reicht. Wir wissen danach genau, was Sie brauchen.

2
Termin innerhalb 48 Stunden
Vor Ort. Regional. Persönlich.

Ein Sachverständiger der Ihre Region kennt kommt zu Ihnen. Unterlagen die fehlen besorgen wir selbst.

In 10 Werktagen
Fertig und für immer gültig

Ihr zertifiziertes Gutachten ist Digital signiert und sofort verwendbar. Garantiert von Behörden und Banken anerkannt.

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Das richtige Gutachten

Ein Gutachten muss sich nicht
anfühlen wie eine Steuererklärung.

Unser Team aus zertifizierten Sachverständigen für Erbschaft und Schenkung weiß, wie Unterlagen wirklich aussehen. Deshalb holen wir uns, was wir brauchen, direkt bei Ämtern und Behörden.

Die drei CERTA-Versprechen
01
Gutachten, auf die man sich verlassen kann

Von zertifizierten Sachverständigen individuell erstellt und bei jedem Finanzamt, jedem Gericht und jeder Bank anerkannt. Ohne Einschränkung.

Ich sorge dafür, dass jedes Gutachten methodisch so sauber ist, dass kein Finanzamt es ablehnen kann.

Ich kenne die Anforderungen von Behörden und Gerichten – und schreibe Gutachten, die dort auf Anhieb bestehen.

Ich stelle sicher, dass der ermittelte Wert individuell begründet ist – nicht pauschal, sondern für genau Ihre Immobilie.

J. E. Landsmann
Master of Science Immobilien­bewertung
F. Schellberg
Zertifizierter Sachverständiger
E. Wegener
Sachverständige für Immobilien­bewertung
02
Feste Preise. Planbare Abläufe.

Jedes Gutachten wird sofort bearbeitet. Festpreis von Anfang an, kein Honorar nach Immobilienwert. Was das Gutachten kostet, wissen Sie bevor wir starten.

Festpreise sind eine Grundsatzentscheidung, damit Sie von Anfang an fair wissen, woran Sie sind.

Ich sorge dafür, dass Kapazitäten und Fristen intern so geplant sind, dass Ihr Auftrag pünktlich bei Ihnen ankommt.

Ich optimiere unsere Abläufe kontinuierlich – damit bis zum fertigem Gutachten so wenig Zeit wie möglich liegt.

M. Mertens
Geschäftsführung
Ina Bender-Praß
Operations / Auftrags­steuerung
J. Brandt-Pollmann
Zertifizierte Sachverständige
03
Der einfachste Weg dorthin.

Digital, direkt und ohne Papierchaos für Sie. Unterlagen besorgen wir selbst und Ämter schreiben wir direkt an. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Ich verstehe Ihre Situation, bevor ich intern erkläre, was zu tun ist – damit jeder Schritt sitzt.

Ich sorge dafür, dass unsere Prozesse auf dem Stand des heute Machbaren sind – damit Ihr Gutachten sich nicht anfühlt wie eine Steuererklärung.

Bild von Geschäftsführer Alexander Rausch

Ich mache den Vor-Ort-Termin so einfach und schnell wie möglich – damit es danach direkt weitergeht.

S. Hörl
Immobilien­expertin
A. Rausch
Geschäftsführung
H. Höhlein
zertifizierter Objekbesichtiger

Regionaler Spezialist
für Erbschaft und Schenkung

Jeder unserer Sachverständigen kennt seinen Markt vor Ort. Ein guter Gutachter muss aber mehr können als lokale Preise kennen. Was CERTA dabei von einem regionalen Einzelgutachter unterscheidet, ist mehr als nur die Spezialisierung.

Regionaler Einzelgutachter
Marktkenntnis
Checkmark Icon
Experte mit Ortskenntnis
Checkmark Icon
Experte mit Ortskenntnis
Erbschaft­spezialisierung
Selten spezialisiert
Freigrenzen, Stichtage, Fristen
Checkmark Icon
Tiefenwissen
2.900 Erbschaftsfälle
Honorar
Gekoppelt an Immobilienwert
Interessenkonflikt
Checkmark Icon
Festpreis ab 1.490 €
Unabhängig vom Ergebnis
Verfügbarkeit
Urlaub, Krankheit, Auslastung
Bis zu 4–6 Wochen Wartezeit
Checkmark Icon
Planbarkeit garantiert
Checkmark Icon
Termin in 48 Std. · Gutachten in 10 Werktagen
Unterlagen
Meist analoge Prozesse
Sie beschaffen alles selbst
Checkmark Icon
Digitale Abläufe
Wir beschaffen, was möglich ist

Das sagen
unsere Kunden

104 Bewertungen
24 Bewertungen
Verkehrswertgutachten
Verifiziert per E-Mail
Wir haben bei Ihnen zwei Verkehrsgutachten erstellen lassen und waren sehr zufrieden. Danke für die Zusendung der Zertifikate, die ich angefordert hatte, weil das Finanzamt dies so verlangte. Vorraussichtlich werde ich aufgrund der Erbschaftssteuer noch andere Objekte in Zukunft bewerten lassen müssen. Dann werde ich bestimmt wieder Certa beauftragen.
Verifiziert per E-Mail
Das Gutachten wurde fristgerecht und kompetent erstellt. Wir waren sehr zufrieden mit der Leistung.
Verifiziert per E-Mail
Ich habe von Certa vor kurzem ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen und kann sie nur weiterempfehlen. Von der ersten Anfrage bis zum Endergebnis war das Team sehr professionell und hat einem stets das Gefühl gegeben an der richtigen Adresse zu sein.
104 Bewertungen
24 Bewertungen

Sie haben

Fragen?

Welche Zertifizierungen haben die Sachverständigen der CERTA GmbH?

Unsere Sachverständigen sind nach national und international anerkannten Standards zertifiziert.Sie verfügen über die folgenden Zertifizierungen und Mitgliedschaften:

DIN EN ISO / IEC 17024 - hierbei handelt sich um eine international anerkannte Personenzertifizierung.
Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt.Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet.

DEKRA - Sachverständiger für Immobilienbewertung - die DEKRA ist eine der weltweit führenden und bekanntesten Expertenorganisationen. Unsere Sachverständigen sind von der DEKRA zertifiziert und erfüllen damit die strengen Vorgaben und Anforderungen der DEKRA für die Erstellung von Gutachten.

Mitgliedschaft beim BDSF e.V. - Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - Der BDSF ist einer der größten und ältesten Berufsverbände für Sachverständige in Deutschland. Die Mitgliedschaft setzt eine besondere, durch den Verband geprüfte Fachkenntnis voraus. Der BDSF ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und verfügt über ein großes Netzwerk qualifizierter Sachverständiger und Fachexperten.

Welche Immobilien kann ich von CERTA bewerten lassen?

Sie erhalten die Bewertung folgender Wohnimmobilien zum Festpreis: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Sonderfälle wie Wohnrecht und Nießbrauch, aber auch Wegerecht und Erbpacht.

Für Gewerbe- und Spezialimmobilien erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot - sprechen Sie uns gerne an.

Wie schnell kann ich meine Immobilie bewerten lassen?

In der Regel finden wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen kurzfristigen Termin zur Objektaufnahme vor Ort. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, ist es unser Ziel, das Gutachten innerhalb von 10 Werktagen fertig zu stellen. Um mit der Gutachtenerstellung beginnen zu können, sind wir auf vollständige Objektdaten und -unterlagen angewiesen. Diese müssen uns vom Auftraggeber/Eigentümer oder den jeweils zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Je weniger Unterlagen wir gesondert anfordern müssen, desto schneller können wir mit der Bearbeitung beginnen. Grundsätzlich sind wir hier leider auf Ihre Mithilfe sowie auf die Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden und Ämter angewiesen.

Welche Faktoren können einen Einfluss auf den Verkehrswert meiner Immobilie haben?

Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt.

  • Lage (Mikrolage) und Umfeld (Makrolage) der Immobilie: also die Region, die Stadt, der Stadtteil sowie die unmittelbare Umgebung der Immobilie.
  • Aktuelle Marktlage
  • Größe und Zuschnitt der Immobilie: Hier geht es vor allem um die Größe der Wohn- und Nutzfläche der Immobilie.
  • Alter und (energetischer) Zustand der Immobilie: Wie alt ist die Immobilie? Wie ist der Zustand der Bausubstanz und wie ist der energetische Zustand?
  • Ausstattung der Immobilie: Qualität und Zustand von z.B. Fenstern, Bodenbelägen, Heizung etc.
  • Altlasten auf dem Grundstück
  • Raumaufteilung: Entsprechen Anzahl und Zuschnitt der Räume heutigen Wohnansprüchen?
  • Rechtliche Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrecht o.ä.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einer kostenlosen Internet- oder Maklerbewertung?

Die beiden wichtigsten Unterschiede sind zum einen der Detailgrad und zum anderen die Akzeptanz der Wertfindung bei der der Gegenpartei sowie vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Im Gegensatz zu kostenlosen Bewertungen kommen wir mit unseren zertifizierten Sachverständigen tatsächlich zu Ihnen vor Ort und erfassen den gesamten Zustand der Immobilie im Detail. Also zum Beispiel die Aufteilung der Immobilie, das Potenzial und auch die generelle Verfügbarkeit am Markt. Die Bewertung erfolgt nach offiziellen Standards durch unser Fachpersonal. Die kostenlosen Bewertungen basieren lediglich auf Online-Daten und führen eine einfache Berechnung auf Basis der Lage der Immobilie anhand von Durchschnittspreisen durch. Meist handelt es sich bei den Durchschnittspreisen auch nur um Angebotspreise aus Immobilienportalen und Anzeigen, der tatsächlich erzielte Preis bleibt oft unberücksichtigt. Zusätzlich werden bei der Ermittlung solcher Durchschnittspreise der genaue Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen sowie eventuelle Mängel und Schäden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass diese kostenlosen Berechnungen nicht offiziell anerkannt sind und nur eine Pi mal Daumen Rechnung darstellen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, benötigen Sie ein offizielles Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.

Was kostet die Wertermittlung einer Immobilie?

Anders als bei uns werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens in vielen Fällen als prozentualer Anteil vom Wert der Immobilie berechnet.

Die Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz berechnen z.B. bei einem Verkehrswert von 275.000,- €:

2,7 Promille des Verkehrswertes = 742,50 €.
Zuzüglich einer Grundgebühr von 1.860,- €.
Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 2.602,50 €.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % = 494,48 €.
Somit beträgt die Gesamtgebühr in diesem Beispiel: 3.096,98 €.

Eventuelle Besonderheiten wie Rechte und Lasten (z.B. Wohnrecht oder Erbbaurecht) sind hier noch nicht berücksichtigt und verursachen zusätzlichen Kosten.

Die Frage nach den Kosten eines Sachverständigengutachtens kann daher bei der Berechnung der Kosten über einen anteiligen Betrag des Verkehrswertes erst dann korrekt beantwortet werden, wenn das Ergebnis feststeht. Viele unserer Kunden fühlten sich mit dieser Ungewissheit der Kostenbelastung unwohl.

Außerdem berichteten viele unserer Kunden, dass sie bei dieser Art der Abrechnung immer Bedenken hatten, da der Gutachter nach dem Ergebnis abrechnet, d.h. höherer Verkehrswert gleich höherer Verdienst für den Gutachter.

Transparenz und Sicherheit für unsere Kunden sind die Kernwerte der CERTA GmbH.

Deshalb bieten Ihnen unser Gutachten zu einem Festpreis an.

Auf diese Weise erleben Sie keine bösen Überraschungen und haben jederzeit Klarheit über die Kosten Ihres Gutachtens.

Welches Gutachten ist sowohl vor Gericht als auch vor Behörden und Ämtern gültig?

Höchste Akzeptanz garantiert Ihnen unser Verkehrswertgutachten zum Festpreis. Ihr Verkehrswertgutachten wird von nach DIN/ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.Damit ist auch die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z.B. Finanzamt) gewährleistet.

Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten insbesondere bei Scheidung/Erbschaft mit Rechtsstreit, steuerliche Prüfung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für das Finanzamt, Vorlage bei Gerichten in z.B. Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Welche Informationen, Angaben und Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Grundsätzlich prüfen unsere Experten, welche Unterlagen zur Bewertung Ihrer Immobilie tatsächlich benötigt werden.Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat die individuell benötigten Unterlagen für die Bewertung Ihrer Immobilie.
Im Falle des Fehlens von Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Darüber hinaus benötigen wir u.a. die folgenden Informationen, um Ihre Immobilie bewerten zu können:

  • Baujahr der Immobilie
  • Wann wurden ggf. Erweiterungen und Umbauten durchgeführt?
  • Wann wurden welche Modernisierungen/Sanierungen durchgeführt?
  • Sind Ihnen Schäden/Mängel an der Immobilie bekannt?

Kann meine Immobilie auch rückwirkend bewertet werden, d.h. zu einem Zeitpunkt, der einige Monate oder Jahre zurückliegt?

Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist es natürlich nicht unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Bewertung erfolgt.

Der Bodenrichtwert - also der Wert für einen Quadratmeter Ihres Grundstücks - ändert sich beispielsweise.

Wenn nicht anders angegeben, gilt als Wertermittlungsdatum das Datum, an dem der Sachverständige das Objekt besichtigt hat.

Bei Erbschaften oder Scheidungen wird jedoch in der Regel ein früherer Zeitpunkt - der sogenannte Stichtag - als Grundlage für die Wertermittlung herangezogen.

Im Erbfall ist dies der Tag des Eintritts des Erbfalls (z. B. Todestag des Eigentümers), im Falle der Trennung ist dies der Stichtag der Trennung.

Sind die Sachverständigen der CERTA GmbH öffentlich bestellt und vereidigt?

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Zertifizierung von Personen. Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch die IHK gleichgestellt.

Damit ist sichergestellt, dass die für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und akzeptiert werden.

Werden auch Schäden an meiner Immobilie begutachtet?

Selbstverständlich werden Mängel und Schäden bei der Besichtigung vor Ort aufgenommen und bei der Ermittlung des Wertes berücksichtigt.

Umfassende Schadensgutachten werden von uns jedoch nicht erstellt. Dazu gehören z.B. die genaue Schadensursache und der mögliche Verursacher sowie die genauen Schritte zur Behebung des Schadens oder zur Beseitigung des Mangels.

Bei Bedarf arbeiten wir aber auch in diesem Bereich mit einem Partnerunternehmen zusammen, das Ihnen kompetent zur Seite steht. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema - am besten in einem unverbindlichen und für Sie kostenfreien Telefonat.

Wie ist der genaue Ablauf der Aufnahme meiner Immobilie und der Objektunterlagen, Pläne etc.?

Wir erstellen Ihr Gutachten auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Daten und der von uns persönlich durchgeführten Objektbesichtigung.

Am schnellsten können wir Ihr Gutachten bearbeiten, wenn Sie uns alle Unterlagen, die wir benötigen, vorab per E-Mail zukommen lassen. So können wir uns bereits im Vorfeld ein gutes und möglichst vollständiges Bild von Ihrer Immobilie machen und eventuell zusätzlich benötigte Unterlagen anfordern.

Der Ortstermin zur Objektaufnahme dauert in der Regel 1 - 1,5 Stunden, wobei wir alle Räume einschließlich Keller und Dachboden besichtigen.

Sollten danach noch Unterlagen fehlen, sind diese bei den zuständigen Behörden anzufordern. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns einfach an.

Ich habe ein Haus geerbt / von meinen Eltern überschrieben bekommen - was muss ich tun oder beachten?

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung müssen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie steuerliche Freibeträge berücksichtigen. Oberhalb dieser Freibeträge fällt Erbschaftsteuer an. Es ist ratsam, in dieser Hinsicht die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Um die Immobilie zu übernehmen und auch um sie von uns bewerten zu lassen, ist es wichtig, den Erbschein schnellstmöglich zu beantragen. Im Anschluss daran können Sie einen Antrag auf Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch stellen. Wenn Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist es wichtig, dass Sie über einen Erbschein verfügen, damit Sie von den Behörden als Erbe bzw. als neuer Eigentümer der Immobilie anerkannt werden. Nur mit diesem Nachweis erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines Gutachtens.

Wie lange dauert es, ein Gutachten erstellen zu lassen?

Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines Termins vor Ort zur Begutachtung der Immobilie.

Nach diesem Termin und dem Erhalt aller Unterlagen vom Eigentümer/Auftraggeber gemäß unserer Checkliste sowie aller behördlichen Auskünfte ist es unser Anspruch, Ihr Gutachten bei Bedarf innerhalb von 2 Wochen fertig zu stellen.

Sobald das Gutachten in unserem Hause erstellt wurde, wird Ihnen eine Voransicht per E-Mail zugesandt. Eventuelle Fragen zum Gutachten können Sie dann in einem persönlichen Telefonat mit der Gutachterin oder dem Gutachter klären. Nach Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie eine digital signierte Version des Gutachtens, die in diesem Format von allen Gerichten und Behörden anerkannt bzw. verlangt wird.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Fertigstellung des Gutachtens zur Verfügung, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich Fragen zu meinem Gutachten habe?

In der Regel klärt sich die Mehrzahl der Fragen durch einen Blick in den Anhang des Gutachtens. Hier finden Sie eine Vielzahl von Querverweisen innerhalb des Gutachtens sowie die einzelnen Berechnungen und Ableitungen. Sollten Sie fehlerhafte Angaben bemerken oder eine Korrektur wünschen, so können Sie uns dies am besten schriftlich per E-Mail mitteilen.

Unsere Gutachterinnen und Gutachter werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und besprechen Ihr Anliegen bei Bedarf auch gerne in einem persönlichen Telefonat.

Ich habe ein Wertgutachten der Gegenseite erhalten, der ermittelte Wert erscheint mir zu niedrig/zu hoch. Kann ich bei CERTA ein Gegengutachten in Auftrag geben?

Sehr gerne erstellen wir ein Gutachten für Sie.

Ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen, können wir aber im Vorhinein nicht pauschal sagen.

Damit Sie nicht die "Katze im Sack" kaufen, hat sich in der Vergangenheit folgende Vorgehensweise als praktikabel erwiesen.

Sie lassen uns das Gutachten vorab zukommen. So können sich unsere Gutachter ein erstes Bild von der Immobilie machen. Anschließend prüft unser Gutachter die relevanten Kernpunkte des vorhandenen Gutachtens, um eine Einschätzung darüber abzugeben, ob sich die Erstellung eines Gegengutachtens lohnt. Die Prüfungskosten werden auf Stundenbasis abgerechnet.

Wenn wir anschließend beauftragt werden, ein Gutachten für Sie zu erstellen, werden Ihnen die Prüfkosten rückwirkend gutgeschrieben.