DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Leider können wir Ihnen keine Schadensgutachten anbieten, da wir auf die Erstellung von Immobilienwertgutachten und Restnutzungsdauergutachten zur Senkung der Steuerlast spezialisiert sind.
Sollten Sie jedoch eine umfassende Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung eventueller Schäden benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Klicken Sie hierzu einfach auf den „Zurück“-Button und wählen Sie den Hauptgrund für Ihre Immobilienbewertung aus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In Kürze wird sich ein Experte mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Einzelheiten zu klären. In der Zwischenzeit können Sie sich auf unserer Website umsehen.
Unsere Sachverständigen sind nach national und international anerkannten Standards zertifiziert.Sie verfügen über die folgenden Zertifizierungen und Mitgliedschaften:
DIN EN ISO / IEC 17024 - hierbei handelt sich um eine international anerkannte Personenzertifizierung.
Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt.Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet.
DEKRA - Sachverständiger für Immobilienbewertung - die DEKRA ist eine der weltweit führenden und bekanntesten Expertenorganisationen. Unsere Sachverständigen sind von der DEKRA zertifiziert und erfüllen damit die strengen Vorgaben und Anforderungen der DEKRA für die Erstellung von Gutachten.
Mitgliedschaft beim BDSF e.V. - Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - Der BDSF ist einer der größten und ältesten Berufsverbände für Sachverständige in Deutschland. Die Mitgliedschaft setzt eine besondere, durch den Verband geprüfte Fachkenntnis voraus. Der BDSF ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und verfügt über ein großes Netzwerk qualifizierter Sachverständiger und Fachexperten.
Sie erhalten die Bewertung folgender Wohnimmobilien zum Festpreis: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Sonderfälle wie Wohnrecht und Nießbrauch, aber auch Wegerecht und Erbpacht.
Für Gewerbe- und Spezialimmobilien erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot - sprechen Sie uns gerne an.
In der Regel finden wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen kurzfristigen Termin zur Objektaufnahme vor Ort. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, ist es unser Ziel, das Gutachten innerhalb von 10 Werktagen fertig zu stellen. Um mit der Gutachtenerstellung beginnen zu können, sind wir auf vollständige Objektdaten und -unterlagen angewiesen. Diese müssen uns vom Auftraggeber/Eigentümer oder den jeweils zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Je weniger Unterlagen wir gesondert anfordern müssen, desto schneller können wir mit der Bearbeitung beginnen. Grundsätzlich sind wir hier leider auf Ihre Mithilfe sowie auf die Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden und Ämter angewiesen.
Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt.
Die beiden wichtigsten Unterschiede sind zum einen der Detailgrad und zum anderen die Akzeptanz der Wertfindung bei der der Gegenpartei sowie vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Im Gegensatz zu kostenlosen Bewertungen kommen wir mit unseren zertifizierten Sachverständigen tatsächlich zu Ihnen vor Ort und erfassen den gesamten Zustand der Immobilie im Detail. Also zum Beispiel die Aufteilung der Immobilie, das Potenzial und auch die generelle Verfügbarkeit am Markt. Die Bewertung erfolgt nach offiziellen Standards durch unser Fachpersonal. Die kostenlosen Bewertungen basieren lediglich auf Online-Daten und führen eine einfache Berechnung auf Basis der Lage der Immobilie anhand von Durchschnittspreisen durch. Meist handelt es sich bei den Durchschnittspreisen auch nur um Angebotspreise aus Immobilienportalen und Anzeigen, der tatsächlich erzielte Preis bleibt oft unberücksichtigt. Zusätzlich werden bei der Ermittlung solcher Durchschnittspreise der genaue Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen sowie eventuelle Mängel und Schäden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass diese kostenlosen Berechnungen nicht offiziell anerkannt sind und nur eine Pi mal Daumen Rechnung darstellen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, benötigen Sie ein offizielles Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.
Anders als bei uns werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens in vielen Fällen als prozentualer Anteil vom Wert der Immobilie berechnet.
Die Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz berechnen z.B. bei einem Verkehrswert von 275.000,- €:
2,7 Promille des Verkehrswertes = 742,50 €.
Zuzüglich einer Grundgebühr von 1.860,- €.
Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 2.602,50 €.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % = 494,48 €.
Somit beträgt die Gesamtgebühr in diesem Beispiel: 3.096,98 €.
Eventuelle Besonderheiten wie Rechte und Lasten (z.B. Wohnrecht oder Erbbaurecht) sind hier noch nicht berücksichtigt und verursachen zusätzlichen Kosten.
Die Frage nach den Kosten eines Sachverständigengutachtens kann daher bei der Berechnung der Kosten über einen anteiligen Betrag des Verkehrswertes erst dann korrekt beantwortet werden, wenn das Ergebnis feststeht. Viele unserer Kunden fühlten sich mit dieser Ungewissheit der Kostenbelastung unwohl.
Außerdem berichteten viele unserer Kunden, dass sie bei dieser Art der Abrechnung immer Bedenken hatten, da der Gutachter nach dem Ergebnis abrechnet, d.h. höherer Verkehrswert gleich höherer Verdienst für den Gutachter.
Transparenz und Sicherheit für unsere Kunden sind die Kernwerte der CERTA GmbH.
Deshalb bieten Ihnen unser Gutachten zu einem Festpreis an.
Auf diese Weise erleben Sie keine bösen Überraschungen und haben jederzeit Klarheit über die Kosten Ihres Gutachtens.
Höchste Akzeptanz garantiert Ihnen unser Verkehrswertgutachten zum Festpreis. Ihr Verkehrswertgutachten wird von nach DIN/ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.Damit ist auch die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z.B. Finanzamt) gewährleistet.
Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten insbesondere bei Scheidung/Erbschaft mit Rechtsstreit, steuerliche Prüfung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für das Finanzamt, Vorlage bei Gerichten in z.B. Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.
Grundsätzlich prüfen unsere Experten, welche Unterlagen zur Bewertung Ihrer Immobilie tatsächlich benötigt werden.Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat die individuell benötigten Unterlagen für die Bewertung Ihrer Immobilie.
Im Falle des Fehlens von Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Darüber hinaus benötigen wir u.a. die folgenden Informationen, um Ihre Immobilie bewerten zu können:
Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist es natürlich nicht unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Bewertung erfolgt.
Der Bodenrichtwert - also der Wert für einen Quadratmeter Ihres Grundstücks - ändert sich beispielsweise.
Wenn nicht anders angegeben, gilt als Wertermittlungsdatum das Datum, an dem der Sachverständige das Objekt besichtigt hat.
Bei Erbschaften oder Scheidungen wird jedoch in der Regel ein früherer Zeitpunkt - der sogenannte Stichtag - als Grundlage für die Wertermittlung herangezogen.
Im Erbfall ist dies der Tag des Eintritts des Erbfalls (z. B. Todestag des Eigentümers), im Falle der Trennung ist dies der Stichtag der Trennung.
Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Zertifizierung von Personen. Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch die IHK gleichgestellt.
Damit ist sichergestellt, dass die für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und akzeptiert werden.
Selbstverständlich werden Mängel und Schäden bei der Besichtigung vor Ort aufgenommen und bei der Ermittlung des Wertes berücksichtigt.
Umfassende Schadensgutachten werden von uns jedoch nicht erstellt. Dazu gehören z.B. die genaue Schadensursache und der mögliche Verursacher sowie die genauen Schritte zur Behebung des Schadens oder zur Beseitigung des Mangels.
Bei Bedarf arbeiten wir aber auch in diesem Bereich mit einem Partnerunternehmen zusammen, das Ihnen kompetent zur Seite steht. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema - am besten in einem unverbindlichen und für Sie kostenfreien Telefonat.
Wir erstellen Ihr Gutachten auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Daten und der von uns persönlich durchgeführten Objektbesichtigung.
Am schnellsten können wir Ihr Gutachten bearbeiten, wenn Sie uns alle Unterlagen, die wir benötigen, vorab per E-Mail zukommen lassen. So können wir uns bereits im Vorfeld ein gutes und möglichst vollständiges Bild von Ihrer Immobilie machen und eventuell zusätzlich benötigte Unterlagen anfordern.
Der Ortstermin zur Objektaufnahme dauert in der Regel 1 - 1,5 Stunden, wobei wir alle Räume einschließlich Keller und Dachboden besichtigen.
Sollten danach noch Unterlagen fehlen, sind diese bei den zuständigen Behörden anzufordern. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns einfach an.
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung müssen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie steuerliche Freibeträge berücksichtigen. Oberhalb dieser Freibeträge fällt Erbschaftsteuer an. Es ist ratsam, in dieser Hinsicht die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Um die Immobilie zu übernehmen und auch um sie von uns bewerten zu lassen, ist es wichtig, den Erbschein schnellstmöglich zu beantragen. Im Anschluss daran können Sie einen Antrag auf Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch stellen. Wenn Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist es wichtig, dass Sie über einen Erbschein verfügen, damit Sie von den Behörden als Erbe bzw. als neuer Eigentümer der Immobilie anerkannt werden. Nur mit diesem Nachweis erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines Gutachtens.
Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines Termins vor Ort zur Begutachtung der Immobilie.
Nach diesem Termin und dem Erhalt aller Unterlagen vom Eigentümer/Auftraggeber gemäß unserer Checkliste sowie aller behördlichen Auskünfte ist es unser Anspruch, Ihr Gutachten bei Bedarf innerhalb von 2 Wochen fertig zu stellen.
Sobald das Gutachten in unserem Hause erstellt wurde, wird Ihnen eine Voransicht per E-Mail zugesandt. Eventuelle Fragen zum Gutachten können Sie dann in einem persönlichen Telefonat mit der Gutachterin oder dem Gutachter klären. Nach Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie eine digital signierte Version des Gutachtens, die in diesem Format von allen Gerichten und Behörden anerkannt bzw. verlangt wird.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Fertigstellung des Gutachtens zur Verfügung, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen.
In der Regel klärt sich die Mehrzahl der Fragen durch einen Blick in den Anhang des Gutachtens. Hier finden Sie eine Vielzahl von Querverweisen innerhalb des Gutachtens sowie die einzelnen Berechnungen und Ableitungen. Sollten Sie fehlerhafte Angaben bemerken oder eine Korrektur wünschen, so können Sie uns dies am besten schriftlich per E-Mail mitteilen.
Unsere Gutachterinnen und Gutachter werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und besprechen Ihr Anliegen bei Bedarf auch gerne in einem persönlichen Telefonat.
Sehr gerne erstellen wir ein Gutachten für Sie.
Ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen, können wir aber im Vorhinein nicht pauschal sagen.
Damit Sie nicht die "Katze im Sack" kaufen, hat sich in der Vergangenheit folgende Vorgehensweise als praktikabel erwiesen.
Sie lassen uns das Gutachten vorab zukommen. So können sich unsere Gutachter ein erstes Bild von der Immobilie machen. Anschließend prüft unser Gutachter die relevanten Kernpunkte des vorhandenen Gutachtens, um eine Einschätzung darüber abzugeben, ob sich die Erstellung eines Gegengutachtens lohnt. Die Prüfungskosten werden auf Stundenbasis abgerechnet.
Wenn wir anschließend beauftragt werden, ein Gutachten für Sie zu erstellen, werden Ihnen die Prüfkosten rückwirkend gutgeschrieben.