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Wir unterstützen Sie als Immobilieneigentümer bei der Preisfindung / Gutachtenerstellung sowie der nachträglichen Unterlagenerstellung

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Arten der Immobilienbewertung

Sachwert

Hier werden Bodenwert und Gebäudewert separat ermittelt. Bestens geeignet für Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser sowie außergewöhnliche Immobilien für welche nicht ausreichend Vergleichswerte vorhanden sind.

ERTRAGSWERT

Der Wert der Immobilie wird in Bezug auf die aktuellen oder die zu erwartenden Mieteinnahmen berechnet. Diese Methode ist insbesondere für Investoren geeignet, da sie auf klar messbaren Daten beruht.

VERGLEICHSWERT

Die meist genutzte Methode zur Immobilienbewertung. Dieser Wert bezieht sich auf die aktuelle Marktsituation. Der Zusammenhang zwischen Angebot und Nachfrage und somit ein am Markt erzielbarer Wert lässt sich hiermit am besten bestimmen.

unsere Preise

Häufig gestellte Fragen

Was kostet mich ein Verkehrswertgutachten?

Unsere Verkehrswertgutachten erhalten Sie zum Festpreis. Aktuell bieten wir unseren „Bestseller“, das klassische Verkehrswertgutachten zum Preis von 2.490,- € an.

Sie benötigen nur eine Beratung oder zusätzlich noch die Erstellung fehlender Planunterlagen und Berechnungen? Dann schauen Sie in unser Leistungsportfolio.

Wofür benötige ich ein Verkehrswertgutachten?

Ein vollwertiges, zertifiziertes Verkehrswertgutachten gibt Ihnen Sicherheit in jeder Angelegenheit, z.B. bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder auch als rechtskräftiges Dokument gegenüber dem Finanzamt. Typische Fälle, in denen Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen, sind beispielsweise der Scheidungsfall (Zugewinnausgleich, Verkaufswert) oder der Erb- bzw. Schenkungsfall (Erbschaftssteuer). Auch wenn Sie überlegen, eine Immobilie zu erwerben oder zu veräußern, wird ein Verkehrswertgutachten von Finanzierungsdienstleistern und Banken zur Wertfeststellung akzeptiert.

In diesen ersten beiden Fällen ist wichtig zu betonen, dass ein einfaches Kurzgutachten gegenüber offiziellen Stellen in den allermeisten Fällen nicht akzeptiert wird und entsprechend die Feststellung des Immobilienwertes anfechtbar ist.

Gern beraten wir Sie individuell zu Ihrem Anliegen und erläutern Ihnen den genauen Umfang und den Prozess zur Erstellung Ihres Verkehrswertgutachtens. Rufen Sie uns gern direkt an unter 032 221097953

Ich habe keine Pläne und Flächenberechnungen zu meiner Immobilie! Woher bekomme ich diese?

Je nach Baujahr bekommen Sie diese vom Architekten der das Haus geplant hat oder beim zuständigen Bauamt. Zur genauen Vorgehensweise beraten wir Sie gerne oder unterstützen Sie direkt indem wir die benötigten Unterlagen zur Erstellung des Gutachtens anfordern.

Sollten Unterlagen nicht auffindbar sein bieten wir Ihnen mit unserem Aufmaßservice die Lösung. Hier messen wir vor Ort alle Räume der Immobilien mit einem geeichten Lasermessgerät aus und erstellen nachträglich Planunterlagen sowie die benötigen Flächenberechnungen nach der gesetzlichen Wohnflächenverordnung (WoFlV) bzw. nach der DIN 277.

DIE CERTA FESTPREISE

Verkehrswertgutachten

Erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben eines Verkehrswertgutachtens nach Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungverordnung (ImmoWertV) wie von Gerichten, Behörden und weiteren Ämtern benötigt

  • Alle Leistungen des Wertgutachtens
  • Erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben (BauGB und ImmoWertV)
  • Gewährleistet die Akzeptanz bei Gerichten, Behörden und Ämtern
FESTPREIS
2.490 €
Verkehrswertgutachten + Aufmaß

Zusätzlich zum Verkehrswertgutachten erfolgt die Beschaffung aller wichtigen Unterlagen wie Grundrisse und Flächenberechnung.

  • Alle Leistungen des Verkehrswertgutachtens
  • Aufmaß aller Flächen
  • Maßstabsgerechte Grundrisse
  • Flächenberechnung nach der gesetzlichen Wohnflächen-verordnung
FESTPREIS
3.490 €
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