Eine Vielzahl von Bauwerken, insbesondere solche, die älter als 30 Jahre sind, weisen in der Praxis eine deutlich kürzere Nutzungsdauer als die gesetzlich festgelegten 50 Jahre auf. Dies ist auf verschiedenste Faktoren wie allgemeine Abnutzung, Materialverschleiß oder technische Alterung zurückzuführen. Es ist daher in vielen Fällen nicht sachgerecht, bei der Berechnung der Absetzung für Abnutzung (AfA) von dieser vorgegebenen Nutzungsdauer auszugehen.
Die Finanzämter bieten jedoch die Möglichkeit, die Abschreibung auf der Grundlage eines stichhaltigen Nachweises an die tatsächliche, kürzere Nutzungsdauer der Immobilie anzupassen. Das bedeutet, dass das Finanzamt die höheren Abschreibungen anerkennt, wenn der Immobilienbesitzer nachweisen kann, dass die tatsächliche Nutzungsdauer seiner Immobilie unter den gesetzlich vorgeschriebenen 50 Jahren liegt.
Um Sie bei der Optimierung Ihrer Abschreibungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine Dienstleistung an, die sich genau auf dieses Thema konzentriert. Unsere nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellen fundierte und valide Gutachten über die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie. Durch die Zertifizierung erfüllen unsere Gutachten alle Anforderungen der Finanzämter.
Die daraus resultierenden Vorteile sind beträchtlich: Je kürzer die Restnutzungsdauer, die das Gutachten ermittelt, desto höher der Abschreibungssatz. Das bedeutet im Ergebnis, dass Sie Ihre jährliche Steuerlast reduzieren können. Die daraus resultierende Steuerersparnis erhöht direkt Ihre Rendite. Die Beauftragung unserer zertifizierten Sachverständigen lohnt sich also sowohl in steuerlicher als auch in renditetechnischer Hinsicht. Zudem können Sie die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen.