Mit CERTA auf der
sicheren Seite

Sie suchen eine zuverlässige Immobilienbewertung? Bei CERTA Immobiliengutachten erhalten Sie zertifizierte Gutachten für Ihre Immobilienbewertung - egal ob als Erbe, bei Trennung, als Vermieter oder für das Finanzamt. Unsere Gutachten sind amtlich anerkannt, zum Festpreis und mit Bestpreisgarantie.
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Festpreis
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Persönlich
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Zertifiziert
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Vor Ort
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Ihre Experten der
Immobilienbewertung

Unsere Leistungen

und Preise

Verkehrswertgutachten

Die Anerkennung der Verkehrswertgutachten unserer zertifizierten Sachverständigen durch Ämter, Behörden und Gerichte ist durch die entsprechenden Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle rechtlich gewährleistet.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Restnutzungsdauergutachten

Um gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Restnutzungsdauer und damit eine höhere jährliche Abschreibung Ihrer Immobilie nachzuweisen. Dadurch erhöhen sich Ihre abzugsfähigen Werbungskosten, was zu einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen und damit zu einer geringeren Steuerlast führt. Das Ergebnis sind weniger Steuern und damit mehr Mieteinnahmen, die Ihnen als Vermieter verbleiben.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen

Wertgutachten

Das Wertgutachten ist eine Wertermittlung Ihrer Immobilie und entspricht den wesentlichen Anforderungen lt. BauGB und ImmoWertV. Es erfüllt jedoch aufgrund seines Umfangs nicht die Anforderungen, die in der Regel von Gerichten, Behörden und Ämtern gestellt werden.
Festpreis
5.000 €
1.000 €
ab 790 €
3.490 €
1.190 €
Unverbindlich anfragen
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Grundstücke
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Mehrfamilienhäuser
bis 10 Einheiten und max. 1 Gewerbeeinheit
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
auf ca. 30–50 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Geeignet für
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Ein- und Zweifamilienhäuser
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Doppelhaushälften & Reihenhäuser
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Eigentumswohnungen
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Mehrfamilienhäuser
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Wohn- und Geschäftshäuser
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Spezialimmobilien
z. B. Bauernhöfe, Grundstücke
mit mehreren aufstehenden Gebäuden, etc.
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
erstellt durch zertifizierten Sachverständigen auf ca. 60–100 Seiten
Berechnung des Immobilienwertes
nach den gesetzlich vorgeschriebenen
Wertermittlungsverfahren
Prüfung vorhandener Objektunterlagen
und ggf. Beschaffung fehlender Dokumente
Zusätzliche Objektunterlagen
aktueller Grundbuchauszug, Bodenrichtwertkarte,
Lageplan, detaillierte Lagebeschreibung, weitere objektbezogenen Planunterlagen/Auskünfte
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin
Umfang
Schriftliches Wertgutachen
eines DIN EN ISO / IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen auf ca. 20–30 Seiten
Berechnung der Restnuztungsdauer
nach den aktuellsten Vorgaben durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF)
Bild- und Textdokumentation
Objektaufnahmetermin (Optional)

Wann braucht man eine
Immobilienbewertung?

Immobilienkauf

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden, können den Preis des Verkäufers aber nicht nachvollziehen? Gerne begleiten wir Sie bei diesem wichtigen und großem finanziellen Schritt durch eine Wertermittlung. Damit Sie, Ihre Familie aber auch Ihre Bank ruhigen Gewissens die nächsten Schritte gehen können.
Verkauf

Immobilienverkauf

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, können einen Preis aber nicht oder nur sehr schwer einschätzen. Mit unserer Wertermittlung erhalten Sie eine realistische Bewertung Ihrer Immobilie.
Auswahl Trennung

Scheidungsfall

Als wäre die Trennung nicht schon schlimm genug. Nun kommt der ehemalige Partner auch noch mit Forderungen auf Sie zu, welche Sie nicht nachvollziehen können. Gerne unterstützen wir Sie mit einer Werteinschätzung, bzw. Verkehrswertermittlung Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Auswahl Erbe

Erbschaft und Schenkung

Sie haben eine Immobilie geerbt oder geschenkt bekommen. Nun melden sich Verwandte oder das Finanzamt mit unrealistischen Forderungen? Beanspruchen Sie gerne unsere Hilfe mit einer Werteinschätzung, bzw.
Verkehrswertermittlung der Erbimmobilie nach den gesetzlichen Vorgaben.
Unser Effizienz-Versprechen an Sie

Das CERTA Best-Preis-Angebot:

Keine undurchsichtigen Angebote, sondern Festpreise zu Bestpreisen.
Unser Anspruch ist es, Ihre Immobiliengutachten nicht nur in hervorragender Qualität, sondern auch zum besten Preis anzubieten. Um dies zu erreichen, bilden wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich weiter, optimieren laufend unsere Prozesse sowie die eingesetzten digitalen Verfahren und die verwendete Software. Die daraus resultierenden Vorteile geben wir direkt an Sie weiter.
Wenn Sie ein vergleichbares Gutachten zu einem niedrigeren Preis angeboten bekommen, unterbieten wir dieses Angebot um weitere 5 %.
Das ist unser Versprechen an Sie - beste Qualität erstellt durch zertifizierten Sachverständige zu minimalen Kosten, für Ihre absolute Sicherheit und Zufriedenheit. Mit CERTA entscheiden Sie sich nicht nur für Kompetenz, sondern auch für die Gewissheit, den besten Preis am Markt zu erhalten.

Ihre Vorteile

Effizient und kosteneffektiv

Unsere digitalisierten Prozesse ermöglichen einen schnellen und kosteneffizienten Service.

Best-Preis-Angebot

Wir sind der effizienteste Anbieter von Immobilienbewertungen. Diesen Vorteil geben wir in Form unseres Bestpreis-Angebots an Sie weiter.

Maximale Qualität

Wir garantieren maximale Qualität bei unseren Gutachten, um Ihre Sicherheit und Zufriedenheit zu gewährleisten.

Kompletter Lieferumfang zum Festpreis

Unser Lieferumfang beinhaltet alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für eine umfassende Immobilienbewertung. Die hierfür anfallenden Kosten sind in unserem transparenten Festpreisangebot bereits enthalten

Die Arten der
Immobilienbewertung

01

Sachwert

Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren zur Bewertung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst der Wert des leeren Grundstücks ermittelt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.

Von dieser Summe wird dann die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Wert gibt an, was die Immobilie in ihrem jetzigen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften zur Anwendung.
02

Ertragswert

Das Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.

Der Rohertrag aus der Vermietung wird berechnet und dann um Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser wird mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken widerspiegelt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.

Diese Methode ist insbesondere für Investoren und Kapitalgeber interessant, da sie auf der Basis von klar messbaren Daten durchgeführt wird und als Grundlage für datengestützte Entscheidungsprozesse dienen kann.
03

Vergleichswert

Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.

Die Immobilienverkäufe werden von den jeweiligen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraus die Kaufpreissammlung erstellt. Es wird vor allem für Immobilien angewendet, für die es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, dies ist meistens bei Eigentumswohnungen der Fall.

Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in ähnlicher Lage ermittelt.Zunächst wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.

Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
Eine Graphik eines Mehrfamilienhauses

Ihre Zufriedenheit

liegt uns am Herzen

Für unsere Kunden ein vertrauenswürdiger Experte sein - das ist unser Anspruch. Wir nehmen uns die Zeit jeden Schritt der Immobilienbewertung transparent und nachvollziehbar durchzuführen.
Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1

Sie haben

Fragen?

Welche Zertifizierungen haben die Sachverständigen der CERTA GmbH?

Unsere Sachverständigen sind nach national und international anerkannten Standards zertifiziert.Sie verfügen über die folgenden Zertifizierungen und Mitgliedschaften:

DIN EN ISO / IEC 17024 - hierbei handelt sich um eine international anerkannte Personenzertifizierung.
Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, z. B. durch die Industrie- und Handelskammern, rechtlich gleichgestellt.Hierdurch ist die Anerkennung und Akzeptanz der für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten gesetzlich gewährleistet.

DEKRA - Sachverständiger für Immobilienbewertung - die DEKRA ist eine der weltweit führenden und bekanntesten Expertenorganisationen. Unsere Sachverständigen sind von der DEKRA zertifiziert und erfüllen damit die strengen Vorgaben und Anforderungen der DEKRA für die Erstellung von Gutachten.

Mitgliedschaft beim BDSF e.V. - Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter - Der BDSF ist einer der größten und ältesten Berufsverbände für Sachverständige in Deutschland. Die Mitgliedschaft setzt eine besondere, durch den Verband geprüfte Fachkenntnis voraus. Der BDSF ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und verfügt über ein großes Netzwerk qualifizierter Sachverständiger und Fachexperten.

Welche Immobilien kann ich von CERTA bewerten lassen?

Sie erhalten die Bewertung folgender Wohnimmobilien zum Festpreis: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch Sonderfälle wie Wohnrecht und Nießbrauch, aber auch Wegerecht und Erbpacht.

Für Gewerbe- und Spezialimmobilien erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot - sprechen Sie uns gerne an.

Wie schnell kann ich meine Immobilie bewerten lassen?

In der Regel finden wir innerhalb von 24 bis 48 Stunden einen kurzfristigen Termin zur Objektaufnahme vor Ort. Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, ist es unser Ziel, das Gutachten innerhalb von 10 Werktagen fertig zu stellen. Um mit der Gutachtenerstellung beginnen zu können, sind wir auf vollständige Objektdaten und -unterlagen angewiesen. Diese müssen uns vom Auftraggeber/Eigentümer oder den jeweils zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden. Je weniger Unterlagen wir gesondert anfordern müssen, desto schneller können wir mit der Bearbeitung beginnen. Grundsätzlich sind wir hier leider auf Ihre Mithilfe sowie auf die Bearbeitungszeit der örtlichen Behörden und Ämter angewiesen.

Welche Faktoren können einen Einfluss auf den Verkehrswert meiner Immobilie haben?

Bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt.

  • Lage (Mikrolage) und Umfeld (Makrolage) der Immobilie: also die Region, die Stadt, der Stadtteil sowie die unmittelbare Umgebung der Immobilie.
  • Aktuelle Marktlage
  • Größe und Zuschnitt der Immobilie: Hier geht es vor allem um die Größe der Wohn- und Nutzfläche der Immobilie.
  • Alter und (energetischer) Zustand der Immobilie: Wie alt ist die Immobilie? Wie ist der Zustand der Bausubstanz und wie ist der energetische Zustand?
  • Ausstattung der Immobilie: Qualität und Zustand von z.B. Fenstern, Bodenbelägen, Heizung etc.
  • Altlasten auf dem Grundstück
  • Raumaufteilung: Entsprechen Anzahl und Zuschnitt der Räume heutigen Wohnansprüchen?
  • Rechtliche Rahmenbedingungen wie Denkmalschutz, Erbbaurecht, Wohnrecht o.ä.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einer kostenlosen Internet- oder Maklerbewertung?

Die beiden wichtigsten Unterschiede sind zum einen der Detailgrad und zum anderen die Akzeptanz der Wertfindung bei der der Gegenpartei sowie vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Im Gegensatz zu kostenlosen Bewertungen kommen wir mit unseren zertifizierten Sachverständigen tatsächlich zu Ihnen vor Ort und erfassen den gesamten Zustand der Immobilie im Detail. Also zum Beispiel die Aufteilung der Immobilie, das Potenzial und auch die generelle Verfügbarkeit am Markt. Die Bewertung erfolgt nach offiziellen Standards durch unser Fachpersonal. Die kostenlosen Bewertungen basieren lediglich auf Online-Daten und führen eine einfache Berechnung auf Basis der Lage der Immobilie anhand von Durchschnittspreisen durch. Meist handelt es sich bei den Durchschnittspreisen auch nur um Angebotspreise aus Immobilienportalen und Anzeigen, der tatsächlich erzielte Preis bleibt oft unberücksichtigt. Zusätzlich werden bei der Ermittlung solcher Durchschnittspreise der genaue Zustand der Immobilie, durchgeführte Modernisierungen sowie eventuelle Mängel und Schäden ebenfalls nicht berücksichtigt. Zu guter Letzt ist zu sagen, dass diese kostenlosen Berechnungen nicht offiziell anerkannt sind und nur eine Pi mal Daumen Rechnung darstellen. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, benötigen Sie ein offizielles Immobiliengutachten von einem zertifizierten Sachverständigen.

Was kostet die Wertermittlung einer Immobilie?

Anders als bei uns werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens in vielen Fällen als prozentualer Anteil vom Wert der Immobilie berechnet.

Die Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz berechnen z.B. bei einem Verkehrswert von 275.000,- €:

2,7 Promille des Verkehrswertes = 742,50 €.
Zuzüglich einer Grundgebühr von 1.860,- €.
Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 2.602,50 €.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % = 494,48 €.
Somit beträgt die Gesamtgebühr in diesem Beispiel: 3.096,98 €.

Eventuelle Besonderheiten wie Rechte und Lasten (z.B. Wohnrecht oder Erbbaurecht) sind hier noch nicht berücksichtigt und verursachen zusätzlichen Kosten.

Die Frage nach den Kosten eines Sachverständigengutachtens kann daher bei der Berechnung der Kosten über einen anteiligen Betrag des Verkehrswertes erst dann korrekt beantwortet werden, wenn das Ergebnis feststeht. Viele unserer Kunden fühlten sich mit dieser Ungewissheit der Kostenbelastung unwohl.

Außerdem berichteten viele unserer Kunden, dass sie bei dieser Art der Abrechnung immer Bedenken hatten, da der Gutachter nach dem Ergebnis abrechnet, d.h. höherer Verkehrswert gleich höherer Verdienst für den Gutachter.

Transparenz und Sicherheit für unsere Kunden sind die Kernwerte der CERTA GmbH.

Deshalb bieten Ihnen unser Gutachten zu einem Festpreis an.

Auf diese Weise erleben Sie keine bösen Überraschungen und haben jederzeit Klarheit über die Kosten Ihres Gutachtens.

Welches Gutachten ist sowohl vor Gericht als auch vor Behörden und Ämtern gültig?

Höchste Akzeptanz garantiert Ihnen unser Verkehrswertgutachten zum Festpreis. Ihr Verkehrswertgutachten wird von nach DIN/ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt, diese Zertifizierung ist einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.Damit ist auch die Anerkennung vor allen deutschen Gerichten, Behörden und Ämtern (z.B. Finanzamt) gewährleistet.

Sie benötigen ein Verkehrswertgutachten insbesondere bei Scheidung/Erbschaft mit Rechtsstreit, steuerliche Prüfung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für das Finanzamt, Vorlage bei Gerichten in z.B. Betreuungs- oder Nachlassangelegenheiten.

Welche Informationen, Angaben und Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Grundsätzlich prüfen unsere Experten, welche Unterlagen zur Bewertung Ihrer Immobilie tatsächlich benötigt werden.Gerne besprechen wir mit Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat die individuell benötigten Unterlagen für die Bewertung Ihrer Immobilie.
Im Falle des Fehlens von Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Darüber hinaus benötigen wir u.a. die folgenden Informationen, um Ihre Immobilie bewerten zu können:

  • Baujahr der Immobilie
  • Wann wurden ggf. Erweiterungen und Umbauten durchgeführt?
  • Wann wurden welche Modernisierungen/Sanierungen durchgeführt?
  • Sind Ihnen Schäden/Mängel an der Immobilie bekannt?

Kann meine Immobilie auch rückwirkend bewertet werden, d.h. zu einem Zeitpunkt, der einige Monate oder Jahre zurückliegt?

Um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, ist es natürlich nicht unerheblich, zu welchem Zeitpunkt die Bewertung erfolgt.

Der Bodenrichtwert - also der Wert für einen Quadratmeter Ihres Grundstücks - ändert sich beispielsweise.

Wenn nicht anders angegeben, gilt als Wertermittlungsdatum das Datum, an dem der Sachverständige das Objekt besichtigt hat.

Bei Erbschaften oder Scheidungen wird jedoch in der Regel ein früherer Zeitpunkt - der sogenannte Stichtag - als Grundlage für die Wertermittlung herangezogen.

Im Erbfall ist dies der Tag des Eintritts des Erbfalls (z. B. Todestag des Eigentümers), im Falle der Trennung ist dies der Stichtag der Trennung.

Sind die Sachverständigen der CERTA GmbH öffentlich bestellt und vereidigt?

Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Hierbei handelt es sich um eine international anerkannte Zertifizierung von Personen. Sie ist der öffentlichen Bestellung und Vereidigung z.B. durch die IHK gleichgestellt.

Damit ist sichergestellt, dass die für Sie erstellten Gutachten bei Ämtern, Behörden und Gerichten anerkannt und akzeptiert werden.

Werden auch Schäden an meiner Immobilie begutachtet?

Selbstverständlich werden Mängel und Schäden bei der Besichtigung vor Ort aufgenommen und bei der Ermittlung des Wertes berücksichtigt.

Umfassende Schadensgutachten werden von uns jedoch nicht erstellt. Dazu gehören z.B. die genaue Schadensursache und der mögliche Verursacher sowie die genauen Schritte zur Behebung des Schadens oder zur Beseitigung des Mangels.

Bei Bedarf arbeiten wir aber auch in diesem Bereich mit einem Partnerunternehmen zusammen, das Ihnen kompetent zur Seite steht. Gerne beraten wir Sie persönlich zu diesem Thema - am besten in einem unverbindlichen und für Sie kostenfreien Telefonat.

Wie ist der genaue Ablauf der Aufnahme meiner Immobilie und der Objektunterlagen, Pläne etc.?

Wir erstellen Ihr Gutachten auf der Grundlage der uns zur Verfügung stehenden Daten und der von uns persönlich durchgeführten Objektbesichtigung.

Am schnellsten können wir Ihr Gutachten bearbeiten, wenn Sie uns alle Unterlagen, die wir benötigen, vorab per E-Mail zukommen lassen. So können wir uns bereits im Vorfeld ein gutes und möglichst vollständiges Bild von Ihrer Immobilie machen und eventuell zusätzlich benötigte Unterlagen anfordern.

Der Ortstermin zur Objektaufnahme dauert in der Regel 1 - 1,5 Stunden, wobei wir alle Räume einschließlich Keller und Dachboden besichtigen.

Sollten danach noch Unterlagen fehlen, sind diese bei den zuständigen Behörden anzufordern. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sprechen Sie uns einfach an.

Ich habe ein Haus geerbt / von meinen Eltern überschrieben bekommen - was muss ich tun oder beachten?

Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung müssen Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie steuerliche Freibeträge berücksichtigen. Oberhalb dieser Freibeträge fällt Erbschaftsteuer an. Es ist ratsam, in dieser Hinsicht die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.

Um die Immobilie zu übernehmen und auch um sie von uns bewerten zu lassen, ist es wichtig, den Erbschein schnellstmöglich zu beantragen. Im Anschluss daran können Sie einen Antrag auf Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch stellen. Wenn Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, ist es wichtig, dass Sie über einen Erbschein verfügen, damit Sie von den Behörden als Erbe bzw. als neuer Eigentümer der Immobilie anerkannt werden. Nur mit diesem Nachweis erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Erstellung eines Gutachtens.

Wie lange dauert es, ein Gutachten erstellen zu lassen?

Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines Termins vor Ort zur Begutachtung der Immobilie.

Nach diesem Termin und dem Erhalt aller Unterlagen vom Eigentümer/Auftraggeber gemäß unserer Checkliste sowie aller behördlichen Auskünfte ist es unser Anspruch, Ihr Gutachten bei Bedarf innerhalb von 2 Wochen fertig zu stellen.

Sobald das Gutachten in unserem Hause erstellt wurde, wird Ihnen eine Voransicht per E-Mail zugesandt. Eventuelle Fragen zum Gutachten können Sie dann in einem persönlichen Telefonat mit der Gutachterin oder dem Gutachter klären. Nach Fertigstellung des Gutachtens erhalten Sie eine digital signierte Version des Gutachtens, die in diesem Format von allen Gerichten und Behörden anerkannt bzw. verlangt wird.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach der Fertigstellung des Gutachtens zur Verfügung, falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen wünschen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich Fragen zu meinem Gutachten habe?

In der Regel klärt sich die Mehrzahl der Fragen durch einen Blick in den Anhang des Gutachtens. Hier finden Sie eine Vielzahl von Querverweisen innerhalb des Gutachtens sowie die einzelnen Berechnungen und Ableitungen. Sollten Sie fehlerhafte Angaben bemerken oder eine Korrektur wünschen, so können Sie uns dies am besten schriftlich per E-Mail mitteilen.

Unsere Gutachterinnen und Gutachter werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und besprechen Ihr Anliegen bei Bedarf auch gerne in einem persönlichen Telefonat.

Ich habe ein Wertgutachten der Gegenseite erhalten, der ermittelte Wert erscheint mir zu niedrig/zu hoch. Kann ich bei CERTA ein Gegengutachten in Auftrag geben?

Sehr gerne erstellen wir ein Gutachten für Sie.

Ob wir zu einem anderen Ergebnis kommen, können wir aber im Vorhinein nicht pauschal sagen.

Damit Sie nicht die "Katze im Sack" kaufen, hat sich in der Vergangenheit folgende Vorgehensweise als praktikabel erwiesen.

Sie lassen uns das Gutachten vorab zukommen. So können sich unsere Gutachter ein erstes Bild von der Immobilie machen. Anschließend prüft unser Gutachter die relevanten Kernpunkte des vorhandenen Gutachtens, um eine Einschätzung darüber abzugeben, ob sich die Erstellung eines Gegengutachtens lohnt. Die Prüfungskosten werden auf Stundenbasis abgerechnet.

Wenn wir anschließend beauftragt werden, ein Gutachten für Sie zu erstellen, werden Ihnen die Prüfkosten rückwirkend gutgeschrieben.

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
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