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Auflassung & Vormerkung: So sichern Sie Ihren Immobilienkauf ab

Im deutschen Immobilienrecht wird streng zwischen dem schuldrechtlichen Kaufvertrag, den Sie mit dem Verkäufer abschließen, und dem dinglichen Rechtsakt, der die Eigentumsübertragung vollzieht – der sogenannten Auflassung – unterschieden. Auch wenn der Kaufvertrag die vertragliche Grundlage bildet, werden Sie erst mit der Eintragung ins Grundbuch tatsächlich als rechtlicher Eigentümer der Immobilie anerkannt. Diese klare Trennung sorgt für Rechtssicherheit und Transparenz, schützt Sie jedoch zugleich vor möglichen Missverständnissen und rechtlichen Fallstricken. Ein Immobiliengutachter erklärt, warum Auflassung und Auflassungsvormerkung zentrale Bestandteile für eine rechtssichere Eigentumsübertragung beim Immobilienkauf sind.

Der Zeitpunkt und Ablauf der Auflassung

Nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags übermittelt der Notar die Auflassung erst, wenn alle Kaufvertragsbedingungen erfüllt sind – im Regelfall also nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Von dort dauert es häufig rund sechs bis acht Wochen, bis die Grundbucheintragung abgeschlossen ist. In dieser Zeit sollten Sie bedenken, dass Ihre Rechte noch nicht endgültig sichergestellt sind und sich entsprechend absichern.

Auflassungsvormerkung als Schutzmechanismus

Direkt nach Abschluss des Kaufvertrags sorgt die Auflassungsvormerkung dafür, dass deine Ansprüche priorisiert und die Immobilie vor weiteren Belastungen oder Verkäufen durch den Verkäufer geschützt sind. Ohne diese Vormerkung könnte der Verkäufer theoretisch noch neue Grundschulden eintragen lassen oder sogar einen zweiten Verkauf tätigen.

Die Auflassungsvormerkung ist deshalb für Sie als Käufer ein unverzichtbares Instrument, um deine Rechtssicherheit während der Übergangsphase zu gewährleisten. Die Vormerkung wird vom Notar unmittelbar an das Grundbuchamt gemeldet und ist meist innerhalb weniger Tage eingetragen. Sie gilt bis zur abschließenden Eigentumsumschreibung und wird dann automatisch gelöscht.

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Kostenfaktoren und Gebührenüberblick

Die Kosten für die Auflassungsvormerkung orientieren sich am Kaufpreis Ihrer Immobilie und entsprechen gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz einer halben Gebührenstufe. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro betragen die Notarkosten für die Vormerkung etwa 217,50 Euro. Für die spätere Eintragung als Eigentümer müssen Sie mit einer vollen Gebühr rechnen – das bedeutet zusätzliche Kosten in Höhe von rund 435 Euro für Notar und Grundbuchamt.

Weitere Notarkosten entstehen in der Regel durch die Beglaubigung des Kaufvertrags sowie durch die Bestellung einer Grundschuld, sofern Sie den Kauf über eine Finanzierung abwickeln. Insgesamt empfiehlt es sich, alle diese Nebenkosten frühzeitig in Ihre Kalkulation einzubeziehen, um unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Die rechtlichen Grundlagen der Auflassung

Definition der Auflassung im deutschen Recht

Die Auflassung ist im deutschen Sachenrecht die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Sie ist eine dingliche Einigung, die über den bloßen Kaufvertrag hinausgeht und zwingend notariell beurkundet sein muss. Erst mit der Auflassung wird der Eigentumsübergang rechtlich wirksam, jedoch erfolgt die endgültige Wirkung erst durch die Eintragung im Grundbuch.

Der formale Prozess der Eigentumsübertragung

Der Übergang des Eigentums an einer Immobilie setzt nicht nur die Auflassung – also die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang – voraus, sondern auch die Eintragung Ihres Namens als neuer Eigentümer im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung sind Sie rechtlich als Eigentümer anerkannt. Der Notar übernimmt in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle: Er überwacht die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Bedingungen, insbesondere die vollständige Kaufpreiszahlung, und meldet anschließend die Vollzugsreife an das Grundbuchamt.

Während die Auflassung selbst eine formale Einigung darstellt, ist die grundbuchliche Umschreibung der entscheidende rechtliche Vollzug, der oftmals erst mehrere Wochen nach dem Kaufvertrag erfolgt. In dieser Übergangszeit schützt Sie die zuvor eingetragene Auflassungsvormerkung. Sie verhindert, dass Dritte in dieser sensiblen Phase Rechte an der Immobilie erwerben oder Belastungen ins Grundbuch eingetragen werden. Der gesamte Ablauf erfordert eine enge und sorgfältige Koordination zwischen dem Notar, dem Grundbuchamt und den Vertragsparteien, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden und eine reibungslose Eigentumsübertragung sicherzustellen.

Auflassungsvormerkung: Schutz für Käufer

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist eine rechtliche Absicherung im Grundbuch, die nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags eingetragen wird. Sie sichert Ihnen den Anspruch auf Eigentumsübertragung der Immobilie und verhindert, dass der Verkäufer in der Zwischenzeit die Immobilie an Dritte verkauft oder mit neuen Belastungen wie Grundschulden belegt. Die Vormerkung schützt Sie somit vor unangenehmen Überraschungen bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung.

Funktionen und Vorteile der Vormerkung

Mit der Auflassungsvormerkung sind Sie als Käufer wirksam gegen doppelte Veräußerungen oder nachträgliche Belastungen der Immobilie geschützt. Sie stellt sicher, dass der Verkäufer die Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrags weder ein weiteres Mal verkaufen noch mit zusätzlichen Grundschulden oder anderen Rechten belasten kann. Ihr Anspruch auf Eigentumsübertragung bleibt dadurch rechtlich abgesichert. Die Auflassungsvormerkung wird unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Notar beim Grundbuchamt beantragt und in das Grundbuch eingetragen. Sie bleibt dort bestehen, bis die endgültige Eigentumsumschreibung erfolgt ist – also bis Sie rechtlich als neuer Eigentümer eingetragen sind. In dieser Übergangszeit schafft die Vormerkung ein hohes Maß an Sicherheit und Transparenz für Sie als Käufer.

Darüber hinaus wirkt die Auflassungsvormerkung als verbindliches Warnsignal im Grundbuch: Dritte erkennen unmittelbar, dass für diese Immobilie bereits ein Übertragungsanspruch besteht. Sollte der Verkäufer dennoch versuchen, Grundschulden einzutragen oder die Immobilie erneut zu verkaufen, sind solche Rechtsakte für Sie unwirksam. Diese Vormerkung stärkt so nicht nur deine Position gegenüber dem Verkäufer, sondern auch gegenüber potenziellen Dritten und trägt erheblich zur Rechtssicherheit bei Immobiliengeschäften bei.

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Der entscheidende Unterschied: Auflassung vs. Auflassungsvormerkung

Die Rolle der Auflassung in der Immobilienübertragung

Die Auflassung ist der finale juristische Akt, durch den das Eigentum an einer Immobilie tatsächlich übertragen wird. Erst nachdem alle vertraglichen Pflichten erfüllt sind, insbesondere die vollständige Kaufpreiszahlung, wird der Käufer offiziell als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Damit stellt die Auflassung die rechtliche Vollendung des Kaufgeschäfts dar und sorgt für klare Eigentumsverhältnisse.

Die Funktion der Vormerkung für rechtliche Sicherheit

Die Auflassungsvormerkung wird unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung ins Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung. Sie verhindert, dass der Verkäufer während der Abwicklung das Grundstück erneut verkauft oder mit neuen Belastungen wie Grundschulden belastet, wodurch deine Rechte als Käufer geschützt werden.

Dieser Schutz ist besonders wichtig, weil das Grundbuch als die rechtliche „Wahrheit“ gilt. Ohne Vormerkung könnte der Verkäufer z.B. kurzfristig eine Grundschuld zu Gunsten einer anderen Finanzierung eintragen oder das Objekt mehrfach veräußern. Schon wenige Tage nach Vertragsabschluss blockiert die Auflassungsvormerkung daher mögliche Eingriffe Dritter und gewährt Ihnen während der oft mehrere Monate dauernden Abwicklung die notwendige Sicherheit. Erst mit der späteren Auflassung und Eigentumsumschreibung wird die Vormerkung automatisch gelöscht.

Notwendigkeit der Auflassung im Immobiliengeschäft

Trennung von schuldrechtlichem und dinglichem Geschäft

Im Immobilienrecht unterscheidet man strikt zwischen dem schuldrechtlichen Kaufvertrag und dem dinglichen Eigentumsübergang. Der Kaufvertrag verpflichtet zur Zahlung und Übergabe, doch der Eigentumswechsel erfolgt erst durch die Auflassung in Verbindung mit der Grundbucheintragung. Ohne diese Trennung könnte es zu Unsicherheiten kommen, da der Käufer ohne Eintragung nicht rechtlich als Eigentümer gilt, obwohl er den Kaufpreis bereits bezahlt hat.

Die Bedeutung für die rechtliche Sicherstellung von Eigentum

Die Auflassung gewährleistet, dass Sie als Käufer erst dann im Grundbuch eingetragen werden, wenn alle vertraglichen Pflichten erfüllt sind. Sie ist somit das entscheidende Instrument, um das Eigentum rechtlich abzusichern und schützt Sie vor unberechtigten Verfügungen des Verkäufers während des Kaufprozesses.

Ohne die Auflassung könnte ein Verkäufer die Immobilie trotz Kaufvertrag weiterhin belasten oder veräußern, was Ihre Investition stark gefährden würde. Erst mit der Eintragung im Grundbuch, die die Auflassung vollendet, entsteht für Sie die uneingeschränkte Rechtsicherheit als Eigentümer. Besonders bei Grundstücken und Häusern, die oft erhebliche Werte aufweisen, ist diese Sicherheit unerlässlich, um späteren Streitigkeiten oder finanziellen Schäden vorzubeugen.

Zeitrahmen und Abläufe: Vom Kaufvertrag zur Eigentumsübertragung

Dauer und Schritte der Auflassung

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags dauert es meist 6 bis 8 Wochen, bis die Auflassung durch die Eigentümerumschreibung im Grundbuch vollzogen wird. Zunächst sichert der Käufer in der Regel die Finanzierung ab, etwa durch die Bestellung einer Grundschuld. Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt und alle Nebenpflichten erfüllt sind, übermittelt der Notar die Auflassung an das Grundbuchamt. Die Grundbucheintragung, die den Käufer zum rechtlichen Eigentümer macht, schließt den Prozess ab.

Der zeitliche Verlauf der Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung wird unmittelbar nach Vertragsabschluss und notariellem Beurkundungstermin beim Grundbuchamt eingetragen. Mit dieser Eintragung sind Sie als Käufer vor nachträglichen Belastungen und weiteren Verkäufen durch den Verkäufer geschützt. Die Eintragung erfolgt meist innerhalb weniger Tage und bleibt bestehen, bis die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist – was je nach Situation zwischen zwei und fünf Monaten dauern kann.

Während die Auflassungsvormerkung deine Ansprüche sichert, ist sie zugleich ein zeitlich begrenzter Schutz. Sobald Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind und die Auflassung vollzogen ist, wird die Auflassungsvormerkung automatisch gelöscht. Besonders in Fällen, in denen die Finanzierung erst vorbereitet werden muss, ist die Auflassungsvormerkung ein unverzichtbares Instrument, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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Kostenfaktoren und Gebührenstruktur im Auflassungsprozess

Notarkosten für Auflassung und Vormerkung

Die Kosten für die Auflassungsvormerkung richten sich nach dem Kaufpreis und liegen bei einer halben Gebühr gemäß GNotKG, beispielsweise rund 217,50 Euro bei 200.000 Euro Kaufpreis. Für die spätere Eigentumsumschreibung fällt hingegen eine volle Gebühr an, die sowohl Notar als auch Grundbuchamt jeweils ca. 435 Euro bei demselben Kaufpreis verlangen. Diese Gebühren sichern den korrekten und rechtssicheren Ablauf der Eigentumsübertragung.

Weitere finanzielle Aspekte, die Käufer berücksichtigen sollten

Neben den Notarkosten sollten Sie auch weitere Ausgaben einkalkulieren, darunter die Grundbuchgebühren, die Gebühren für die Grundschuldbestellung sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision. Hinzu kommen mögliche Finanzierungskosten – etwa Bearbeitungsgebühren der Bank –, die die Gesamtkosten Ihres Immobilienerwerbs spürbar erhöhen können.

Bei der Grundschuldbestellung entstehen zusätzliche Gebühren, die ebenfalls nach dem Kaufpreis berechnet werden und oft ähnlich hoch sind wie die Auflassungskosten. Falls ein Makler involviert ist, fallen Provisionen von ca. 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises an. Zusätzlich können Kosten für Gutachter, Bauprüfungen oder Steuerberater anfallen, je nach Umfang der Transaktion. Es empfiehlt sich daher, vorab ein umfassendes Budget zu kalkulieren, um unangenehme finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Fazit und abschließende Gedanken

Rechtssicherheit durch klare Regelungen

Die Kombination aus Auflassung und Auflassungsvormerkung stellt sicher, dass dein Immobilienkauf nicht nur auf einem rechtlich soliden Fundament steht, sondern auch vor unerwarteten Risiken schützt. Ohne die Auflassungsvormerkung könnten Sie in der Übergangszeit unerwartet benachteiligt werden – etwa durch die Eintragung zusätzlicher Grundschulden oder einen erneuten Verkauf der Immobilie durch den Verkäufer. Insbesondere bei Kaufpreisen im sechsstelligen Bereich ist dieser rechtliche Schutz unverzichtbar.

Zeitliche Abläufe und ihre Bedeutung

Während die Auflassung erst mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch abgeschlossen ist und somit mehrere Wochen bis Monate nach Vertragsunterzeichnung dauern kann, wirkt die Auflassungsvormerkung unmittelbar nach Vertragsabschluss. Innerhalb weniger Tage sichert sie deinen Anspruch und verhindert, dass sich der Verkäufer in der Zwischenzeit rechtlich „freikauft“. Gerade in Fällen mit komplexer Finanzierung und mehreren Beteiligten kann der gesamte Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen – während dieser Zeit sind Sie durch die Auflassungsvormerkung zuverlässig abgesichert.

Kosten-Nutzen-Abwägung

Die Kosten für die Auflassungsvormerkung fallen proportional zum Kaufpreis an und bleiben mit einer halben Gebühr überschaubar. Im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Immobilienkaufs sind die ~200 bis 300 Euro (je nach Kaufpreis) für diese Absicherung klein. Die spätere Eigentumsumschreibung verlangt zwar eine volle Gebühr, diese stellt jedoch den finalen Abschluss dar und sichert Ihnen dein Eigentum. Auf lange Sicht sind diese Kosten eine sinnvolle Investition in deine Rechtssicherheit und deinen Schutz vor unangenehmen Überraschungen.

Vertrauen als Grundlage für den Immobilienkauf

Immobilienkäufe basieren oft auf langfristigen Planungen und erheblichem Kapital. Die systematische Trennung von schuldrechtlichem Kaufvertrag, Auflassung und der Vormerkung schafft ein Vertrauen, das ohne diese Instrumente kaum realisierbar wäre. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung vermittelt Ihnen dieses Vertrauen, indem sie den rechtlichen Rahmen vorgibt, an den sich beide Parteien halten müssen.

Empfehlung für Käufer

Bei jedem Immobilienkauf sollten Sie auf die Eintragung der Auflassungsvormerkung achten und sich vom Notar umfassend beraten lassen. Diese Vormerkung bietet Ihnen einen unverzichtbaren Schutz vor finanziellen Risiken und Rechtstreitigkeiten. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie nach Abschluss aller Voraussetzungen tatsächlich als einziger und rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch stehen.

Fragen Rund um das Thema: Auflassung

1. Was ist eine Auflassung bei Immobilien?
Die Auflassung ist der juristisch zwingende Schritt im deutschen Immobilienrecht, bei dem sich Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einigen. Sie erfolgt in der Regel nach vollständiger Kaufpreiszahlung und wird von einem Notar beurkundet. Erst mit der anschließenden Eintragung im Grundbuch wird der Käufer auch rechtlich Eigentümer. Obwohl bereits der Kaufvertrag unterschrieben wurde, begründet dieser noch keinen Eigentumswechsel – die Auflassung bildet gemeinsam mit der Eintragung den rechtsverbindlichen Abschluss des Kaufprozesses. Üblicherweise findet die Auflassung etwa 6 bis 8 Wochen nach dem Notartermin statt.

2. Was kostet eine Auflassung im Grundbuch?
Die Kosten für die Auflassung im Grundbuch richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und liegen in der Regel bei rund 0,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Auflassungsvormerkung, die bereits kurz nach Vertragsabschluss eingetragen wird. Diese Vormerkung kostet etwa die Hälfte der späteren Eigentumsumschreibung. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro belaufen sich die Notar- und Grundbuchkosten für die Vormerkung auf rund 217,50 Euro, während die eigentliche Auflassungskosten etwa 435 Euro betragen. Die Gebührenstruktur ist gesetzlich im GNotKG geregelt.

3. Welche rechtliche Wirkung hat eine Auflassung?
Die Auflassung ist nicht nur eine Formalität, sondern der entscheidende Schritt zur rechtlichen Eigentumssicherung. Ohne diese Einigung – und die anschließende Eintragung im Grundbuch – bleibt der Käufer lediglich Anspruchsinhaber, aber kein Eigentümer. Selbst wenn der Kaufpreis bereits bezahlt wurde, gilt der Verkäufer bis zur Auflassung weiterhin als Eigentümer im Grundbuch. Die rechtliche Wirkung der Auflassung entfaltet sich also erst in Verbindung mit der Eintragung des neuen Eigentümers, die das Eigentum endgültig überträgt und absichert.

4. Was passiert nach der Auflassung?
Nach der notariellen Auflassung übermittelt der Notar die notwendigen Unterlagen an das Grundbuchamt. Dort wird der Käufer – nach abschließender Prüfung aller Voraussetzungen – als neuer Eigentümer eingetragen. Mit dieser Eintragung ist der Eigentumswechsel vollzogen und der Immobilienkauf endgültig abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer rechtlich und wirtschaftlich der neue Eigentümer und trägt auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten, etwa hinsichtlich Grundsteuer, Verkehrssicherungspflichten oder Unterhalt.

5. Was kann nach Auflassungsvormerkung noch passieren?
Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch bleibt der Käufer rechtlich geschützt, aber noch nicht als Eigentümer verzeichnet. In dieser Zwischenphase wird in der Regel die Kaufpreiszahlung geleistet, gegebenenfalls eine Finanzierung über eine Grundschuld abgewickelt und weitere vertragliche Bedingungen erfüllt. Die Vormerkung verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie erneut verkauft oder mit weiteren Belastungen versieht. Dennoch bleibt die endgültige Eigentumsübertragung abhängig von der vollständigen Erfüllung aller Vertragsbedingungen sowie der Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt.

6. Wann erfolgt die Kaufpreiszahlung nach Auflassungsvormerkung?
Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Eintragung der Auflassungsvormerkung, sobald der Notar dem Käufer bestätigt hat, dass alle rechtlichen Voraussetzungen – wie Genehmigungen, Löschungsbewilligungen oder Rangklärungen – erfüllt sind. Die Vormerkung fungiert als rechtliche Absicherung für den Käufer. Erst nachdem diese eingetragen ist und der Notar sogenannte „Fälligkeitsmitteilung“ erteilt, wird der vereinbarte Kaufpreis überwiesen. Dies geschieht in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach dem Notartermin, je nach Komplexität des Kaufprozesses.

7. Wer bezahlt die Auflassung?
Die Kosten für die Auflassung und die damit verbundene Eintragung im Grundbuch trägt in der Regel der Käufer, sofern im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch die Auflassungsvormerkung, die als vorläufige Sicherung eingetragen wird, ist Teil der vom Käufer zu tragenden Kaufnebenkosten. Bei der Bestellung einer Grundschuld – etwa zur Finanzierung – kommen zusätzliche Gebühren hinzu. Somit sollte der Käufer mit Gesamtkosten von rund 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuchamt rechnen.

8. Wann ist eine Auflassungsvormerkung sinnvoll?
Eine Auflassungsvormerkung ist immer dann sinnvoll – und faktisch unverzichtbar –, wenn eine Immobilie gekauft wird, aber der Eigentumsübergang noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Sie schützt den Käufer vor nachträglichen Verkäufen, Grundschulden oder einer möglichen Insolvenz des Verkäufers. Ohne Vormerkung könnte der Verkäufer das Objekt weiterhin anderweitig veräußern oder belasten. Die Vormerkung sorgt dafür, dass solche nachträglichen Handlungen gegenüber dem Käufer rechtlich unwirksam bleiben. Daher ist sie ein zentrales Element der Eigentumssicherung im Immobilienrecht.

9. Ist eine notarielle Auflassung bei einer Schenkung notwendig?
Ja, auch bei der Schenkung einer Immobilie ist eine notarielle Auflassung zwingend erforderlich. Nach § 925 BGB ist die Auflassung eine notwendige Voraussetzung für den Eigentumsübergang – unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf oder eine Schenkung handelt. Ohne notarielle Beurkundung und Grundbucheintragung ist die Eigentumsübertragung rechtlich nicht wirksam. Das bedeutet: Selbst bei unentgeltlicher Überlassung einer Immobilie muss der Weg über den Notar und das Grundbuchamt eingehalten werden.

10. Wie lange dauert es, bis die Auflassungsvormerkung nach dem Notartermin eingetragen ist?
Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel innerhalb weniger Tage bis zwei Wochen nach dem Notartermin vom Grundbuchamt eingetragen – abhängig von der Arbeitsauslastung der Behörde. Sie tritt unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung in Kraft und sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung ab. Die vollständige Eigentumsumschreibung – also die Auflassung – erfolgt hingegen erst nach Kaufpreiszahlung und Prüfung aller Voraussetzungen und kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. In der Zwischenzeit bietet die Vormerkung den notwendigen rechtlichen Schutz.

Quellen:

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GNotKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 925 Auflassung

Handbuch Eigentumswohnung - die Immobilie als Investition Die eigene Immobilie finden, finanzieren, pflegen, verwalten Von Eva Kafke · 2024, ISBN:9783747108314, 3747108318

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Immobilienwirtschaft Handbuch für Studium und Praxis Von Hanspeter Gondring · 2013; ISBN:9783800645732, 3800645734

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