Brauchen Sie Hilfe beim korrekten Ausfüllen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service! Wir benötigen nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und eine gut erreichbare E-Mail-Adresse.
Jetzt Rückruf anfordern & Klarheit gewinnen!
Gerne können Sie uns auch direkt anrufen und Unterstützung erhalten.
Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage: Datenschutzhinweise.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.

Grundschuld löschen nach Darlehenstilgung: Wann lohnt sich die Löschung wirklich?

Nach der vollständigen Rückzahlung Ihrer Baufinanzierung steht oft die Frage im Raum, ob Sie die im Grundbuch eingetragene Grundschuld sofort löschen lassen sollten oder nicht. Zwar bestätigt Ihnen die Löschungsbewilligung Ihrer kreditgebenden Bank die vollständige Tilgung, doch die aufwändige Löschung im Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich. Tatsächlich wandelt sich die Grundschuld nach der Rückzahlung in eine sogenannte Eigentümergrundschuld um, die Ihnen als Eigentümer allein gehört und keine Rechte mehr für die Bank beinhaltet. Dies kann insbesondere dann von Vorteil sein, wenn Sie zukünftig erneut eine Finanzierung planen, da die bereits eingetragene Grundschuld dann flexibel erneut als Kreditsicherheit genutzt werden kann.

Die Löschung der Grundschuld verursacht hingegen Kosten von bis zu 0,4 % der Grundschuldsumme, welche sich aus den Gebühren für Notar und Grundbuchamt zusammensetzen. Am Beispiel einer Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro heißt das konkret: Sie müssen mit etwa 800 Euro Gesamtkosten rechnen. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich die Löschung in Ihrem individuellen Fall finanziell und strategisch überhaupt lohnt.

Wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen, sind die Chancen auf einen besseren Verkaufspreis deutlich höher, wenn keine Grundschuld mehr eingetragen ist. Viele Käufer verlangen eine unbelastete Immobilie, da sie sonst selbst mit potenziellen Rechten und Risiken belastet werden. Die Löschung der Grundschuld ist beim Verkauf daher fast unumgänglich.

Bleiben Sie jedoch in Ihrem Haus wohnen und planen keine weitere Finanzierung, können Sie auf den Löschungsantrag verzichten, solange Sie die Löschungsbewilligung sorgsam aufbewahren. Dieses Dokument ist Ihre sichere Bestätigung, dass keine Rückstände mehr bestehen und die Bank jegliches Recht an der Grundschuld abgegeben hat. Ein Immobiliengutachter kann im Rahmen der Grundschuldlöschung eine wertvolle Einschätzung dazu liefern, ob sich die Löschung im Hinblick auf Verkauf oder Finanzierung strategisch lohnt.

Bedeutung der Löschungsbewilligung für Immobilienbesitzer

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist ein schriftliches Dokument Ihres Kreditgebers, meistens der Bank, das bestätigt, dass Ihre Baufinanzierung vollständig zurückgezahlt wurde. Mit dieser Bescheinigung können Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen, wodurch die Bank das Recht verliert, Ihre Immobilie bei Zwangsversteigerung zu veräußern. Ohne diese Bewilligung ist eine Löschung rechtlich nicht möglich.

Rollen von Kreditgebern und Banken

Kreditgeber und Banken sind die Herausgeber der Löschungsbewilligung und spielen eine Schlüsselrolle im Löschungsprozess. Sie prüfen sorgfältig, ob Ihr Darlehen komplett getilgt ist und bestätigen dies schriftlich. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch.

Darüber hinaus sind Banken gesetzlich verpflichtet, die Löschungsbewilligung kostenlos auszustellen – sie dürfen hierfür keine Gebühren verlangen. Während die Löschungsbewilligung meist unaufgefordert versandt wird, sollten Sie im Zweifelsfall aktiv bei Ihrer Bank nachfragen, um Verzögerungen zu vermeiden. Banken prüfen vor Ausstellung auch die Einhaltung aller Formalien, da ohne vollständige Angaben wie Grundbuchblatt, Flurstück oder Höhe der Grundschuld keine rechtswirksame Löschung möglich ist. Ihre Rolle endet jedoch nicht bei der Bewilligung: Wenn Sie den Löschungsantrag mit der Bewilligung an einen Notar übermitteln, arbeiten sie als Schnittstelle zwischen Ihnen, dem Notar und dem Grundbuchamt, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

Interesse bekunden – ganz ohne Verpflichtung

Anforderungen und Dokumentation zur Löschung der Grundschuld

Notwendige Dokumente für die Löschungsbewilligung

Für die Löschungsbewilligung benötigen Sie unter anderem exakte Angaben wie das Grundbuchblatt, den Grundbuchband sowie Flur und Flurstück. Außerdem muss die Höhe der Grundschuld sowohl numerisch als auch in Worten vermerkt sein. Ebenso unverzichtbar sind die laufende Grundbuchnummer, die Stadt des kreditgebenden Instituts sowie die Unterschriften von Gläubiger und Eigentümer inklusive Ort und Datum. Die offizielle Beglaubigung dieser Unterschriften stellt sicher, dass das Dokument rechtlich anerkannt wird.

Formale Vorgaben für die Löschungsbewilligung

Die Löschungsbewilligung muss als schriftliches Dokument vorliegen und die Zustimmung des Gläubigers zur Löschung der Grundschuld ausdrücklich bestätigen. Die Unterschriften von Gläubiger und Eigentümer müssen durch eine beglaubigte Stelle verifiziert werden. Eine notarielle Beglaubigung ist zwar üblich, aber nicht zwingend erforderlich – auch andere amtlich befugte Stellen, wie Sparkassen, dürfen beglaubigen.

Besonders zu beachten ist, dass das Dokument unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ genau das eingetragene Grundpfandrecht benennt, etwa Grundschuld oder Hypothek. Fehlen diese klaren Angaben, verweigert das Grundbuchamt die Löschung. Die korrekte Form und Vollständigkeit der Angaben verhindern Verzögerungen und kostenintensive Nachbesserungen.

Der Prozess der Grundschuldlöschung im Detail

Schritte zur Antragstellung

Für die Löschung der Grundschuld müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag beim Notar stellen. Diesen Antrag reichen Sie zusammen mit der beglaubigten Löschungsbewilligung ein, die Ihre Bank Ihnen ausgestellt hat. Der Notar prüft die Formalien und leitet beide Dokumente anschließend an das zuständige Grundbuchamt weiter. Erst nach dieser offiziellen Einreichung beginnt die eigentliche Löschung der Grundschuld im Grundbuch.

Zuständigkeiten des Notars und des Grundbuchamts

Der Notar fungiert als Vermittler zwischen Ihnen und dem Grundbuchamt. Er überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen und sorgt für die formelle Beglaubigung der Löschungsbewilligung. Danach reicht er alle Dokumente formgerecht beim Grundbuchamt ein. Die endgültige Entscheidung über die Löschung trifft das Grundbuchamt, das alle Voraussetzungen genauestens kontrolliert und bei positiver Prüfung den Löschungsvermerk im Grundbuch einträgt.

Während der Notar die rechtliche und formale Sorgfaltspflicht übernimmt, kümmert sich das Grundbuchamt um die tatsächliche Umsetzung im Grundbuchsystem. Insbesondere prüft das Grundbuchamt, ob die Löschungsbewilligung die nötigen Angaben wie Grundbuchblatt, Flurstück, Grundschuldhöhe sowie Beglaubigungen enthält. Nur wenn alle Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, erfolgt die Löschung. Das Verfahren ist daher eng verzahnt und erfordert Genauigkeit bei der Antragstellung, um unnötige Verzögerungen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Interesse bekunden – ganz ohne Verpflichtung

Kostenfaktoren bei der Löschung von Grundschulden

Berechnung der Löschungskosten

Die Löschungskosten richten sich prozentual nach der Höhe der Grundschuld und betragen in der Regel zwischen 0,2 % und 0,4 % der Grundschuldsumme. Dabei teilt sich der Betrag ungefähr hälftig auf Notar- und Grundbuchgebühren auf. Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro ergibt das beispielsweise für jede Partei etwa 400 Euro, sodass die Gesamtkosten um die 800 Euro betragen. Die Bank darf für die Löschungsbewilligung keine Gebühren verlangen, da dies zu ihren Pflichtleistungen zählt.

Unterschiede zwischen Buch- und Briefgrundschuld

Die Buchgrundschuld ist ein grundbuchbasiertes Sicherungsrecht, während die Briefgrundschuld zusätzlich durch einen physischen Grundschuldbrief dokumentiert wird. Für die Löschung einer Briefgrundschuld ist daher neben der Löschungsbewilligung auch die Übergabe des Grundschuldbriefes nötig. Verloren Sie diesen, wird das Verfahren komplexer und teurer durch ein sogenanntes Aufgebotsverfahren.

Die Briefgrundschuld kombiniert eine Urkunde und ein Wertpapier in Form des Grundschuldbriefes, der die Vollstreckbarkeit erleichtert und den Inhaber wechselbar macht. Bei der Buchgrundschuld hingegen ist keine Urkunde erforderlich, sie wird lediglich im Grundbuch geführt. Das bedeutet für Sie, dass die Löschung einer Briefgrundschuld zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Verlieren Sie den Grundschuldbrief, sind kostenintensive gerichtliche Verfahren zur Feststellung des Verlusts notwendig, was bei Buchgrundschulden entfällt. Somit ist die Löschung einer Buchgrundschuld in der Regel unkomplizierter und häufig auch günstiger.

Zeitliche Aspekte der Grundschuldentfernung

Wie lange dauert der Löschungsprozess?

Nach vollständiger Tilgung und Erhalt der Löschungsbewilligung von Ihrer Bank kann der eigentliche Löschungsprozess mehrere Tage bis mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Bearbeitungszeit hängt stark vom jeweiligen Grundbuchamt und dessen Arbeitsaufkommen ab. Während die Beglaubigung der Löschungsbewilligung zumeist schnell erfolgt, kann das Eintragen des Löschungsvermerks im Grundbuch aufgrund behördlicher Abläufe Verzögerungen mit sich bringen. In manchen Fällen sind sogar Monate nicht auszuschließen.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen

Die Geschwindigkeit der Grundschuldlöschung variiert je nach Bundesland, Auslastung des Grundbuchamts und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Auch die Koordination zwischen Notar, Bank und Grundbuchamt kann die Abläufe beschleunigen oder verzögern. Ungenauigkeiten in der Löschungsbewilligung oder fehlende Beglaubigungen führen häufig zu Rückfragen und verlängern die Wartezeit unnötig.

Besonders relevant ist die Bürokratie am Grundbuchamt, die regional sehr unterschiedlich arbeitet. In dicht besiedelten Gebieten mit hoher Nachfrage sind längere Wartezeiten üblich. Zudem ist die Qualität der Vorbereitung durch Ihren Notar entscheidend: Werden etwa nicht alle Formalien der Löschungsbewilligung exakt erfüllt oder fehlt die beglaubigte Unterschrift, verzögert sich der gesamte Vorgang. Ihre Bank kontrolliert vor Ausstellung der Löschungsbewilligung ebenfalls genau den Tilgungsstatus, was zusätzlichen Zeitbedarf mit sich bringen kann. Planen Sie daher stets mehrere Wochen ein, um keine Überraschungen bei der Immobilientransaktion oder sonstigen Vorhaben zu erleben.

Handhabung von Verlusten: Was tun, wenn der Grundschuldbrief fehlt?

Aufgebotsverfahren erklären

Fehlt der Grundschuldbrief nach Tilgung der Baufinanzierung, bleibt Ihnen die Möglichkeit des sogenannten Aufgebotsverfahrens. Dabei veröffentlicht das zuständige Amtsgericht den Verlust öffentlich und fordert mögliche Inhaber auf, ihren Anspruch innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen. Meldet sich niemand, wird der Grundschuldbrief für nichtig erklärt, und die Grundschuld kann gelöscht werden. Dieses Verfahren ist jedoch zeitintensiv und mit erheblichen Kosten verbunden, weshalb eine gründliche Suche vorab dringend empfohlen wird.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Kosten

Das Aufgebotsverfahren ist gesetzlich streng geregelt, um sicherzustellen, dass Dritte mit berechtigten Ansprüchen Gehör finden. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt, und erst nach Ablauf der Sechsmonatsfrist kann das Grundbuchamt die Löschung der Grundschuld bewilligen. Die entstehenden Kosten variieren, liegen aber oft bei mehreren hundert bis tausend Euro, abhängig von Gericht, Umfang der Bekanntmachung und Notarkosten. Für Sie entstehen so zugleich ein hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand.

Die gesetzlichen Vorschriften schreiben eine umfassende öffentliche Bekanntmachung vor, die gewährleisten soll, dass kein rechtmäßiger Eigentümer des Grundschuldbriefes ausgeschlossen wird. Deshalb laufen neben der Veröffentlichung im Amtsblatt oftmals auch lokale Bekanntmachungen in Zeitungen. Gerichtskosten umfassen neben den Veröffentlichungsgebühren auch Auslagen für die Bearbeitung. Notarkosten fallen für die Beglaubigungen und Einreichungen an. Weil das Verfahren mehrere Monate dauert und Ihnen erst danach die Löschung möglich ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Dokumentenaufbewahrung und frühzeitige Kontaktaufnahme mit der kreditgebenden Bank, um Verluste zu vermeiden. Ein erneutes Beantragen des Grundschuldbriefes ist in der Regel nicht möglich, sodass diese Verfahrensweise die einzige Alternative bei Verlust darstellt.

Interesse bekunden – ganz ohne Verpflichtung

Strategische Überlegungen zur Entscheidung für oder gegen eine Löschung

Vor- und Nachteile der Löschung

Die Löschung der Grundschuld bringt den Vorteil, dass Ihre Immobilie lastenfrei im Grundbuch erscheint, was beim Verkauf oft zu besseren Konditionen führt. Allerdings entstehen dafür Kosten von bis zu 0,4 % der Grundschuldsumme, die Sie selbst tragen müssen. Bleibt die Grundschuld bestehen, profitieren Sie von der Flexibilität, vorhandene Sicherheiten für künftige Finanzierungen wieder zu nutzen, ohne erneut Kosten für die Bestellung zu verursachen. Die Entscheidung hängt also davon ab, ob Sie die Immobilie behalten oder verkaufen möchten.

Marktgeschichten: Verkaufswert unbelasteter Immobilien

Unbelastete Immobilien erzielen auf dem Markt deutlich höhere Nachfrage und können oft bis zu 5 % mehr Verkaufserlös bringen als vergleichbare Objekte mit eingetragener Grundschuld. Viele Käufer bevorzugen eine lastenfreie Immobilie, um sich nicht mit bestehenden Rechten und möglichen Risiken auseinanderzusetzen. Deshalb lässt sich durch die Löschung der Grundschuld meistens ein besserer Verkaufspreis realisieren, der die Löschkosten oft mehr als kompensiert.

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass Häuser mit eingetragener Grundschuld bei identischem Angebotspreis häufig länger am Markt bleiben und Preisreduktionen hinnehmen müssen. Makler weisen darauf hin, dass Käufer besonders im umkämpften Immobilienmarkt unbelastete Objekte bevorzugen, da diese unkomplizierter weiterverkauft oder belehnt werden können. Die höhere Liquidität bei unbelasteten Immobilien mindert zudem das Risiko bei Finanzierungen auf Käuferseite, was sich auf die Nachfrage positiv auswirkt.

Schlussfolgerung

Die Entscheidung, ob Sie die Grundschuld nach vollständiger Tilgung Ihrer Baufinanzierung löschen lassen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Löschung, da die Grundschuld dann automatisch zur Eigentümergrundschuld wird und somit keine Rechte Ihrer Bank mehr enthält. Viele Eigentümer behalten sie, um für zukünftige Darlehen flexibel zu bleiben, denn die bestehende Grundschuld kann mit wenig Aufwand erneut belastet werden.

Falls Sie jedoch einen Verkauf Ihrer Immobilie planen, macht eine Löschung Sinn, da eine unbelastete Grundschuld beim Käufer Vertrauen schafft und oft höhere Verkaufspreise erzielt werden. Dabei sollten Sie die entstehenden Kosten von bis zu 0,4 % der Grundschuldsumme für Notar und Grundbuchamt in Ihre Planung mit einbeziehen. Ein Beispiel: Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro belaufen sich die Gebühren auf etwa 800 Euro.

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Löschungsbewilligung kostenlos auszustellen, sobald das Darlehen vollständig getilgt ist. Dieses Dokument bildet die Grundlage für den Löschungsantrag beim Grundbuchamt und muss unbedingt von einer offiziellen Stelle beglaubigt sein. Bewahren Sie die Löschungsbewilligung gut auf, falls Sie sich später doch für die Löschung entscheiden oder sie als Nachweis zur Tilgung benötigen.

Sie sollten vor allem die geplanten nächsten Schritte mit Ihrer Immobilie in Betracht ziehen. Wenn Sie weiterhin Eigentümer bleiben und flexibel für zukünftige Finanzierungen sein möchten, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld bestehen zu lassen. Planen Sie hingegen den Verkauf oder möchten vollständige Klarheit im Grundbuch schaffen, lohnt sich die Löschung in den meisten Fällen trotz der entstehenden Kosten.

Fragen Rund um das Thema: Grundschuld löschen

1. Ist es sinnvoll, eine Grundschuld löschen zu lassen?
Ob es sinnvoll ist, eine Grundschuld löschen zu lassen, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen Lebens- und Finanzplanung ab. Wenn Sie planen, Ihre Immobilie in naher Zukunft zu verkaufen, ist eine Löschung in der Regel empfehlenswert. Kaufinteressenten bevorzugen unbelastete Objekte, da sie frei von bestehenden Sicherheiten sind und somit einfacher weiterverkauft oder finanziert werden können. Eine gelöschte Grundschuld signalisiert zudem Transparenz und Rechtssicherheit, was sich positiv auf den Verkaufspreis auswirken kann. Bleiben Sie jedoch langfristig Eigentümer und möchten eventuell erneut finanzieren, kann es sinnvoller sein, die Grundschuld im Grundbuch bestehen zu lassen. In diesem Fall lässt sich die Eigentümergrundschuld später wiederverwenden, ohne dass zusätzliche Kosten für die Neubestellung anfallen. Die Entscheidung sollte daher gut abgewogen werden.

2. Was kostet das Löschen einer Grundschuld?
Die Löschung einer Grundschuld verursacht Kosten, die sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammensetzen: den Notarkosten und den Gebühren des Grundbuchamts. Diese Gebühren orientieren sich an der Höhe der eingetragenen Grundschuld und liegen üblicherweise zwischen 0,2 und 0,4 Prozent der Grundschuldsumme. Bei einer Grundschuld von 200.000 Euro entstehen somit durchschnittlich rund 800 Euro an Gesamtkosten. Die Bank darf für die Ausstellung der Löschungsbewilligung keine Gebühr verlangen – das ist gesetzlich geregelt. Auch wenn die Gebühren vergleichsweise überschaubar sind, sollte man sie in die eigene Finanzplanung einbeziehen, insbesondere bei geplanten Verkäufen oder Umschuldungen.

3. Was passiert, wenn man eine Grundschuld nicht löscht?
Wird eine Grundschuld nach vollständiger Rückzahlung des Kredits nicht gelöscht, bleibt sie als sogenannte Eigentümergrundschuld im Grundbuch bestehen. Das bedeutet, dass keine Forderungen mehr gegenüber einer Bank bestehen, die Grundschuld aber formal weiterhin im Register vermerkt ist – jetzt jedoch ausschließlich zu Ihren Gunsten. Das kann Vor- und Nachteile haben: Einerseits ermöglicht die Eigentümergrundschuld die schnelle und unkomplizierte Besicherung eines neuen Kredits. Andererseits wirkt eine bestehende Eintragung für Außenstehende – insbesondere Kaufinteressenten – oft abschreckend, da sie mit Belastungen assoziiert wird. Eine klare Entscheidung, ob gelöscht wird oder nicht, sollte daher auf Grundlage geplanter Finanz- und Lebensziele erfolgen.

4. Was passiert mit der Grundschuld, wenn der Kredit abbezahlt ist?
Nach der vollständigen Tilgung des Darlehens wandelt sich die Grundschuld automatisch in eine sogenannte Eigentümergrundschuld um. Das bedeutet, dass keine Forderungen der Bank mehr bestehen und Sie als Eigentümer alleiniger Berechtigter dieser Grundschuld sind. Die Bank stellt Ihnen in diesem Fall eine Löschungsbewilligung aus – ein Dokument, das Sie benötigen, falls Sie die Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen lassen möchten. Die Löschung ist jedoch keine Pflicht. Entscheiden Sie sich, die Grundschuld im Grundbuch zu belassen, können Sie diese in Zukunft als Sicherheit für ein neues Darlehen verwenden, ohne einen neuen Grundschuldeintrag erstellen zu lassen.

5. Ist es gut oder schlecht, eine Grundschuld zu löschen?
Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht, da dies stark von Ihrer Situation abhängt. Gut ist die Löschung dann, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen – unbelastete Immobilien erzielen oft höhere Verkaufspreise und werden schneller verkauft. Außerdem sorgt ein leereres Grundbuch für Übersichtlichkeit und Transparenz. Schlecht oder zumindest unvorteilhaft kann die Löschung dann sein, wenn Sie in der Zukunft eine neue Finanzierung benötigen. Denn in diesem Fall müssten Sie eine neue Grundschuld bestellen, was zusätzliche Notar- und Grundbuchkosten verursacht. Wer langfristig in seiner Immobilie bleiben möchte und eventuell erneut finanzieren will, kann von einer Eigentümergrundschuld profitieren.

6. Wann verjährt eine eingetragene Grundschuld?
Der Anspruch auf Löschung einer Grundschuld verjährt grundsätzlich zehn Jahre nach Tilgung der gesicherten Forderung. Allerdings ist die Grundschuld als solche nicht automatisch verjährt, denn sie bleibt im Grundbuch eingetragen, bis sie aktiv gelöscht wird. Wichtig ist hier die Unterscheidung: Die Forderung gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger verjährt, nicht jedoch die Grundschuld selbst. Diese kann auch nach Jahrzehnten noch im Grundbuch stehen, wenn sie nicht gelöscht wurde – allerdings ohne rechtliche Wirkung, sobald der Anspruch verjährt ist. Dennoch empfiehlt es sich, nicht mehr benötigte Grundschulden zeitnah zu löschen, um Klarheit im Grundbuch zu schaffen.

7. Was passiert mit der Grundschuld nach Tilgung?
Nach der vollständigen Rückzahlung eines Immobilienkredits wird die bisherige Grundschuld zur Eigentümergrundschuld. Das heißt, das Sicherungsrecht verbleibt nun beim Eigentümer der Immobilie und steht nicht mehr im Zusammenhang mit einem konkreten Kredit. Die Grundschuld kann also erneut genutzt werden, um etwa eine neue Finanzierung abzusichern – das spart Zeit und Kosten. Möchten Sie hingegen Klarheit schaffen oder planen einen Verkauf der Immobilie, empfiehlt sich die Löschung, da die Eigentümergrundschuld sonst weiterhin im Grundbuch sichtbar ist und potenzielle Käufer verunsichern könnte.

8. Was passiert, wenn ich mein Haus abbezahlt habe?
Mit der vollständigen Rückzahlung Ihrer Baufinanzierung endet auch die Sicherungsfunktion der eingetragenen Grundschuld zugunsten der Bank. Die Bank muss Ihnen nun eine Löschungsbewilligung ausstellen – kostenlos. Ihr Treuhandkonto wird geschlossen, eventuelle Restbeträge werden zurückgezahlt, und Sie sind künftig selbst für Kosten wie Gebäudeversicherung und Grundsteuer verantwortlich. Die Grundschuld selbst bleibt weiterhin im Grundbuch bestehen, es sei denn, Sie veranlassen aktiv deren Löschung. Alternativ kann sie als Eigentümergrundschuld für spätere Finanzierungen genutzt werden, falls gewünscht.

9. Ist es möglich, eine Grundschuld ohne Notar löschen zu lassen?
In Deutschland ist die Löschung einer Grundschuld nur über einen Notar möglich. Die Bank stellt Ihnen nach der Rückzahlung des Darlehens eine Löschungsbewilligung aus. Diese muss von einem Notar beglaubigt und zusammen mit einem Antrag auf Löschung beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden. Eine direkte, eigenständige Einreichung beim Grundbuchamt ohne Notar ist rechtlich ausgeschlossen. Der Notar übernimmt dabei nicht nur die rechtssichere Abwicklung, sondern prüft auch die Vollständigkeit und Korrektheit aller Unterlagen, damit die Löschung reibungslos erfolgt.

10. Wie hoch sind die Kosten für den Eintrag einer Grundschuld für einen Kredit?
Die Kosten für die Eintragung einer Grundschuld liegen in der Regel zwischen 0,5 und 1 Prozent des Kaufpreises bzw. der Kreditsumme. Dieser Betrag setzt sich aus den Notarkosten und den Grundbuchgebühren zusammen. Die exakte Höhe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: insbesondere der Höhe der Grundschuld, dem zuständigen Grundbuchamt sowie den individuellen Gebühren des Notars. Diese Kosten fallen einmalig bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens an und sollten in Ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigt werden, da sie zusätzlich zu den eigentlichen Kaufnebenkosten entstehen.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Grundschuld löschen

Immobilien verkaufen für Dummies Von Steffi Sammet · 2019; ISBN:9783527824526, 3527824529

Rechte und Pflichten beim Kauf einer Immobilie und beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung; Ein wichtiger Ratgeber bei den Verhandlungen vor und beim Abschluss eines wirksamen Immobilienkaufvertrages und der beim Bauen erforderlichen Verträge zwischen Bauherrn, Architekt, Handwerkern und Unternehmern 2018; ISBN:9783746078496, 3746078490

Immobilienfinanzierung; Die beste Strategie fürs Kaufen und Bauen Von Michael Hölting · 2016; ISBN:9783406687921, 340668792X

Immobilien erwerben; Auswahl, Finanzierung, Steuern, Vermietung Von Matthias Nöllke · 2017; ISBN:9783648099865, 3648099868

Immobilie geerbt? Was Sie als Erbe einer Wohnung oder eines Hauses wissen müssen Von Matthias Nöllke · 2024; ISBN:9783648174326, 3648174320

Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben Von Otto N. Bretzinger · 2020; ISBN:9783863362935, 3863362934

Steuern sparen für Immobilien-Eigentümer; So machen Sie alle Kosten und Aufwendungen geltend Von Ulrike Kirchhoff · 2015; ISBN:9783406665264, 3406665268

Immobilien günstig ersteigern; So bereiten Sie sich optimal vor; Musteranträge zum Download; Walhalla Rechtshilfen Von Günter Mayer · 2017; ISBN:9783802903793, 380290379X

Redaktionsrichtlinien der CERTA GmbH

Bei der CERTA GmbH erstellen wir jeden Beitrag gemäß strengen Qualitätsstandards und stützen uns dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen sind ausgewiesene Expert:innen im Immobilienbereich und bieten Ihnen fundierte, vertrauenswürdige Informationen.

Expertise und Qualitätssicherung

- Qualifizierte Autoren: Unsere Redakteur:innen verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Immobilienwesen.
- Doppelte Prüfung: Jeder Artikel wird zusätzlich von einem zweiten Experten überprüft, um die Genauigkeit und Relevanz sicherzustellen.

Quellen und Transparenz

- Seriöse Quellen: Wir nutzen nur vertrauenswürdige Quellen und Gesetzestexte, um die Inhalte zu untermauern.
- Offenlegung: Wir legen potenzielle Interessenkonflikte offen und gewährleisten Transparenz.

Leserfreundlichkeit und Aktualität

- Leserfreundliche Aufbereitung: Unsere Inhalte werden kontinuierlich optimiert, um sie möglichst verständlich und zugänglich zu gestalten.
- Aktualität: Wir überprüfen unsere Artikel regelmäßig und aktualisieren sie bei Bedarf, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Interaktion und Feedback

- Leserorientierung: Unser Ziel ist es, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für individuelle rechtliche oder finanzielle Fragen empfehlen wir, eine:n Rechts-, Steuer- oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
- Feedback-Möglichkeit: Wir laden unsere Leser ein, Feedback zu geben und Fragen zu stellen. Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte kontinuierlich zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Diese Richtlinien gewährleisten, dass die Inhalte der CERTA GmbH stets den höchsten Standards an Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit entsprechen.

Schließen
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung.
Erbe oder Schenkung
Erbe oder
Schenkung
Trennung
Trennung
Finanzamt
Finanzamt
Verkauf
Verkauf
Schaden
Schaden
Sonstiges
Sonstiges

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Art Ihrer Immobilie.
Zweifamilienhaus
Haus
Wohnung
Wohnung
Bürogebäude
Gewerbe
Grundstück
Grundstück
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Leider bieten wir keine Schadensgutachten an.

Leider können wir Ihnen keine Schadensgutachten anbieten, da wir auf die Erstellung von Immobilienwertgutachten und Restnutzungsdauergutachten zur Senkung der Steuerlast spezialisiert sind.

Sollten Sie jedoch eine umfassende Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung eventueller Schäden benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie hierzu einfach auf den „Zurück“-Button und wählen Sie den Hauptgrund für Ihre Immobilienbewertung aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

< Zurück
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Art Ihres Hauses.
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Reihenhaus
Reihenhaus
Doppelhaushälfte
Doppelhaushälfte
Zweifamilienhaus
Zweifamilienhaus
Wohnhaus
Mehrfamilienhaus
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Gebäudeart.
Bürogebäude
Büro- oder Lagergebäude
Wohn- und Geschäftsgebäude
Wohn- oder Geschäftsgebäude
Industrie- oder Gewerbegebäude
Industrie- oder Gewerbegebäude
Sonstige Gewerbe
sonstiges
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Müssen bei der Bewertung Ihrer Immobilie Rechte berücksichtigt werden? z.B. Wohnrechte / Wegerechte?
Ja, es bestehen Rechte
Nein, keine rechte bekannt
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Sprechen Sie jetzt mit einem Experten
Zur schnellen Klärung Ihrer noch offenen Fragen und zur Anfrage eines Gutachtens
hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten.

Jetzt unverbindlich anfragen und faire Aufteilung sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und faire Lösung sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und sicher beim Finanzamt einreichen!

Jetzt unverbindlich anfragen und den besten Preis sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und Ihren Immobilienwert erfahren!

Rückruf anfordern
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Friedliche und faire Aufteilung sichern!
Mit unserem Wertgutachten sorgen Sie für eine faire und streitfreie Aufteilung.
Faire und stressfreie Immobilienbewertung bei Scheidung!
Mit unserem Wertgutachten vermeiden Sie Streitigkeiten und sichern sich einen fairen und bestmöglichen Preis.
Ihr Immobilienwert präzise und sicher fürs Finanzamt!
Mit unserem Wertgutachten erfüllen Sie alle Anforderungen des Finanzamts und vermeiden unerwartete sowie nicht gerechtfertigte Steuerzahlungen.
Ihr Haus zum besten Preis verkaufen!
Mit unserem Wertgutachten erzielen Sie den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihr Haus und können diesen in Verhandlungen souverän rechtfertigen und durchsetzen.
Ihr Immobilienwert – zuverlässig und transparent ermittelt!
Mit unserem Wertgutachten haben Sie Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie, sei es für Verkauf, Vermögensübersicht oder zukünftige Investitionen.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.
Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Überzeugen Sie sich von unseren zufriedenen Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Trustpilot BewertungenGoogle Bewertung

Wir besorgen
alle Unterlagen

Ihre Bewertung ist
finanzamtkonform

Gutachten in
10 Werktagen

Wir besorgen
alle Unterlagen

Finanzamt-
konform

Gutachten in
10 Werktagen

Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail

Noch Fragen?
Buchen Sie einen Termin!
Kostenfrei und unverbindlich!
Einfach Termin auswählen und wir beantworten Ihre Fragen.
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.
< Zurück
Anfrageprozess verlassen?
Ihr Fortschritt wird nicht gespeichert
Benötigen Sie Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich. Wir klären alle offenen Fragen und finden eine passende Lösung für Ihre Immobilienbewertung.
↓ 
Hier Grund für Ihre Immobilienbewertung auswählen
Hier Grund für
Ihre Immobilienbewertung auswählen
 ↓
Auswahl Erbe
Erbe oder Schenkung
Auswahl Trennung
Trennung
Finanzamt
Finanzamt
Verkauf
Verkauf
Schaden
Schaden
Sonstiges
Sonstiges

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
In nur
3 Schritten
das passende Gutachten
anfragen
Trustpilot BewertungenDas Mitgliedssiegel des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
Oder direkt anrufen - wir helfen Ihnen gerne

Weitere Artikel

Immobilienfinanzierung: Alles, was Sie über den Weg zu Ihrer Traumimmobilie wissen müssen

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Grundbuchauszug beantragen: Alles Wichtige zu Ablauf, Kosten und Bedeutung

Können wir Ihnen

weiterhelfen?

Das Erstgespräch ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen gerne besprechen.
Unverbindlich anfragen
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.