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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien wirklich? Alles, was Sie 2025 wissen müssen

Wenn Sie eine Immobilie oder anderes Vermögen erben, fragen Sie sich sicher, wie hoch die Erbschaftssteuer wirklich ist. Die Höhe hängt dabei von Ihrem persönlichen Freibetrag und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Freibeträge sind seit Jahren unverändert geblieben, obwohl Immobilienwerte stark gestiegen sind, was zu höheren Steuerzahlungen führen kann. Besonders wichtig ist für Sie zu wissen, dass Familienheime unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben können. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, um unangenehme Überraschungen bei der Steuer zu vermeiden. Ein Immobiliengutachter hilft Ihnen dabei, den tatsächlichen Wert einer geerbten Immobilie objektiv zu bestimmen und dadurch eine faire und gegebenenfalls steuerlich günstigere Grundlage für die Erbschaftssteuer zu schaffen.

Grundlegendes zur Erbschaftssteuer

Definition der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf Vermögenswerte erhoben wird, die Sie durch Erbschaft von einer verstorbenen Person erhalten. Dabei wird der Wert des Nachlasses, zu dem häufig auch Immobilien gehören, vom Finanzamt bewertet, um die Steuerlast zu berechnen. Wichtig für Sie: Die Höhe der Steuer hängt von Ihrem persönlichen Freibetrag und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab.

Gründe für die Erhebung der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer dient dazu, eine gerechte Vermögensverteilung zu fördern und den Staatshaushalt zu unterstützen. Wenn Sie eine Immobilie erben, fällt die Steuer oft höher aus, da Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind, während die Freibeträge gleich geblieben sind. Das führt dazu, dass mehr Erben als früher zur Kasse gebeten werden und die Steuerlast deutlich steigen kann.

Für Sie als Erbin oder Erbe bedeutet das: Trotz eines Freibetrags von bis zu 400.000 Euro für Kinder oder 500.000 Euro für Ehepartner können durch die gestiegenen Immobilienwerte schnell hohe Steuernachforderungen entstehen. Gerade bei Immobilien in Ballungsräumen wirkt sich die veränderte Bewertung sehr stark aus, da das Bewertungsgesetz 2023 den Sachwertfaktor und Regionalfaktor anhob. Unterschätzen Sie nicht die mögliche finanzielle Belastung durch die Erbschaftssteuer – eine frühzeitige Planung kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

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Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Freibeträge für verschiedene Erben

Je nachdem, in welcher Beziehung Sie zum Erblasser stehen, gelten unterschiedliche Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Für Ehepartner liegt dieser bei 500.000 Euro, Kinder dürfen sich über einen Freibetrag von 400.000 Euro freuen. Enkel erhalten 200.000 Euro, Eltern und Großeltern 100.000 Euro. Für unverheiratete Partner oder Geschwister sind es dagegen nur 20.000 Euro. Diese Freibeträge wurden seit 2009 nicht an die steigenden Immobilienpreise angepasst, was oft zu einer hohen Steuerlast führt.

Steuerklassen und deren Bedeutung

Die Steuerklasse ist ein zentraler Faktor für die Höhe der Erbschaftssteuer, die Sie im Erbfall zahlen müssen. Je enger Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ist, desto niedriger ist Ihre Einstufung in der Steuerklasse – und desto geringer fällt sowohl der Steuersatz als auch die steuerliche Belastung aus.

Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder gehören zur Steuerklasse I, was ihnen hohe Freibeträge und niedrige Steuersätze sichert. Entferntere Verwandte (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen) fallen in Steuerklasse II, während nicht verwandte Personen in Steuerklasse III eingestuft werden – mit deutlich geringeren Freibeträgen und steilen Steuersätzen, die bis zu 50 % betragen können. Die Steuerklasse beeinflusst also nicht nur den Steuersatz, sondern auch die Höhe des Freibetrags, der vom Erbe abgezogen wird, bevor die Steuer berechnet wird. Eine präzise Zuordnung zur richtigen Steuerklasse ist daher entscheidend, um Ihre steuerliche Belastung realistisch einzuschätzen und gegebenenfalls rechtzeitig steuerliche Gestaltungen oder Schenkungen zu Lebzeiten zu prüfen.

Erbschaftssteuer auf Immobilien

Bewertung von Immobilien für die Erbschaftssteuer

Für die Berechnung der Erbschaftssteuer wird der Wert Ihrer Immobilie nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen wird das Vergleichswertverfahren angewandt, das auf Kaufpreisen ähnlicher Immobilien basiert. Vermietete Mehrfamilienhäuser oder Geschäftsräume bewertet das Finanzamt hingegen mit dem Ertragswertverfahren. Seit 2023 führt das angepasste Sachwertverfahren oft zu höheren Bewertungen, besonders in begehrten Großstadtlagen. Das kann Ihre Steuerlast deutlich erhöhen – daher sollten Sie die genaue Bewertung genau im Blick behalten.

Steuerbefreiung für Familienheime

Das Familienheim können Sie unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erben. Es muss der Lebensmittelpunkt des Erblassers gewesen sein, und Sie müssen als Erbe innerhalb von sechs Monaten einziehen und mindestens zehn Jahre selbst darin wohnen bleiben. Bei Kindern ist die Steuerfreiheit auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Sollten Sie vorzeitig ausziehen, droht die komplette Nachzahlung der Erbschaftssteuer – eine wesentliche Gefahr, die Sie kennen sollten.

Wichtig zu wissen ist, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim nur Ihnen als naher Angehöriger (Ehepartner oder Kinder) zusteht und nicht für unverheiratete Partner oder Geschwister. Die Größe und der Wert der Immobilie spielen keine Rolle – auch Millionenvillen profitieren von der Steuerfreiheit, solange Sie die Bedingungen erfüllen. Bei Eigentum mit gemischter Nutzung gilt die Befreiung nur für den privat genutzten Anteil. Nutzen Sie diese Regelung gezielt, um Ihre Erbschaftssteuerlast deutlich zu senken und unerwartete Kosten zu vermeiden.

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Erbschaftssteuer: Berechnung und Fälligkeit

Berechnung der Erbschaftssteuer

Die Berechnung der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens abzüglich Ihres persönlichen Freibetrags. Bei Immobilien wird der Wert durch das Finanzamt anhand spezieller Bewertungsverfahren ermittelt. Je nach Verwandtschaftsgrad und Steuerklasse liegt der Freibetrag zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird mit einem Steuersatz von bis zu 30 Prozent besteuert. Wichtig ist, dass die Immobilienpreise stark gestiegen sind, während die Freibeträge seit 2009 unverändert blieben – das kann Ihre Steuerlast deutlich erhöhen.

Fälligkeit der Steuer

Die Erbschaftssteuer wird grundsätzlich sechs Monate nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Diese Frist ist verbindlich und Sie sollten unbedingt die Zahlung fristgerecht leisten, um Säumniszuschläge oder Zwangsmaßnahmen zu vermeiden.

In Ausnahmefällen können Sie beim Finanzamt eine Stundung der Erbschaftssteuer beantragen, insbesondere wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Steuer direkt zu begleichen. Beachten Sie jedoch, dass Zinsen für den aufgeschobenen Betrag anfallen. Wenn Sie eine Immobilie erben, die Sie selbst bewohnen und die unter die Familienheimregelung fällt, können Sie die Steuerzahlung oft über einen Zeitraum von zehn Jahren strecken, sofern Sie dort weiterhin wohnen. Andernfalls droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Nachzahlung der gesamten Steuer.

Strategien zur Reduzierung der Erbschaftssteuer

Schenkungen zu Lebzeiten

Eine der effektivsten Strategien zur Senkung der Erbschaftssteuer besteht darin, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Durch gezielte Schenkungen können Sie den steuerpflichtigen Nachlass verringern und gleichzeitig von der Möglichkeit profitieren, Freibeträge alle zehn Jahre erneut zu nutzen. Gerade bei Immobilien ist dieses Vorgehen besonders sinnvoll, da die Erbschaftssteuerfreibeträge bislang nicht an die stark gestiegenen Immobilienwerte angepasst wurden. In vielen Fällen reichen die Freibeträge daher nicht aus, um die Erbschaftssteuer vollständig zu vermeiden. Frühzeitige Vermögensübertragungen ermöglichen Ihnen, die steuerliche Belastung planbar zu gestalten und gleichzeitig Vermögenswerte gezielt an die nächste Generation weiterzugeben.

Familienpools und Gesellschaften

Die Bündelung von Immobilien in Familienpools oder Gesellschaftsstrukturen kann Ihnen helfen, die Erbschaftssteuerlast zu optimieren. Durch die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft fällt die Steuerbemessung oft günstiger aus und Freibeträge können besser ausgeschöpft werden. Gleichzeitig kann so die Verwaltung der Immobilien innerhalb der Familie erleichtert werden.

Mit einem Familienpool oder einer Familiengesellschaft behalten Sie als Eigentümer die Kontrolle über die Immobilien, während die Beteiligten mit Anteilen beschenkt werden. Wichtig ist dabei, rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fallstricke – wie eine unerwünschte Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage durch missbräuchliche Strukturen – zu vermeiden. So können Sie Ihre Erbschaftssteuerlast deutlich reduzieren und gleichzeitig eine geordnete und frühzeitige Nachfolgeregelung schaffen.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Nutze gezielt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt oder die Nutzung von Freibeträgen für bestimmte Vermögenswerte. Auch die steuerfreie Übertragung des Familienheims bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ist ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung.

Die Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt ermöglicht es Ihnen, das Eigentum an einer Immobilie auf deine Erben zu übertragen und gleichzeitig weiter das Recht zur Nutzung zu behalten. Dadurch mindert sich der steuerpflichtige Wert der Schenkung erheblich. Kombiniert mit den bestehenden Freibeträgen können Sie so legal und effektiv Ihre Steuerlast reduzieren. Allerdings ist dabei Vorsicht geboten, denn eine fehlerhafte Gestaltung kann zu Steuernachzahlungen oder unerwarteten Belastungen führen. Ein erfahrener Steuerberater kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Maßnahmen individuell auf Ihre Vermögenssituation abzustimmen und rechtssicher umzusetzen.

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Besondere Regelungen und Ausnahmen

Besondere Regelungen für Unternehmen und Betriebsvermögen

Wenn Sie ein Unternehmen oder Betriebsvermögen vererben, gelten besondere Steuervergünstigungen. Bis zu 85 % des Betriebsvermögens können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben, um die Fortführung des Unternehmens zu sichern. Diese Regelungen sind jedoch komplex und an strenge Voraussetzungen gebunden, weshalb Sie sich frühzeitig mit einem Experten abstimmen sollten, um Nachteile bei der Erbschaftssteuer zu vermeiden.

Ausnahmen für Pflegeverhältnisse

Für Pflegeleistungen gibt es Ausnahmen, die Ihre Erbschaftssteuerlast mindern können. Wenn ein Erbe den Pflegebedürftigen über einen längeren Zeitraum betreut hat, können Pflegefreibeträge und Steuererleichterungen greifen, was speziell bei enger familiärer Bindung eine erhebliche Entlastung bedeutet.

Diese Ausnahmen für Pflegeverhältnisse orientieren sich daran, dass die Pflegezeit und -intensität nachgewiesen werden müssen. Relevant ist vor allem, wenn Sie als Erbe nachweislich längere Zeit eine Pflegeperson versorgt haben. Dabei können bis zu 20.000 Euro Freibetrag gelten, zusätzlich zu den regulären Freibeträgen für Erben. Dies soll Ihre Aufopferung honorieren und die Erbschaftssteuer sozial verträglicher gestalten.

Anpassungen durch die jüngsten Steuergesetze

Aktuelle Steuergesetze haben die Immobilienbewertung für die Erbschaftssteuer seit 2023 verschärft. Durch erhöhte Sachwert- und Regionalfaktoren sowie eine niedrigere Altersminderung steigen die Steuerwerte, vor allem in begehrten Großstadtlagen. Das kann für Sie zu einer höheren Steuerlast führen, auch wenn die Freibeträge gleich geblieben sind.

Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden insbesondere die Sachwertfaktoren und Regionalfaktoren angehoben, was die Verkehrswerte Ihrer Immobilien verzerrt nach oben treibt. Das bedeutet für Sie, dass der Wert, der als Basis für die Erbschaftssteuer dient, deutlich über dem tatsächlichen Marktwert liegen kann. Es ist daher wichtig, die Bewertung sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls ein eigenes Gutachten einzuholen, um unnötig hohe Steuerforderungen zu vermeiden.

Schlusswort

Die Frage „Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, denn sie hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, dem Wert der geerbten Immobilie und den geltenden Freibeträgen. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer seit 2009 nicht an die stark gestiegenen Immobilienpreise angepasst wurden. Das bedeutet, dass immer mehr Erbinnen und Erben – insbesondere nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner – mit erheblichen Steuerforderungen rechnen müssen.

Gleichzeitig gibt es aber auch gute Nachrichten für Sie: Wenn Sie etwa das Familienheim erben und die strengen Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Immobilie steuerfrei übernehmen. Wichtig ist hier, dass Sie als Ehepartner oder Kind mindestens zehn Jahre selbst in der Immobilie wohnen bleiben. Außerdem sollten Sie wissen, dass bei vermieteten Wohnungen ein Abschlag von zehn Prozent bei der Wertermittlung gilt, was Ihre Steuerlast verringern kann.

Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie sich frühzeitig mit der Bewertung der Immobilie auseinandersetzen. Das Finanzamt legt den Wert fest – meist ohne Besichtigung –, was dazu führen kann, dass der Wert höher angesetzt wird als Sie erwarten. In diesem Fall können Sie innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen oder ein Gutachten von Experten einholen, um einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das kann Ihre Erbschaftssteuer entscheidend senken.

Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher sind Ihre Freibeträge und damit Ihre Chancen, Steuern zu sparen. Wenn Sie die Regeln zum Familienheim kennen und einhalten, können Sie oft sogar ganz ohne Erbschaftssteuer eine Immobilie übernehmen. Dennoch sollten Sie die hohen Immobilienwerte und die damit verbundenen steuerlichen Risiken nicht unterschätzen und sich gut informieren, um Ihre Erbschaft optimal zu gestalten.

Fragen Rund um das Thema: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer

1. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei 100.000 €?
Die Höhe der Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 100.000 Euro hängt entscheidend davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen und in welche Steuerklasse Sie dadurch fallen. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen – 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Das bedeutet: Wenn Sie als Kind 100.000 Euro erben, fällt keine Erbschaftssteuer an. Anders sieht es bei Geschwistern oder Neffen aus: Sie haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Für die restlichen 80.000 Euro fällt dann Erbschaftssteuer an, und zwar mit einem Steuersatz zwischen 15 % und 43 % – je nach Gesamthöhe des Erbes. Wer mit dem Erblasser nicht verwandt ist, muss mit einem Steuersatz zwischen 30 % und 50 % rechnen. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig über Steuerklasse und Freibeträge zu informieren, um die eigene Steuerlast realistisch einzuschätzen.

2. Wie viel Prozent Erbschaftssteuer muss ich bezahlen?
Der Erbschaftssteuersatz ist gestaffelt und richtet sich sowohl nach dem Wert des Erbes als auch nach der Steuerklasse, in die Sie als Erbe fallen. Steuerklasse I gilt für enge Angehörige wie Kinder, Ehepartner und Enkel. Hier liegen die Steuersätze zwischen 7 % und 30 %. Steuerklasse II gilt unter anderem für Geschwister, Nichten und Neffen – sie zahlen zwischen 15 % und 43 %. Steuerklasse III trifft alle übrigen Erben, zum Beispiel Freunde oder entfernte Bekannte, und sieht Steuersätze zwischen 30 % und 50 % vor. Beispiel: Bei einem Erbe von 600.000 Euro zahlt ein Kind (Steuerklasse I) 15 % auf den Betrag, der über dem Freibetrag von 400.000 Euro liegt – also auf 200.000 Euro. Das ergibt eine Steuerlast von 30.000 Euro. Je höher das Erbe und je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt der Steuersatz aus.

3. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien?
Bei geerbten Immobilien berechnet das Finanzamt die Steuer auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie. Entscheidend ist auch hier der Freibetrag: Für Ehepartner liegt dieser bei 500.000 Euro, für Kinder bei 400.000 Euro. Übersteigt der Immobilienwert diesen Freibetrag, wird der darüber hinausgehende Betrag versteuert. Die Steuersätze reichen – abhängig von der Steuerklasse – von 7 % bis 50 %. Seit 2023 gelten neue Bewertungsregeln, die häufig zu einer höheren steuerlichen Bewertung führen, besonders in Großstädten. Zudem wird bei vermieteten Immobilien ein pauschaler Abschlag von 10 % auf den Immobilienwert berücksichtigt. Wichtig: Auch wenn Sie das Haus nicht verkaufen, sondern behalten, fällt die Steuer an – allein durch den Eigentumsübergang.

4. Wann ist eine geerbte Immobilie steuerfrei?
Eine geerbte Immobilie bleibt dann steuerfrei, wenn sie als sogenanntes Familienheim dient. Voraussetzung ist, dass der Erbe Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kind des Erblassers ist. Außerdem muss der Erbe die Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall selbst beziehen und dort für mindestens zehn Jahre wohnen bleiben. Nur dann entfällt die Erbschaftssteuer vollständig – unabhängig vom Immobilienwert. Für Kinder gilt zusätzlich: Die Steuerbefreiung ist auf maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Wird die Immobilie verkauft oder nicht mehr selbst genutzt, bevor die zehn Jahre abgelaufen sind, wird die Steuer rückwirkend fällig. Diese Regelung ermöglicht es, das Eigenheim steuerfrei zu behalten – vorausgesetzt, alle Voraussetzungen werden exakt eingehalten.

5. Wie viel Erbschaftssteuer muss ich bei 300.000 € bezahlen?
Ob und wie viel Erbschaftssteuer Sie bei einem Erbe von 300.000 Euro zahlen müssen, hängt in erster Linie vom Freibetrag ab. Kinder haben beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro – ein Erbe von 300.000 Euro bleibt für sie somit steuerfrei. Wer aber beispielsweise nur 20.000 Euro Freibetrag hat, wie z. B. ein Neffe, muss 280.000 Euro versteuern. Der Steuersatz richtet sich dann nach der Steuerklasse und dem gesamten Erbwert. In Steuerklasse II etwa liegt der Steuersatz bei 20 % bis 30 % für diesen Bereich – was zu einer Steuerlast von bis zu 84.000 Euro führen kann. Es ist daher entscheidend, sowohl den Freibetrag als auch die Steuerklasse zu kennen, um die Erbschaftssteuer realistisch berechnen zu können.

6. Wie viel Steuern muss man zahlen, wenn man ein Haus erbt?
Die Steuerlast beim Erben eines Hauses hängt maßgeblich vom Immobilienwert und vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Ehepartner und Kinder können in Steuerklasse I mit einem Steuersatz von 7 % bis 30 % rechnen, je nachdem, wie hoch der zu versteuernde Wert nach Abzug des Freibetrags ist. Geschwister, Nichten und Neffen fallen in Steuerklasse II mit einem Steuersatz von 15 % bis 43 %. Nicht verwandte Personen in Steuerklasse III zahlen zwischen 30 % und 50 %. Wichtig: Der Immobilienwert wird durch das Finanzamt auf Basis des Bewertungsgesetzes ermittelt – meist deutlich über dem ursprünglichen Kaufpreis. Eine frühzeitige steuerliche Beratung oder ein Gegengutachten kann helfen, die Steuerlast zu senken.

7. Wann entfällt die Erbschaftssteuer auf Immobilien?
Die Erbschaftssteuer auf eine geerbte Immobilie entfällt unter bestimmten Voraussetzungen vollständig, wenn das Objekt als sogenanntes Familienheim genutzt wird. Die Steuerbefreiung gilt nur für nahe Angehörige – Ehepartner und Kinder – und nur dann, wenn sie selbst innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die Immobilie einziehen und sie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. Für Kinder gilt außerdem: Die Steuerbefreiung greift nur bis zu 200 Quadratmeter Wohnfläche. Sollte der Erbe früher ausziehen oder die Immobilie vermieten, wird die Steuer rückwirkend fällig. Diese Regelung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen, erfordert aber die strikte Einhaltung der Voraussetzungen.

8. Wie viel Erbschaftssteuer bei 500.000 €?
Bei einem Erbe von 500.000 Euro ist die zu zahlende Steuer abhängig vom persönlichen Freibetrag und der Steuerklasse. Ein Ehepartner hätte einen Freibetrag von 500.000 Euro – er müsste keine Steuer zahlen. Ein Kind mit 400.000 Euro Freibetrag müsste auf die restlichen 100.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. In diesem Fall greift ein Steuersatz von 11 % (laut Erbschaftsteuertabelle), was zu einer Steuerlast von 11.000 Euro führt. Ein entfernter Verwandter mit nur 20.000 Euro Freibetrag müsste hingegen 480.000 Euro versteuern – je nach Steuerklasse II oder III wären hier schnell Steuersätze von 25 % bis 50 % fällig. Die individuelle Konstellation entscheidet also maßgeblich über die konkrete Steuerhöhe.

9. Wie berechnet das Finanzamt eine geerbte Immobilie?
Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Dabei kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung: Für selbstgenutzte Immobilien meist das Vergleichswertverfahren, für vermietete Immobilien das Ertragswertverfahren, und bei besonderen Konstellationen das Sachwertverfahren. Ist die Immobilie vermietet, gewährt das Finanzamt in der Regel einen pauschalen Abschlag von 10 % auf den Verkehrswert – das berücksichtigt mögliche Mietausfälle oder Verwaltungsaufwand. Seit 2023 führen angehobene Sachwertfaktoren und Regionalfaktoren in vielen Fällen zu höheren Bewertungsansätzen. Es empfiehlt sich daher, das Gutachten kritisch zu prüfen und bei Abweichungen ein eigenes Gegengutachten von einem Immobiliengutachter einzuholen, um unnötig hohe Steuerzahlungen zu vermeiden.

10. Wie kann ich Erbschaftssteuer vermeiden?
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren oder vollständig zu vermeiden. Eine der effektivsten Strategien ist die Schenkung zu Lebzeiten, denn die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Auch die sogenannte Kettenschenkung – etwa über mehrere Familienmitglieder hinweg – kann helfen, Vermögen gestaffelt und steuerfrei zu übertragen. Wer Immobilien schenkt, kann zusätzlich einen Nießbrauchsvorbehalt vereinbaren, um das Nutzungsrecht zu behalten, während der steuerpflichtige Wert sinkt. Darüber hinaus lassen sich durch Familiengesellschaften oder Familienpools Immobilien steuerlich vorteilhaft bündeln. In besonderen Fällen – etwa bei Pflege von Angehörigen – können zusätzliche Freibeträge geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass alle Gestaltungen rechtlich und steuerlich sauber geplant werden, idealerweise mit Unterstützung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Wie hoch ist die Erbschaftssteuer

Text des Gesetzes

ErbStG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- & Schenkungsteuer

Erbschaft und Schenkung; Frühzeitig planen und so Steuern sparen 2024; ISBN:9783965330306, 3965330306

Immobilien erben und vererben - inklusive Arbeitshilfen online Von Agnes Fischl; ISBN:9783648086445, 3648086448

Richtig vererben und verschenken Von Otto N. Bretzinger · 2024; ISBN:9783863368463, 3863368460

Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft; Einkommensteuerliche Folgen 2021; ISBN:9783965330290, 3965330292

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