Um bei der Bewertung von Immobilien Zeit zu sparen und von unseren Vorteilskonditionen zu profitieren. Ob Beleihungswertgutachten gemäß § 16 PfandBG oder Kurzgutachten - wir sind Ihr Partner.



Wir als unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertung bieten Banken und Finanzdienstleistern die Erstellung von Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten an.
Diese entsprechen den rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie gemäß § 194 des Baugesetzbuches und des Beleihungswertes gemäß der Beleihungswertverordnung (BelWertV).