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Wir als unabhängige Sachverständige für Immobilienbewertung bieten Banken und Finanzdienstleistern die Erstellung von Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten an.
Diese entsprechen den rechtlichen Grundlagen zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie gemäß § 194 des Baugesetzbuches und des Beleihungswertes gemäß der Beleihungswertverordnung (BelWertV).