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Matthias Mertens
zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Wer darf sich Sachverständiger oder Gutachter nennen?

Wer darf sich Sachverständiger oder Gutachter nennen? Eine Hilfestellung für Erben, Eheleute und Immobilieneigentümer

Haben Sie schon einmal überlegt, einen Sachverständigen oder Gutachter zu beauftragen, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln? Ob Sie ein Erbe antreten, Ihre Immobilien bei einer Scheidung teilen müssen, Ihre Immobilie dem Finanzamt gegenüber rechtfertigen müssen oder sich mit anderen Behörden oder Gerichten auseinandersetzen, eine professionelle Bewertung kann sich als unschätzbar wertvoll erweisen. Aber wer darf sich eigentlich Sachverständiger oder Gutachter nennen? Dieser Artikel hilft Ihnen dabei, die Spreu vom Weizen zu trennen.

Sachverständiger, Gutachter, Experte - Ein Überblick

Die Begriffe "Sachverständiger" oder "Gutachter" sind weit verbreitet, werden jedoch häufig missverstanden. Das liegt unter anderem daran, dass sie in Deutschland nicht gesetzlich geschützt sind und grundsätzlich jeder sich so nennen darf.

Freie Sachverständige und Gutachter

Jemand, der sich aufgrund eines besonderen Sachverstands in einem bestimmten Gebiet als "freier Sachverständiger" oder "freier Gutachter" bezeichnet, muss in diesem Fall keine spezifische Qualifizierung nachweisen können. Obwohl sie wertvolle Erfahrungen und Kenntnisse haben können, sollten Sie beachten, dass die Gutachten dieser Personen in der Regel vor Gericht oder bei Behörden nicht anerkannt werden.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und Gutachter

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von der jeweiligen Kammer z.B. Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und ernannt. Ihr Wissen und ihre Fähigkeiten sind staatlich anerkannt und ihre Gutachten sind offiziell zugelassen. Wenn Sie also ein Gutachten benötigen, das vor Gericht oder bei Behörden Bestand haben soll, sollten Sie einen solchen Experten in Betracht ziehen.

Sachverständige und Gutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024

Es gibt noch eine weitere Kategorie von Sachverständigen und Gutachtern, die besondere Erwähnung verdient: Diejenigen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 qualifiziert sind.

Die DIN/EN ISO 17024 ist eine internationale Norm, die die allgemeinen Anforderungen für die Durchführung der Zertifizierung von Personen festlegt. In anderen Worten: Sie stellt sicher, dass der Gutachter oder Sachverständige, der diese Zertifizierung erhält, strenge Qualitätsstandards erfüllt.

Die Zertifizierung ist gesetzlich der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellt.

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein umfassender Prozess, der sowohl die fachliche Kompetenz als auch die persönliche Eignung der Person umfasst. Sie beinhaltet eine Überprüfung des Bildungshintergrunds, der Berufserfahrung und der kontinuierlichen Weiterbildung. Darüber hinaus muss die Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unabhängige, objektive und zuverlässige Gutachten zu erstellen.

Die DIN EN ISO/IEC 17024-Zertifizierung ist ein starkes Qualitätssiegel. Wenn Sie also einen Sachverständigen oder Gutachter mit dieser Zertifizierung beauftragen, können Sie sicher sein, dass Sie einen qualifizierten und zuverlässigen Experten an Ihrer Seite haben.

Anwendungsfälle: Von Erbschaften bis Scheidungen

Ob Sie nun Erbe einer Immobilie sind und den Wert für die Erbschaftssteuer ermitteln müssen, im Falle einer Scheidung eine faire Aufteilung des gemeinsamen Immobilieneigentums gewährleisten wollen oder dem Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie rechtfertigen müssen, ein qualifizierter Sachverständiger oder Gutachter kann dabei helfen, die Dinge klar und unkompliziert zu halten. Ihre Gutachten werden von Behörden und Gerichten anerkannt und können Streitigkeiten vermeiden und für eine faire Behandlung sorgen.

Fazit

Wenn Sie sich auf die Suche nach einem Sachverständigen oder Gutachter begeben, treffen Sie eine wichtige Entscheidung. Es ist essentiell, sich gut zu informieren und genau hinzuschauen, wer sich hinter den Titeln verbirgt. Während jeder sich "freier Sachverständiger" oder "freier Gutachter" nennen kann, steht hinter öffentlich bestellten, vereidigten oder DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen eine intensive Prüfung und Anerkennung. Ihre Gutachten haben Bestand und werden anerkannt, was Ihnen Sicherheit und Vertrauen bietet. Also investieren Sie in Expertise, es lohnt sich!

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