Brauchen Sie Hilfe beim korrekten Ausfüllen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service! Wir benötigen nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und eine gut erreichbare E-Mail-Adresse.
Jetzt Rückruf anfordern & Klarheit gewinnen!
Gerne können Sie uns auch direkt anrufen und Unterstützung erhalten.
Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage: Datenschutzhinweise.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzungen, Kosten und Bedeutung für Wohnungseigentum

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung weist klar aus, dass Ihre Wohneinheit baulich von anderen Einheiten getrennt ist. Besonders die separat abschließbare Tür und die Ausstattung mit Küche sowie Bad und Toilette sind entscheidende Merkmale, die die Behörde überprüft. Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, kann eine Wohnung als eigenständige Nutzungseinheit anerkannt werden.

Der Aufteilungsplan spielt hierbei eine zentrale Rolle: Er enthält nicht nur die Grundrisse der einzelnen Wohnungen, sondern dokumentiert auch die bauliche Trennung durch Brandschutzwände oder Deckenkonstruktionen. Ein von einem Architekten oder Statiker erstellter Aufteilungsplan sorgt für Rechtssicherheit und erleichtert die Antragsbearbeitung. Ein Immobiliengutachter kann vor der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wertvolle Unterstützung leisten, indem er die bauliche Trennung und Nutzungseinheiten fachlich prüft und dokumentiert.

Immobilie in Teileigentum aufspalten

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch nicht möglich. Für Sie als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bedeutet das: Um einzelne Wohnungen verkaufen zu können, brauchen Sie dieses Dokument zwingend. Interessant ist, dass für reine Vermietungen keine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich ist – das spart Aufwand, sofern Sie die Immobilie nicht verkaufen möchten.

Immobilienkäufer brauchen die Bescheinigung hingegen häufig zum Nachweis gegenüber Banken. Die Abgeschlossenheit garantiert Kreditgebern, dass das Objekt rechtlich eigenständig existiert und im Notfall separat veräußert werden kann. Das stärkt Ihre Position sowohl bei Finanzierung als auch im Verkaufsprozess.

Unterschiede bei Neubau und Bestandsimmobilien

Bei Neubauten ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung meist Teil des Prozesses nach der Baugenehmigung. Dort sind die baulichen Anforderungen meist leichter zu erfüllen, da sie von Anfang an berücksichtigt wurden. In Hamburg beispielsweise kostet der Antrag für jede einzelne Wohnung in einem Neubau 29 Euro. Bei Bestandsimmobilien fallen dagegen deutlich höhere Gebühren an, z. B. 116 Euro pro Wohnungseinheit, da hier oftmals aufwendigere Prüfungen nötig sind.

In anderen Regionen wie München bewegen sich die Gebühren zwischen 25 und 150 Euro, hinzu kommen eventuell Kosten für den Aufteilungsplan von rund 50 Euro. Hessen wiederum staffelt die Gebühren je nach Wohnungsgröße und verlangt zwischen 65 und 325 Euro.

Bearbeitungszeit und Formalitäten

Die Bearbeitungsdauer kann, abhängig von der Bundesland und der Behörde, stark variieren. Typisch sind zwei Wochen bis zu drei Monate, weshalb Sie rechtzeitig einen Antrag stellen sollten. Ein vollständiger Antrag, der alle notwendigen Unterlagen – insbesondere einen aktuellen Grundbuchauszug, einen aktuellen Lageplan und den Aufteilungsplan – enthält, beschleunigt den Prozess deutlich.

Das Einhalten aller baulichen und formalen Anforderungen schützt Sie vor Verzögerungen. Beachten Sie, dass die Bauaufsichtsbehörde bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung keine bauordnungsrechtlichen Verstöße prüft. Das sollten Sie vorab eigenverantwortlich sicherstellen, um spätere Sanktionen zu vermeiden.

Erstkontakt zur Orientierung

Die rechtliche Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Das Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz bildet die juristische Basis für die Aufteilung von Immobilien in Eigentumswohnungen. Es definiert, unter welchen Bedingungen einzelne Nutzungseinheiten rechtlich selbstständig werden können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist Teil der Umsetzung dieses Gesetzes, da sie die bauliche Trennung von Wohnungen bestätigt und damit erst die Teilungserklärung ermöglicht – eine Voraussetzung, um separate Eigentumsrechte eintragen zu lassen.

Bedeutung der Abgeschlossenheitsbescheinigung im Grundbuch

Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum nicht ins Grundbuch eingetragen werden. Sie zeigt der Grundbuchbehörde, dass die einzelnen Wohnungen baulich eigenständig sind, was notwendig ist, damit die entsprechenden Eigentumseinheiten auch rechtlich anerkannt werden. Diese Bescheinigung schafft somit die Grundlage für die rechtssichere Aufteilung und den Verkauf von Wohnungen.

Die Eintragung ins Grundbuch ist aus rechtlicher Sicht der entscheidende Schritt zur Immobilientransaktion: Nur mit gültiger Abgeschlossenheitsbescheinigung können Sie eine sogenannte Teilungserklärung erstellen, die notwendig ist, damit jede Wohnung eine eigene Grundbuchnummer erhält. Diese klare Trennung ist auch für Banken relevant, da sie so die einzelnen Einheiten als Sicherheiten für Kredite akzeptieren können. Ohne diesen Nachweis bleibt Ihr Eigentum rechtlich einheitlich und damit weniger flexibel handelbar, zugleich steigt das Risiko für Käufer und Banken.

Wer profitiert von der Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

Als Eigentümer können Sie erst durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung Ihr Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und diese separat verkaufen. Ohne dieses Dokument bleibt Ihnen nur die Vermietung als Ganzes möglich. Das vereinfacht nicht nur den Verkauf, sondern schafft auch klare rechtliche Verhältnisse, die für Käufer und Banken essenziell sind. So eröffnen Sie sich neue finanzielle Spielräume und erhöhen den Wert Ihrer Immobilie.

Erstkontakt zur Orientierung

Immobilienkäufer und deren Finanzierungsbedarf

Beim Erwerb einer Wohnung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung für viele Banken die Voraussetzung, um einen Immobilienkredit zu bewilligen. Sie bestätigt, dass die Wohneinheit baulich eigenständig ist und verkaufenlich separierbar bleibt. Somit dient die Bescheinigung als Sicherheit für die Kreditinstitute, die im Falle eines Zahlungsausfalls schnell handeln können, indem die einzelne Wohnung veräußert wird.

Darüber hinaus sorgt die Abgeschlossenheitsbescheinigung dafür, dass Sie als Käufer Klarheit über die rechtliche und bauliche Situation der Wohnung erhalten. Besonders bei Neubauten und Umwandlungen in Eigentumswohnungen prüfen Kreditgeber diesen Nachweis sorgfältig, da er das Risiko von Streitigkeiten über gemeinschaftliche Nutzungen oder unklaren Eigentumsverhältnissen minimiert. Auch Kreditnehmer profitieren, weil sie durch die Bescheinigung leichter Zugang zu besseren Konditionen erhalten und das Finanzierungsmodell dadurch stabiler gestaltet wird.

Bauliche Anforderungen für die Erteilung

Mindestanforderungen an eine Wohneinheit

Eine Wohneinheit muss über eine separat abschließbare Haustür verfügen, die den Zugang exklusiv ermöglicht. Außerdem sind eine Küche sowie ein eigenes Bad mit Toilette zwingend notwendig, um die Nutzungseinheit als abgeschlossen gelten zu lassen. Darüber hinaus müssen Wände, Decken und Böden so gebaut sein, dass sie ausreichenden Brand-, Schall- und Wärmeschutz bieten und somit eine bauliche Trennung von anderen Einheiten gewährleisten.

Dokumentation durch den Aufteilungsplan

Der Aufteilungsplan ist ein zentrales Dokument, das die bauliche Abgeschlossenheit nachweist. Er enthält detaillierte Grundrisse der Wohneinheiten sowie deren genaue Lage innerhalb des Gebäudes und muss von einem Statiker oder Architekten erstellt werden. Nur mit diesem Plan kann die Baubehörde die Einhaltung der baulichen Mindestanforderungen prüfen und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen.

Darüber hinaus bildet der Aufteilungsplan die Grundlage für die Teilungserklärung und damit für die rechtliche Abgrenzung der einzelnen Eigentumswohnungen. Er muss präzise Maßangaben und eine klare Darstellung aller Nutzungseinheiten enthalten, um spätere Unklarheiten bei der Eigentumsaufteilung zu vermeiden. Besonders bei komplexeren Gebäuden empfiehlt es sich, den Plan frühzeitig durch Fachleute erstellen zu lassen, da Fehler den gesamten Genehmigungsprozess verzögern können.

Der Prozess zur Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zuständige Behörden und deren Anforderungen

Die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt in der Regel bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt. Je nach Bundesland können auch anerkannte Sachverständige für Bauwesen zur Ausstellung berechtigt sein. Da die Anforderungen und Verfahren nicht einheitlich geregelt sind, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde zu kontaktieren, um spezifische Vorgaben wie benötigte Formulare oder Fristen zu klären. Manche Kommunen verlangen neben dem Antrag auch eine Baugenehmigung als Voraussetzung für die Ausstellung.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Für Ihre Antragstellung müssen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug, den Aufteilungsplan mit detaillierten Grundrissen der Wohneinheiten sowie einen Lageplan der Immobilie einreichen. Der Lageplan sollte in der Regel höchstens sechs Monate alt und im Maßstab 1:1000 gehalten sein. Je nach Behörde können weitere Nachweise oder Dokumente erforderlich sein, daher ist es ratsam, eine vollständige Liste der Unterlagen bei der Behörde anzufordern, um Verzögerungen zu vermeiden.

Der Aufteilungsplan ist besonders wichtig, da er die bauliche Abgeschlossenheit Ihrer Wohnungen nachweist. Er wird meist von einem Architekten oder Statiker erstellt und dokumentiert die Trennung der Einheiten hinsichtlich Türen, Wänden sowie Brand- und Schallschutz. Ergänzen Sie Ihren Antrag am besten mit einem Anlagenverzeichnis, damit die Behörde Ihre Unterlagen einfacher prüfen und schneller bearbeiten kann.

Zeitrahmen und Bearbeitungsdauer: Was zu erwarten ist

Zeitliche Aspekte des Antragsprozesses

Die Dauer für die Bearbeitung eines Antrags auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt üblicherweise zwischen zwei Wochen und drei Monaten. In dieser Zeit prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob eine gültige Baugenehmigung vorliegt und ob alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Ein gut strukturierter Antrag mit vollständigen Dokumenten kann die Bearbeitungsdauer deutlich verkürzen.

Einflussfaktoren auf die Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit wird von mehreren Faktoren beeinflusst, darunter die Komplexität des Objekts, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und die Auslastung der zuständigen Behörde. Auch regionale Unterschiede, wie beispielsweise zwischen Bayern und Hamburg, können zu erheblichen Zeitabweichungen führen.

Besondere Verzögerungen entstehen oft, wenn der Aufteilungsplan nicht den Anforderungen entspricht oder Nachbesserungen nötig sind. In manchen Bundesländern können auch zusätzliche Prüfungen durch anerkannte Sachverständige notwendig sein. Planen Sie deshalb idealerweise einen zeitlichen Puffer ein, um den Verkauf oder Kreditprozess nicht zu gefährden.

Die Kosten im Überblick: Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Landes- und kommunalspezifische Gebühren

Die Gebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren stark je nach Bundesland und Kommune. So liegen die Kosten in München meist zwischen 25 und 150 Euro, während in Hessen je nach Wohnungsgröße Preise von bis zu 325 Euro anfallen können. Manchmal werden zusätzliche Gebühren, etwa für die Erstellung des Aufteilungsplans, separat berechnet – etwa 50 Euro in München. Am besten erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Baubehörde nach den genauen Sätzen, um Überraschungen zu vermeiden.

Besonderheiten bei Neubauten vs. Bestandsimmobilien

Unterschiede bei den Kosten zeigen sich häufig zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien. Beispielsweise verlangt Hamburg für Neubauwohnungen 29 Euro pro Einheit, während bei Bestandsimmobilien eine deutlich höhere Gebühr von 116 Euro pro Wohnung fällig wird. Diese Differenz spiegelt oftmals den mehraufwand bei der Prüfung und Dokumentation älterer Gebäude wider.

Die besondere Kostenstruktur ergibt sich aus dem höheren Aufwand bei Bestandsimmobilien, bei denen die bauliche Trennung und die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben häufig schwieriger festzustellen sind. Aufwändige Prüfungen, gegebenenfalls Nachbesserungen und umfangreiche Dokumentationen treiben die Gebühren hier nach oben. Neubauten hingegen sind meist besser dokumentiert und entsprechen von vornherein den Anforderungen, was die Gebühren niedriger hält.

Erstkontakt zur Orientierung

Ausblick: Die Zukunft der Abgeschlossenheitsbescheinigung

Trends und Entwicklungen im Immobilienrecht

Die Digitalisierung prägt zunehmend das Immobilienrecht, insbesondere bei Dokumenten wie der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Elektronische Bauakten und digitale Einreichungsverfahren werden häufiger, um Prozesse zu beschleunigen. Zudem gewinnt das Thema Nachhaltigkeit an Bedeutung: Zukünftige bauliche Auflagen könnten vermehrt energetische und umweltbezogene Standards einfließen lassen, die Einfluss auf die Voraussetzungen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung haben. Für Sie bedeutet das, dass Änderungen im Baurecht und bei technischen Anforderungen in naher Zukunft häufiger zu berücksichtigen sind.

Mögliche Reformen im Antragsprozess

Behörden arbeiten an Vereinfachungen im Antragsverfahren, indem Online-Portale für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung etabliert werden. Ziel ist ein transparentes Status-Tracking und verkürzte Bearbeitungszeiten. Zudem denkt man über bundesweit einheitliche Kriterien und Gebühren nach, um bisherige regionale Unterschiede zu verringern. Für Sie heißt das: Der Antragsprozess könnte künftig deutlich benutzerfreundlicher und planbarer werden.

Eine zentrale Reform innerhalb des Antragsprozesses betrifft die Einführung standardisierter, digitaler Formulare, die eine automatisierte Plausibilitätsprüfung ermöglichen. Dies senkt Fehlerquoten bei Einreichungen und reduziert Nachfragen seitens der Bauaufsichtsbehörden, was Ihrer Bearbeitungsdauer zugutekommen kann. Auch die stärkere Einbindung anerkannter Sachverständiger in einem digitalen Workflow stellt eine entlastende Maßnahme dar. So könnten komplexe Prüfungen schneller erfolgen, während Sie jederzeit Einblick in den aktuellen Prüfstatus erhalten – ein Fortschritt, der Transparenz und Effizienz nachhaltig steigert.

Fazit

Was Sie bei der Beantragung beachten sollten

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein unverzichtbares Dokument, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen wollen oder einen Immobilienkredit beantragen möchten. Ohne diese Bescheinigung ist eine Eintragung ins Grundbuch nicht möglich, was den Verkauf der Wohnungen erheblich erschwert. Dabei hängen die Voraussetzungen nicht nur von der baulichen Abgeschlossenheit der Wohneinheit ab, sondern auch von der korrekten und vollständigen Einreichung der benötigten Unterlagen wie Grundbuchauszug, Aufteilungsplan und Lageplan.

Kosten und Zeitfaktor realistisch einschätzen

Je nach Bundesland und Kommune sollten Sie mit Gebühren zwischen etwa 25 und 325 Euro rechnen. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn ein Aufteilungsplan neu erstellt werden muss, was oft mit rund 50 Euro zu Buche schlägt. In Großstädten wie München oder Hamburg variieren die Gebühren zudem stark zwischen Neubauten und Bestandsimmobilien – dort können schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen. Die Bearbeitungsdauer von zwei Wochen bis zu drei Monaten verlangt zudem eine frühzeitige Planung, um Verzögerungen im Verkaufs- oder Finanzierungsprozess zu vermeiden.

Baurechtliche Voraussetzungen nicht außer Acht lassen

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die bauliche Abschließbarkeit, ersetzt aber keine gültige Baugenehmigung oder andere baurechtliche Vorgaben. Selbst mit Bescheinigung drohen bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht Sanktionen durch die Bauaufsichtsbehörde. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der Baubehörde, um sowohl die baulichen Voraussetzungen als auch die formalen Anforderungen reibungslos zu erfüllen.

Ihre optimale Vorbereitung führt zum Erfolg

Die Zusammenstellung der Antragunterlagen und die Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde sind zentrale Hebel, um den Prozess möglichst reibungslos und schnell zu gestalten. Ein sorgfältiges Anlagenverzeichnis und die Rücksprache bezüglich lokaler Besonderheiten tragen dazu bei, dass Ihr Antrag nicht durch Nachfragen verzögert wird. So legen Sie den Grundstein für eine zügige Bearbeitung und sorgen dafür, dass Sie Ihre Immobilie rechtssicher und mit klarem Eigentumsstatus verkaufen oder finanzieren können.

Fazit: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist mehr als ein bürokratischer Akt – sie stellt sicher, dass Ihre Immobilie rechtlich und baulich klar definiert ist und ermöglicht Ihnen den effizienten Verkauf oder eine sichere Kreditaufnahme. Planen Sie die Beantragung frühzeitig, kalkulieren Sie mit den regional variierenden Kosten und beachten Sie die baurechtlichen Vorgaben, um spätere Probleme zu vermeiden.

Fragen Rund um das Thema: Abgeschlossenheitsbescheinigung

1. Wann brauche ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen Sie immer dann, wenn Sie eine Immobilie – beispielsweise ein Mehrfamilienhaus – in rechtlich eigenständige Nutzungseinheiten aufteilen möchten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie einzelne Wohnungen als Eigentumswohnungen verkaufen oder im Grundbuch separat eintragen lassen wollen. Die Bescheinigung dient als Nachweis, dass jede Einheit baulich abgeschlossen ist – also über eine eigene Tür, ein eigenes Bad, eine Küche und eine bauliche Trennung zu anderen Einheiten verfügt. Ohne diese Bescheinigung kann keine wirksame Teilungserklärung erstellt und keine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden. Auch Banken fordern sie häufig bei der Finanzierung einzelner Eigentumswohnungen.

2. Was ist der Unterschied zwischen einer Teilungserklärung und einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Teilungserklärung sind zwei verschiedene, aber eng miteinander verbundene Dokumente. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und bestätigt die bauliche Trennung einzelner Einheiten in einem Gebäude. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass eine Teilungserklärung überhaupt rechtswirksam erstellt werden kann. Die Teilungserklärung wiederum ist ein rechtliches Dokument, das festlegt, wie das Gebäude in Sondereigentum (z. B. einzelne Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach) aufgeteilt ist. Sie besteht aus mehreren Teilen: der Abgeschlossenheitsbescheinigung, dem Aufteilungsplan und in der Regel auch einer Gemeinschaftsordnung, in der Rechte und Pflichten der Eigentümer geregelt sind.

3. Wann ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich?
Sie ist immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie in rechtlich selbstständige Einheiten – etwa in einzelne Eigentumswohnungen oder Teileigentum wie Gewerbeeinheiten – aufgeteilt werden soll. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bildet die Basis für eine rechtskräftige Teilungserklärung und ist notwendig, um jede Wohneinheit im Grundbuch mit einer eigenen Blattnummer einzutragen. Sie ist zudem unverzichtbar für den Verkauf einzelner Wohnungen aus einem größeren Gebäude heraus. Wer hingegen lediglich vermieten möchte und keine rechtliche Aufteilung plant, benötigt diese Bescheinigung nicht zwingend.

4. Wie viel kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Kosten variieren je nach Bundesland, Kommune und Aufwand der Prüfung. In vielen Städten bewegen sich die Gebühren für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zwischen 25 und 150 Euro pro Wohneinheit, beispielsweise in München. In Hamburg kostet sie bei Neubauten etwa 29 Euro, bei Bestandsimmobilien hingegen bis zu 116 Euro je Einheit. In Hessen werden die Gebühren nach Wohnungsgröße gestaffelt und können bis zu 325 Euro betragen. Hinzu kommen möglicherweise Kosten für den Aufteilungsplan durch einen Architekten oder Statiker, die sich meist zwischen 50 und 200 Euro bewegen.

5. Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Voraussetzung für die Teilungserklärung?
Ja, die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erstellung einer rechtlich wirksamen Teilungserklärung. Sie belegt die bauliche Trennung der einzelnen Einheiten und wird daher zwingend benötigt, um das Objekt in Sondereigentum aufzuteilen und die Einheiten anschließend im Grundbuch eintragen zu lassen. Ohne die Bescheinigung kann keine Eintragung erfolgen, was wiederum bedeutet, dass ein rechtssicherer Verkauf einzelner Einheiten nicht möglich ist. Sie ist daher ein elementarer Bestandteil des gesamten Aufteilungsprozesses.

6. Wie bekomme ich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung muss vom Eigentümer der Immobilie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder dem Bauamt beantragt werden. In einigen Bundesländern kann der Antrag auch über anerkannte Sachverständige erfolgen. Für die Beantragung sind mehrere Unterlagen erforderlich, darunter ein aktueller Grundbuchauszug, ein detaillierter Lageplan sowie ein professionell erstellter Aufteilungsplan. Der Antrag selbst kann formlos gestellt werden, sollte jedoch alle erforderlichen Anlagen enthalten. Je vollständiger und sorgfältiger die Unterlagen eingereicht werden, desto reibungsloser verläuft die Bearbeitung.

7. Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Notar?
Die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst erfolgt nicht durch den Notar, sondern durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Notar wird hingegen im Rahmen der späteren Grundbucheintragung und Beurkundung der Teilungserklärung tätig. Die Kosten beim Notar für die Beurkundung und Einreichung der Teilungserklärung, inklusive der Abgeschlossenheitsbescheinigung, können je nach Umfang und Objekt zwischen 500 und 1.000 Euro liegen. Die reinen Gebühren für die Bescheinigung durch die Behörde selbst betragen meist zwischen 100 und 200 Euro, je nach Region.

8. Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung steuerlich absetzbar?
Ja, unter bestimmten Umständen kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie die Immobilie zur Vermietung oder als Teil einer gewerblichen Nutzung erwerben und aufteilen, gehören die damit verbundenen Kosten zu den sogenannten Herstellungskosten bzw. Anschaffungsnebenkosten. Diese können in der Regel über die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich abgeschrieben werden. Dazu zählen unter anderem Architektenkosten, Gebühren für Behörden sowie Kosten für notwendige Planunterlagen. Für eine verbindliche steuerliche Einschätzung empfiehlt sich jedoch eine Rücksprache mit einem Steuerberater.

9. Wo wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung hinterlegt?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nicht dauerhaft hinterlegt, sondern als notwendiger Bestandteil der Teilungserklärung dem Grundbuchamt vorgelegt. Dort dient sie als Nachweis für die bauliche Trennung der Einheiten und ist Voraussetzung für die Eintragung von Sondereigentum ins Grundbuch. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung Teil der Grundbuchakte. Es empfiehlt sich, eine Kopie der eingereichten Unterlagen für die eigenen Unterlagen aufzubewahren, da sie später – etwa bei einem Verkauf oder bei Nachfragen von Banken – erneut benötigt werden kann.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Abgeschlossenheitsbescheinigung

Grundlagen der Immobilienwirtschaft Recht - Steuern - Marketing - Finanzierung - Bestandsmanagement - Projektentwicklung 2013; ISBN:9783658016586, 3658016582

Immobilien Wiki: Fachbegriffe einfach erklärt Akquise, Finanzierung, Kaufen, Bewirtschaften, Modernisieren, Fix & Flipp, Verkauf 2022; ISBN:9783756818655, 3756818659

Megatrend Immobilien - Teil 3 Von Thomas Knedel · 2015; ISBN:9783960281818, 3960281811

Handbuch Eigentumswohnung - die Immobilie als Investition Die eigene Immobilie finden, finanzieren, pflegen, verwalten Von Eva Kafke · 2024; ISBN:9783747108321, 3747108326

Immobilien erwerben Auswahl, Finanzierung, Steuern, Vermietung Von Matthias Nöllke · 2017; ISBN:9783648099865, 3648099868

Rechte und Pflichten beim Kauf einer Immobilie und beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung; Ein wichtiger Ratgeber bei den Verhandlungen vor und beim Abschluss eines wirksamen Immobilienkaufvertrages und der beim Bauen erforderlichen Verträge zwischen Bauherrn, Architekt, Handwerkern und Unternehmern 2018; ISBN:9783746073385, 3746073383

Immobilienverträge richtig lesen kleines Lexikon der Fachbegriffe Von Hans Dieckhöfer · 2008; ISBN:9783896993526, 3896993526

Redaktionsrichtlinien der CERTA GmbH

Bei der CERTA GmbH erstellen wir jeden Beitrag gemäß strengen Qualitätsstandards und stützen uns dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen sind ausgewiesene Expert:innen im Immobilienbereich und bieten Ihnen fundierte, vertrauenswürdige Informationen.

Expertise und Qualitätssicherung

- Qualifizierte Autoren: Unsere Redakteur:innen verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Immobilienwesen.
- Doppelte Prüfung: Jeder Artikel wird zusätzlich von einem zweiten Experten überprüft, um die Genauigkeit und Relevanz sicherzustellen.

Quellen und Transparenz

- Seriöse Quellen: Wir nutzen nur vertrauenswürdige Quellen und Gesetzestexte, um die Inhalte zu untermauern.
- Offenlegung: Wir legen potenzielle Interessenkonflikte offen und gewährleisten Transparenz.

Leserfreundlichkeit und Aktualität

- Leserfreundliche Aufbereitung: Unsere Inhalte werden kontinuierlich optimiert, um sie möglichst verständlich und zugänglich zu gestalten.
- Aktualität: Wir überprüfen unsere Artikel regelmäßig und aktualisieren sie bei Bedarf, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Interaktion und Feedback

- Leserorientierung: Unser Ziel ist es, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für individuelle rechtliche oder finanzielle Fragen empfehlen wir, eine:n Rechts-, Steuer- oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
- Feedback-Möglichkeit: Wir laden unsere Leser ein, Feedback zu geben und Fragen zu stellen. Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte kontinuierlich zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Diese Richtlinien gewährleisten, dass die Inhalte der CERTA GmbH stets den höchsten Standards an Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit entsprechen.

Schließen
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung.
Erbe oder Schenkung
Erbe oder
Schenkung
Trennung
Trennung
Finanzamt
Finanzamt
Verkauf
Verkauf
Schaden
Schaden
Sonstiges
Sonstiges

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Art Ihrer Immobilie.
Zweifamilienhaus
Haus
Wohnung
Wohnung
Bürogebäude
Gewerbe
Grundstück
Grundstück
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Leider bieten wir keine Schadensgutachten an.

Leider können wir Ihnen keine Schadensgutachten anbieten, da wir auf die Erstellung von Immobilienwertgutachten und Restnutzungsdauergutachten zur Senkung der Steuerlast spezialisiert sind.

Sollten Sie jedoch eine umfassende Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung eventueller Schäden benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie hierzu einfach auf den „Zurück“-Button und wählen Sie den Hauptgrund für Ihre Immobilienbewertung aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

< Zurück
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Art Ihres Hauses.
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Reihenhaus
Reihenhaus
Doppelhaushälfte
Doppelhaushälfte
Zweifamilienhaus
Zweifamilienhaus
Wohnhaus
Mehrfamilienhaus
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Gebäudeart.
Bürogebäude
Büro- oder Lagergebäude
Wohn- und Geschäftsgebäude
Wohn- oder Geschäftsgebäude
Industrie- oder Gewerbegebäude
Industrie- oder Gewerbegebäude
Sonstige Gewerbe
sonstiges
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Müssen bei der Bewertung Ihrer Immobilie Rechte berücksichtigt werden? z.B. Wohnrechte / Wegerechte?
Ja, es bestehen Rechte
Nein, keine rechte bekannt
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Sprechen Sie jetzt mit einem Experten
Zur schnellen Klärung Ihrer noch offenen Fragen und zur Anfrage eines Gutachtens
hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten.

Jetzt unverbindlich anfragen und faire Aufteilung sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und faire Lösung sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und sicher beim Finanzamt einreichen!

Jetzt unverbindlich anfragen und den besten Preis sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und Ihren Immobilienwert erfahren!

Rückruf anfordern
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Friedliche und faire Aufteilung sichern!
Mit unserem Wertgutachten sorgen Sie für eine faire und streitfreie Aufteilung.
Faire und stressfreie Immobilienbewertung bei Scheidung!
Mit unserem Wertgutachten vermeiden Sie Streitigkeiten und sichern sich einen fairen und bestmöglichen Preis.
Ihr Immobilienwert präzise und sicher fürs Finanzamt!
Mit unserem Wertgutachten erfüllen Sie alle Anforderungen des Finanzamts und vermeiden unerwartete sowie nicht gerechtfertigte Steuerzahlungen.
Ihr Haus zum besten Preis verkaufen!
Mit unserem Wertgutachten erzielen Sie den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihr Haus und können diesen in Verhandlungen souverän rechtfertigen und durchsetzen.
Ihr Immobilienwert – zuverlässig und transparent ermittelt!
Mit unserem Wertgutachten haben Sie Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie, sei es für Verkauf, Vermögensübersicht oder zukünftige Investitionen.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.
Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Überzeugen Sie sich von unseren zufriedenen Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Trustpilot BewertungenGoogle Bewertung

Wir besorgen
alle Unterlagen

Ihre Bewertung ist
finanzamtkonform

Gutachten in
10 Werktagen

Wir besorgen
alle Unterlagen

Finanzamt-
konform

Gutachten in
10 Werktagen

Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail

Noch Fragen?
Buchen Sie einen Termin!
Kostenfrei und unverbindlich!
Einfach Termin auswählen und wir beantworten Ihre Fragen.
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.
< Zurück
Anfrageprozess verlassen?
Ihr Fortschritt wird nicht gespeichert
Benötigen Sie Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich. Wir klären alle offenen Fragen und finden eine passende Lösung für Ihre Immobilienbewertung.
↓ 
Hier Grund für Ihre Immobilienbewertung auswählen
Hier Grund für
Ihre Immobilienbewertung auswählen
 ↓
Auswahl Erbe
Erbe oder Schenkung
Auswahl Trennung
Trennung
Finanzamt
Finanzamt
Verkauf
Verkauf
Schaden
Schaden
Sonstiges
Sonstiges

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
In nur
3 Schritten
das passende Gutachten
anfragen
Trustpilot BewertungenDas Mitgliedssiegel des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
Oder direkt anrufen - wir helfen Ihnen gerne

Weitere Artikel

Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzungen, Kosten und Bedeutung für Wohnungseigentum

Immobiliengutachter Kosten: Was zahlen Sie für ein zuverlässiges Gutachten?

Verständnis des Sachwerts: Bedeutung und Berechnung für Immobilien

Können wir Ihnen

weiterhelfen?

Das Erstgespräch ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen gerne besprechen.
Unverbindlich anfragen
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.