Der Grundsteuerwert ist die Basis für die Berechnung Ihrer Grundsteuer und somit entscheidend für Ihre finanzielle Planung als Grundstückseigentümer. Sie sollten genau wissen, wie dieser Wert ermittelt wird, denn Faktoren wie Größe, Lage und Nutzung Ihres Grundstücks haben direkten Einfluss. Mit der Grundsteuerreform 2025 ändern sich Bewertungsmethoden, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt. Um böse Überraschungen bei der Steuerlast zu vermeiden, ist es für Sie wichtig, die neuen Regeln zu verstehen und rechtzeitig die erforderlichen Erklärungen einzureichen. Ein Immobiliengutachter hilft Ihnen dabei, den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie fachgerecht zu ermitteln und steuerliche Risiken durch falsche Bewertungen zu vermeiden.
Definition und Bedeutung des Grundsteuerwerts
Was ist der Grundsteuerwert?
Der Grundsteuerwert stellt den maßgeblichen Wert dar, auf dessen Basis die Grundsteuer für Grundstücke und Gebäude berechnet wird. Er berücksichtigt dabei Aspekte wie Größe, Lage, Bodenrichtwerte und Nutzung des Objekts. Für Sie als Eigentümer ist dieser Wert essenziell, da er die Grundlage für die jährliche Steuerzahlung bildet und durch die neue Reform präziser an aktuelle Marktverhältnisse angepasst wird.
Der Unterschied zwischen Grundsteuerwert und Einheitswert
Der Grundsteuerwert wird spezifisch zur Ermittlung der Grundsteuer verwendet, während der Einheitswert eine ältere Bewertungsgröße ist, die vor allem für die Einkommen- und Gewerbesteuer relevant war. Anders als der Grundsteuerwert, der regelmäßig aktualisiert wird, basiert der Einheitswert oftmals auf veralteten Bewertungsgrundlagen und kann den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie nur unzureichend abbilden.
Die Bedeutung dieser Unterscheidung zeigt sich besonders nach der Grundsteuerreform 2025: Der Einheitswert stammt meist aus den 1960er oder 1930er Jahren und spiegelt daher nicht mehr die aktuelle Wertrealität Ihrer Immobilie wider. Der Grundsteuerwert orientiert sich dagegen an zeitnahen Daten wie aktuellen Bodenrichtwerten und Marktpreisen. So soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen Eigentümern gewährleistet werden und Fehlbewertungen durch veraltete Einheitswerte vermieden werden.
Ermittlung des Grundsteuerwerts
Faktoren, die den Grundsteuerwert beeinflussen
Dein Grundsteuerwert hängt maßgeblich von der Größe und Lage des Grundstücks ab, einschließlich der Nähe zu Verkehrsanbindungen oder städtischen Einrichtungen. Der Bodenrichtwert spielt eine entscheidende Rolle, denn je höher er ist, desto höher der Steuerwert. Zudem zählt die Nutzung – ob bebaut oder unbebaut – sowie besondere Einschränkungen, wie Naturschutzgebiete oder baurechtliche Auflagen, die den Wert beeinflussen können.
Bewertungsverfahren: Ertragswert- und Sachwertverfahren
Zur Ermittlung des Grundsteuerwerts werden häufig das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren eingesetzt. Das Ertragswertverfahren bewertet Grundstücke anhand zu erwartender Mieteinnahmen, während das Sachwertverfahren sich an den Herstellungskosten des Gebäudes und dem Bodenwert orientiert. Beide Verfahren bieten unterschiedliche Vorteile und werden je nach Objektart angewandt.
Kombinationen der Bewertungsverfahren kommen häufig zum Einsatz, insbesondere bei gemischt genutzten oder schwer bewertbaren Immobilien. So können Sie beispielsweise für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren heranziehen und gleichzeitig die Gebäudekosten über das Sachwertverfahren erfassen, um einen realistischen Grundsteuerwert zu ermitteln. Auf diese Weise berücksichtigt die Bewertung die unterschiedlichen Aspekte des Grundstücks in umfassender Weise.
Die Rolle des Bodenrichtwerts
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Quadratmeterpreis eines Grundstücks in einer bestimmten Region und wird regelmäßig von den zuständigen Gutachterausschüssen festgelegt. Ein höherer Bodenrichtwert führt für Sie zu einer deutlich höheren Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, da der Bodenwert unmittelbar in die Berechnung einfließt.
In besonders gefragten Lagen – etwa in innerstädtischen Bereichen großer Städte – können die Bodenrichtwerte schnell mehrere hundert Euro pro Quadratmeter betragen. Das ist auch der Grund, warum Grundstücke in solchen Gebieten für die Grundsteuer deutlich höher bewertet werden als vergleichbare Flächen in ländlichen Regionen mit niedrigeren Bodenwerten. Es ist daher für Sie von Vorteil, die Bodenrichtwerte Ihrer Gemeinde genau zu kennen, um Ihre künftige Steuerbelastung realistisch einschätzen zu können.
Berechnung der Grundsteuer
Grundsteuerberechnung Schritt für Schritt
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei einfachen Schritten: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt, der den Wert des Grundstücks sowie eventuell vorhandener Gebäude widerspiegelt. Anschließend multiplizieren Sie diesen Wert mit der von Ihrer Gemeinde festgelegten Steuermesszahl, die den steuerpflichtigen Anteil definiert. Im letzten Schritt wird das Ergebnis mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, welcher als Faktor die endgültige Steuerlast bestimmt. Auf diese Weise können Sie Ihre Grundsteuer individuell und nachvollziehbar berechnen.
Bedeutung der Steuermesszahl
Die Steuermesszahl ist ein zentraler Faktor bei der Grundsteuerberechnung, da sie bestimmt, welcher Anteil des Grundsteuerwerts tatsächlich als Bemessungsgrundlage dient. Typischerweise liegt die Steuermesszahl zwischen 0,26‰ und 0,35‰, variiert aber je nach Art und Lage des Grundstücks.
In der Praxis bedeutet eine höhere Steuermesszahl, dass ein größerer Teil des Grundstückswerts steuerlich berücksichtigt wird – was Ihre Steuerlast unmittelbar erhöht. Gemeinden nutzen die Steuermesszahl, um unterschiedliche Grundstücksarten gerecht zu bewerten. So sind beispielsweise gewerblich genutzte Flächen häufig mit einer höheren Steuermesszahl belegt als reine Wohnflächen. Die genaue Steuermesszahl finden Sie in Ihrem Grundsteuerbescheid; sie bleibt in der Regel über mehrere Jahre hinweg konstant.
Der Einfluss des Hebesatzes auf die Steuerlast
Der Hebesatz multipliziert die durch Steuermesszahl und Grundsteuerwert ermittelte Grundlage, um den tatsächlichen Steuerbetrag festzulegen. Er wird von jeder Gemeinde individuell bestimmt und kann stark variieren – von 200% in kleinen Gemeinden bis über 900% in Großstädten wie München oder Frankfurt.
Die Höhe des Hebesatzes spiegelt die finanzielle Situation und die Haushaltsbedürfnisse der Gemeinde wider. Ein hoher Hebesatz kann deine jährliche Grundsteuer deutlich erhöhen, selbst wenn der Grundsteuerwert vergleichsweise niedrig ist. Es lohnt sich daher, die Hebesätze benachbarter Gemeinden zu vergleichen, weil die Steuerlast bei gleichem Grundstückswert erheblich unterschiedlich ausfallen kann.
Grundsteuerreform 2025
Hintergründe der Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige Grundsteuersystem 2018 als verfassungswidrig eingestuft, weil es veraltete Einheitswerte aus den 1960er- beziehungsweise 1930er-Jahren nutzte. Die Reform zielt darauf ab, die Besteuerung an aktuelle Werte anzupassen und so eine gerechtere und transparenterere Steuerbasis zu schaffen. Dafür wird der Grundsteuerwert nun nach modernen Bewertungsmethoden ermittelt, die Lage, Nutzung und Marktverhältnisse stärker berücksichtigen.
Änderungen durch die Einführung der Grundsteuer A, B und C
Die Reform gliedert die Grundsteuer in drei Kategorien: Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Besonders die Grundsteuer C soll als Anreiz dienen, Bauland schneller zu bebauen und somit Spekulationen mit Bauland zu reduzieren.
Das neue Modell differenziert stärker nach Nutzung und Lage: Während Grundsteuer A vor allem landwirtschaftliche Eigentümer betrifft und niedriger ausfällt, richtet sich Grundsteuer B an private und gewerbliche Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Die höhere Grundsteuer C motiviert Eigentümer, unbebaute Grundstücke zeitnah zu entwickeln oder zu verkaufen. Diese abgestufte Struktur soll eine gerechtere Verteilung der Steuerlast gewährleisten und die kommunale Infrastrukturentwicklung fördern.
Auswirkungen der Reform auf Eigentümer
Eigentümer verschiedener Grundstückstypen sollten sich auf veränderte Steuerbelastungen einstellen. Abhängig von Lage, Größe und Nutzung kann sich Ihre Grundsteuerlast erhöhen oder reduzieren. In besonders beliebten Städten wie München oder Hamburg sind teilweise deutliche Steigerungen durch die Anpassung an aktuelle Marktpreise zu erwarten, während ländliche Gegenden meist geringere Belastungen sehen.
Je nach Bewertungsverfahren können Eigentümer mit älteren oder höheren Abschreibungen beim Sachwertverfahren von Entlastungen profitieren. Gewerbliche Eigentümer sollten auf die Grundsteuer B achten, die in einigen Regionen spürbar steigen kann. Insgesamt ermöglicht die Reform eine transparentere und marktorientierte Bewertung, was zu einer faireren Verteilung der Steuerlast führt, jedoch individuelle Belastungsverschiebungen mit sich bringt, die Sie genau prüfen sollten.
Besondere Aspekte der Grundsteuer
Grundsteuer für gemischt genutzte Grundstücke
Für Grundstücke mit sowohl privater als auch gewerblicher Nutzung erfolgt die Grundsteuerberechnung anteilig. Dabei wird der Grundsteuerwert entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt, sodass zum Beispiel Wohn- und Gewerbeflächen separat bewertet und besteuert werden. So wird sichergestellt, dass die Steuerlast gerecht und nach Nutzungsanteilen verteilt wird. Dies kann insbesondere bei kombinierten Objekten wie „Wohn-Shop-Kombinationen“ oder kleinen Werkstätten im Wohngebäude relevant sein.
Sonderregelungen für unbebaute Grundstücke
Unbebaute Grundstücke unterliegen bei der Grundsteuer oft höheren Belastungen, vor allem durch die Grundsteuer C, die die Nutzung unbebauter Flächen stärker besteuert und dadurch zur Baulandaktivierung anregen soll. Diese Regelung führt bei Ihnen als Eigentümer dazu, dass brachliegende Flächen höher bepreist werden, um eine intensivere Nutzung zu fördern.
Die Grundsteuer C dient als Instrument gegen Flächenhortung und sieht meist eine signifikante Erhöhung des Hebesatzes für unbebaute Flächen vor, die innerhalb von Bebauungsplänen liegen. Beispielsweise können Hebesätze bis zum Dreifachen des regulären Satzes angewandt werden. Für Sie bedeutet dies, dass Grundstücke mit keinen oder wenigen Bauplänen besonders steuerlich belastet werden, um den Druck zu erhöhen, diese Flächen zu entwickeln oder zu verkaufen. In manchen Gemeinden existieren Ausnahmeregelungen, wenn hinreichende Entwicklungsperspektiven oder ökologische Nutzungen vorliegen.
Praktische Hinweise für Grundstückseigentümer
Grundsteuererklärung richtig ausfüllen
Nutze das Online-Portal ELSTER, um deine Grundsteuererklärung bequem und sicher einzureichen. Achte darauf, alle geforderten Angaben präzise zu machen, insbesondere zur Grundstücksgröße, Nutzung und Gebäudedaten. Fehler bei den Angaben zum Bodenrichtwert oder zur Nutzung können zu falschen Berechnungen führen. Speichere den Fortschritt regelmäßig und prüfe die Erklärung vor dem Abschicken sorgfältig, um Nachfragen oder Korrekturen zu vermeiden.
Fristen und Termine beachten
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet in der Regel am 31. Oktober 2024. Eine verspätete Abgabe kann Bußgelder nach sich ziehen und die Berechnung der Grundsteuer verzögern. Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung auf Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt.
Zur fristgerechten Abgabe ist es ratsam, den Abgabetermin gut sichtbar in Ihrem Kalender zu vermerken und frühzeitig mit der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu beginnen. Viele Gemeinden und Finanzämter bieten Informationsveranstaltungen oder individuelle Hilfestellungen an. Beachten Sie außerdem, dass je nach Bundesland abweichende Fristen gelten können. Daher sollten Sie die regionalen Vorgaben sorgfältig prüfen.
Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen
Bei Unsicherheiten in der Bewertung deines Grundstücks oder Fragen zu möglichen steuerlichen Auswirkungen hilft ein Steuerberater weiter. Professionelle Beratung kann Optimierungspotential beim Hebesatz oder bei der Nutzung der Bewertungsverfahren aufzeigen. Eine frühzeitige Beratung schützt vor unangenehmen Überraschungen durch fehlerhafte Erklärungen oder unerwartete Kosten.
Steuerberater kennen die Feinheiten der Grundsteuerreform und können individuelle Strategien empfehlen, um deine Steuerlast gemäß den aktuellen Regelungen bestmöglich zu gestalten. Sie unterstützen auch bei Einsprüchen gegen Grundsteuerwertbescheide und geben Tipps für gemischt genutzte Objekte, die oft komplexer zu bewerten sind. Eine qualifizierte Beratung rechnet sich besonders bei größeren Immobilien oder Immobilienportfolios.
Schlussfolgerung
Konsequenzen der Reform für Ihre Steuerlast
Die Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 bedeutet für Sie als Eigentümer eine differenziertere und vor allem gerechtere Herangehensweise an die Bewertung Ihrer Immobilie. Je nach Bundesland, Lage und Grundstücksart kann Ihre Grundsteuerlast stark variieren – nicht selten führen Anpassungen zu einer Erhöhung oder auch Verringerung des Betrags. Besonders unbebaute Grundstücke erhalten durch die oft höhere Grundsteuer C eine erhöhte steuerliche Belastung, während bei Wohn- oder Gewerbeimmobilien (Grundsteuer A und B) andere Bewertungsmaßstäbe gelten.
Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen
Die verpflichtende Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal stellt sicher, dass alle relevanten Informationen zu Größe, Nutzung und Lage Ihres Grundstücks aktuell und transparent erfasst werden. Ein genauer Blick auf Ihre individuellen Bewertungskriterien, wie Bodenrichtwerte oder Sondermerkmale, kann helfen, die Steuerlast besser einzuschätzen und gegebenenfalls Optimierungspotenziale zu erkennen. Es lohnt sich, insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken die korrekte anteilige Aufteilung sorgfältig vorzunehmen, um keine unnötigen Kosten zu verursachen.
Auswirkungen auf Mieter und Immobilienmarkt
Auch wenn die Grundsteuer primär Eigentümer betrifft, kann sich die Reform nachteilig auf Mieter auswirken, sofern steigende Grundsteuerkosten durch Vermieter auf die Mieten umgelegt werden. In Regionen mit hohen Bodenrichtwerten und hohem Hebesatz sind Mietsteigerungen entsprechend wahrscheinlicher. Hier hilft nur ein bewusster Umgang mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.
Der neue Grundsteuerwert bildet künftig die Basis für eine realitätsnähere und marktgerechte Besteuerung Ihrer Immobilie. Diese Entwicklung bringt mehr Transparenz und Gleichbehandlung mit sich, erfordert aber gleichzeitig, dass Sie Ihre Immobilie und deren Bewertung detailliert kennen und regelmäßig prüfen. Die Kenntnis Ihrer regionalen Hebesätze, Steuermesszahlen und der rechtzeitige Einreichung der Grundsteuererklärung sind entscheidend, um Überraschungen zu vermeiden und finanzielle Planungssicherheit zu gewinnen.
Fragen Rund um das Thema: Grundsteuerwert
1. Welcher Grundsteuerwert ist normal?
Einen "normalen" Grundsteuerwert gibt es nicht, da dieser individuell für jedes Grundstück auf Basis der spezifischen Eigenschaften und der Lage ermittelt wird. Der Steuerbetrag kann bei Einfamilienhäusern je nach Gemeinde, Größe und Wert zwischen 320 und 770 Euro pro Jahr liegen – in Großstädten auch deutlich mehr. Der Grundsteuerwert bildet dabei nur eine Komponente; entscheidend sind außerdem die Steuermesszahl und vor allem der kommunale Hebesatz. Ein Vergleich mit ähnlichen Immobilien in Ihrer Umgebung kann Ihnen eine erste Orientierung geben.
2. Wie berechne ich aus dem Grundsteuerwert die Grundsteuer?
Die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten: Zunächst wird vom Finanzamt der Grundsteuerwert Ihres Grundstücks festgestellt. Anschließend wird dieser mit der sogenannten Steuermesszahl multipliziert – einem bundesweit einheitlich festgelegten Prozentsatz, der je nach Nutzungsart variiert. Zuletzt wird dieses Zwischenergebnis mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde multipliziert, der die konkrete Steuerlast bestimmt. Ein Beispiel: Bei einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro, einer Steuermesszahl von 0,00031 und einem Hebesatz von 470 % ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von 291,40 Euro (200.000 × 0,00031 × 4,7).
3. Was bedeutet der Bescheid über den Grundsteuerwert?
Der Grundsteuerwertbescheid ist ein sogenannter Grundlagenbescheid, den das Finanzamt auf Basis Ihrer Grundsteuererklärung erlässt. Er enthält den berechneten Wert Ihrer Immobilie gemäß den Vorgaben des Bewertungsgesetzes und bildet die Basis für die spätere Festsetzung der Grundsteuer durch Ihre Kommune. Das bedeutet: Ohne diesen Bescheid kann Ihre Gemeinde keine Grundsteuerbescheide verschicken. Es ist also wichtig, die darin enthaltenen Angaben sorgfältig zu prüfen und ggf. fristgerecht Einspruch einzulegen.
4. Ist der Grundsteuerwert auch der Wert des Hauses?
Der Grundsteuerwert spiegelt den steuerlich relevanten Wert Ihrer Immobilie wider, unterscheidet sich jedoch vom tatsächlichen Markt- oder Verkaufswert. Er berücksichtigt Bodenwert, Nutzung, Lage und ggf. den Gebäudesachwert – dient aber ausschließlich als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Der Marktwert, auch Verkehrswert genannt, ergibt sich aus Angebot und Nachfrage und kann deutlich davon abweichen. Wichtig: Der Grundsteuerwert wird alle sieben Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst, um den Steuerwert möglichst aktuell zu halten.
5. Ist der Grundsteuerwert der Verkehrswert?
Nein, der Grundsteuerwert und der Verkehrswert sind zwei unterschiedliche Bewertungsgrößen. Während der Verkehrswert (Marktwert) den wahrscheinlichen Kaufpreis einer Immobilie unter normalen Marktbedingungen darstellt, wird der Grundsteuerwert nach steuerlichen Vorgaben und standardisierten Bewertungsverfahren ermittelt. Ziel des Grundsteuerwerts ist es nicht, den höchstmöglichen Marktpreis zu beziffern, sondern eine gerechte, flächendeckende Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu schaffen. Beide Werte können sich daher teils deutlich unterscheiden.
6. Was hat der Grundsteuerwert zu bedeuten?
Der Grundsteuerwert ist der Ausgangspunkt für die Berechnung Ihrer Grundsteuer. Er wird vom Finanzamt anhand gesetzlicher Bewertungsmethoden berechnet und regelmäßig aktualisiert. Der so ermittelte Wert fließt direkt in die Höhe der Steuer ein, die Sie als Grundstückseigentümer jährlich an Ihre Kommune zahlen. Je höher dieser Wert, desto höher in der Regel auch Ihre Grundsteuerbelastung. Durch die Grundsteuerreform ab 2025 wird dieser Wert realistischer an aktuelle Marktverhältnisse angepasst – mit spürbaren Folgen für viele Eigentümer.
7. Woher weiß ich, wie viel Grundsteuer ich zahlen muss?
Die exakte Höhe Ihrer Grundsteuer erfahren Sie aus dem Grundsteuerbescheid, den Ihre Gemeinde verschickt. Bislang konnten Sie sich an den bisherigen Bescheiden orientieren, doch mit der Reform ändert sich die Berechnungsgrundlage. Ab 2025 finden Sie die neue Höhe in dem Bescheid, den Sie voraussichtlich 2024 erhalten. Die Höhe hängt von Ihrem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl sowie dem Hebesatz Ihrer Gemeinde ab. Um eine erste Einschätzung zu erhalten, können Sie den Betrag auch selbst überschlagen – mit den Angaben aus dem Grundsteuerwertbescheid und öffentlich verfügbaren Hebesätzen.
8. Was passiert mit dem Grundsteuerwert?
Der ermittelte Grundsteuerwert dient dem Finanzamt und Ihrer Gemeinde als Basis zur Berechnung Ihrer jährlichen Grundsteuer. Die so erhobene Steuer fließt direkt in den Haushalt der jeweiligen Kommune. Mit einem jährlichen Aufkommen von über 15 Milliarden Euro zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten kommunalen Einnahmequellen in Deutschland. Sie wird unter anderem zur Finanzierung von Schulen, Kindergärten, Straßen und Grünanlagen genutzt. Der Grundsteuerwert selbst wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert, um Marktveränderungen Rechnung zu tragen.
9. Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuermessbetrag und Grundsteuerwert?
Der Grundsteuerwert ist der ermittelte Wert Ihrer Immobilie nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Grundsteuermessbetrag hingegen ergibt sich, wenn dieser Wert mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Dieser Messbetrag wird vom Finanzamt im sogenannten Steuermessbescheid festgesetzt und bildet die Grundlage für die Berechnung der eigentlichen Grundsteuer durch Ihre Gemeinde. Die drei zentralen Bescheide im Prozess sind daher: der Grundsteuerwertbescheid, der Steuermessbescheid und schließlich der Grundsteuerbescheid Ihrer Kommune.
10. Für wen wird die Grundsteuer ab 2025 teurer?
Die Auswirkungen der Grundsteuerreform 2025 variieren stark je nach Lage, Nutzungsart und Größe des Grundstücks. Teurer wird es insbesondere für Eigentümer in gefragten Lagen mit hohen Bodenrichtwerten – beispielsweise in Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt. Auch unbebaute Grundstücke, die unter die neue Grundsteuer C fallen, können stark belastet werden. Günstiger kann es hingegen für Eigentümer in ländlichen Regionen mit niedrigen Bodenwerten oder für Immobilien mit hoher Altersabschreibung werden. Die Reform zielt auf eine gerechtere Verteilung – doch für viele bedeutet das auch eine spürbare Mehrbelastung.
Quellen:
Nachrichten zum Thema: Grundsteuerwert
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
Portal der Bundesländer: Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Anwendungserlass: AEBewGrSt (allgemeiner Teil und Grundvermögen)
BMF Amtliches Handbuch Bewertung/Grundsteuer
Text des Grundsteuergesetzes (gültig bis 2024)
Text des Grundsteuergesetzes (gültig ab 2025)
Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer
Portal der Bundesländer: Wissenswertes zur Grundsteuerreform
Steuerliche Bewertung von Immobilien hinsichtlich Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer; Steuerliche Immobilienbewertung Von Felix Lenz · 2024; ISBN:9783389002315, 3389002316
Grundsteuer für Immobilieneigentümer und Verwalter; Feststellungserklärung, Bundesmodell, Immobilienbewertung Von Claudia Finsterlin · 2022; ISBN:9783648166352, 3648166352
Redaktionsrichtlinien der CERTA GmbH
Bei der CERTA GmbH erstellen wir jeden Beitrag gemäß strengen Qualitätsstandards und stützen uns dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen sind ausgewiesene Expert:innen im Immobilienbereich und bieten Ihnen fundierte, vertrauenswürdige Informationen.
Expertise und Qualitätssicherung
- Qualifizierte Autoren: Unsere Redakteur:innen verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Immobilienwesen.
- Doppelte Prüfung: Jeder Artikel wird zusätzlich von einem zweiten Experten überprüft, um die Genauigkeit und Relevanz sicherzustellen.
Quellen und Transparenz
- Seriöse Quellen: Wir nutzen nur vertrauenswürdige Quellen und Gesetzestexte, um die Inhalte zu untermauern.
- Offenlegung: Wir legen potenzielle Interessenkonflikte offen und gewährleisten Transparenz.
Leserfreundlichkeit und Aktualität
- Leserfreundliche Aufbereitung: Unsere Inhalte werden kontinuierlich optimiert, um sie möglichst verständlich und zugänglich zu gestalten.
- Aktualität: Wir überprüfen unsere Artikel regelmäßig und aktualisieren sie bei Bedarf, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.
Interaktion und Feedback
- Leserorientierung: Unser Ziel ist es, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für individuelle rechtliche oder finanzielle Fragen empfehlen wir, eine:n Rechts-, Steuer- oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
- Feedback-Möglichkeit: Wir laden unsere Leser ein, Feedback zu geben und Fragen zu stellen. Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte kontinuierlich zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Diese Richtlinien gewährleisten, dass die Inhalte der CERTA GmbH stets den höchsten Standards an Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit entsprechen.