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Notarkosten beim Hauskauf: So setzen sie sich zusammen – und so lassen sie sich reduzieren

Notarkosten sind bei Immobilientransaktionen unverzichtbar und untrennbar mit dem Hauskauf verbunden. Sie setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, die durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) strikt geregelt werden. Durchschnittlich rund 1,5 % des Kaufpreises müssen Sie für die Beurkundung und weitere notarielle Dienstleistungen einkalkulieren. Zusätzlich kommen noch die Grundbuchgebühren in Höhe von etwa 0,5 % hinzu, sodass sich die Gesamtkosten aus Notar- und Grundbuchgebühren auf ca. 2 % des Kaufpreises summieren. Für eine Immobilie mit einem Kaufpreis von etwa 300.000 € können Sie somit rund 4.500 € an Notarkosten erwarten, plus rund 1.500 € an Grundbuchgebühren. Diese Nebenkosten sollten Sie daher unbedingt in Ihre Finanzplanung einbeziehen, da sie direkt mit dem Hauskauf verbunden sind und auf den Gesamtpreis aufschlagen.

Die Kosten entstehen nicht nur durch die reine Beurkundung des Kaufvertrags, sondern umfassen eine Vielzahl weiterer Tätigkeiten. So zählen beispielsweise die Löschung bestehender Grundschulden vom Verkäufer, das Einholen von Vorkaufsverzichtserklärungen oder die Eintragung von Wegerechten und Wohnrechten zu den Leistungen, die den Betrag beeinflussen können. Auch die Eintragung der Auflassungsvormerkung – ohne die kein Eigentumsübergang im Grundbuch erfolgt – gehört dazu.

Interessanterweise existiert in Deutschland kein Wettbewerb unter Notaren, da die Gebühren pauschal vorgeschrieben sind und nicht verhandelbar. Dennoch bieten sich Sparpotenziale, wenn Sie etwa auf bestimmte Services wie ein Notaranderkonto verzichten oder bei der Vertragsgestaltung clevere Wege finden, um die Höhe der eingetragenen Grundschuld zu minimieren.

Im Regelfall übernehmen Sie als Käufer die Notarkosten, da ein Verkäufer sonst den eventuellen Aufschlag über den Kaufpreis einbringen würde, was wiederum die Grunderwerbsteuer erhöht – ein Effekt, den Sie durch Verhandlungen oder spezielle Vertragsklauseln mit dem Verkäufer teilweise abmildern können.

Bei einem Hauskauf sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Notar hinzuzuziehen, um den Kaufvertrag notariell beurkunden zu lassen. Das schafft Rechtssicherheit und schützt Sie vor unerwarteten Nachteilen. Die Kosten dafür variieren nicht nur mit dem Kaufpreis, sondern auch mit dem Umfang der vom Notar übernommenen Tätigkeiten. Ein Immobiliengutachter kann Ihnen helfen, den realistischen Verkehrswert deiner Immobilie zu ermitteln – eine wichtige Grundlage, um die Notarkosten beim Kauf oder Verkauf präzise einzuschätzen.

Die Struktur der Notarkosten: Was beeinflusst die Höhe?

Grundlegende Gebühren und deren Anteile

Die Notarkosten setzen sich aus mehreren klar definierten Gebühren zusammen: Die Beurkundung des Kaufvertrags macht meist den größten Anteil aus, gefolgt von Vollzugstätigkeiten und Betreuungsgebühren. Zusätzlich fällt bei der Eintragung der Grundschuld eine separate Gebühr an. Zusammen bilden diese Positionen die Basis der Notarkosten, die sich anteilig am Kaufpreis orientieren. So liegen die reinen Notargebühren ohne Mehrwertsteuer für ein 300.000 €-Haus beispielsweise bei etwa 2.540 €, was die Verteilung und Gewichtung der einzelnen Gebühren verdeutlicht.

Die Rolle des Kaufpreises im Notarkosten-Kalkül

Die Höhe des Kaufpreises hat direkten Einfluss auf die Notarkosten, da die Gebühren prozentual gestaffelt sind. Ein höherer Kaufpreis bedeutet automatisch höhere Notargebühren – bei einem Eigentumskauf von 600.000 € können sich die Kosten auf über 5.200 € (ohne MwSt.) belaufen. Die exakte Berechnung erfolgt nach einem festen Tarif, der sich am Kaufwerte orientiert und somit die Notarkosten nahezu unverhandelbar standardisiert.

Der Kaufpreis ist der wesentliche Referenzwert für alle notariellen Gebühren. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt gestaffelte Gebührensätze fest, die beispielsweise für die Beurkundung, Grundschuldeintragung oder Grundbucheintragungen gelten. Je höher Ihr Kaufpreis, desto höher sind auch die absoluten Kosten, weil Gebühren prozentual steigen. So unterscheiden sich die Kosten bei einem Kauf von 300.000 € versus 600.000 € nicht nur nominal, sondern spiegeln auch differenzierte Staffelungen wider: Während bei 300.000 € die Beurkundungsgebühr etwa 1.270 € beträgt, sind es bei 600.000 € bereits rund 2.190 €. Diese streng kalkulierte Struktur sorgt einerseits für Transparenz, stellt Sie aber auch vor die Herausforderung, den Kaufpreis und die damit verbundenen Nebenkosten sorgfältig zu planen.

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Notarielle Dienstleistungen beim Hauskauf: Eine detaillierte Aufschlüsselung

Beurkundung des Kaufvertrags

Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags stellt das Herzstück der Hauskaufabwicklung dar. Dabei sorgt der Notar für die rechtssichere Dokumentation des Kaufprozesses. Im Durchschnitt fallen dafür bei einem Kaufpreis von 300.000 € etwa 1.270 € an Notarkosten an. Diese Gebühr umfasst die Erstellung, Erklärung und Unterzeichnung des Vertrags, wodurch Ihre Eigentumsübertragung gesetzlich abgesichert wird.

Abwicklung zusätzlicher rechtlicher Angelegenheiten

Der Notar übernimmt zahlreiche weitere Aufgaben, die neben der reinen Kaufvertragsbeurkundung anfallen. Dazu gehören die Kommunikation mit dem Grundbuchamt, das Einholen von Vorkaufsverzichtserklärungen, die Eintragung von Wegerechten sowie die Löschung bestehender Grundschulden. Jede dieser Leistungen erhöht die Notargebühren, die sich oft auf mehrere Hundert Euro summieren können.

Darüber hinaus fällt bei der Registrierung einer Grundschuld eine eigene Beurkundungsgebühr an, die bei einem Darlehensbetrag von 300.000 € etwa 635 € beträgt. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung sorgt dafür, dass Ihr Eigentumsübergang im Grundbuch vorgemerkt ist und schützt Sie somit vor unerwarteten Eigentumsansprüchen Dritter. Auch die Überwachung des Kaufpreisflusses, besonders bei Nutzung eines Notaranderkontos, kann zu höheren Notarkosten führen. Dabei garantiert der Notar, dass der Verkäufer erst nach vollständiger Zahlung den Besitzrechtseintrag erlangt.

Notarkosten im Vergleich: Typische Preisberechnungen

Beispielrechnungen für unterschiedliche Kaufpreise

Deine Notarkosten steigen mit dem Kaufpreis des Hauses – bei 300.000 € liegen sie inkl. Grundbuchgebühren etwa bei 4.635 €, während sie bei 600.000 € auf rund 7.975 € ansteigen. Diese Kosten setzen sich aus Beurkundung, Vollzugstätigkeiten, Betreuungsgebühr und Grundschuld-Beurkundung sowie den zugehörigen Grundbuchgebühren zusammen, die alle klar im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt sind.

Einfluss von Standort und Immobilienart auf die Kosten

Obwohl die Notargebühren gesetzlich einheitlich sind, unterscheiden sich die Gesamtkosten aufgrund von regionalen Faktoren und der Art der Immobilie – ein städtisches Mehrfamilienhaus kann andere zusätzliche Eintragungen im Grundbuch erfordern und somit höhere Kosten verursachen als ein einfaches Einfamilienhaus auf dem Land.

Regionale Unterschiede beim Grundbuchamt beeinflussen die Höhe der Gebühren oft leicht, da spezifische Gebühren für Eintragungen oder Löschungen variieren können. Ebenfalls können Sie durch die Immobilienart Kostenunterschiede sehen, etwa bei Eigentumswohnungen, wo Wohnrechte oder Sondernutzungsrechte ebenso beurkundet werden müssen. In Ballungsgebieten fallen zudem meist mehr Verwaltungsgebühren an als in ländlichen Regionen – darauf sollten Sie bei deiner Budgetplanung achten, um Überraschungen zu vermeiden.

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Wer trägt die Notarkosten? Käufer versus Verkäufer

Die traditionelle Kostenverteilung und ihre Hintergründe

Üblicherweise übernehmen Sie als Käufer die Notar- und Grundbuchkosten beim Hauskauf. Das liegt daran, dass der Verkäufer die Kosten andernfalls auf den Kaufpreis aufschlagen würde, was für Sie zu einer höheren Grunderwerbsteuer führen würde. So bleibt die Kaufpreisgestaltung transparent, und Sie zahlen keine versteckten Nebenkosten mit. Diese klassische Aufteilung ist in der Praxis weitverbreitet und erleichtert Ihre finanzielle Planung erheblich.

Ausnahmen und individuelle Vereinbarungen

In bestimmten Fällen kann der Verkäufer einen Teil oder sogar die gesamten Notarkosten übernehmen. Das passiert häufig, wenn noch eine Grundschuld im Grundbuch vorhanden ist, die der Verkäufer löschen lässt. Die dabei entstehenden Gebühren trägt er dann selbst. Außerdem lässt sich im Kaufvertrag auch eine andere Kostenverteilung festlegen, wenn beide Parteien dies vereinbaren.

Solche individuellen Regelungen bieten Spielraum, um die Kostenlast je nach Verhandlungsposition zu gestalten. Beispielsweise können Sie als Käufer mit dem Verkäufer vereinbaren, dass dieser zumindest die Gebühren für die Löschung der bestehenden Grundschuld übernimmt. Auch in hart umkämpften Wohnungs- und Immobilienmärkten setzen manche Verkäufer auf Kostenbeteiligung, um den Verkauf attraktiver zu machen. Achte darauf, diese Vereinbarungen klar und schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten, damit keine Missverständnisse entstehen und die Abrechnung transparent bleibt.

Zeitliche Abfolge der Zahlungen: Wann wird fällig?

Rechnungsstellung durch den Notar

Etwa ein bis zwei Wochen nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erhalten Sie die Notarkostenrechnung zusammen mit der Abschrift des Vertrags. Diese Rechnung umfasst die Beurkundung, Vollzugstätigkeiten sowie eventuell weitere erbrachte Leistungen. In der Regel haben Sie anschließend 2 bis 4 Wochen Zeit, um die Notarkosten in voller Höhe zu begleichen. Eine frühzeitige Planung ist sinnvoll, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Ablauf des Hauskaufs nicht zu verzögern.

Grundbuchkosten und deren Zahlungsmodalitäten

Die Rechnung für die Grundbuchkosten erhalten Sie meist getrennt und häufig erst nach mehreren Wochen oder sogar Monaten, nachdem der Kaufvertrag beurkundet wurde. Auch hier gilt zumeist eine Zahlungsfrist von 2 bis 4 Wochen nach Rechnungserhalt. Die Grundbuchkosten umfassen unter anderem Eintragungen wie die Auflassungsvormerkung, den Eigentümerwechsel und die Eintragung der Grundschuld.

Zur besseren Übersicht empfiehlt es sich, bei der Finanzplanung die Grundbuchkosten mit etwa 0,5 % des Kaufpreises zu veranschlagen. Da diese Kosten separat vom Notar in Rechnung gestellt werden, sollten Sie die Zahlungsfristen genau im Blick behalten, damit es nicht zu Nachzahlungen oder Verzugszinsen kommt. In der Praxis fallen diese Gebühren oft zu einem Zeitpunkt an, zu dem Sie bereits mit hohen Auszahlungssummen wie der Grunderwerbsteuer und dem Kaufpreis beschäftigt sind – eine frühzeitige Budgetierung verschafft Ihnen daher mehr Spielraum.

Möglichkeiten zur Kostensenkung: Sparstrategien bei Notarkosten

Tipps zur Reduzierung der Gebühren

Indem Sie Grundstück und Immobilie separat kaufen, können Sie den Kaufpreis senken und so auch die Notar- und Grundbuchgebühren reduzieren, da diese prozentual am Kaufpreis berechnet werden. Der Verzicht auf ein Notaranderkonto spart zudem Gebühren für die Treuhandabwicklung. Auch die Grundschuld lässt sich beglaubigen statt beurkunden, was einige hundert Euro weniger an Kosten bedeutet. Besonders bei Umschuldungen hilft die Grundschuldabtretung, indem unnötige Löschungs- und Neueintragungsgebühren vermieden werden.

Vermeidung unnötiger Serviceleistungen

Mit der bewussten Entscheidung gegen weitere notarielle Zusatzleistungen können Sie die Notarkosten gezielt senken. So ist beispielsweise die Eintragung einer Auflassungsvormerkung nicht zwingend Pflicht, vor allem bei Verkäufen innerhalb der Familie oder des Freundeskreises. Dadurch entfallen die damit verbundenen Gebühren, und Sie halten die Nebenkosten geringer.

In vielen Fällen werden Notare mit Zusatzdiensten beauftragt, die zwar Sicherheit bieten, aber nicht immer notwendig sind. Eine genaue Prüfung der einzelnen Leistungen zeigt, welche Posten entfallen können, ohne das rechtliche Risiko zu erhöhen. Verzichten Sie auf das Notaranderkonto, wenn im Kaufvertrag sichere Zahlungsbedingungen ausreichend geregelt sind. Auch die Löschung der Grundschuld trägt oft der Verkäufer, was Sie im Kaufvertrag explizit festhalten können, um Ihre Notarkosten zu minimieren. Durch bewusstes Auslassen dieser optionalen Leistungen senken Sie Ihre Gesamtkosten deutlich.

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Die Wahl des Notars: Kriterien und Einflussfaktoren

Wer wählt den Notar und wie?

Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, wer den Notar bestimmt. In der Praxis übernehmen Sie als Käufer in der Regel diese Aufgabe, da Sie den Kaufvertrag beurkunden lassen und meist den Großteil der Notarkosten tragen. Die Auswahl erfolgt häufig nach Empfehlung, Nähe zum Objekt oder auf Grundlage vorheriger Erfahrungen mit bestimmten Notaren. Sie können auch eine direkte Anfrage an einen Notar Ihrer Wahl richten, der dann die Beurkundung übernimmt. Wichtig: Alle Beteiligten müssen dem Notar zustimmen, damit dieser den Kaufvertrag rechtskräftig beurkunden kann.

Bedeutung der Notarwahl für die Gesamtkosten

Die Notarkosten selbst sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und somit nicht verhandelbar – ein Preiswettbewerb entfällt also. Dennoch beeinflusst die Wahl des Notars indirekt die Gesamtkosten, da der Umfang der vom Notar erbrachten Dienstleistungen variiert. Zusätzliche Leistungen wie ein Notaranderkonto oder spezielle Grundwerksbuchfunktionen führen zu höheren Gebühren. Deine Entscheidung für den Notar wirkt sich somit durch den Leistungsumfang auf die finalen Kosten aus.

Beispielsweise kann ein Notar, der sich aktiv für eine effiziente Kaufabwicklung einsetzt und unnötige Leistungen vermeidet, die Notarkosten senken. Gleichzeitig sorgt ein erfahrener Notar dafür, dass alle wichtigen Vorleistungen wie Löschung von Grundschulden oder Eintragung von Rechten korrekt und zügig erledigt werden, was Folgekosten minimiert. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € können durch optimale Verfahrensgestaltung durchaus mehrere Hundert Euro gespart werden, ohne die rechtliche Sicherheit zu beeinträchtigen.

Fazit

Notarkosten beim Hauskauf stellen einen unvermeidbaren, gesetzlich geregelten Teil der Kaufnebenkosten dar und belaufen sich meist auf etwa 1,5 % des Kaufpreises. Gemeinsam mit den Grundbuchgebühren summieren sich diese Kosten auf rund 2 % des Kaufpreises. Gerade bei Immobilien mit einem Kaufpreis von beispielsweise 300.000 bis 600.000 Euro sprechen wir somit schnell von mehreren tausend Euro, die Sie bei der Finanzierung fest einkalkulieren müssen.

Die Notargebühren sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich und nicht verhandelbar. Dennoch können Sie Einsparpotenziale nutzen, indem Sie bestimmte Leistungen nicht in Anspruch nehmen – etwa auf ein Notaranderkonto verzichten oder die Grundschuld nur beglaubigen lassen. Solche Maßnahmen wirken sich spürbar auf die Gesamtkosten aus.

Üblich ist, dass Sie als Käufer die Notarkosten und Grundbuchgebühren tragen, da eine Kostenübernahme durch den Verkäufer meist zu einem höheren Kaufpreis führen und damit für Sie indirekt teurer werden würde – unter anderem durch eine höhere Grunderwerbsteuer. Ausnahmen bestehen, wenn der Verkäufer noch eine Grundschuld löschen lassen muss oder es vertragliche Sondervereinbarungen gibt.

Die Nebenkosten für Notar und Grundbuch sollten Sie nicht unterschätzen, da sie unmittelbar bei der Eigentumsübertragung anfallen und nicht über die Darlehensfinanzierung immer getragen werden können, ohne dabei Zinsaufschläge zu riskieren. Eine solide und frühzeitige Finanzplanung berücksichtigt deshalb alle genannten Posten transparent und verhindert böse Überraschungen.

Mit Hilfe von Kostenrechnern und einem bewussten Umgang mit den angebotenen Dienstleistungen lässt sich die Höhe der Notarkosten zwar nicht grundlegend verändern, aber gezielt optimieren – gerade bei höheren Kaufpreisen lohnt sich diese Sorgfalt in jedem Fall.

Fragen Rund um das Thema: Notarkosten

1. Wie viel bezahlt man für einen Notar?
Die Notarkosten beim Immobilienkauf belaufen sich in der Regel auf etwa 1,5 % des Kaufpreises. Dabei entfallen durchschnittlich rund 1 % auf die eigentlichen Notargebühren und etwa 0,5 % auf die Grundbuchkosten. Diese Kosten können jedoch leicht variieren – abhängig davon, welche zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, wie z. B. die Eintragung einer Grundschuld, die Nutzung eines Notaranderkontos oder das Einholen von Verzichtserklärungen. In der Praxis liegt die Spanne der Gesamtkosten erfahrungsgemäß zwischen 1,2 % und 1,9 % des Kaufpreises. Daher ist es sinnvoll, diese Nebenkosten frühzeitig bei der Finanzierungsplanung zu berücksichtigen.

2. Wie hoch sind die Notarkosten im Detail?
Die Notarkosten setzen sich aus mehreren Teilgebühren zusammen, die alle nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € könnten diese wie folgt aussehen:

  • Beurkundung des Kaufvertrags: ca. 1.570 €
  • Vollzugstätigkeiten (z. B. Eintragungen ins Grundbuch): ca. 392,50 €
  • Betreuungsgebühr (rechtliche Beratung, Überwachung der Zahlung, etc.): ca. 392,50 €
  • Beurkundung der Grundschuld: ca. 785 €
    Insgesamt ergibt sich eine Nettosumme von etwa 3.140 €, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Grundbuchkosten. Diese Werte geben eine gute Orientierung für die zu erwartenden Kosten.

3. Wie hoch sind die Notargebühren beim Immobilienkauf?
Die Notargebühren beim Kauf einer Immobilie betragen im Durchschnitt etwa 1,5 % des Kaufpreises – davon entfallen ungefähr 1 % auf die Notargebühren selbst und weitere 0,5 % auf die Grundbuchkosten. Bei einem Immobilienwert von 300.000 € liegen die gesamten Nebenkosten somit bei etwa 4.500 €. Diese umfassen sämtliche Tätigkeiten des Notars, vom Entwurf des Kaufvertrags über die Beurkundung bis hin zur Kommunikation mit dem Grundbuchamt.

4. Wie hoch sind die Notarkosten bei einer Schenkung?
Auch bei einer Schenkung sind Notarkosten fällig – diese orientieren sich am Wert des geschenkten Vermögens und sind ebenfalls durch das GNotKG geregelt. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 € können sich die Notarkosten auf etwa 1.500 bis 2.000 € belaufen. Neben der Beurkundung der Schenkung kommen oft noch Gebühren für die Grundbucheintragung oder die Erstellung von Vollmachten hinzu. Je nach Komplexität des Vorgangs und gewünschten Zusatzleistungen kann die Kostenspanne leicht variieren.

5. Wie viel kostet ein Termin beim Notar?
Ein einzelner Termin beim Notar – insbesondere im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf – verursacht Kosten, die sich auf etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises belaufen. Hinzu kommen weitere ca. 0,5 % für die Grundbuchgebühren. Daraus ergibt sich eine Gesamtkostenspanne von rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises. Es handelt sich dabei nicht nur um die reine Anwesenheit beim Termin, sondern um sämtliche im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen wie Vertragserstellung, rechtliche Prüfung, Beurkundung und Vollzug.

6. Wie hoch ist die Höchstgebühr beim Notar?
Für bestimmte einfache Tätigkeiten wie etwa die Beurkundung von Erklärungen oder Vollmachten gilt ein Höchstwert von 70 €, sofern der zugrunde liegende Geschäftswert über 140.000 € liegt. Dieser Betrag bezieht sich auf den sogenannten 0,2-fachen Gebührensatz nach GNotKG. Wichtig ist zu verstehen, dass bei komplexeren Rechtsgeschäften – wie dem Immobilienkauf – die Gebühren auf Basis des gesamten Kaufpreises prozentual berechnet werden und dadurch deutlich höher ausfallen können.

7. Sind alle Notare gleich teuer?
Ja, alle Notare in Deutschland unterliegen den festen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Es gibt keinen Preiswettbewerb unter den Notaren, da alle Gebühren gesetzlich vorgeschrieben sind. Somit kostet eine notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Immobilie mit einem bestimmten Kaufpreis bei jedem Notar gleich viel – unabhängig vom Standort oder der Kanzlei. Unterschiede in der Höhe der Endrechnung ergeben sich nur durch den Umfang der beauftragten Leistungen, nicht aber durch die Person des Notars.

8. Was kostet ein Notar beim Haus überschreiben?
Die Überschreibung eines Hauses, etwa im Rahmen einer Schenkung oder familiären Vermögensübertragung, verursacht ebenfalls Notarkosten. Diese richten sich nach dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Im Allgemeinen können Sie mit Notarkosten zwischen 1 % und 1,5 % des Immobilienwerts rechnen. Hinzu kommen ca. 0,5 % für die Grundbucheintragungen. Bei einem Immobilienwert von 300.000 € ergeben sich somit Gesamtkosten von etwa 4.500 bis 6.000 €, abhängig von den erbrachten Leistungen und Zusatzklauseln im Vertrag.

9. Wie prüft ein Notar Vermögen?
Ein Notar prüft Vermögen nicht im Sinne einer Bonitätsprüfung wie bei einer Bank, sondern zur Ermittlung des sogenannten Geschäftswerts, der als Grundlage für die Gebührenberechnung dient. Dafür stützt sich der Notar auf die Angaben der Beteiligten, vorhandene Dokumente (z. B. Grundbuchauszüge, Schätzgutachten) und prüft die Plausibilität der Angaben. In besonderen Fällen kann der Notar auch zusätzliche Unterlagen anfordern oder Rücksprache mit anderen Institutionen halten, wenn der Geschäftswert nicht zweifelsfrei bestimmbar ist.

10. Welche Kosten darf ein Notar berechnen?
Ein Notar darf nur die gesetzlich geregelten Gebühren berechnen, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) verankert sind. Die Berechnung erfolgt dabei auf Basis des Geschäftswerts, der sich nach dem jeweiligen Rechtsgeschäft richtet – z. B. dem Kaufpreis bei Immobilien oder dem Vermögenswert bei Vollmachten. Für eine Generalvollmacht etwa kann der Geschäftswert bis zur Hälfte des Gesamtvermögens angesetzt werden (§ 98 Abs. 3 Satz 2 GNotKG). Der Notar ist verpflichtet, seine Abrechnung nachvollziehbar und transparent zu gestalten – unzulässige oder frei verhandelte Gebühren sind ausgeschlossen.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Notarkosten

§ 98 GNotKG - Einzelnorm

GNotKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Notarkosten

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 42

Immobilienkauf für Dummies Von Steffi Sammet · 2013; ISBN:9783527668908, 352766890X

Immobilienkauf für Noobs Tipps und Tricks für Einsteiger Von Wissen Entfalten Verlag · 2025; ISBN:9783756593927, 3756593924

Handbuch Immobilienkauf Ohne Risiko in die eigenen vier Wände Von Peter Burk · 2025; ISBN:9783593459028, 3593459027

Immobilienkauf in Deutschland Der praktische Ratgeber Von Florian Graf · 2020; ISBN:9783752919318, 3752919310

Praxishandbuch Immobilienerwerb Von Michael Brückner · 2016; ISBN:9783648066034, 364806603X

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