Matthias Mertens
DIN EN ISO/IEC 17024 und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D1

Verkehrswertgutachten: Steuerlich Absetzbar

Steuerliche Absetzbarkeit von Verkehrswertgutachten: Was Sie wissen müssen

Ein Verkehrswertgutachten kann nicht nur beim Erben von Immobilien eine entscheidende Rolle spielen, sondern ist steuerlich absetzbar. Dies dürfte insbesondere für Vermieter von Interesse sein, die damit ihre Steuerlast erheblich mindern können. In diesem Beitrag erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen und wie Sie die Kosten für ein solches Gutachten bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Zudem werden die verschiedenen Bewertungsverfahren und deren steuerliche Relevanz erläutert. Vermeiden Sie unnötige Steuerzahlungen und informieren Sie sich über die Möglichkeiten, die Ihnen ein neutrales Verkehrswertgutachten bietet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vermieter: Kosten für Gutachten, die das vermietete Objekt betreffen, sind steuerlich als Werbungskosten absetzbar.
  • Erbschaft: Honorarkosten für ein Verkehrswertgutachten können vom zu versteuernden Erbe abgezogen werden, um erhebliche Steuerzahlungen zu reduzieren.
  • Bewertung: Seit dem 01.01.2009 wird Grundbesitz grundsätzlich mit dem Verkehrswert bewertet, wobei Gutachterkosten hierzu steuerlich geltend gemacht werden können.

Können Sie Gutachterkosten von der Steuer absetzen?

Schlechte Nachrichten: Im Allgemeinen nicht möglich

Die schlechte Nachricht vorneweg: Nur wenn Sie Vermieter/in sind, können Sie Kosten für Gutachten von der Steuer absetzen. Andernfalls akzeptiert das Finanzamt die Rechnungen weder als Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen noch als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Damit sind diese Kosten steuerlich nicht absetzbar.

Drei Beispiele für nicht absetzbare Gutachterkosten

Eine Gutachterin ermittelt den Verkehrswert Ihrer selbst genutzten Eigentumswohnung – nicht von der Steuer absetzbar.

Handwerker haben beim Bau Ihres neuen Einfamilienhauses, das Sie selbst bewohnen, Fehler gemacht, und Sie beauftragen deshalb eine Bausachverständigerin – nicht von der Steuer absetzbar.

Ein Privatgutachter hat bei Ihrer Scheidung ein Wertgutachten erstellt, um die Vermögenslage zu klären – nicht von der Steuer absetzbar.

Wie Sie sehen, können diese Kosten für Gutachten leider nicht steuerlich geltend gemacht werden. Die einzige Ausnahme bildet die Vermietung: Als Vermieter/in können Sie, wenn es um das von Ihnen vermietete Objekt geht, in vielen Fällen einen Gutachter einsetzen und die Rechnung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung eintragen.

Können Vermieter die Kosten für Gutachten absetzen?

Ja, in vielen Fällen

Als Vermieter/in können Sie Gutachterkosten in vielen Fällen steuerlich geltend machen, solange es um die von Ihnen vermietete Immobilie geht. Die Aufwendungen für Gutachten können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten eintragen.

Als Betriebsausgaben absetzbar

Die Honorarkosten für ein Verkehrswertgutachten durch einen Immobiliengutachter sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Dabei spielt es eine Rolle, dass die Bewertung der Immobilie durch ein neutrales und unabhängiges Verfahren erfolgt.

Ein Verkehrswertgutachten, das den tatsächlichen Wert einer Immobilie feststellt und durch einen Sachverständigen erstellt wird, kann dazu beitragen, Ihre Steuerlast zu senken. Besonders bei geerbten, vermieteten Immobilien ist dies von Vorteil, da diese nach § 13c ErbStG nur mit 90 Prozent ihres Wertes angesetzt werden. Die Kosten für ein solches Gutachten können vom zu versteuernden Erbe abgesetzt werden, was erhebliche Einsparungen bei der Erbschaftssteuer ermöglicht.

Wie Immobilien bewertet werden

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren wird vor allem bei Wohnungseigentum angewendet. Hierbei wird der Wert einer Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen Objekten in derselben Region ermittelt. Für Immobilieneigentümer, die eine selbst genutzte Eigentumswohnung bewerten möchten, ist dies allerdings steuerlich nicht absetzbar.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Immobilien verwendet. Hierbei wird der Wert der Immobilie auf Basis der zu erwartenden Erträge, also Mieteinnahmen, berechnet. Für Vermieter ist diese Methode steuerlich relevant und absetzbar, da die Gutachterkosten als Werbungskosten deklariert werden können.

Warum ist das Ertragswertverfahren wichtig?

Gerade bei vermieteten Immobilien ist dieses Verfahren von großer Bedeutung, da der zu Wohnzwecken vermietete Grundbesitz nur mit 90 Prozent seines Wertes angesetzt wird (§ 13c ErbStG). Dies bietet eine erhebliche steuerliche Entlastung für Eigentümer, insbesondere im Kontext der Erbschaftssteuer.

Sachwertverfahren

Im Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie aufgrund der Baukosten und des aktuellen Zustands der Bausubstanz ermittelt. Diese Methode eignet sich besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Dieses Verfahren berücksichtigt auch die Wertminderung aufgrund von Abnutzung und Alter der Immobilie. Für Erbschaftssteuerzwecke ist es oft sinnvoll, den wahren Verkehrswert mittels eines rechtssicheren Gutachtens nachzuweisen, um damit möglicherweise erhebliche Steuerzahlungen zu vermeiden oder zu verringern.

Vorteile für Vermietete Immobilien

90%-Reduzierung des Wertes für Vermietete Immobilien

Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien werden bei der Erbschaftsteuerermittlung nur mit 90 Prozent ihres tatsächlichen Wertes bewertet. Diese Begünstigung gilt sowohl für Grundbesitz im Inland als auch in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Durch diese Regelung können erhebliche Steuerzahlungen reduziert werden, was eine wichtige Erleichterung für Erben darstellt.

Verzögerung der Erbschaftsteuerzahlung

Eine weitere steuerliche Vergünstigung ist die Möglichkeit, die auf vermietete Wohnungen entfallende Erbschaftsteuer auf Antrag zinslos bis zu 10 Jahre zu stunden. Dies gilt, wenn die Steuer nur durch die Veräußerung der Wohnimmobilien bezahlt werden kann, selbst wenn die Immobilie nach dem Erbfall zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

Diese Stundungsmöglichkeit bietet besonders Erben, die nicht sofort über ausreichende liquide Mittel verfügen, eine signifikante Entlastung. Es erlaubt ihnen die Steuerlast über einen längeren Zeitraum zu verteilen, ohne dass zusätzliche Zinsen anfallen. Diese Regelung kann verhindern, dass Erben unter finanziellen Druck geraten und möglicherweise gezwungen sind, Immobilien zu ungünstigen Bedingungen zu veräußern.

Die Bedeutung der neutralen und unabhängigen Bewertung

Warum Sie ein Expertengutachten benötigen

Ein neutrales und unabhängiges Verkehrswertgutachten ist entscheidend, um die genaue Wertbestimmung Ihrer Immobilie sicherzustellen. Dies gilt insbesondere bei Erbschaftsfällen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und eine faire Bewertung zu gewährleisten. Sachverständige für Immobilienbewertung verwenden standardisierte Verfahren, die sowohl rechtssicher als auch anerkannt sind.

Wie Sie höhere Steuerzahlungen vermeiden

Mit einem präzisen und rechtskonformen Verkehrswertgutachten können Sie höhere Steuerzahlungen signifikant reduzieren. Ein niedrigerer festgestellter Wert durch einen unabhängigen Gutachter kann bedeuten, dass Sie beim Finanzamt weniger nachzahlen müssen. Dies spart nicht nur Geld, sondern gibt Ihnen auch Sicherheit bei der steuerlichen Abwicklung.

Es ist wichtig, dass der Steuerpflichtige den wahren Verkehrswert der betreffenden Immobilie nachweist, wenn der vom Finanzamt angesetzte Wert zu hoch ist. Ein unabhängiger Immobiliengutachter kann hierbei helfen, indem er ein neutrales Gutachten erstellt. Die Kosten für dieses Gutachten sind vom zu versteuernden Erbe absetzbar, was die steuerliche Belastung zusätzlich reduzieren kann.

Tipps und Tricks

Ein Gutachten kann Ihnen nicht nur bei der Immobilienbewertung helfen, sondern auch erhebliche Steuervorteile bringen. Hier sind einige Tipps und Tricks, wie Sie diese optimal nutzen können:

  • Immer einen sachkundigen Immobiliengutachter beauftragen
  • Prüfen, ob die Kosten des Gutachtens steuerlich absetzbar sind
  • Nutzen Sie das Gutachten, um den Verkehrswert Ihrer Immobilie korrekt zu ermitteln
  • Führen Sie ein Gutachten besonders bei Erbschaftsfällen durch
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Gutachter neutral und unabhängig arbeitet

Any korrekte Einbindung der Tipps kann zu erheblichen Steuervorteilen führen und finanzielle Belastungen verringern.

Die Verwendung eines neutralen und rechtssicheren Gutachtens

Ein neutrales und rechtssicheres Verkehrswertgutachten ermöglicht Ihnen nicht nur die richtige Einschätzung des Immobilienwerts, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen. Besonders bei Erbschaftsfällen kann dies dazu beitragen, Steuerzahlungen zu verringern.

Mögliche Steuerersparnisse dank der steuerlichen Absetzbarkeit von Verkehrswertgutachten

Durch ein korrektes und professionelles Verkehrswertgutachten können Sie nicht nur den wahren Wert Ihrer Immobilie ermitteln, sondern auch steuerliche Abzüge geltend machen, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.

Die Honorarkosten für ein Verkehrswertgutachten von einem Immobiliengutachter können vom zu versteuernden Erbe abgesetzt werden. Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke sind nur mit 90 Prozent ihres Wertes anzusetzen. Durch die Beauftragung eines Gutachters können Sie den wahren Verkehrswert feststellen und so gegebenenfalls steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dieses Vorgehen ist besonders sinnvoll, da es Erbschaftssteuerbelastungen minimieren kann und sogar eine zinslose Stundung der Steuer möglich ist.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Vermieter die Kosten für ein Verkehrswertgutachten ihrer vermieteten Immobilie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung absetzen können. Auch Erben können die Honorarkosten für ein entsprechendes Gutachten vom zu versteuernden Erbe absetzen, um teure Erbschaftssteuern zu vermeiden oder zu reduzieren. Ein rechtssicheres und neutrales Gutachten kann somit erhebliche steuerliche Vorteile bieten.

Fragen rund um das Thema: Verkehrswertgutachten: Steuerlich Absetzbar

1. Welche Gutachten werden vom Finanzamt anerkannt?

Das Finanzamt erkennt ausschließlich Gutachten von Sachverständigen an, die nach DIN 17024 zertifiziert sind. Diese Gutachten müssen den gesetzlichen Richtlinien entsprechen und können beispielsweise Verkehrswertgutachten für Immobilien oder andere Bewertungen umfassen.

2. Wer trägt Kosten für Verkehrswertgutachten?

In der Regel trägt die Person, die das Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben hat, auch die Kosten dafür. Ein Verkehrswertgutachten wird erstellt, um den aktuellen Wert einer Immobilie zu bestimmen und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand und Marktsituation.

3. Sind Gutachten als Handwerksleistungen anzusehen?

Die Tätigkeit eines Gutachters wird weder als haushaltsnahe Dienstleistung noch als Handwerkerleistung betrachtet. Gutachten werden in der Regel von spezialisierten Fachleuten erstellt, um eine fundierte Bewertung oder Analyse durchzuführen, beispielsweise im Immobilienbereich oder bei rechtlichen Fragestellungen.

4. Können Bodengutachten steuerlich abgesetzt werden?

Unter bestimmten Umständen können Kosten für Bodengutachten steuerlich absetzbar sein. Wenn beispielsweise im Rahmen eines Grundstückskaufs oder einer Baumaßnahme ein Bodengutachten erstellt wird, können die entstandenen Kosten möglicherweise als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Es ist jedoch ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.

5. Welche Immobiliengutachten erkennt das Finanzamt an?

Das Finanzamt erkennt qualifizierte Verkehrswertgutachten an, die von Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellt wurden. Diese Gutachten dienen dazu, den Verkehrswert einer Immobilie festzustellen und können beispielsweise für die Bewertung von Grundstücken oder bei Erbschaftsangelegenheiten verwendet werden.

6. Wie wird der Verkehrswert vom Finanzamt errechnet?

Das Finanzamt verwendet typisierende Massenverfahren, um den Verkehrswert von Immobilien zu ermitteln. Dabei werden verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten berücksichtigt. Bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken oder bei komplexen Immobilien kann es jedoch sinnvoll sein, ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen einzuholen.

7. Was unterscheidet ein Wertgutachten von einem Verkehrswertgutachten?

Ein Wertgutachten ist eine kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie durch einen geprüften Immobiliengutachter. Es dient dazu, den Wert einer Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt festzustellen. Ein Verkehrswertgutachten hingegen bestimmt den aktuellen Marktwert einer Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Lage, Zustand und Marktsituation.

8. Wer muss ein Wertgutachten bezahlen?

Die Kosten für ein Wertgutachten sind in der Regel von dem/den Erben aus dem Nachlass zu bezahlen. Diese Kosten fallen zu Lasten des Nachlasses und müssen daher von den Erben getragen werden. Ein Wertgutachten kann beispielsweise im Rahmen einer Erbauseinandersetzung oder zur Feststellung des Vermögenswertes erforderlich sein.

9. Sind Gutachterkosten steuerlich absetzbar?

Die Absetzbarkeit von Gutachterkosten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Verwendungszweck des Gutachtens und der steuerlichen Situation des Steuerpflichtigen. In einigen Fällen können Gutachterkosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, während sie in anderen Fällen nicht steuerlich absetzbar sind. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.

10. Können Vermessungskosten steuerlich abgesetzt werden?

Die steuerliche Absetzbarkeit von Vermessungskosten hängt davon ab, ob die Vermessungsleistungen im Rahmen einer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Unter bestimmten Umständen können Vermessungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden, beispielsweise wenn sie im Zusammenhang mit einer Vermietungsabsicht oder einer Baumaßnahme entstanden sind. Es ist ratsam, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Quellen:

Bewertungsgesetz

Finanzamt

Baugesetzbuch (BauGB)

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Nachrichten zum Thema: Verkehrswertgutachten steuerlich absetzbar

Immobilienbewertung im Steuerrecht fiktive Anschaffungskosten, Wertaufteilung, Restnutzungsdauer, Gutachtenserstellung Von Christian Prodinger, Manuela Ziller, ISBN:9783707309188, 3707309185

Redaktionsrichtlinien der CERTA GmbH

Bei der CERTA GmbH erstellen wir jeden Beitrag gemäß strengen Qualitätsstandards und stützen uns dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen sind ausgewiesene Expert:innen im Immobilienbereich und bieten Ihnen fundierte, vertrauenswürdige Informationen.

Expertise und Qualitätssicherung

- Qualifizierte Autoren: Unsere Redakteur:innen verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Immobilienwesen.
- Doppelte Prüfung: Jeder Artikel wird zusätzlich von einem zweiten Experten überprüft, um die Genauigkeit und Relevanz sicherzustellen.

Quellen und Transparenz

- Seriöse Quellen: Wir nutzen nur vertrauenswürdige Quellen und Gesetzestexte, um die Inhalte zu untermauern.
- Offenlegung: Wir legen potenzielle Interessenkonflikte offen und gewährleisten Transparenz.

Leserfreundlichkeit und Aktualität

- Leserfreundliche Aufbereitung: Unsere Inhalte werden kontinuierlich optimiert, um sie möglichst verständlich und zugänglich zu gestalten.
- Aktualität: Wir überprüfen unsere Artikel regelmäßig und aktualisieren sie bei Bedarf, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Interaktion und Feedback

- Leserorientierung: Unser Ziel ist es, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für individuelle rechtliche oder finanzielle Fragen empfehlen wir, eine:n Rechts-, Steuer- oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
- Feedback-Möglichkeit: Wir laden unsere Leser ein, Feedback zu geben und Fragen zu stellen. Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte kontinuierlich zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Diese Richtlinien gewährleisten, dass die Inhalte der CERTA GmbH stets den höchsten Standards an Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit entsprechen.

Erfahren Sie in nur 5 Schritten welches Gutachten Sie benötigen.
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung.
Bitte wählen Sie
den Grund für Ihre
Immobilienbewertung.
Erbe oder Schenkung
>
Trennung
>
Finanzamt
>
Verkauf
>
Schaden
>
Sonstiges
>
In nur
Fünf Schritten
das passende Gutachten
finden
Welches Gutachten benötige ich?
Bitte wählen Sie die Art Ihrer Immobilie.
Haus
>
Wohnung
>
Gewerbe
>
Welches Gutachten benötige ich?
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Dienstleistungen.

Leider können wir Ihnen keine Schadensgutachten anbieten, da wir auf die Erstellung von Immobilienwertgutachten und Restnutzungsdauergutachten zur Senkung der Steuerlast spezialisiert sind.

Sollten Sie jedoch eine umfassende Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung eventueller Schäden benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie hierzu einfach auf den „Zurück“-Button und wählen Sie den Hauptgrund für Ihre Immobilienbewertung aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Welches Gutachten benötige ich?
Bitte wählen Sie die Art Ihres Hauses.
Einfamilienhaus
>
Reihenhaus
>
Doppelhaushälfte
>
Zweifamilienhaus
>
Mehrfamilienhaus
>
Welches Gutachten benötige ich?
Bitte wählen Sie die Wohnfläche Ihres Hauses.
bis 100 m²
>
101 - 200 m²
>
über 200 m²
>
Weiß nicht
>
Welches Gutachten benötige ich?
Wie viele Zimmer hat Ihr Haus? (ohne Küche und Bad)
2-4 Zimmer
>
5-8 Zimmer
>
9-10 Zimmer
>
mehr als 10 Zimmer
>
Welches Gutachten benötige ich?
Wann wurde Ihr Haus gebaut?
vor 1950
>
1950-1990
>
1991-2009
>
2010 - heute
>
Weiß nicht
>
Welches Gutachten benötige ich?
Bitte wählen Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung.
bis 100 m²
>
101 - 200 m²
>
über 200 m²
>
unbekannt
>
Welches Gutachten benötige ich?
Wie viele Zimmer hat die Wohnung? (ohne Küche und Bad)
2-4 Zimmer
>
5-8 Zimmer
>
9-10 Zimmer
>
mehr als 10 Zimmer
>
Welches Gutachten benötige ich?
Wann wurde das Wohnhaus gebaut?
vor 1950
>
1950-1990
>
1991-2009
>
2010 - heute
>
Weiß nicht
>
Welches Gutachten benötige ich?
Bitte wählen Sie die Gebäudeart.
Büro- oder Lagergebäude
>
Wohn- oder Geschäftsgebäude
>
Industrie- oder Gewerbegebäude
>
sonstiges
>
Welches Gutachten benötige ich?
Bitte wählen Sie die Nutzfläche des Gebäudes.
bis 100 m²
>
101 - 200 m²
>
über 200 m²
>
unbekannt
>
Welches Gutachten benötige ich?
Wann wurde das Gewerbegebäude gebaut?
vor 1950
>
1950-1990
>
1991-2009
>
2010 - heute
>
Weiß nicht
>
Welches Gutachten benötige ich?
Ihre Auswahl:
 

Zertifizierte und anerkannte Immobilienbewertung

  • Exakter Wert Ihrer Immobilie statt ungenauer, kostenloser Internet-Schätzungen
  • Lieferung des Gutachtens innerhalb von nur 10 Werktagen
  • Positive Kundenbewertungen weit über Branchendurchschnitt bei Google und Trustpilot
  • Festpreis-Angebote:
       Wertermittlung 995,- €
       Verkehrswertermittlung 2.490,- €

In einem unverbindlichen Erstgespräch erfahren Sie welches Gutachten für Ihren Fall optimal ist.

100% unverbindlich und kostenlos.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Vielen Dank!
Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.
Das für Sie passende Gutachten wir ermittelt

Weitere Artikel

Schritt für Schritt: Erstellung eines Verkehrswertgutachten

Entdecken Sie die Welt der Luxusimmobilien: ein Blick hinter die Kulissen

Immobiliengutachter Kosten: Was zahlen Sie für ein zuverlässiges Gutachten?

Können wir Ihnen

weiterhelfen?

Das Erstgespräch ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen gerne besprechen.
Unverbindlich anfragen
Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine persönliche Beratung. Im Rahmen eines ersten unverbindlichen Telefongesprächs klären wir Ihre Fragen sowie den Umfang des benötigten Gutachtens. Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.