Brauchen Sie Hilfe beim korrekten Ausfüllen? Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service! Wir benötigen nur Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und eine gut erreichbare E-Mail-Adresse.
Jetzt Rückruf anfordern & Klarheit gewinnen!
Gerne können Sie uns auch direkt anrufen und Unterstützung erhalten.
Deutschlandweite Rufnummer
Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:00 Uhr
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage: Datenschutzhinweise.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.

Verkehrswert bei geerbten Immobilien: Warum ein Gutachten Erbschaftssteuer spart

Vorhandene Optionen wie Verkauf, Vermietung oder Einzug mit Ausgleichszahlung an Miterben setzen voraus, dass Sie den aktuellen Verkehrswert kennen — nicht nur für die Entscheidung, sondern häufig bereits für den Erbschein. Immobilien stellen in vielen Nachlässen den größten Posten dar; ein falsch angesetzter Wert kann Ihre Steuerlast deutlich erhöhen und Verhandlungen innerhalb der Erbengemeinschaft erschweren. Ein Immobiliengutachter hilft Erben dabei, den realistischen Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln und dadurch die Erbschaftssteuer oft erheblich zu reduzieren.

Finanzamt vs. Sachverständiger — typische Differenzen

Das Finanzamt bewertet nach Bodenrichtwerten und standardisierten Tabellen; der Todestag bleibt rechtlich entscheidend. Diese Typisierung übersieht oft wertmindernde Faktoren wie unterlassene Modernisierungen, Gebäudeschäden oder energetische Defizite. In der Praxis erreichen Gutachten regelmäßig Verkehrswerte, die um etwa 20 bis 50 Prozent unter den Einschätzungen des Fiskus liegen. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger erstellt ein behördenkonformes Gutachten ab zirka 2.800 Euro, das gerichtsfest und steuerlich verwertbar ist.

Konkrete Nachweise, die Ihre Position stärken

Sammeln Sie frühzeitig relevante Unterlagen: aktuellen Grundbuchauszug, letzte Grundsteuerbescheide, Energieausweis, Mietverträge, Reparatur- und Modernisierungsrechnungen, Baupläne sowie Fotos von Baumängeln oder Feuchteschäden. Dokumente zu Belastungen (Hypotheken, Grunddienstbarkeiten) und ein aktueller Bodenrichtwert gehören ebenfalls in die Mappe. Fehlen diese Nachweise, reduziert das Ihre Chancen, eine zu hohe Finanzamtsbewertung erfolgreich zu korrigieren.

Kompakte Fallstudie: Wie ein Gutachten steuerlich wirkt

Typisches Beispiel: Drei Erben, Reihenhaus in Vorstadtlage. Finanzamt bewertet mit 650.000 Euro; Gutachten ermittelt 390.000 Euro (≈ -40%). Folge: Erbschaftssteuer sinkt um rund 70.000 Euro, Gutachterkosten von 3.200 Euro sind damit mehr als gedeckt. Solche Fälle zeigen, wie ein sachkundiges Wertgutachten mittlere sechsstellige Steuerersparnisse ermöglichen kann — besonders bei teuren Objekten und streitigen Erbengemeinschaften.

Jetzt kostenlos anfragen

Der Verkehrswert einer geerbten Immobilie: Der Schlüssel zur Erbschaftssteuer

Bedeutung des Verkehrswerts in der Erbmasse

Die Immobilie ist häufig der wertvollste Posten Ihrer Erbmasse und bestimmt maßgeblich den Nachlasswert sowie die Höhe der Erbschaftssteuer; für den Erbschein benötigen Sie deshalb den aktuellen Verkehrswert. Mit einem Gutachten vermeiden Sie Überzahlungen beim Verkauf, erhalten klare Grundlagen zur Auszahlung von Miterben und können oft die Steuerlast senken — in der Praxis erzielen Sachverständige regelmäßig Verkehrswerte, die 20–50 % unter den Finanzamtsansätzen liegen.

Die Herausforderung der Finanzamtbewertung

Das Finanzamt bewertet nach BewG/§ 68 typisiert über Bodenrichtwerte und standardisierte Verfahren, multipliziert etwa den Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche und berücksichtigt oft keine objektbezogenen Wertminderungen; das führt regelmäßig zu zu hohen Steuerforderungen, wenn Modernisierungsrückstände oder Schadensbilder wie Hausschwamm vorliegen.

Der Todestag ist der verbindliche Stichtag für die fiskalische Wertermittlung, wodurch explosionsartige Bodenrichtwertsteigerungen Ihre Steuerlast erhöhen können, obwohl das Gebäude erhebliche Mängel hat. Finanzbeamte verzichten dabei häufig auf detaillierte Ortsbesichtigungen und dokumentenbasierte Abzüge (z. B. Grundbuchlasten, Bau- und Schadensgutachten). Ein öffentlich bestellter Sachverständiger führt Vor-Ort-Besichtigung, prüft Grundbuch, Baubeschreibung und Bausubstanz und kann so den Verkehrswert realistisch ansetzen; Kosten ab ca. €2.800 stehen Einsparungen gegenüber, die in Einzelfällen eine mittlere sechsstellige Steuerreduzierung ermöglichen.

Die Unsichtbaren Fallen: Warum die Finanzamtsbewertung oft zu hoch ist

Standardverfahren des Finanzamts

Finanzbeamte arbeiten meist typisiert: Sie ermitteln den Wert am Todestag anhand des Bodenrichtwerts, multiplizieren mit der Grundstücksfläche und bedienen sich pauschaler Korrekturfaktoren nach § 68 BewG. Markt- oder gebäudespezifische Abzüge bleiben oft außen vor, wodurch in Ballungsräumen durch stark gestiegene Bodenrichtwerte erheblich höhere Erbschaftssteuerforderungen entstehen als bei einer sachverständigen Einwertung.

Wertmindernde Faktoren, die ignoriert werden

Viele wertermindernde Sachverhalte fallen beim Fiskus unter den Tisch: fehlende Modernisierungen, Hausschwamm, Feuchteschäden, schlechte Energieeffizienz oder Mietminderungen werden nicht ausreichend berücksichtigt. Für Sie bedeutet das häufig eine zu hohe Steuerlast, weil das Finanzamt die typisierte Bewertung nicht mit konkreten Schadens- oder Sanierungskosten verrechnet.

Konkrete Beispiele zeigen die Wirkung: In einer unserer Fallstudien konnten wir durch Nachweis von Bauschäden, veralteter Heiztechnik und fehlenden Modernisierungen den Verkehrswert um rund 35 % senken und damit eine mittlere sechsstellige Summe an Erbschaftssteuer vermeiden. Legen Sie dem Gutachter Fotos, Kostenvoranschläge, den Energieausweis und Reparaturrechnungen vor; solche Dokumente reduzieren den Ansatz des Finanzamts oft spürbar und schützen Ihr Erbe.

Der Unterschied zwischen Sachverständigen und Finanzamt

Methodik der Wertgutachter

Sachverständige führen eine persönliche Ortsbegehung durch, prüfen Grundbuch, Bauakte und Energieausweis und wählen gezielt zwischen Sachwert-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren; bei vermieteten Wohnungen nutzen sie das Ertragswertverfahren, bei selbstgenutzten Häusern das Sachwertverfahren und, wenn möglich, das Vergleichswertverfahren. Sie berücksichtigen Alterswertminderung, unterbliebene Modernisierungen, Bauschäden oder merkantile Minderwerte (z. B. bei einem Tötungsdelikt) und passen mit Marktanpassungsfaktoren an — daher liegen Gutachten oft 20–50 % unter den Schätzungen des Finanzamts.

Vorteile einer professionellen Immobilienbewertung

Mit einem anerkannten Gutachten sichern Sie sich ein gerichtsfestes Dokument für Erbschein, Erbfallverhandlungen und Steuerfestsetzungen, können die Erbschaftssteuer oft erheblich senken und faire Auszahlungsbeträge für Miterben durchsetzen; die Erstellung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen beginnt bei etwa 2.800 Euro, während das Finanzamt Immobilien typisiert bewertet und dadurch leicht zu einer höheren Erbschaftssteuer führt.

In der Praxis zahlt sich ein Gutachten schnell aus: In unserer Fallstudie konnten Erben eine mittlere sechsstellige Summe an Erbschaftssteuer sparen, nachdem der Gutachter Bauschäden, fehlende Modernisierungen und eine geringe Energieeffizienz als wertmindernd ansetzte. Sie erhalten konkrete Zahlen für Verkaufsverhandlungen, rechtssichere Nachweise gegenüber dem Finanzamt und eine belastbare Grundlage für Auszahlungssummen innerhalb der Erbengemeinschaft — oft deutlich günstiger als die steuerliche Mehrbelastung ohne Gutachten.

Jetzt kostenlos anfragen

Bewertungsmethoden im Erbfall: Welche Verfahren kommen zum Einsatz?

Sachwertverfahren für selbstgenutzte Immobilien

Beim Sachwertverfahren berechnet der Gutachter die Herstellungskosten der Bausubstanz, zieht einen Alterswertabschlag ab und addiert den Bodenwert; für Sie als Erbe bedeutet das: bei fehlenden Modernisierungen oder Bauschäden sinkt der Sachwert deutlich. Rechenbeispiel: Neubaukosten 250.000 €, Altersabschlag 30 % = 175.000 €, plus Bodenwert 80.000 € = 255.000 €, danach Marktanpassungsfaktor zur Feinabstimmung.

Ertragswertverfahren für vermietete Objekte

Das Ertragswertverfahren orientiert sich an den erzielten Mieterträgen: Aus der Jahresnettomiete wird der Reinertrag ermittelt, dieser kapitalisiert man mit dem Liegenschaftszinssatz. Für Sie heißt das, dass eine Wohnung mit 12.000 € Jahresnettomiete und einem Zinssatz von 4 % einen Ertragswert von rund 300.000 € ergibt, zuzüglich Bodenwert.

In der Praxis zieht der Gutachter zunächst alle Betriebskosten und Leerstandsquoten ab, bestimmt dann den kapitalisierbaren Reinertrag und addiert separat den Bodenwert; typische Liegenschaftszinssätze liegen aktuell zwischen etwa 3 % und 6 % je nach Lage. Bei Gewerbeobjekten werden zusätzlich Vertragslaufzeiten, Mietanpassungsklauseln und Bonität der Mieter berücksichtigt. Für Ihr Erbe kann das Verfahren steuerliche Vorteile bringen, wenn langfristige Mieteinnahmen stabil und nachweisbar sind.

Vergleichswertverfahren: Die Bestimmung durch vergleichbare Objekte

Das Vergleichswertverfahren nutzt reale Verkaufspreise ähnlicher Immobilien aus der Umgebung, ideal für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Gutachterausschüsse liefern die Basisdaten; Sie profitieren, wenn in den letzten 6–12 Monaten genügend Vergleichsverkäufe vorliegen. Bei wenigen oder stark abweichenden Vergleichsobjekten sinkt allerdings die Aussagekraft.

Konkretes Vorgehen: Der Gutachter filtert Verkäufe nach Lage, Wohnfläche, Baujahr und Ausstattung, nimmt Anpassungen (z. B. +10 m² Wohnfläche = +X €) und berücksichtigt Sondermerkmale wie Balkon, Garage oder Modernisierungsstau. Beispiel: Zwei vergleichbare Wohnungen in derselben Straße mit Verkaufspreisen 340.000 € und 360.000 € führen zu einem angepassten Vergleichswert von etwa 350.000 € für Ihre Wohnung, sofern Lage und Zustand übereinstimmen.

Fallstricke und Chancen bei der Immobilienbewertung für Erben

Alterswertminderung und deren Relevanz

Der Sachverständige kann für ältere Gebäude eine Alterswertminderung ansetzen, die Abnutzung, veraltete Haustechnik und unterlassene Modernisierungen berücksichtigt; bei Bestandsbauten werden häufig Abschläge von etwa 20–40 % gegenüber dem Neubauwert angesetzt. Für Sie bedeutet das konkret: Ein korrekt dokumentierter Altersabschlag kann die Erbschaftssteuer deutlich mindern und erklärt gegenüber Miterben realistische Auszahlungsbeträge.

Merkmal eines tragischen Makels und seine Auswirkungen

Hat der Erblasser unter gewalttätigen oder dramatischen Umständen im Objekt gelebt oder dort sein Leben verloren, spricht man von einem tragischen Makel (stigmatisierende Ereignisse); das führt meist zu längerer Vermarktungszeit und Preisabschlägen, die Gutachter typischerweise mit 10–30 % beziffern. Sie benötigen ein gerichtsfestes Gutachten, um diesen merkantilen Minderwert beim Finanzamt oder vor Käufern geltend zu machen.

Zur Begründung des merkantilen Minderwerts muss der Gutachter Art, Schwere und Bekanntheitsgrad des Ereignisses bewerten sowie Vergleichsfälle und Vermarktungsdaten heranziehen; in Einzelfällen erkennen Gerichte oder Sachverständige Minderwerte von bis zu 40–50 % an, wenn das Ereignis besonders gravierend oder öffentlich bekannt war. Für Ihre Entscheidung bedeutet das: Dokumentieren Sie Presseberichte, polizeiliche Akten oder Zeugenaussagen, lassen Sie Fotos und ein fachliches Gutachten erstellen und rechnen Sie mit einer deutlich verlängerten Verkaufsdauer von oft 6–18 Monaten, was sich in einem nötigen Preisabschlag widerspiegeln kann.

Strategien zur Optimierung der Erbschaftssteuerlast

Wie man bei der Bewertung den Fokus richtig setzt

Setzen Sie den Fokus in der Bewertung auf Faktoren, die die Steuerlast mindern: Baumängel, Energieeffizienz‑Defizite, Altlasten und bestehende Belastungen im Grundbuch dokumentieren Sie ausführlich; wählen Sie gezielt das Sachwert-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren je nach Objekt. Ein öffentlich bestellter Gutachter kann häufig einen Verkehrswert ermitteln, der 20–50 % unter der Finanzamts‑Schätzung liegt und so die Erbschaftssteuer signifikant reduziert.

Möglichkeiten zur Verhandlung und Preisgestaltung beim Verkauf

Beim Verkauf kalkulieren Sie den Angebotspreis so, dass Verhandlungsspielraum bleibt: üblicherweise 5–10 % oberhalb des realistischen Marktwerts, gestützt durch vergleichbare Verkäufe und ein marktgerechtes Exposé. Zielgerichtete Käuferansprache (Investor vs. Eigennutzer), transparente Kostenaufstellung für notwendige Modernisierungen und klare Fristsetzung bei Angeboten erhöhen Ihre Verhandlungsposition.

Konkrete Hebel: Kleinere Reparaturen können den Verkaufspreis oft stärker erhöhen als ihr Aufwand, dagegen lohnt sich bei hohen Sanierungskosten eher ein Preisnachlass; bieten Sie alternativ Ratenzahlung/Verkäuferdarlehen an, um Preisabschläge zu vermeiden — Studien zeigen, dass flexible Finanzierungsangebote Preise um ca. 5–8 % stützen. Nutzen Sie das Verkehrswertgutachten als Verhandlungsinstrument: ein gerichtsfestes Gutachten schafft Vertrauen, reduziert Bieterrisiken und sichert Ihnen in Verhandlungen oft einen um mehrere Zehntausend Euro höheren Erlös.

Jetzt kostenlos anfragen

Der finanzielle Vorteil eines Wertgutachtens

Langfristige Perspektiven: Steuerersparnis durch richtige Bewertung

Durch ein sachverständiges Gutachten können Sie die steuerliche Basis deutlich reduzieren: Häufig liegen Gutachterwerte 20–50 % unter den Schätzungen des Finanzamts. Bei einer angenommenden Finanzamtsbewertung von 600.000 € und einem Gutachterwert von 360.000 € sparen Sie je nach Steuerklasse schnell zehntausende Euro an Erbschaftssteuer. Die Gutachterkosten von rund 2.800 € amortisieren sich damit meist mehrfach.

Der wahre Wert eines Gutachtens für Erben- Gemeinschaften

Ein gerichtsfestes Gutachten liefert Ihnen als Erbengemeinschaft eine verbindliche Verhandlungsgrundlage: bei Auszahlungen an Miterben, Verkauf oder Teilungsanordnung verhindert es willkürliche Forderungen und reduziert Konflikte. In unserer Fallstudie erwies sich das Gutachten als Schlüssel, um einer Erbengemeinschaft eine mittlere sechsstellige Summe an Erbschaftssteuer zu ersparen.

Konkrete Auszahlungsszenarien werden so transparent: Liegt der Gutachterwert bei 400.000 € und Sie sind zu dritt, beträgt der Auszahlungsanspruch pro Miterbe bei Übernahme durch einen Erben rund 133.000 €. Würde das Finanzamt hingegen 550.000 ansetzen, stiegen sowohl die Auszahlungsforderungen als auch Ihre Steuerlast erheblich. Ein geprüfter Wert schützt Ihre Verhandlungsposition und spart oft mehr als die Gutachterkosten.

Abschlussfolgerungen: Der kluge Umgang mit geerbtem Eigentum

Pragmatische Entscheidungswege

Verkaufen, behalten und vermieten oder selbst einziehen: Bei drei Erben mit einem Verkehrswertgutachten von 480.000 € ergibt sich pro Erbe ein Anteil von 160.000 €. Möchten Sie das Haus behalten, müssen Sie die beiden Miterben in der Regel mit je 160.000 € auszahlen – insgesamt also 320.000 €. Bei Belastungen wie einer Resthypothek reduziert sich Ihr nötiger Auszahlungsbetrag entsprechend, weil die Verbindlichkeiten vom Verkehrswert abzuziehen sind.

Bei einer Verkaufsentscheidung kalkulieren Sie zusätzlich Verkaufsnebenkosten. Maklerprovisionen bewegen sich typischerweise zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises; Notar- und Grundbucheintrag kommen noch hinzu. Falls Sie vermieten, prüfen Sie das Ertragswertverfahren: Ein Mietobjekt mit Jahresrohertrag von 24.000 € und Kapitalisierungsfaktor 20 hätte einen Ertragswert von 480.000 €—das ist die Basis für Ihre Renditebetrachtung.

Konkrete Handlungsschritte

Beauftragen Sie zeitnah einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen; ein behördenkonformes Gutachten erhalten Sie ab zirka 2.800 €. Stellen Sie dem Gutachter vollständige Unterlagen zur Verfügung: Grundbuchauszug, Baubeschreibung, Energieausweis, letzte Betriebskostenabrechnungen, Mietverträge und Protokolle über bekannte Mängel. Ein vollständiger Prüfungsumfang verkürzt die Gutachterlaufzeit auf meist 2–6 Wochen.

Koordinieren Sie die Erben: Ein schriftlicher, notarieller Auszahlungs- oder Verkaufsbeschluss vermeidet langwierige Streitigkeiten. Holen Sie parallel eine steuerliche Einschätzung ein; die Erbschaftsteuerklärung sollte in Abstimmung mit dem Gutachten erstellt werden, damit Sie alle Abzugs- und Freibeträge (z. B. Kinder: 400.000 €, Ehegatten: 500.000 €) optimal nutzen.

Beispielrechnung: Wie ein Gutachten Steuern spart

Finanzamtbewertung: 700.000 € – Gutachterlicher Verkehrswert: 500.000 € → Differenz 200.000 €. Ziehen Sie den Freibetrag eines Kindes (400.000 €) ab, verbleiben bei der Finanzamtsbewertung 300.000 € zu versteuern, nach Gutachten nur 100.000 €. Bei einem Steuersatz in Steuerklasse I von etwa 15–30 % bedeutet das eine Steuerersparnis von rund 30.000 € bis 60.000 € allein durch die niedrigere Bemessungsgrundlage.

In vielen Fällen erzielen wir bei Erbschaften 20–50 % niedrigere Verkehrswerte als das Finanzamt; bei größeren Vermögen führen solche Differenzen nicht selten zu einer sechsstelligen Einsparung an Erbschaftssteuer.

Risiken und Chancen im Blick behalten

Das Finanzamt arbeitet oft mit typisierten Bodenrichtwerten und ignoriert wertmindernde Faktoren wie veraltete Dämmung oder Bauschäden. Eine falsche oder fehlende Bewertung kann für Sie zu einer deutlich höheren Steuerforderung führen. Auf der anderen Seite sichert ein gerichtsfestes Gutachten nicht nur steuerliche Vorteile, sondern verhilft Ihnen auch bei Verhandlungen mit Käufern oder Miterben zu einer klaren, rechtssicheren Verhandlungsgrundlage.

Handeln Sie strukturiert: Sammeln Sie alle Unterlagen, lassen Sie schnell ein Gutachten erstellen, besprechen Sie die Strategie mit einem Steuerberater und klären Sie Auszahlungsmodalitäten notariell. So minimieren Sie steuerliche, finanzielle und zwischenmenschliche Risiken und maximieren den Wert, den Sie aus dem geerbten Eigentum ziehen können.

Fragen Rund um das Thema: Wert Immobilie Erbschaftssteuer

1. Wie wird der Immobilienwert bei der Erbschaftssteuer ermittelt?
Der Immobilienwert bei der Erbschaftssteuer wird durch das Finanzamt nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes ermittelt. In der Praxis erfolgt dies meist über eine typisierte Bewertung anhand der Bodenrichtwerte, die regelmäßig von den Gutachterausschüssen veröffentlicht werden. Bei unbebauten Grundstücken multipliziert das Finanzamt schlicht die Grundstücksgröße mit dem Bodenrichtwert. Bei bebauten Grundstücken hingegen wird zusätzlich der Gebäudewert berücksichtigt, wobei standardisierte Tabellen und Faktoren angewendet werden. Das Problem: Diese pauschale Methode vernachlässigt häufig individuelle Gegebenheiten wie Sanierungsstau, bauliche Mängel oder energetische Defizite, was dazu führen kann, dass der angesetzte Wert über dem realen Marktwert liegt. Deshalb ist es für Erben oft sinnvoll, ein unabhängiges Verkehrswertgutachten einzuholen, um den realistischen Wert gegenüber dem Finanzamt zu belegen.

2. Wie berechnet das Finanzamt den Wert einer Immobilie?
Das Finanzamt nutzt je nach Art der Immobilie unterschiedliche Verfahren, die im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt sind. Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen kommt häufig das Vergleichswertverfahren zum Einsatz, sofern ausreichend Vergleichsdaten vorliegen. Alternativ wird das Sachwertverfahren angewendet: Dabei wird der Gebäudewert anhand der Wiederbeschaffungskosten ermittelt, von denen ein Altersabschlag für Abnutzung und Modernisierungsrückstände abgezogen wird. Hinzu kommt der Bodenwert, der aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße errechnet wird. Bei Miet- oder Gewerbeobjekten greift das Ertragswertverfahren, das die erzielbaren Mieten und Bewirtschaftungskosten berücksichtigt. Obwohl diese Verfahren rechtlich vorgeschrieben sind, entstehen in der Praxis häufig deutliche Abweichungen zum tatsächlichen Marktwert, da individuelle Schäden oder regionale Besonderheiten nicht immer ausreichend einfließen.

3. Wie ermittle ich den Verkehrswert einer Immobilie?
Den Verkehrswert einer Immobilie kann man entweder selbst überschlägig berechnen oder professionell durch einen Sachverständigen ermitteln lassen. Die gängigsten Verfahren sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Während beim Vergleichswertverfahren Verkaufspreise ähnlicher Immobilien in der Umgebung herangezogen werden, basiert das Ertragswertverfahren auf den erzielbaren Mieten und den laufenden Kosten, was vor allem bei Mietobjekten sinnvoll ist. Das Sachwertverfahren hingegen ermittelt den Gebäudewert aus den Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung und addiert den Bodenwert hinzu. Für eine steuerlich belastbare Grundlage empfiehlt es sich, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, da dessen Gutachten vom Finanzamt anerkannt wird und auch bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften oder vor Gericht Bestand hat.

4. Welchen Wert legt das Finanzamt für das geerbte Haus zugrunde, wenn der Verkehrswert vom Verkaufspreis abweicht?
Weicht der tatsächliche Verkaufspreis eines geerbten Hauses erheblich vom durch das Finanzamt ermittelten Verkehrswert ab, ist entscheidend, ob die Immobilie innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Erblassers verkauft wird. In diesem Fall erkennt das Finanzamt in der Regel den real erzielten Verkaufspreis als maßgeblichen Wert an, da dieser den tatsächlichen Marktwert am Stichtag widerspiegelt. Erfolgt der Verkauf hingegen später, bleibt die Bewertung des Finanzamts verbindlich, es sei denn, die Erben können durch ein Gutachten nachweisen, dass der tatsächliche Wert bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls niedriger war. Für Erben kann es sich daher lohnen, frühzeitig entweder zu verkaufen oder ein Verkehrswertgutachten einzuholen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.

5. Wer legt den Wert einer Immobilie im Erbfall fest?
Im Erbfall gibt es keine einzelne Instanz, die allein den Wert einer Immobilie bestimmt. Das Finanzamt ist verpflichtet, für die Berechnung der Erbschaftssteuer einen Wert festzusetzen, meist auf Grundlage des Bewertungsgesetzes und der Bodenrichtwerte. Allerdings haben die Erben ein Mitspracherecht: Sie können eigene Nachweise oder ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen vorlegen. Ein solches Gutachten ist behördenkonform, berücksichtigt den realen Zustand der Immobilie und wird vom Finanzamt anerkannt. Somit liegt es letztlich an einem Zusammenspiel von Finanzamt und den Nachweisen der Erben, welcher Wert im Erbfall verbindlich angesetzt wird.

6. Wie kann ich den Wert einer Immobilie in meinem Nachlass ermitteln?
Um den Wert einer Immobilie im Nachlass zuverlässig zu ermitteln, ist ein Verkehrswertgutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen die beste Lösung. Dieser berücksichtigt sämtliche wertrelevanten Faktoren wie Lage, Grundstücksgröße, Baujahr, Zustand, Modernisierungen, energetische Ausstattung sowie die aktuelle Marktlage. Ein solches Gutachten dient nicht nur der korrekten Bemessung der Erbschaftssteuer, sondern auch als klare Grundlage für die Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft. Alternativ können Erben auch grobe Schätzungen anhand von Vergleichspreisen oder Online-Tools vornehmen, doch für rechtssichere und steuerlich verwertbare Angaben ist ein professionelles Gutachten unabdingbar.

7. Wie wird ein Haus bei der Erbschaftssteuer berechnet?
Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer auf ein Haus setzt das Finanzamt zunächst den Verkehrswert der Immobilie fest. Von diesem Wert werden die persönlichen Freibeträge des jeweiligen Erben abgezogen – zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten oder 400.000 Euro für Kinder. Der verbleibende Betrag unterliegt dann der Erbschaftssteuer, deren Höhe sich nach der Steuerklasse des Erben richtet. Ein Beispiel: Liegt der Wert eines Hauses bei 500.000 Euro und der Freibetrag bei 20.000 Euro, sind 480.000 Euro steuerpflichtig. Je nach Steuerklasse beträgt der Steuersatz zwischen 7 % und 30 %, wodurch erhebliche Steuerlasten entstehen können. Mit einem unabhängigen Gutachten lässt sich der Wert oft niedriger ansetzen, was die Steuerbelastung deutlich reduziert.

8. Welche Immobilienbewertung akzeptiert das Finanzamt?
Das Finanzamt akzeptiert in erster Linie Verkehrswertgutachten, die von öffentlich bestellten oder nach DIN/ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt wurden. Diese Gutachten sind behördenkonform und erfüllen die rechtlichen Anforderungen an eine objektive Immobilienbewertung. Schätzungen von Maklern oder eigene Berechnungen der Erben werden in der Regel nicht als verbindliche Grundlage anerkannt, da sie nicht die notwendige Neutralität und Nachprüfbarkeit bieten. Ein professionelles Verkehrswertgutachten hingegen ist gerichtsfest, kann vor dem Finanzamt verwendet werden und bildet eine sichere Basis für steuerliche Entscheidungen sowie innerfamiliäre Ausgleichsregelungen.

9. Woher weiß das Finanzamt, wie viel ich geerbt habe?
Das Finanzamt erhält bei einem Erbfall auf mehreren Wegen Informationen. Zum einen melden Standesämter, Nachlassgerichte und Notare Todesfälle und die dazugehörigen Erbschaften automatisch. Auch Banken sind verpflichtet, über bestehende Konten, Depots oder Schließfächer zu informieren. Im Ausland übernehmen deutsche Konsulate diese Mitteilungspflichten. Darüber hinaus sind auch die Erben selbst verpflichtet, das Finanzamt innerhalb einer bestimmten Frist über das Erbe zu informieren, insbesondere wenn Immobilien oder größere Vermögenswerte dazugehören. Durch diese Vielzahl an Kontrollmitteilungen ist es für Erben praktisch unmöglich, Nachlasswerte zu verschweigen.

10. Was mindert den Verkehrswert eines Hauses?
Der Verkehrswert eines Hauses wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die zu einer Minderung führen können. Dazu gehören bauliche Mängel wie Feuchtigkeitsschäden, veraltete Heizungs- oder Elektrotechnik, Schimmel oder Hausschwamm. Auch fehlende Modernisierungen, eine schlechte Energieeffizienz oder ungünstige Grundrisse wirken wertmindernd. Neben dem baulichen Zustand spielen auch äußere Faktoren eine Rolle, etwa Lärmbelastung, ungünstige Lage, Altlasten im Boden oder Grundbuchbelastungen. Auf dem Immobilienmarkt gilt zudem das Prinzip von Angebot und Nachfrage: Gibt es viele vergleichbare Immobilien, sinkt der Marktwert, während eine hohe Nachfrage den Wert steigern kann. Ein Sachverständiger berücksichtigt all diese Punkte im Rahmen einer Verkehrswertermittlung, wodurch häufig deutlich niedrigere Werte als die Schätzung des Finanzamts entstehen.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Wert Immobilie Erbschaftssteuer

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Bundesministerium der Finanzen: Erbschaft- & Schenkungsteuer

BVerfG, Beschluss vom 7. November 2006

BGBl. 2008 I S. 3018.

BGBl. 2009 I S. 3950

BGBl. 2016 I S. 2464

Text des Gesetzes

Immobilien verschenken und vererben - Steuer- und Erbrecht innerhalb und außerhalb der EU, Erbstreitigkeiten vermeiden; Wert ermitteln, Nachlass prüfen, Erbschaftssteuer sparen | Mit der neuen Immobilienbewertung Von Brigitte Wallstabe-Watermann · 2023; ISBN:9783747107218, 3747107214

Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag) Von Angelika Schmid · 2019; ISBN:9783739664170, 3739664177

Rechte und Pflichten beim Kauf einer Immobilie und beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung Ein wichtiger Ratgeber bei den Verhandlungen vor und beim Abschluss eines wirksamen Immobilienkaufvertrages und der beim Bauen erforderlichen Verträge zwischen Bauherrn, Architekt, Handwerkern und Unternehmern 2018;

ISBN:9783746078496, 3746078490

Redaktionsrichtlinien der CERTA GmbH

Bei der CERTA GmbH erstellen wir jeden Beitrag gemäß strengen Qualitätsstandards und stützen uns dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen sind ausgewiesene Expert:innen im Immobilienbereich und bieten Ihnen fundierte, vertrauenswürdige Informationen.

Expertise und Qualitätssicherung

- Qualifizierte Autoren: Unsere Redakteur:innen verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Immobilienwesen.
- Doppelte Prüfung: Jeder Artikel wird zusätzlich von einem zweiten Experten überprüft, um die Genauigkeit und Relevanz sicherzustellen.

Quellen und Transparenz

- Seriöse Quellen: Wir nutzen nur vertrauenswürdige Quellen und Gesetzestexte, um die Inhalte zu untermauern.
- Offenlegung: Wir legen potenzielle Interessenkonflikte offen und gewährleisten Transparenz.

Leserfreundlichkeit und Aktualität

- Leserfreundliche Aufbereitung: Unsere Inhalte werden kontinuierlich optimiert, um sie möglichst verständlich und zugänglich zu gestalten.
- Aktualität: Wir überprüfen unsere Artikel regelmäßig und aktualisieren sie bei Bedarf, um sicherzustellen, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Interaktion und Feedback

- Leserorientierung: Unser Ziel ist es, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für individuelle rechtliche oder finanzielle Fragen empfehlen wir, eine:n Rechts-, Steuer- oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
- Feedback-Möglichkeit: Wir laden unsere Leser ein, Feedback zu geben und Fragen zu stellen. Ihre Anregungen helfen uns, unsere Inhalte kontinuierlich zu verbessern und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

Diese Richtlinien gewährleisten, dass die Inhalte der CERTA GmbH stets den höchsten Standards an Expertise, Autorität und Vertrauenswürdigkeit entsprechen.

Schließen
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung.
Erbe oder Schenkung
Erbe oder
Schenkung
Trennung
Trennung
Finanzamt
Finanzamt
Verkauf
Verkauf
Schaden
Schaden
Sonstiges
Sonstiges

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Art Ihrer Immobilie.
Zweifamilienhaus
Haus
Wohnung
Wohnung
Bürogebäude
Gewerbe
Grundstück
Grundstück
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Leider bieten wir keine Schadensgutachten an.

Leider können wir Ihnen keine Schadensgutachten anbieten, da wir auf die Erstellung von Immobilienwertgutachten und Restnutzungsdauergutachten zur Senkung der Steuerlast spezialisiert sind.

Sollten Sie jedoch eine umfassende Wertermittlung Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung eventueller Schäden benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie hierzu einfach auf den „Zurück“-Button und wählen Sie den Hauptgrund für Ihre Immobilienbewertung aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

< Zurück
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Art Ihres Hauses.
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus
Reihenhaus
Reihenhaus
Doppelhaushälfte
Doppelhaushälfte
Zweifamilienhaus
Zweifamilienhaus
Wohnhaus
Mehrfamilienhaus
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Bitte wählen Sie die Gebäudeart.
Bürogebäude
Büro- oder Lagergebäude
Wohn- und Geschäftsgebäude
Wohn- oder Geschäftsgebäude
Industrie- oder Gewerbegebäude
Industrie- oder Gewerbegebäude
Sonstige Gewerbe
sonstiges
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Müssen bei der Bewertung Ihrer Immobilie Rechte berücksichtigt werden? z.B. Wohnrechte / Wegerechte?
Ja, es bestehen Rechte
Nein, keine rechte bekannt
< Zurück

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
Bild von Geschäftsführer Matthias Mertens
Sprechen Sie jetzt mit einem Experten
Zur schnellen Klärung Ihrer noch offenen Fragen und zur Anfrage eines Gutachtens
hinterlassen Sie bitte Ihre Kontaktdaten.

Jetzt unverbindlich anfragen und faire Aufteilung sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und faire Lösung sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und sicher beim Finanzamt einreichen!

Jetzt unverbindlich anfragen und den besten Preis sichern!

Jetzt unverbindlich anfragen und Ihren Immobilienwert erfahren!

Rückruf anfordern
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Friedliche und faire Aufteilung sichern!
Mit unserem Wertgutachten sorgen Sie für eine faire und streitfreie Aufteilung.
Faire und stressfreie Immobilienbewertung bei Scheidung!
Mit unserem Wertgutachten vermeiden Sie Streitigkeiten und sichern sich einen fairen und bestmöglichen Preis.
Ihr Immobilienwert präzise und sicher fürs Finanzamt!
Mit unserem Wertgutachten erfüllen Sie alle Anforderungen des Finanzamts und vermeiden unerwartete sowie nicht gerechtfertigte Steuerzahlungen.
Ihr Haus zum besten Preis verkaufen!
Mit unserem Wertgutachten erzielen Sie den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihr Haus und können diesen in Verhandlungen souverän rechtfertigen und durchsetzen.
Ihr Immobilienwert – zuverlässig und transparent ermittelt!
Mit unserem Wertgutachten haben Sie Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie, sei es für Verkauf, Vermögensübersicht oder zukünftige Investitionen.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.
Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Überzeugen Sie sich von unseren zufriedenen Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Unsere Garantie: Vertrauen Sie auf die positiven Erfahrungen unserer Kunden auf Trustpilot. Unsere Sachverständigen sind zertifiziert und anerkannt – Ihr Gutachten wird garantiert bei allen Behörden und Ämtern akzeptiert.Ansonsten bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Gutachten
innerhalb von
10 Werktagen
Gutachten
innerhalb
von 10
Werktagen
Schnelle Ergebnisse: Bereits 10 Werktage nach Vorlage aller Unterlagen halten Sie Ihr Gutachten in den Händen.
Minimaler Aufwand: Teilen Sie uns die relevanten Informationen mit und stellen Sie uns wenige Dokumente zur Verfügung. Wir kümmern uns um den Rest und vereinbaren einen Termin zur Objektaufnahme.
Trustpilot BewertungenGoogle Bewertung

Wir besorgen
alle Unterlagen

Ihre Bewertung ist
finanzamtkonform

Gutachten in
10 Werktagen

Wir besorgen
alle Unterlagen

Finanzamt-
konform

Gutachten in
10 Werktagen

Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail

Noch Fragen?
Buchen Sie einen Termin!
Kostenfrei und unverbindlich!
Einfach Termin auswählen und wir beantworten Ihre Fragen.
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.
< Zurück
Anfrageprozess verlassen?
Ihr Fortschritt wird nicht gespeichert
Benötigen Sie Unterstützung?
Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich. Wir klären alle offenen Fragen und finden eine passende Lösung für Ihre Immobilienbewertung.
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung.
Bitte wählen Sie den Grund für Ihre Immobilienbewertung.
Finden Sie in nur drei Schritten das passende Gutachten.
Auswahl Erbe
Erbe oder Schenkung
Auswahl Trennung
Trennung
Finanzamt
Finanzamt
Verkauf
Verkauf
Schaden
Schaden
Sonstiges
Sonstiges

Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen?

Kostenfreien Ausfüll-Service nutzen!
In nur
3 Schritten
das passende Gutachten
anfragen
Trustpilot BewertungenDas Mitgliedssiegel des Bundesverbands Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.
Oder direkt anrufen - wir helfen Ihnen gerne

Weitere Artikel

Immobilienkredit Rechner: So planst du deine Baufinanzierung effizient und kostensparend

Flurkarte online einsehen: Alles Wichtige zu Beantragung, Kosten und Nutzung

Notarkosten beim Hauskauf: Was Käufer wirklich wissen müssen

Können wir Ihnen

weiterhelfen?

Das Erstgespräch ist für Sie in jedem Fall kostenlos und unverbindlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen gerne besprechen.
Unverbindlich anfragen
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Nutzen Sie unser Kontaktformular für ein kurzes Erstgespräch. Wir klären Ihre Fragen und den Gutachtenumfang persönlich am Telefon.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf

Deutschlandweit erreichbar
Mo–Fr (8:30–18:00 Uhr)
Wir verwenden Ihre Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage: Datenschutzhinweise.
Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden
Hoppla, da ist etwas schief gelaufen.