Mit unserem transparenten Festpreis behalten Sie stets die volle Kontrolle über Ihre Kosten – ohne versteckte Gebühren oder überraschende Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie häufig vor bedeutenden finanziellen Entscheidungen, weshalb wir besonderen Wert auf klare Preisinformationen legen. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, eine detaillierte Wertermittlung oder eine Expertise von einem erfahrenen Immobiliensachverständigen – alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.
Bei CERTA verstehen wir, dass bei der Immobilienbewertung Zeit oft eine entscheidende Rolle spielt. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um flexibel und schnell auf Ihre Bedürfnisse einzugehen. Egal ob es um Erbangelegenheiten, eine bevorstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt geht – wir sind zur Stelle, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Experten für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zügig zu bewerten. Nutzen Sie die Vorteile kurzer Wartezeiten und treffen Sie wichtige Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Mit unserer schnellen Gutachtenerstellung ermöglichen wir Ihnen, Ihre Vorhaben zügig und ohne Verzögerungen voranzubringen. Bei CERTA ist uns bewusst, dass eine rasche Erstellung des Gutachtens oft der Schlüssel zu Ihren weiteren Entscheidungen ist. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnis und Zuverlässigkeit, um Ihr Wert- oder Verkehrswertgutachten präzise und rechtzeitig zu erhalten.
Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von dieser Summe wird anschließend die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu berechnen. Dieser Wert zeigt, was die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.
Der Rohertrag aus der Vermietung wird zunächst berechnet und anschließend um die Betriebskosten bereinigt, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und potenzielle Risiken berücksichtigt.
Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie. Diese Methode ist besonders attraktiv für Investoren und Kapitalgeber, da sie auf objektiven, messbaren Daten basiert und eine fundierte Grundlage für datengestützte Entscheidungen bietet.
Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien durch Auswertung der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Datengrundlage der Kaufpreissammlung sind tatsächlich getätigte Verkäufe.
Die Verkäufe von Immobilien werden von den zuständigen Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet, der daraufhin eine Kaufpreissammlung erstellt. Dieses Verfahren wird vor allem für Immobilien genutzt, bei denen es ausreichend vergleichbare Objekte auf dem Markt gibt, wie es häufig bei Eigentumswohnungen der Fall ist.
Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage ermittelt. Dabei wird zunächst eine Auswahl passender Objekte getroffen und deren Verkaufspreise anhand der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam in Raum Augsburg steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen am Immobilienmarkt Augsburg bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Uns ist bewusst, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie entscheidend für Ihre finanzielle Zukunft ist. Deshalb widmen wir uns der sorgfältigen Analyse der individuellen Merkmale jeder Immobilie, um den Verkehrswert klar und transparent zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Augsburg: Innenstadt, Oberhausen, Bärenkeller, Firnhaberau, Hammerschmiede, Lechhausen, Kriegshaber, Hochfeld, Antonsviertel, Spickel-Herrenbach, Hochzoll, Haunstetten-Siebenbrunn, Göggingen, Inningen, Bergheim und Universitätsviertel.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Innenstadt, Oberhausen, Bärenkeller, Firnhaberau, Hammerschmiede, Lechhausen, Kriegshaber, Hochfeld, Antonsviertel, Spickel-Herrenbach, Hochzoll, Haunstetten-Siebenbrunn, Göggingen, Inningen, Bergheim und Universitätsviertel. (Postleitzahlen 86150–86199)
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz sind im länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) öffentlich zugänglich. Offizielle Auskünfte über diese Werte erteilen jedoch ausschließlich die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte für Augsburg werden vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.
In Bayern gibt es kein zentrales Baulastenverzeichnis wie in anderen Bundesländern. Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks beeinflussen können. Statt in einem öffentlichen Baulastenverzeichnis werden solche Informationen häufig durch andere Dokumentationen oder Absprachen erfasst. Wenn Sie herausfinden möchten, ob für eine Immobilie in Bayern Baulasten bestehen, müssen Sie sich direkt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Landratsamt wenden, um Auskünfte zu erhalten.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Augsburg, z.B. Dachau, Schrobenhausen, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, Immobilienbewertung München, Immobilienbewertung Ulm, Memmingen, Landshut, Heidenheim an der Brenz und Dillingen an der Donau.
So berechnen Sie den Wert Ihrer Immobilie
1. Sachwert berechnen:
Der Bodenwert wird ermittelt, indem man die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Wert, der den durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter in einer bestimmten Region angibt.
Gebäudewert: Der Gebäudewert orientiert sich an den Kosten der Herstellung des Gebäudes, abzüglich einer Wertminderung durch Altersabnutzung. Hierbei werden die Baukosten geschätzt und dann ein bestimmter Prozentsatz pro Jahr der Nutzung abgezogen.
2. Ertragswert berechnen:
Der Jahresreinertrag wird berechnet, indem man den Jahresrohertrag, also die Mieteinnahmen, von den Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten abzieht. Zu den Bewirtschaftungskosten gehören zum Beispiel Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnisse.
Ertragswert: Der Ertragswert ergibt sich, indem man den Jahresreinertrag mit einem Vervielfältiger multipliziert. Dieser Vervielfältiger hängt von der Restnutzungsdauer und dem Kapitalisierungszinssatz ab.
3. Marktwert berechnen:
Eine Möglichkeit der Immobilienbewertung ist, den Durchschnitt aus dem Sachwert und dem Ertragswert zu bilden: Marktwert = (Sachwert + Ertragswert) / 2.
Alternativ kann man den Marktwert auch durch eine gewichtete Mischung der beiden Werte berechnen: Marktwert = (Sachwert x ⅔) + (Ertragswert x ⅓).
4. Vergleichswert berechnen:
Der Vergleichswert wird ermittelt, indem man den Verkaufspreis einer vergleichbaren Immobilie durch deren Fläche teilt und das Ergebnis mit der Fläche der zu bewertenden Immobilie multipliziert. Diese Methode der Immobilienbewertung ist besonders nützlich, wenn es viele vergleichbare Immobilien gibt, die kürzlich verkauft wurden.
Durch die Anwendung dieser Methoden der Immobilienbewertung erhalten Sie eine umfassende und fundierte Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie.
Viele Immobilienportale bieten Tools zur schnellen Einschätzung des Immobilienwerts an. Diese basieren oft auf Algorithmen, die die Lage anhand der eingegebenen Adresse bewerten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie die Infrastruktur, die Nachbarschaft, den Zustand der Immobilie und aktuelle Marktdaten. Solche Tools sind praktisch für eine erste Einschätzung, ersetzen jedoch keine professionelle Bewertung.
Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus variieren je nach Umfang und werden üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst etwa 20 bis 30 Seiten und kann zwischen 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes kosten. Diese Gutachten bieten eine gründliche Analyse und Bewertung der Immobilie, die bei Verkaufsentscheidungen und rechtlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung ist.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.
Ein Immobilienmakler kann keine rechtsgültigen Immobiliengutachten erstellen, es sei denn, er verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen als Sachverständiger oder Gutachter. Makler bieten oft Marktanalysen oder Werteinschätzungen an, die für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hilfreich sein können, jedoch kein formelles Gutachten ersetzen können.
Ein Gutachten ist besonders empfehlenswert, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie objektiv und rechtlich fundiert festzustellen. Dies kann in verschiedenen Situationen wichtig sein, wie z.B. bei Erbschaften, Scheidungen oder bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Ein Gutachten bietet eine verlässliche Basis für die Wertermittlung und hilft dabei, faire Preise zu verhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Ein ausführliches gerichtsfestes Vollgutachten für ein Haus oder eine Wohnung umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse und Bewertung der Immobilie sowie eine umfangreiche Dokumentation als Anhang. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich typischerweise auf zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Preisspanne berücksichtigt die gründliche Untersuchung durch den Gutachter sowie die Erstellung eines rechtlich belastbaren Gutachtens, das als verlässliche Grundlage für verschiedene Zwecke dient, wie etwa Kaufentscheidungen, rechtliche Absicherungen oder finanzielle Transaktionen.