Unser transparenter Festpreis garantiert Ihnen volle Kostenkontrolle - ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Deshalb legen wir Wert auf absolute Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Mit unserer Bestpreisgarantie bieten wir Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Bei **CERTA** können Sie sich sowohl auf die Qualität Ihres Gutachtens als auch auf faire und transparente Kosten verlassen.
Bei CERTA verstehen wir, wie wichtig Zeit bei der Immobilienbewertung ist. Deshalb bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine, um schnell und flexibel auf Ihre Anforderungen einzugehen. Ob es um Erbschaften, eine Trennung oder Entscheidungen für das Finanzamt geht – wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Experten für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Dank unserer schnellen Gutachtenerstellung können Sie Ihre Pläne ohne Verzögerung vorantreiben. Bei CERTA wissen wir, dass eine zügige Erstellung nicht nur Komfort bietet, sondern oft auch eine wichtige Grundlage für Ihre nächsten Schritte ist. Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz und Effizienz, um Ihr Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten termingerecht und mit höchster Genauigkeit zu erhalten.
Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von dieser Summe wird die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu berechnen. Dieser Wert spiegelt wider, was die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand wert ist. Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.
Der Rohertrag aus der Vermietung wird zunächst berechnet und anschließend um die Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken berücksichtigt. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie.
Diese Methode ist besonders attraktiv für Investoren und Kapitalgeber, da sie auf klar messbaren Daten basiert und eine fundierte Grundlage für datenbasierte Entscheidungen bietet.
Das Vergleichswertverfahren dient zur Wertermittlung von Immobilien, indem die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses ausgewertet wird. Diese Sammlung basiert auf tatsächlich erfolgten Verkäufen, die von den Notaren an den Gutachterausschuss gemeldet und dort erfasst werden.
Das Verfahren wird vor allem bei Immobilien eingesetzt, für die genügend vergleichbare Objekte auf dem Markt vorhanden sind, was häufig bei Eigentumswohnungen der Fall ist.
Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in ähnlicher Lage ermittelt. Zunächst wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
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Unser Gutachterteam in Raum München steht für Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und fundierten Zertifizierungen am Immobilienmarkt München bieten wir Ihnen präzise Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir verstehen, dass die Wertermittlung Ihrer Immobilie einen entscheidenden Einfluss auf Ihre finanzielle Zukunft hat. Daher legen wir großen Wert darauf, die individuellen Eigenschaften jeder Immobilie sorgfältig zu prüfen und den Verkehrswert klar und nachvollziehbar zu bestimmen.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von München: Altstadt-Lehel, Ludwigvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Milbersthofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasanengarten, Untergiesing-Harlaching, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl und Laim.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Altstadt-Lehel, Ludwigvorstadt-Isarvorstadt, Maxvorstadt, Schwabing-West, Au-Haidhausen, Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Neuhausen-Nymphenburg, Moosach, Milbersthofen-Am Hart, Schwabing-Freimann, Bogenhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasanengarten, Untergiesing-Harlaching, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Hadern, Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied, Allach-Untermenzing, Feldmoching-Hasenbergl und Laim. (Postleitzahlen 80331–81929, 85540)
Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz sind im länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) öffentlich zugänglich. Offizielle Auskünfte über diese Werte erteilen jedoch ausschließlich die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte für München werden vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.
In Bayern gibt es kein zentrales Baulastenverzeichnis wie in anderen Bundesländern. Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks beeinflussen können. Statt in einem öffentlichen Baulastenverzeichnis werden solche Informationen häufig durch andere Dokumentationen oder Absprachen erfasst. Wenn Sie herausfinden möchten, ob für eine Immobilie in Bayern Baulasten bestehen, müssen Sie sich direkt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder das Landratsamt wenden, um Auskünfte zu erhalten.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von München, z.B. Dachau, Fürstenfeldbruck, Schongau, Wasserburg am Inn, Rosenheim, Traunstein, Augsburg, Bad Tölz und Immobilienbewertung Ingolstadt.
Online-Immobilienbewertung: Es gibt viele Online-Tools, die eine kostenlose Bewertung anbieten. Diese Tools nutzen umfangreiche Datenbanken mit aktuellen Vergleichswerten ähnlicher Objekte in der Umgebung, um eine Einschätzung des Marktwerts zu geben. Die Ergebnisse bieten eine gute Orientierung, sind aber weniger präzise als ein Gutachten eines Experten.
Wenn Sie eine genaue Schätzung des Immobilienwerts benötigen, sollten Sie sich an einen Immobilienmakler oder einen Gutachter wenden. Makler haben oft ein gutes Gefühl für den Marktwert durch ihre Marktkenntnis und Erfahrung. Gutachter hingegen bieten detaillierte Gutachten, die besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder für Kreditvergaben wichtig sind. Online-Immobilienrechner können eine erste, grobe Schätzung bieten, sollten aber nicht die einzige Informationsquelle sein.
Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.
Im Erbfall übernimmt das Finanzamt die Bewertung der Immobilie gemäß der gesetzlichen Bestimmungen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Grundvermögensbewertungsverordnung und des Bewertungsgesetzes. Das Finanzamt nutzt typisierte Verfahren zur Wertermittlung, die auf den vorliegenden Unterlagen und Informationen basieren. Diese Bewertung ist entscheidend für die Festsetzung von Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten werden von den Erben aus dem Nachlass getragen. Diese Gutachterkosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche berücksichtigt. Die genaue Höhe der Kosten hängt vom Umfang des Gutachtens ab und wird üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst oft zwischen 20 und 30 Seiten und bietet eine umfassende Analyse der Immobilie und ihres Marktumfelds.
Ein Immobilienmakler kann ein rechtsgültiges Gutachten erstellen, wenn er die erforderliche Qualifikation als Sachverständiger oder Gutachter nachweisen kann. Ein solches Gutachten ist wichtig für den Verkauf einer Immobilie und stellt sicher, dass der ermittelte Wert rechtlich fundiert und akzeptiert ist. Makler können auch eine Marktanalyse durchführen, um den Verkehrswert einer Immobilie zu schätzen, dies ersetzt jedoch nicht ein formelles Gutachten durch einen zertifizierten Gutachter.
Ein Immobiliengutachter hat die Aufgabe, den Wert einer Immobilie objektiv zu ermitteln. Dies ist besonders wichtig, wenn es um den Kauf, Verkauf oder die Bewertung von Immobilien geht. Durch seine Fachkenntnisse und Erfahrungen analysiert der Gutachter verschiedene Faktoren wie die Lage, den Zustand, die Größe und die Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Auf dieser Grundlage erstellt er ein detailliertes Gutachten, das als verlässliche Basis für Kaufentscheidungen oder rechtliche Auseinandersetzungen dient.
Die Honorare für Gutachter für Immobilien können je nach Umfang und Komplexität des Gutachtens variieren. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegen die Kosten für ein umfassendes Gutachten oft im Bereich von etwa 4.000 Euro. Diese Kosten spiegeln die Expertise und Verantwortung des Gutachters wider, eine präzise und gerechte Bewertung der Immobilie sicherzustellen, die den aktuellen Marktbedingungen und rechtlichen Anforderungen entspricht.
Ein Immobilienmakler bietet in der Regel eine kostenfreie Werteinschätzung an, basierend auf Marktkenntnis und Erfahrung. Ein Gutachter hingegen erstellt ein formelles Gutachten, das auf umfassenden Analysen und Bewertungen basiert. Ein Gutachten kann rechtlich belastbar sein und dient zur genauen Wertermittlung einer Immobilie, während eine Maklerbewertung oft als erste Orientierung für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen dient.