Unser transparenter Festpreis bietet Ihnen volle Kostenkontrolle – ohne versteckte Gebühren oder überraschende Zusatzkosten. Gerade als Immobilienbesitzer stehen Sie häufig vor wichtigen finanziellen Entscheidungen. Daher ist uns absolute Preistransparenz besonders wichtig. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, ein Wertgutachten oder eine Expertise durch einen erfahrenen Immobiliensachverständigen - und das alles zu einem fairen Festpreis. Unsere Bestpreisgarantie gibt Ihnen nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch die Gewissheit, dass Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung erhalten. Mit CERTA sind Sie nicht nur bei der Qualität Ihres Gutachtens auf der sicheren Seite, sondern auch bei den Kosten.
Bei CERTA verstehen wir, dass Zeit bei der Immobilienbewertung eine entscheidende Rolle spielt. Daher bieten wir Ihnen kurzfristige Vor-Ort-Termine an, um flexibel und schnell auf Ihre Bedürfnisse reagieren zu können. Ganz gleich, ob es um Erbangelegenheiten, eine bevorstehende Trennung oder wichtige Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt geht – wir sind zur Stelle, wenn Sie uns brauchen. Unsere zertifizierten Experten für Verkehrs- und Wertermittlung stehen bereit, Ihre Immobilie professionell und zeitnah zu bewerten. Profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und treffen Sie optimale Entscheidungen ohne unnötige Verzögerungen. Ihre Zeit ist kostbar und wir bei CERTA respektieren dies. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und zuverlässige Terminvergabe. Wir garantieren Ihnen eine professionelle Schätzung Ihrer Immobilie genau dann, wenn Sie sie benötigen.
Bei CERTA steht Effizienz an erster Stelle. Wir wissen, dass in Immobilienangelegenheiten jeder Tag zählt. Deshalb garantieren wir Ihnen die Erstellung Ihres Immobiliengutachtens innerhalb von 10 Werktagen. Unser Service ist schnell, präzise und zuverlässig. Ob Erbauseinandersetzung, Vermögensaufteilung bei Trennung oder wichtige Unterlagen für das Finanzamt - Ihre Zeit ist entscheidend. Unsere schnelle Gutachtenerstellung ermöglicht es Ihnen, Ihre Pläne ohne unnötige Verzögerungen voranzubringen. Bei CERTA wissen wir, dass eine zügige Erstellung des Gutachtens nicht nur Komfort bietet, sondern oft auch eine entscheidende Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen ist. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und Effizienz, um Ihr Wert- oder Verkehrswertgutachten termingerecht und mit höchster Genauigkeit zu erhalten.
Das Sachwertverfahren ist nach ImmoWertV ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Es dient der Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden. Dabei wird zunächst Grundstückswertermittlung durchgeführt und die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes hinzugerechnet.
Von der ermittelten Summe wird die alters- und nutzungsbedingte Wertminderung des Gebäudes abgezogen, um den Sachwert zu berechnen. Dieser Wert zeigt, welchen Betrag die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand darstellt. Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich bei eigengenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften angewendet.
Das Ertragswertverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung ist eine Methode zur Bewertung von Immobilien, die vor allem für vermietete Objekte genutzt wird. Es berücksichtigt sowohl den Bodenwert der Immobilie als auch die zukünftigen Einnahmen, die sie generieren könnte.
Der Rohertrag aus der Vermietung wird zunächst berechnet und um die Betriebskosten bereinigt, um den Reinertrag zu ermitteln. Dieser Reinertrag wird dann mit einem Faktor multipliziert, der künftige Einnahmen und Risiken berücksichtigt, was zum Ertragswert der Immobilie führt.
Diese Methode ist besonders attraktiv für Investoren und Kapitalgeber, da sie auf klar messbaren Daten basiert und eine solide Grundlage für datengestützte Entscheidungen bietet.
Das Vergleichswertverfahren ist eine Methode zur Wertermittlung von Immobilien, bei der die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses ausgewertet wird. Die Grundlage dieser Sammlung sind tatsächlich erzielte Verkaufspreise, die von den Notaren gemeldet werden.
Dieses Verfahren wird vor allem bei Immobilien angewendet, für die es auf dem Markt genügend vergleichbare Objekte gibt, wie es häufig bei Eigentumswohnungen der Fall ist.
Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit den Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in ähnlicher Lage ermittelt. Zunächst wird eine Auswahl vergleichbarer Immobilien getroffen und deren Verkaufspreise über die Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses abgefragt.
Diese Preise werden dann vom Sachverständigen ausgewertet und gegebenenfalls bereinigt, um Unterschiede in der Ausstattung, der Größe oder der Lage der Immobilien zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Vergleichswert der Immobilie.
Baulastenverzeichnis
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Grundstücksbewertung Ulm
Verkehrswert ermitteln
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Wertermittlung Immobilie
Unser Gutachterteam im Raum Ulm steht für höchste Kompetenz und Zuverlässigkeit. Mit langjähriger Erfahrung und umfassenden Zertifizierungen im Ulmer Immobilienmarkt bieten wir Ihnen präzise und fundierte Wertermittlungen für Ihre Immobilie. Wir wissen, dass es bei der Wertermittlung Ihrer Immobilie um Ihre finanzielle Zukunft geht. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, die Besonderheiten jeder Immobilie genau zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.
Wir sind Bewertungsexperten für alle Stadtteile von Ulm: Stadtmitte, Böfingen, Donautal, Eggingen, Einsingen, Ermingen, Eselsberg, Gögglingen-Donaustetten, Grimmelfingen, Jungingen, Lehr, Mähringen, Oststadt, Söflingen, Unterweiler, Weststadt und Wiblingen.
Zu unserem Einzugsgebiet gehören die Stadtteile Stadtmitte, Böfingen, Donautal, Eggingen, Einsingen, Ermingen, Eselsberg, Gögglingen-Donaustetten, Grimmelfingen, Jungingen, Lehr, Mähringen, Oststadt, Söflingen, Unterweiler, Weststadt und Wiblingen. (Postleitzahlen 89073–89081)
Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg sind im länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) öffentlich zugänglich. Offizielle Auskünfte über diese Werte erteilen jedoch ausschließlich die örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Bodenrichtwerte für Ulm werden vom zuständigen Gutachterausschuss bereitgestellt.
Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die die Nutzung oder Bebauung einer Immobilie einschränken. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind sie in Baden-Württemberg nicht im Grundbuch, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis vermerkt. Um festzustellen, ob eine Immobilie in Baden-Württemberg Baulasten aufweist, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.
Wir arbeiten als Gutachter auch im Umland von Ulm, z.B. Günzburg, Laupheim, Reutlingen, Immobilienbewertung Tübingen, Kirchheim unter Teck, Esslingen am Neckar, Immobilienbewertung Augsburg, Heidenheim an der Brenz, Immobilienbewertung Stuttgart und Böblingen.
Das Finanzamt nutzt drei Hauptverfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln: Vergleichswertverfahren: Dies wird häufig bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewendet. Hierbei wird der Wert durch den Vergleich mit kürzlich verkauften, ähnlichen Immobilien ermittelt. Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren wird bei Renditeobjekten wie Mietshäusern verwendet. Der Wert basiert auf den erzielbaren Mieteinnahmen. Sachwertverfahren: Dieses wird bei Spezialimmobilien wie Gewerbegebäuden angewendet, wo der Wert auf den Herstellungskosten basiert.
Wenn Sie eine genaue Schätzung des Immobilienwerts benötigen, sollten Sie sich an einen Immobilienmakler oder einen Gutachter wenden. Makler haben oft ein gutes Gefühl für den Marktwert durch ihre Marktkenntnis und Erfahrung. Gutachter hingegen bieten detaillierte Gutachten, die besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder für Kreditvergaben wichtig sind. Online-Immobilienrechner können eine erste, grobe Schätzung bieten, sollten aber nicht die einzige Informationsquelle sein.
Die Kosten für ein detailliertes Wertgutachten, wie ein Verkehrswertgutachten oder ein Beleihungswertgutachten, liegen in der Regel zwischen 0,5% und 1,5% des Immobilienwerts. Ein solches Gutachten bietet eine umfassende Bewertung und wird oft bei Immobilienkäufen, -verkäufen oder Finanzierungen benötigt. Die genaue Gebühr hängt von der Komplexität der Bewertung und dem Umfang der erforderlichen Untersuchungen ab.
Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie festlegt. Dieser Wert gibt an, zu welchem Preis die Immobilie voraussichtlich am Markt verkauft werden könnte oder sollte. Das Gutachten berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die aktuellen Marktbedingungen. Es wird von erfahrenen Immobiliengutachtern erstellt, die speziell für die Bewertung von Immobilien geschult sind. Ein Verkehrswertgutachten bietet eine zuverlässige Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie für steuerliche und rechtliche Angelegenheiten.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann je nach Umfang und Komplexität der Immobilie zwei bis vier Wochen dauern. In dieser Zeit sammeln die Gutachter alle erforderlichen Informationen, führen Ortstermine durch, analysieren den Markt und werten die Daten aus. Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, beispielsweise von Ämtern oder Behörden, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Ein sorgfältig erstelltes Verkehrswertgutachten erfordert Zeit und Genauigkeit, um eine fundierte Bewertung der Immobilie sicherzustellen.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.
Vor Gericht hat nur ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen rechtliche Gültigkeit. Diese Gutachten sind besonders detailliert und berücksichtigen alle relevanten rechtlichen und fachlichen Aspekte. Sie dienen als verlässliche Grundlage bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragestellungen rund um den Immobilienwert.
Ein Immobilienmakler kann keine rechtsgültigen Immobiliengutachten erstellen, es sei denn, er verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen als Sachverständiger oder Gutachter. Makler bieten oft Marktanalysen oder Werteinschätzungen an, die für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hilfreich sein können, jedoch kein formelles Gutachten ersetzen können.
Ein Immobilienmakler bietet in der Regel eine kostenfreie Werteinschätzung an, basierend auf Marktkenntnis und Erfahrung. Ein Gutachter hingegen erstellt ein formelles Gutachten, das auf umfassenden Analysen und Bewertungen basiert. Ein Gutachten kann rechtlich belastbar sein und dient zur genauen Wertermittlung einer Immobilie, während eine Maklerbewertung oft als erste Orientierung für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen dient.