Unser Festpreismodell sorgt dafür, dass Sie die volle Kostenkontrolle behalten – ohne versteckte Gebühren oder unerwartete Zusatzkosten. Gerade als Immobilienbesitzer stehen Sie oft vor Entscheidungen, die weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Deshalb legen wir großen Wert auf Preistransparenz. Sie erhalten von uns ein professionelles Verkehrswertgutachten gemäß §194 BauGB, erstellt von erfahrenen Immobiliensachverständigen. Unser Festpreis und die Bestpreisgarantie gewährleisten, dass Sie nicht nur ein qualitativ hochwertiges Gutachten erhalten, sondern auch finanziell auf der sicheren Seite stehen. Mit CERTA haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite – sowohl bei der Qualität als auch bei den Kosten Ihres Gutachtens.
Bei CERTA verstehen wir, dass Zeit oft ein kritischer Faktor ist, insbesondere bei der Bewertung von Immobilien. Deshalb bieten wir Ihnen flexible und schnelle Terminvergaben an, um auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen zu können. Sei es bei Erbangelegenheiten, Scheidungen oder für anstehende Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt – unsere zertifizierten Sachverständigen stehen bereit, Ihre Immobilie zügig und professionell zu bewerten. Verlassen Sie sich auf unsere kurzen Wartezeiten und unsere Flexibilität, um Ihre Anliegen ohne unnötige Verzögerungen zu klären.
Unsere Effizienz zeigt sich nicht nur in der Terminvergabe, sondern auch in der raschen Erstellung Ihrer Gutachten. Innerhalb von 10 Werktagen erhalten Sie von uns eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie, die Ihnen bei wichtigen Entscheidungen schnell weiterhilft. Ob bei einer Erbauseinandersetzung, einer Vermögensaufteilung oder zur Vorlage beim Finanzamt – wir sorgen dafür, dass Sie nicht lange warten müssen. Wir bei CERTA verstehen, dass eine schnelle Gutachtenerstellung oftmals der Schlüssel ist, um wichtige Schritte rechtzeitig in die Wege zu leiten. Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz und Schnelligkeit, um Ihre Immobilie präzise und zeitnah bewerten zu lassen.
Das Sachwertverfahren ist ein nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) anerkanntes Verfahren zur Bewertung von Immobilien. Es kommt vor allem bei eigengenutzten Häusern wie Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern und Doppelhaushälften zum Einsatz. Hierbei werden zunächst der Wert des Grundstücks sowie die aktuellen Herstellungskosten des Gebäudes berechnet. Von dieser Summe wird die altersbedingte Abnutzung abgezogen, um den Sachwert der Immobilie zu ermitteln. Dieser Wert zeigt auf, was die Immobilie in ihrem aktuellen Zustand wert ist.
Das Ertragswertverfahren ist ebenfalls eine Methode der Immobilienwertermittlungsverordnung und wird insbesondere bei vermieteten Objekten angewendet. Hierbei werden sowohl der Bodenwert als auch die zukünftigen Einnahmen aus Vermietung berücksichtigt. Der Rohertrag aus der Vermietung wird um Betriebskosten reduziert, um den Reinertrag zu ermitteln.
Dieser wird dann mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert, der zukünftige Einnahmen und Risiken abbildet. Das Ergebnis ist der Ertragswert der Immobilie – eine wichtige Grundlage für Investoren und Kapitalgeber, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Das Vergleichswertverfahren basiert auf der Auswertung von tatsächlichen Immobilienverkäufen aus der Kaufpreissammlung des örtlichen Gutachterausschusses. Vor allem bei Eigentumswohnungen oder Immobilien, für die es viele vergleichbare Objekte gibt, wird dieses Verfahren angewendet. Der Wert der Immobilie wird durch den Vergleich mit anderen, ähnlich gelagerten Immobilien ermittelt. Diese Verkaufspreise werden von Sachverständigen ausgewertet und entsprechend angepasst, um eventuelle Unterschiede in der Ausstattung, Größe oder Lage zu berücksichtigen.
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Unser Gutachterteam im Raum Freiburg im Breisgau steht für hohe Kompetenz und Verlässlichkeit. Mit jahrelanger Erfahrung und umfassenden Zertifizierungen auf dem Immobilienmarkt in Freiburg bieten wir Ihnen präzise und verlässliche Wertermittlungen für Ihre Immobilie an. Wir wissen, dass eine Wertermittlung von großer Bedeutung für Ihre finanzielle Zukunft ist. Daher nehmen wir uns die Zeit, jedes Objekt sorgfältig zu analysieren und den Verkehrswert nachvollziehbar und transparent zu ermitteln.
Unsere Bewertungsexperten sind für alle Stadtteile von Freiburg und Umgebung tätig: Altstadt, Betzenhausen, Brühl, Herdern, Rieselfeld, St. Georgen, Vauban und Zähringen.
Unser Einzugsgebiet umfasst alle Stadtteile von Freiburg, wie die Altstadt, Betzenhausen, Brühl, Herdern, Rieselfeld, St. Georgen, Vauban, Zähringen und mehr. (PLZ-Bereiche 79098-79117)
Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg sind im Online-Informationssystem BORIS-BW zugänglich. Offizielle Auskünfte erteilt der örtliche Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Freiburg.
Baulasten sind Verpflichtungen, die auf einer Immobilie ruhen und ihre Nutzung beeinflussen können. Sie sind im Baulastenverzeichnis eingetragen, welches bei der Baubehörde von Freiburg angefordert werden kann.
Ja, wir bieten Immobilienbewertungen in der Umgebung von Freiburg, wie in Immobilienbewertung Emmendingen, Immobilienbewertung Gundelfingen, Immobilienbewertung Bad Krozingen, Immobilienbewertung Staufen, Immobilienbewertung Breisach und weiteren umliegenden Städten an.
Ein Gebäude verliert im Laufe der Zeit an Wert, hauptsächlich durch Abnutzung und veraltete Technik. Nach 50 Jahren hat eine Immobilie etwa die Hälfte ihrer Gesamtnutzungsdauer überschritten. Gutachter gehen davon aus, dass ein Gebäude pro Nutzungsjahr etwa 1% an Wert verliert, vorausgesetzt, es wird regelmäßig instand gehalten. Das bedeutet, dass eine 50 Jahre alte Immobilie etwa 50% ihres ursprünglichen Werts eingebüßt haben kann.
Die Kosten für ein detailliertes Wertgutachten, wie ein Verkehrswertgutachten oder ein Beleihungswertgutachten, liegen in der Regel zwischen 0,5% und 1,5% des Immobilienwerts. Ein solches Gutachten bietet eine umfassende Bewertung und wird oft bei Immobilienkäufen, -verkäufen oder Finanzierungen benötigt. Die genaue Gebühr hängt von der Komplexität der Bewertung und dem Umfang der erforderlichen Untersuchungen ab.
Selbst den Wert eines Hauses zu berechnen, ist möglich, indem man das Vergleichswertverfahren anwendet. Hierbei nimmt man den Verkaufspreis eines ähnlichen Objekts und teilt diesen durch dessen Fläche, um den Preis pro Quadratmeter zu ermitteln. Diesen Preis multipliziert man dann mit der Fläche des eigenen Hauses. Zum Beispiel: Wenn ein vergleichbares Haus für 500.000 € verkauft wurde und eine Fläche von 200 m² hat, während Ihr Haus eine Fläche von 180 m² hat, ergibt sich der Wert Ihres Hauses wie folgt: 500.000 € / 200 m² x 180 m² = 450.000 € . Durch diesen Ansatz können Sie einfach und verständlich eine erste Schätzung des aktuellen Verkehrswerts Ihrer Immobilie erhalten.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus variieren je nach Umfang und werden üblicherweise als Prozentsatz des Verkehrswertes berechnet. Ein detailliertes Verkehrswertgutachten umfasst etwa 20 bis 30 Seiten und kann zwischen 0,5 bis 1,5 Prozent des Verkehrswertes kosten. Diese Gutachten bieten eine gründliche Analyse und Bewertung der Immobilie, die bei Verkaufsentscheidungen und rechtlichen Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung ist.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist nicht zwangsläufig identisch mit dem tatsächlichen Kaufpreis. Der Verkehrswert dient vielmehr als theoretische Berechnungsgrundlage, um den Wert einer Immobilie objektiv zu bestimmen. Er basiert auf einer umfassenden Analyse von Faktoren wie Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie. Im Gegensatz dazu ist der Verkaufspreis der tatsächliche Betrag, der für die Immobilie gezahlt wird. In der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass der Verkehrswert und der tatsächliche Verkaufspreis voneinander abweichen, je nach Marktbedingungen, Verhandlungsgeschick der Parteien und individuellen Umständen des Immobilientransfers.
Ein Verkehrswertgutachten kann nur von folgenden Personen beantragt werden: dem/den Eigentümer/in der Immobilie, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten. Andere Personen dürfen ein Verkehrswertgutachten nur dann beantragen, wenn sie eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorweisen können und die Klärung erfolgt ist, wer die Kosten für das Gutachten übernimmt. Dies stellt sicher, dass die Beantragung eines Verkehrswertgutachtens rechtlich korrekt erfolgt und die Interessen der Eigentümer respektiert werden.
Ein Immobilienmakler kann keine rechtsgültigen Immobiliengutachten erstellen, es sei denn, er verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen als Sachverständiger oder Gutachter. Makler bieten oft Marktanalysen oder Werteinschätzungen an, die für eine erste Orientierung beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hilfreich sein können, jedoch kein formelles Gutachten ersetzen können.
Ein Gutachten ist besonders empfehlenswert, wenn es darum geht, den Wert einer Immobilie objektiv und rechtlich fundiert festzustellen. Dies kann in verschiedenen Situationen wichtig sein, wie z.B. bei Erbschaften, Scheidungen oder bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen. Ein Gutachten bietet eine verlässliche Basis für die Wertermittlung und hilft dabei, faire Preise zu verhandeln und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Ein ausführliches gerichtsfestes Vollgutachten für ein Haus oder eine Wohnung umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse und Bewertung der Immobilie sowie eine umfangreiche Dokumentation als Anhang. Die Kosten für ein solches Gutachten belaufen sich typischerweise auf zwischen 0,5 und einem Prozent des Verkehrswertes der Immobilie. Diese Preisspanne berücksichtigt die gründliche Untersuchung durch den Gutachter sowie die Erstellung eines rechtlich belastbaren Gutachtens, das als verlässliche Grundlage für verschiedene Zwecke dient, wie etwa Kaufentscheidungen, rechtliche Absicherungen oder finanzielle Transaktionen.