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Erbschaftssteuer bei Grundstücken: Was Sie wissen sollten
Erbschaft, Schenkung & Steuern

Erbschaftssteuer bei Grundstücken: Was Sie wissen sollten

Veröffentlicht am
 
14.09.2024
Aktualisiert am
 
16.06.2026
Matthias Mertens
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Inhalt
Auf einen Blick
  • Erbschaftssteuerpflicht: Ein Grundstück im Nachlass kann zu einer Erbschaftssteuerpflicht führen, abhängig vom Wert des Grundstücks und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben.
  • Freibeträge: Die Höhe der Erbschaftssteuer wird vom Freibetrag beeinflusst, der für enge Angehörige wie Ehegatten (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro) deutlich höher ist als für entferntere Verwandte.
  • Berechnung der Steuer: Bei hohen Grundstückswerten kann die Erbschaftssteuer beträchtliche Summen erreichen, was bei der Entscheidung zur Erbausschlagung oder Annahme berücksichtigt werden sollte.

Ein geerbtes Grundstück kann zu hohen Steuerzahlungen führen – die Höhe hängt ab von der Verwandtschaft zum Verstorbenen, dem Grundstückswert und der Zahl der Miterben. Allerdings gibt es Freibeträge: Ehegatten können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro. Wer rechtzeitig plant, kann diese Freibeträge optimal nutzen und die Steuerlast minimieren.

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Grundlagen der Erbschaftssteuer

Definition der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Wert des Vermögens erhoben wird, das Sie als Erbe von einer verstorbenen Person erhalten. Diese Steuerpflicht besteht nicht nur für Geldwerte, sondern auch für Immobilien und andere Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Nachlasses und der Beziehung zwischen Ihnen und dem Erblasser.

Gesetzliche Regelungen zur Erbschaftssteuer

Die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) festgelegt. Dieses Gesetz definiert die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen, einschließlich der Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich ausfallen können.

Gemäß dem ErbStG gibt es verschiedene Freibeträge, die bestimmen, wie viel Ihres Erbes steuerfrei bleibt. Beispielsweise beträgt der Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, während dieser für Kinder 400.000 Euro beträgt. Diese Freibeträge können den zu versteuernden Betrag erheblich beeinflussen und die Gesamtsteuerlast reduzieren.

Relevanz der Erbschaftssteuer bei Immobilien

Der Grundstückswert bestimmt direkt, wie viel Erbschaftssteuer Sie zahlen. Ein Grundstück im Wert von 300.000 Euro kann bei einer Erbschaft unter Geschwistern zu einer Steuer von 56.000 Euro führen. Eine präzise Wertermittlung lohnt sich deshalb fast immer.

Bei einer Erbschaft eines Grundstücks im Wert von 300.000 Euro von einem Geschwisterteil beträgt der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug des Freibetrags von 20.000 Euro noch 280.000 Euro. In Steuerklasse II gilt dafür ein Steuersatz von 20 Prozent auf den gesamten Betrag (§ 19 ErbStG). Daraus ergibt sich eine Erbschaftssteuer von 56.000 Euro. Wer sich frühzeitig über die steuerlichen Folgen informiert, kann rechtzeitig gegensteuern, etwa durch eine genaue Wertermittlung oder eine vorausschauende Nachlassplanung.

Bewertung eines geerbten Grundstücks

Die Bewertung eines geerbten Grundstücks ist ein entscheidender Schritt, um den finanziellen Wert des Erbes zu bestimmen und die mögliche Erbschaftssteuer zu berechnen. Hierbei ist es wichtig, eine präzise Ermittlung des Grundstückswertes vorzunehmen, da dies nicht nur für die Erbschaftssteuer relevant ist, sondern auch für potentielle Verkaufsentscheidungen oder die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Ermittlung des Grundstückswertes

Um den Wert Ihres geerbten Grundstücks zu ermitteln, sollten Sie sich an aktuelle Immobilienmarktanalysen und Verkaufszahlen ähnlicher Objekte orientieren. Eine marktorientierte Bewertung durch einen Fachmann kann Ihnen wertvolle Einblicke geben und die Grundlage für Ihre weiteren Entscheidungen bilden.

Faktoren, die den Wert beeinflussen

Der Wert Ihres Grundstücks wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter Lage, Größe, Bebauungsmöglichkeiten und der Zustand des Grundstücks. Auch rechtliche Rahmenbedingungen wie Altlasten oder Baulasten spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung.

Besonders die Lage ist oft der entscheidendste Faktor. Ein Grundstück in einer gefragten Gegend hat in der Regel einen höheren Wert als ein vergleichbares Grundstück in einer weniger beliebten Lage. Darüber hinaus beeinflussen die Größe und die Bebauungsmöglichkeiten direkt den Marktwert. Auch die Infrastruktur, wie Schulen oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, tragen zur Werterhaltung oder -steigerung bei. Achten Sie außerdem auf mögliche Rechtsstreitigkeiten oder Altlasten, die den Wert negativ beeinflussen können.

Gutachten und Immobilienbewertung

Für eine fundierte Bewertung Ihres geerbten Grundstücks ist ein Gutachten unerlässlich, besonders wenn es um größere Vermögenswerte geht. Professionelle Gutachter analysieren das Grundstück in Hinblick auf alle relevanten Fakten und erstellen eine detaillierte Bewertung.

Ein Immobiliengutachten kann nicht nur den aktuellen Marktwert festlegen, sondern auch eventuelle Potenziale für zukünftige Wertsteigerungen aufzeigen. Dabei berücksichtigen Gutachter sowohl aktuelle Verkaufszahlen, als auch die langfristige Entwicklung der Gegend. Ein solches Gutachten ist auch eine wichtige Grundlage, um etwaige Erbschaftssteuern korrekt zu berechnen und hilft Ihnen, informierte Entscheidungen über eine mögliche Veräußerung oder Nutzung des Grundstücks zu treffen.

Besonders relevant: Fällt die pauschale Bewertung des Finanzamts zu hoch aus, Können Sie nach § 198 BewG durch das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen. Gerade bei Grundstücken mit wertmindernden Besonderheiten wie ungünstigem Zuschnitt, Altlasten, Baulasten oder schlechtem Zustand liegt der echte Verkehrswert oft deutlich unter dem typisierten Wert des Finanzamts. Jeder Euro weniger Bemessungsgrundlage senkt Ihre Erbschaftssteuer direkt. Die Kosten des Gutachtens amortisieren sich dadurch häufig um ein Vielfaches.

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Freibeträge und Steuersätze

Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis

Die Freibeträge, die für Erbschaften gelten, hängen stark vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen als Erbe und dem Erblasser ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro, während Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben können. Für Geschwister beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro, was gravierende finanzielle Auswirkungen haben kann, sollten Sie als Miterbe in diese Kategorie fallen.

Steuerliche Freibeträge
Für Ehegatten: 500.000 Euro
Für Kinder: 400.000 Euro
Für Geschwister: 20.000 Euro

Steuersätze in verschiedenen Steuerklassen

Das Erben eines Grundstücks kann steuerliche Konsequenzen haben, da die Steuersätze je nach Steuerklasse variieren.

Spezifische Steuersätze je Steuerklasse
Steuerklasse I: Nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder) 7 bis 30%
Steuerklasse II: Entferntere Angehörige (Geschwister, Nichten/Neffen) 15 bis 43%
Steuerklasse III: Nicht verwandte Personen 30 bis 50%

Sonderregelungen für Ehepartner und Kinder

Für Ehepartner und Kinder gibt es über die Freibeträge hinaus zwei wichtige Sonderregelungen: Erstens das Familienheim – die vom Erblasser selbst bewohnte Immobilie kann komplett steuerfrei vererbt werden, wenn der Erbe unverzüglich einzieht und sie mindestens zehn Jahre selbst bewohnt (bei Kindern begrenzt auf 200 m² Wohnfläche). Zweitens der besondere Versorgungsfreibetrag: Ehepartner erhalten zusätzlich bis zu 256.000 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 10.300 und 52.000 Euro.

Steuerliche Pflichten und Fristen

Nachdem Sie ein Grundstück geerbt haben, sind Sie verpflichtet, sich mit den steuerlichen Pflichten auseinanderzusetzen. Dies umfasst sowohl die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung als auch die rechtzeitige Zahlung der Steuer. Hierbei gelten bestimmte Fristen, deren Einhaltung wichtig ist, um zusätzliche Strafen oder Nachforderungen zu vermeiden.

In diesem Video spricht unser Geschäftsführer Matthias Mertens über die Pflichten von Immobilienerben und die 4 größten Mythen:

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Fristen zur Abgabe der Erbschaftssteuererklärung

Sie müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen. Die Erbschaftsteuererklärung ist erst nach Aufforderung des Finanzamts abzugeben. Versäumen Sie diese Frist, kann dies zu Verspätungszuschlägen führen, die Ihre Steuerschuld erhöhen.

Zahlung der Erbschaftssteuer

Die Zahlung der Erbschaftssteuer muss in der Regel nach der Bestätigung durch das Finanzamt erfolgen. Der Bescheid informiert Sie über die fällige Steuer und den entsprechenden Zahlungszeitraum.

Sie erhalten normalerweise einen Bescheid vom Finanzamt, der die Höhe der Erbschaftssteuer sowie Fristen zur Zahlung angibt. Achten Sie darauf, die Steuer fristgerecht zu bezahlen, um strenge finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Im Falle von Zahlungsproblemen sollten Sie umgehend Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen, um mögliche Lösungen zu besprechen.

Mögliche Stundungsmöglichkeiten

Falls Sie nicht in der Lage sind, die Erbschaftssteuer sofort zu zahlen, gibt es unter bestimmten Umständen Möglichkeiten zur Stundung. Diese können Ihnen finanziellen Spielraum verschaffen und helfen, Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Das Finanzamt kann in Fällen von nachweislichen finanziellen Schwierigkeiten eine Stundung der Steuerzahlung gewähren. Um dies zu beantragen, müssen Sie eine formelle Anfrage stellen und Ihre Situation schildern. Es ist hilfreich, alle relevanten Unterlagen beizufügen, die Ihre finanzielle Lage belegen. Beachten Sie jedoch, dass eine Stundung nicht auf unbestimmte Zeit gewährt wird und Sie zu einem späteren Zeitpunkt zur Zahlung verpflichtet sind.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerersparnis

Dieser Abschnitt richtet sich vor allem an Eigentümer, die ihren Nachlass vorausschauend regeln möchten. Aber auch als Erbe lohnt es sich, diese Hebel zu kennen, etwa für die eigene Nachlassplanung. Bei der Erbschaftssteuer für ein geerbtes Grundstück gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu minimieren. Durch gezielte Maßnahmen können Sie nicht nur die Höhe der Steuerlast verringern, sondern auch die Nachlassplanung optimieren, um Ihren Erben einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Schenkungen zu Lebzeiten

Eine Möglichkeit zur Steuerersparnis besteht darin, Schenkungen zu Lebzeiten vorzunehmen. Die Freibeträge sind bei Schenkungen genauso hoch wie im Erbfall. Der wesentliche Unterschied: Sie können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Wer ein Grundstück frühzeitig in mehreren Schritten überträgt, kann so auch größere Vermögen weitgehend steuerfrei an die nächste Generation weitergeben.

Nutzung von steuerlichen Freibeträgen

Die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen ist ein effektives Mittel, um die Erbschaftssteuer zu minimieren. Achten Sie darauf, die Freibeträge optimal auszuschöpfen, um die steuerliche Belastung so gering wie möglich zu halten.

Die Höhe der Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad finden Sie oben im Abschnitt Freibeträge und Steuersätze.

Gestaltung des Nachlasses

Die Gestaltung des Nachlasses ist entscheidend, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Dies umfasst sowohl die Planung des Vermögens als auch die Berücksichtigung möglicher Schulden des Erblassers.

Durch eine strategische Aufteilung Ihres Nachlasses und die Übertragung von Vermögenswerten auf Ihre Erben zu Lebzeiten können Sie die Erbschaftssteuer optimieren. Stellen Sie sicher, dass der Nachlass rechtzeitig und in einer für Ihre Erben günstigen Art und Weise gestaltet wird, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung kann hier den entscheidenden Unterschied ausmachen.

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Besondere Situationen

Erbengemeinschaften: mehrere Erben, ein Grundstück

Erben mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Erbschaftssteuer wird dabei nicht auf die Gemeinschaft als Ganzes erhoben, sondern für jeden Erben einzeln berechnet. Maßgeblich sind der jeweilige Erbanteil am Grundstückswert und das persönliche Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Deshalb können zwei Miterben für denselben Nachlass sehr unterschiedlich besteuert werden: Das Kind des Erblassers nutzt einen Freibetrag von 400.000 Euro, der miterbende Neffe nur 20.000 Euro.

Für die Praxis heißt das: Verschaffen Sie sich früh einen Überblick über den Gesamtnachlass und die Anteile aller Beteiligten. Eine belastbare Wertermittlung des Grundstücks ist dafür die Grundlage, denn sie bestimmt sowohl die Steuer jedes Einzelnen als auch eine faire Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, etwa bei der Auszahlung einzelner Miterben oder einem gemeinsamen Verkauf. Bei Konflikten oder komplexen Nachlässen hilft ein Fachanwalt für Erbrecht weiter.

Auswirkungen auf vermietete Grundstücke

Erben Sie ein vermietetes Grundstück, ermittelt das Finanzamt den Wert bei Wohnimmobilien in der Regel im Ertragswertverfahren, also auf Basis der erzielbaren Mieten. Ein wichtiger Vorteil: Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien werden nach § 13d ErbStG nur mit 90 Prozent ihres Werts angesetzt, die übrigen 10 Prozent bleiben steuerfrei. Beachten Sie unabhängig davon, dass die laufenden Mieteinnahmen nach dem Erbfall bei Ihnen einkommensteuerpflichtig sind; hier können Sie Werbungskosten wie Instandhaltung und Verwaltung gegenrechnen.

=

Fazit

Wie hoch die Erbschaftssteuer auf ein geerbtes Grundstück ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: dem Wert des Grundstücks und Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Enge Angehörige profitieren von hohen Freibeträgen, entferntere Verwandte und Nichtverwandte müssen dagegen schon bei mittleren Grundstückswerten mit einer spürbaren Steuerlast rechnen.

Wichtig: Treffen Sie keine voreilige Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung des Erbes, solange Ihnen wesentliche Informationen über den Nachlass fehlen.

In vielen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung des Grundstückswerts. Das Finanzamt bewertet pauschal und setzt den Wert dadurch häufig zu hoch an. Mit einem Sachverständigengutachten können Sie einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und Ihre Steuerlast unmittelbar senken. Ziehen Sie bei größeren Nachlässen außerdem frühzeitig einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht hinzu, um Freibeträge und Gestaltungsspielräume voll auszuschöpfen.

=

Häufige Fragen

1. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf Grundstücke? >

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug des Freibetrags. Die Steuersätze sind nach Steuerklassen und Wertstufen gestaffelt. Der Steuersatz der erreichten Stufe gilt dabei für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb der vorherigen Stufe. Liegt der Erwerb nur knapp über einer Wertgrenze, mildert der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG den Sprung ab.

Steuerklasse I (z. B. Ehepartner, Kinder):

  • bis 75.000 €: 7 %
  • bis 300.000 €: 11 %
  • bis 600.000 €: 15 %
  • bis 6.000.000 €: 19 %
  • bis 13.000.000 €: 23 %
  • bis 26.000.000 €: 27 %
  • über 26.000.000 €: 30 %

Steuerklasse II (z. B. Geschwister, Nichten, Neffen):

  • bis 75.000 €: 15 %
  • bis 300.000 €: 20 %
  • bis 600.000 €: 25 %
  • bis 6.000.000 €: 30 %
  • bis 13.000.000 €: 35 %
  • bis 26.000.000 €: 40 %
  • über 26.000.000 €: 43 %
2. Wie werden Grundstücke bei der Erbschaftssteuer bewertet? >

Die Bewertung von Grundstücken erfolgt auf Basis des Bodenwerts, der sich aus dem Bodenrichtwert und der Größe des Grundstücks zusammensetzt. Der Bodenrichtwert wird regelmäßig von den örtlichen Gutachterausschüssen veröffentlicht. Allerdings ist dieser Richtwert nicht immer der endgültige Wert für die Steuerberechnung. Es kann notwendig sein, den Bodenrichtwert anzupassen, um den tatsächlichen Marktwert des Grundstücks zu berücksichtigen. Der Bodenrichtwert dient als Ausgangspunkt für die Bewertung, aber zusätzliche Faktoren können den Wert beeinflussen.

3. In welchem Fall kann ein Grundstück steuerfrei übergeben werden? >

Ein Grundstück kann steuerfrei übergeben werden, wenn die jeweiligen Freibeträge nicht überschritten werden. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Kinder und Stiefkinder profitieren von einem Freibetrag von 400.000 Euro. Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro, wenn der Elternteil bereits verstorben ist; lebt der Elternteil noch, beträgt der Freibetrag 20.000 Euro. Für Stiefenkel gilt ebenfalls ein Freibetrag von 20.000 Euro.

4. Was muss ich tun, wenn ich ein Grundstück geerbt habe? >

Nach der Erbschaft eines Grundstücks ist es wichtig, sich um die notwendigen Formalitäten zu kümmern. Der erste Schritt nach der Beglaubigung der Erbschaft besteht darin, das Grundbuchamt aufzusuchen. Hier können Sie prüfen, ob auf dem Grundstück noch eine Grundschuld lastet oder ob Wegerechte bestehen, die die Nutzung des Grundstücks beeinflussen könnten. Diese Informationen sind wichtig, um mögliche rechtliche und finanzielle Verpflichtungen zu klären und das Grundstück ordnungsgemäß in Ihren Besitz zu bringen.

5. Wann ist ein Grundstück steuerfrei? >

Steuerfrei bleibt vor allem das sogenannte Familienheim, also die Immobilie, die der Erblasser bis zu seinem Tod selbst bewohnt hat. Diese Befreiung gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Voraussetzung ist, dass der Erbe unverzüglich einzieht (nach der Rechtsprechung in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall) und die Immobilie anschließend mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Wird sie vorher verkauft oder vermietet, entfällt die Befreiung rückwirkend, es sei denn, zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit verhindern die Selbstnutzung. Für Kinder gilt zusätzlich eine Grenze von 200 Quadratmetern Wohnfläche; der darüber hinausgehende Teil ist steuerpflichtig. Unbebaute Grundstücke fallen nicht unter diese Befreiung. Hier bleibt eine Erbschaft nur steuerfrei, wenn der Wert innerhalb des persönlichen Freibetrags liegt.

6. Werden unbebaute Grundstücke höher besteuert? >

Seit dem Jahr 2025 können Kommunen die Grundsteuer C einführen, um unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. Hinweis: Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz und unterscheidet sich von der Erbschaftssteuer.

7. Wie ermittelt das Finanzamt den Wert eines Grundstücks im Erbfall? >

Das Finanzamt bewertet Grundstücke in einem typisierenden Massenverfahren nach dem Bewertungsgesetz, also ohne Besichtigung und ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten. Bei unbebauten Grundstücken wird der Bodenrichtwert mit der Grundstücksfläche multipliziert. Bei bebauten Grundstücken kommt je nach Objektart das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung. Wertmindernde Faktoren wie ein schlechter baulicher Zustand, Baulasten oder ein ungünstiger Zuschnitt bleiben dabei oft außen vor, sodass der festgestellte Wert über dem tatsächlichen Marktwert liegen kann. In diesem Fall sind Sie an die Bewertung nicht gebunden: Nach § 198 BewG können Sie durch das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen und so Ihre Erbschaftssteuer senken.

8. Kann ich ein geerbtes Grundstück steuerfrei verkaufen? >

Ein geerbtes Wohnhaus können Sie steuerfrei verkaufen, wenn es im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde. Die Selbstnutzung des Erblassers wird Ihnen dabei angerechnet. Wichtig: Als Erbe übernehmen Sie auch die Spekulationsfrist des Erblassers. Hatte dieser das Grundstück bereits länger als zehn Jahre im Eigentum, ist der Verkauf in jedem Fall einkommensteuerfrei. Bei unbebauten Grundstücken gibt es keine Ausnahme über Selbstnutzung, hier zählt allein die Zehnjahresfrist. Wird innerhalb dieser Frist mit Gewinn verkauft, fällt Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn an (sogenannte Spekulationssteuer). Die Erbschaft selbst löst die Frist nicht neu aus.

9. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Ackerland? >

Es gelten dieselben Steuerklassen und Steuersätze wie bei anderen Grundstücken (siehe Frage 1). Der wesentliche Unterschied: Für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gelten besondere Bewertungsregeln nach §§ 158 ff. BewG, die häufig zu einer deutlich niedrigeren Bemessungsgrundlage führen. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in Betracht.

=

Quellen >

BORIS-D Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland

Bernhard Metzger, Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken, 2013, S. 46

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

Nachrichten zum Thema: Erbschaftsteuer bei Grundstücken

Ralf Kröll, Jürgen Piehler, Goetz Sommer (Hrsg.): Grundstücks- und Gebäudewertermittlung. Loseblattsammlung mit CD-ROM. Haufe Verlagsgruppe, ISBN 978-3-448-03343-4

Erbschaftssteuer- und Schenkungssteueroptimierung bei Übertragung von Immobilien im familiären Umfeld, Von Jana Virnich · 2023, ISBN:9783346944573, 3346944573

Die Übertragung von Grundstücken im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, Von Alexander Roß · 2015, ISBN:9783668073128, 3668073120

Grundstücke vererben und verschenken, Steuer- und Bewertungsrecht, Von Horst Haar, Yvonne Kollak, Gerhard Sievert · 2007, ISBN:9783834993045, 3834993042

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