Wann ist Schenken sinnvoller als Vererben? Die wichtigsten steuerlichen Vorteile und Strategien zur Immobilienübertragung fasst das folgende Video verständlich zusammen:
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder, Enkel oder andere Angehörige übertragen möchte, kann damit mehrere Ziele gleichzeitig erreichen: Steuern sparen, die Vermögensnachfolge frühzeitig regeln und spätere Erbstreitigkeiten vermeiden. Gleichzeitig ist eine Immobilienschenkung eine wesentliche Entscheidung, die sorgfältig geplant werden muss. Mit der Übertragung des Eigentums verlieren Sie die alleinige Kontrolle – deshalb sichern sich viele Schenkende durch ein Wohnrecht, einen Nießbrauch oder Rückforderungsrechte ab. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Vorteile und Risiken eine Schenkung birgt, welche Kosten entstehen und worauf Sie rechtlich sowie steuerlich achten sollten.
Grundlagen der Schenkung von Immobilien
Definition der Schenkung
Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Eigentum an einer Immobilie von einer Person auf eine andere. Dies geschieht zu Lebzeiten, um klar zu regeln, wer die Immobilie künftig erhält – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Nach Grundbucheintragung wird der Beschenkte Eigentümer.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Um eine Schenkung rechtlich wirksam durchzuführen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Ein Notar setzt den Schenkungsvertrag auf und beurkundet ihn. Anschließend erfolgt die Eintragung ins Grundbuch – erst dann wird der Beschenkte rechtlich Eigentümer. Ohne diese beiden Schritte ist die Schenkung ungültig.
Der notarielle Vertrag sollte klar formulierte Bedingungen und mögliche Auflagen enthalten, um Ihre Interessen zu wahren. Beispielsweise können Sie sich ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten, sodass Sie weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben können.
Abgrenzung zur Erbschaft
Eine Schenkung unterscheidet sich grundlegend von einer Erbschaft. Bei einer Schenkung übertragen Sie das Eigentum zu Lebzeiten – der Beschenkte wird sofort Eigentümer (nach Grundbucheintragung). Bei einer Erbschaft tritt die Vermögensübertragung erst mit Ihrem Tod ein.
Ein weiterer Unterschied: Bei einer Erbschaft werden mehrere Erben meist Gemeinschaftseigentümer der Immobilie. Eine Aufteilung erfolgt erst, wenn die Erben sich einigen oder die Immobilie verkauft wird. Mit einer Schenkung zu Lebzeiten können Sie dagegen bereits festlegen, wer die Immobilie erhält – und vermeiden so spätere Konflikte unter mehreren Erben.
Gründe für die Schenkung einer Immobilie
Die Entscheidung, eine Immobilie zu verschenken, kann aus verschiedenen Gründen getroffen werden, die sowohl finanzieller als auch familiärer Natur sind. In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Beweggründe erläutert, die eine Schenkung sinnvoll machen können.
Erbschaftssteuer sparen
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann Ihnen helfen, Erbschaftssteuer zu sparen. Durch die rechtzeitige Übertragung Ihrer Immobilie auf Ihre Kinder oder andere Begünstigte können Sie die Freibeträge mehrfach ausnutzen und damit die steuerliche Belastung auf ein Minimum reduzieren.
Vermeidung von Streit unter Erben
Wenn nach einem Todesfall mehrere Personen Anspruch auf ein Erbe haben, sind langwierige Konflikte oft vorprogrammiert – besonders bei Immobilien. Eine Schenkung zu Lebzeiten beugt dem vor: Sie bestimmen unmissverständlich, wer die Immobilie erhält. Das bewahrt nicht nur den Familienfrieden, sondern verhindert auch, dass das Haus später unter Druck verkauft werden muss, um die Erbengemeinschaft aufzulösen.
Frühzeitige Übertragung von Verantwortung
Mit einer Schenkung können Sie die Verantwortung frühzeitig an die nächste Generation übertragen. Indem Sie Ihre Immobilie Ihren Kindern oder Verwandten übergeben, ermöglichen Sie ihnen, Erfahrungen im Umgang mit den eigenen Vermögenswerten zu sammeln.
Diese frühzeitige Übertragung von Verantwortung kann für Ihre Nachkommen von großem Wert sein. Sie gibt ihnen die Gelegenheit, sich mit der Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie vertraut zu machen. Gleichzeitig können Sie Mithilfe und Verantwortung teilen, sodass Ihre Kinder in einer unterstützenden und lernenden Umgebung wachsen können, während Sie weiterhin in Ihrem Haus wohnen. Dadurch entsteht zudem eine klare Struktur und ein gemeinsames Ziel innerhalb der Familie.
Ablauf der Immobilienschenkung
Der Ablauf einer Immobilienschenkung ist gut strukturiert und besteht aus mehreren Schritten, die Sie sorgfältig beachten sollten, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Zunächst müssen die beteiligten Personen festgelegt werden, dann erfolgt die notarielle Beurkundung und schließlich die Eintragung ins Grundbuch.
Beteiligte Personen
Bei der Schenkung sind in der Regel die Schenkende Person (Sie) und der Beschenkte (zum Beispiel Ihre Kinder oder andere Angehörige) die Hauptakteure. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten über die Details der Schenkung informiert sind, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Notarielle Beurkundung
Die notarielle Beurkundung ist ein wesentlicher Schritt im Prozess der Immobilienschenkung. Sie benötigen einen Notar, der den Schenkungsvertrag erstellt und beurkundet. Dieser Schritt stellt sicher, dass die Schenkung rechtlich verbindlich und dokumentiert ist.
Der Notar spielt eine zentrale Rolle, da er nicht nur den Vertrag aufsetzt, sondern auch dafür sorgt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Besonders wichtig ist die gründliche Durchsicht des Vertragsentwurfs gemeinsam mit den Beteiligten, bevor Sie zur Unterschrift schreiten. Dies hilft, Unklarheiten und mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
Eintragung ins Grundbuch
Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Eintragung ins Grundbuch, die für die Übertragung des Eigentums unabdingbar ist. Dies geschieht durch den Notar, der die entsprechenden Anträge einreicht.
Die Eintragung ins Grundbuch ist der letzte Schritt im Schenkungsprozess und dokumentiert offiziell, dass der Beschenkte nun neuer Eigentümer der Immobilie ist. Hierbei fallen auch Grundbuchkosten an, die zusätzlich zu den Notarkosten berücksichtigt werden müssen. Achten Sie darauf, dass die Eintragung umgehend erfolgt, denn erst dann sind Ihre Interessen als Schenkender und die des Beschenkten rechtlich geschützt. Vergessen Sie nicht, dass eine klare Regelung zu Bedingungen und Auflagen bereits im Schenkungsvertrag festgehalten werden sollte, um sicherzustellen, dass die Immobilie gemäß Ihren Wünschen weiterverwendet wird.
Auflagen und Bedingungen der Schenkung
Wenn Sie Ihre Immobilie schenken, können Sie bestimmte Auflagen und Bedingungen festlegen, um Ihre Interessen zu wahren. Diese können Sicherheit und Kontrolle über die Nutzung der Immobilie gewährleisten, während Sie gleichzeitig die Vorteile einer Schenkung nutzen.
Wohnrecht und Nießbrauch
Ein beliebter Weg, um weiterhin in Ihrem Haus wohnen zu bleiben, ist das Wohnrecht oder der Nießbrauch. Diese Bedingungen können im Schenkungsvertrag festgelegt werden und garantieren Ihnen, dass Sie bis zu Ihrem Lebensende in der Immobilie leben dürfen oder sie sogar weitervermieten können.
Abfindungen und Leibrenten
Sie haben die Möglichkeit, eine Abfindung oder eine Leibrente im Rahmen der Schenkung zu vereinbaren. Während eine Abfindung einen einmaligen Geldbetrag beinhalten kann, sichert die Leibrente regelmäßige Zahlungen bis zu Ihrem Lebensende. Diese Optionen bieten Ihnen finanzielle Stabilität nach der Schenkung.
Werden im Schenkungsvertrag solche oder andere Gegenleistungen vereinbart, zum Beispiel Ausgleichszahlungen an andere Personen, handelt es sich rechtlich um eine 'gemischte Schenkung'. Für den entgeltlichen Anteil der Übertragung kann dann zusätzlich Grunderwerbsteuer anfallen.
Bedingungen für Pflege und Betreuung
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, im Schenkungsvertrag festzulegen, dass sich der neue Eigentümer um Ihre Pflege kümmern soll. Diese Bedingung kann Ihnen Sicherheit geben, dass Sie nicht in ein Pflegeheim müssen und in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
Sie können konkretisieren, wie Ihre Betreuung aussehen soll, und im Vertrag festhalten, dass der Beschenkte verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies schafft nicht nur Klarheit, sondern sichert Ihnen auch die notwendige Unterstützung in späteren Lebensjahren.
Kosten der Schenkung
Wenn Sie Ihr Haus verschenken, sind die damit verbundenen Kosten ein wichtiger Aspekt, den Sie berücksichtigen sollten. Diese Kosten setzen sich hauptsächlich aus Notarkosten und Grundbuchkosten zusammen. Es ist wichtig, die finanziellen Auswirkungen einer Schenkung im Voraus zu planen, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden.
Notarkosten und deren Berechnung
Für die notarielle Beurkundung der Schenkung fallen Notarkosten an, die sich nach dem Wert der Immobilie richten. Je höher der Immobilienwert, desto höher die Gebühren gemäß den Bestimmungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes.
Grundbuchkosten
Zusätzlich zu den Notarkosten müssen Sie auch Grundbuchkosten einkalkulieren. Diese sind nötig, um den neuen Eigentümer im Grundbuch einzutragen. Die Gebühren dafür variieren ebenfalls je nach Wert des Grundstücks und der Immobilie.
Die Grundbuchkosten setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, darunter die Eintragungsgebühr und die Kosten für die Grundbuchauskunft. Auch hier gilt: Höhere Immobilienwerte führen zu höheren Kosten. Beispielsweise können für eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro insgesamt etwa 935 Euro an Grundbuchkosten anfallen, was die Gesamtausgaben erheblich steigern kann.
Weitere potenzielle Kosten
Neben Notar- und Grundbuchkosten können bei einer Schenkung weitere potenzielle Kosten auftreten, wie beispielsweise Gebühren für die Erstellung von Verträgen oder beratende Dienstleistungen. Steuerliche Aspekte, wie die Schenkungssteuer, sind ebenfalls zu beachten, um bösen Überraschungen entgegenzuwirken.
Es ist ratsam, potenzielle Kosten im Vorfeld sorgfältig zu kalkulieren und einen Berater hinzuzuziehen, um eine transparente Übersicht über alle anfallenden Gebühren und Steuern zu erhalten. Dadurch können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und anfallende Kosten besser steuern, insbesondere in Bezug auf die Steuerfreibeträge für Ehepartner und Kinder.
Steuerliche Aspekte der Schenkung
Freibeträge in der Schenkungssteuer
Bei der Schenkung einer Immobilie sind die Freibeträge entscheidend, um die steuerliche Belastung zu minimieren. Ehepartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten, während Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen können. Enkelkinder profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 200.000 Euro. Diese Beträge sind umfassend zu beachten, um eventuell anfallende Steuern zu vermeiden.
Planung zur Steueroptimierung
Eine vorausschauende Planung zur Steueroptimierung kann Ihnen helfen, die Schenkungssteuer zu minimieren. Indem Sie Vermögensübertragungen auf mehrere Jahre verteilen, nutzen Sie die Freibeträge mehrmals und senken so die Gesamtsteuerlast.
Um die Steuerlast weiter zu optimieren, sollten Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, mit vorweggenommener Erbfolge zu arbeiten. Das bedeutet, Sie übertragen Ihre Immobilie zu Lebzeiten, sodass Ihre Erben von den Freibeträgen mehrfach profitieren können. Beachten Sie dabei die Frist von zehn Jahren, nach der die Schenkungssteuer erneut fällig werden kann. Eine gut durchdachte Strategie kann erhebliches Einsparpotenzial bieten.
Pflichtteile und Enterbungsmöglichkeiten
Wenn Sie jemandem weniger zukommen lassen möchten, ist es wichtig, die gesetzlichen Pflichtteile im Auge zu behalten. Diese betragen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und können nicht entzogen werden, egal, ob Sie verschenken oder vererben.
Sie können jedoch durch eine Schenkung zu Lebzeiten das Vermögen verringern, sodass die Enterbten einen noch geringeren Pflichtteil erhalten. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Informationen über die Rechtslage, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche rechtskonform umgesetzt werden. Denken Sie daran, wie wichtig es ist, im Vorfeld Klarheit über die Verteilung Ihres Vermögens zu schaffen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.
Sonderfall: Verkauf der Immobilie durch den Beschenkten
Wird eine geschenkte Immobilie vom neuen Eigentümer verkauft, ist die sogenannte Spekulationsfrist zu beachten. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt der Schenkung, sondern der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt des Schenkenden. Die Haltedauer des Schenkenden wird vollständig übernommen.
Wurde die Immobilie also bereits länger als 10 Jahre gehalten, kann der Verkauf in der Regel steuerfrei erfolgen. Erfolgt der Verkauf früher, kann eine Steuerpflicht entstehen. Eine wichtige Ausnahme besteht bei der Selbstnutzung: Wenn der Beschenkte die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzt, ist ein Verkauf auch innerhalb der 10‑Jahres‑Frist steuerfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das folgende kurze Video erklärt die wichtigsten Punkte, die Sie hierzu wissen müssen kompakt und verständlich.
Rückgängigmachung der Schenkung
Die Rückgängigmachung einer Schenkung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Entscheidung überdenken möchten oder unerwartete Umstände eintreten. Dabei gibt es spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen, um die Schenkung rechtlich anzufechten oder rückgängig zu machen.
Möglichkeiten zur Rückübertragung
Um eine Schenkung rückgängig zu machen, haben Sie verschiedene Optionen. Eine gängige Möglichkeit ist die vertragliche Regelung einer Rückübertragungs- oder Rückforderungsoption im Schenkungsvertrag. Diese sollte klar formuliert sein, um späteren rechtlichen Streitigkeiten vorzubeugen.
Bedingungen für die Rückgängigmachung
Die Bedingungen für die Rückgängigmachung einer Schenkung können variieren. Gründe dafür sind vor allem vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte oder der gesetzliche Fall der Verarmung des Schenkers, wenn dieser seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Zudem muss festgelegt werden, unter welchen Umständen eine Rückübertragung stattfinden kann, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Eine Rückgängigmachung kann beispielsweise erfolgen, wenn der Beschenkte seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, etwa bei einer vereinbarten Pflegeverpflichtung, die nicht erfüllt wird. Sie sollten darauf achten, im Schenkungsvertrag konkrete Auflagen zu formulieren, damit Sie Ihre Interessen schützen und die Rückforderung im Streitfall rechtssicher durchsetzen können.
Rechtliche Konsequenzen
Die Rückgängigmachung einer Schenkung kann erhebliche rechtliche Folgen haben, sowohl für Sie als auch für den Beschenkten. Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Vertreter über den Prozess informiert sind, um Konflikte zu vermeiden.
Bei einer Rückgängigmachung kann es zu konfliktträchtigen Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und dem neuen Eigentümer kommen. Falls die Rückforderung erfolgreich ist, wird die Immobilie wieder in Ihren Besitz übergehen. Juristische Begleitprozesse sind jedoch möglich, weshalb Sie sich im Vorfeld juristisch beraten lassen sollten, um mögliche finanzielle und emotionale Belastungen zu minimieren.
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Fazit
Ob eine Immobilienschenkung sinnvoll ist, hängt vor allem von drei Faktoren ab: der familiären Situation, den steuerlichen Auswirkungen und der eigenen Absicherung nach der Übertragung. Wer lediglich Steuern sparen möchte, übersieht häufig Risiken wie Pflichtteilsansprüche, Pflegekosten oder den Verlust der Kontrolle über die Immobilie. Deshalb sollte vor jeder Schenkung geprüft werden, welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat und welche Rechte sich der Schenker vorbehalten möchte. Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob eine Schenkung die richtige Lösung ist.
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Häufige Fragen
1. Muss ich eine Schenkung dem Finanzamt melden? >
Ja, Sie müssen jede Schenkung dem Finanzamt melden – das ist gesetzlich verpflichtend (§ 1 Abs. 1 SchenkStG). Die Meldepflicht trifft den Beschenkten: Er muss die Schenkung dem Finanzamt anzeigen, in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt.
Praktisch: Der Notar informiert das Finanzamt in vielen Fällen von selbst, weil die Grundbucheintragung mit der Schenkung verknüpft ist. Trotzdem sollten Sie selbst eine separate Mitteilung einreichen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wichtig: Eine nicht gemeldete Schenkung kann später zu Vorwürfen der Steuerhinterziehung führen – das ist ein erhebliches Risiko. Im Zweifelsfall sollte ein Steuerberater die Anmeldung übernehmen.
2. Welche Kosten fallen bei einer Schenkung einer Immobilie an? >
Die Kosten für eine Immobilienschenkung werden durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und hängen vom Wert der geschenkten Immobilie ab. Bei einem Immobilienwert von 200.000 Euro belaufen sich die reinen Gebühren für die Beurkundung auf circa 870 Euro zuzüglich Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer. Neben den Notarkosten fallen auch Gebühren für die Umschreibung im Grundbuch an. Darüber hinaus sollte die Schenkungssteuer beachtet werden, falls der Wert der Immobilie den Freibetrag übersteigt. Es empfiehlt es sich, im Voraus einen Notar oder Rechtsberater hinzuzuziehen, um die genauen Kosten für den spezifischen Fall zu klären.
3. Was ist der Nachteil einer Schenkung? >
Ein wesentlicher Nachteil einer Schenkung besteht darin, dass der Schenker das Eigentum an der verschenkten Immobilie vollständig verliert. Dies bedeutet, dass er keine Kontrolle mehr über die Immobilie hat, es sei denn, bestimmte Rechte wie das Nießbrauchsrecht oder das Wohnrecht werden im Schenkungsvertrag festgehalten. Diese Rechte sichern dem Schenker weiterhin die Nutzung der Immobilie, auch wenn er nicht mehr der Eigentümer ist. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass die Schenkung im Falle von finanziellen Schwierigkeiten des Beschenkten gefährdet ist, zum Beispiel durch Pfändungen. Auch steuerliche Aspekte, wie die Schenkungssteuer, sollten sorgfältig bedacht werden.
4. Was bedeutet die 10-Jahres-Frist bei einer Schenkung, und warum ist sie so wichtig? >
Die 10-Jahres-Frist ist in mehreren Bereichen relevant. Erstens betrifft sie Pflichtteilsansprüche: Stirbt der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung, wird die Schenkung bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt. Der anzurechnende Wert sinkt jedoch Jahr für Jahr um 10 % – nach 10 Jahren ist die Schenkung komplett „vergessen" für Pflichtteilsberechnungen.
Beispiel: Der Schenker stirbt 6 Jahre nach der Schenkung. Dann werden 60 % des Schenkungswertes angerechnet (100 % minus 4 Jahre × 10 %).
Zweitens spielt die 10-Jahres-Frist bei Steuerfreibeträgen eine Rolle: Alle 10 Jahre „erneuern" sich die Freibeträge. Wer geschickt plant, kann durch Schenkungen in Abständen von 10+ Jahren die Freibeträge mehrfach ausnutzen und so erheblich Steuern sparen.
Drittens betrifft die Frist die sogenannte Spekulationsfrist beim Verkauf: Wird eine geschenkte Immobilie verkauft, zählt nicht der Zeitpunkt der Schenkung, sondern der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt des Schenkers. Nach 10 Jahren Haltung ist ein Verkauf in der Regel steuerfrei.
Kurz: Die 10-Jahres-Frist ist Ihr Freund – planen Sie voraus, um sie optimal zu nutzen.
5. Was ist der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht? >
Beide sind Möglichkeiten, sich bei einer Schenkung abzusichern – aber mit unterschiedlichem Umfang:
Wohnrecht: Sie dürfen in der Immobilie wohnen – lebenslanges Wohnrecht ist typisch. Sie zahlen Nebenkosten und sind für Instandhaltung zuständig. Sie dürfen die Immobilie aber nicht vermieten oder verkaufen. Der Nachteil: Das Wohnrecht ist eng begrenzt.
Nießbrauch: Das ist viel umfassender. Sie dürfen die Immobilie nutzen, vermieten und von Mieteinnahmen profitieren. Sie sind auch für Instandhaltung und Reparaturen verantwortlich. Der Vorteil: Volle wirtschaftliche Nutzung.
Praktisch: Ein Nießbrauch senkt den steuerpflichtigen Wert der Schenkung stärker als ein Wohnrecht – das ist ein großer Vorteil bei der Steuererklärung. Wenn Sie die Immobilie noch vermieten möchten oder könnten, ist Nießbrauch die bessere Wahl.
6. Kann ich eine Schenkung rückgängig machen? >
Theoretisch ja – praktisch ist es sehr schwierig und teuer.
Möglichkeit 1 – Rückforderungsrecht im Schenkungsvertrag:Wenn Sie im notariellen Schenkungsvertrag ein Rückforderungsrecht festgelegt haben (z.B. "Rückforderung, wenn der Beschenkte die Immobilie verkauft"), können Sie unter diesen Bedingungen die Rückgabe fordern. Das ist der saubere Weg.
Möglichkeit 2 – Verarmung des Schenkers:Sie können die Schenkung rückgängig machen, wenn Sie verarmt sind – also wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können (§ 528 BGB). Aber: Das ist ein hoher Maßstab. Sie müssen nachweisen, dass Sie wirklich in Not geraten sind.
Möglichkeit 3 – Schenker-Haftung (§ 524 BGB):Wenn der Beschenkte seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (z.B. vereinbarte Pflegeleistung), können Sie unter Umständen klagen – aber nur wenn das im Vertrag festgehalten wurde.
Die Realität: Die meisten Rückforderungen enden vor Gericht und sind teuer. Deshalb ist es wichtig, vorher im Schenkungsvertrag klare Bedingungen und Rückforderungsrechte festzulegen – nicht nachher zu hoffen, dass es rückgängig geht.
7. Wird die Schenkung auf mein Erbe angerechnet? >
Das kommt darauf an, ob Sie andere Kinder haben, die enterbt würden:
Wenn alle Kinder beschenkt werden: Nein, die Schenkungen werden nicht angerechnet. Jedes Kind erhält sein Geschenk und profitiert davon – das war Ihre Absicht.
Wenn nur ein Kind beschenkt wird: Ja, die Schenkung wird angerechnet. Das Kind, das zu Lebzeiten die Immobilie erhielt, hat einen Vorteil gegenüber den anderen Erben. Deshalb können die anderen Kinder einen Ausgleich (Schenkungsanrechnung) fordern. Das heißt: Der Wert der Schenkung wird auf den Erbanteil des beschenkten Kindes angerechnet – es erhält weniger vom restlichen Nachlass.
Noch problematischer: Enterbte Kinder (z.B. weil Sie kein Testament haben) können einen sogenannten Pflichtteil einfordern. Dieser wird berechnet, indem auch Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Das kann zu Zahlungsansprüchen führen.
Lösung: Regeln Sie in Ihrem Testament klar, wie die Schenkung angerechnet werden soll – oder machen Sie für alle Kinder ähnliche Schenkungen.
8. Gibt es den richtigen Zeitpunkt für eine Schenkung? >
Es gibt keinen universell „richtigen" Zeitpunkt – das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Eine frühzeitige Schenkung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie:
- Vermögen haben, das über den Freibeträgen liegt (so nutzen Sie die Freibeträge mehrfach)
- Finanzielle Sicherheit haben und die Schenkung nicht selbst gefährdet
- Ihre Kinder stabilisiert sind (kein hohes Scheidungs- oder Schuldenrisiko)
- Die Immobilie schuldenfrei oder gut abgesichert ist
Eine Schenkung sollten Sie vermeiden oder aufschieben, wenn:
- Sie sich selbst finanziell schwächen würden (Altersvorsorge, Pflegekosten)
- Ihre Kinder in unstabiler Lebenssituation sind (Schulden, Scheidung)
- Sie noch Kredite auf die Immobilie haben
- Sie nicht sicher sind, ob die Kinder die Immobilie so nutzen, wie Sie es wünschen
Im Zweifelsfall: Sprechen Sie vorher mit einem Steuerberater oder Anwalt. Eine geplante Schenkung ist besser als eine unüberlegte.
9. Wer bestimmt den Wert der Immobilie bei Schenkung? >
Der Wert der Immobilie bei einer Schenkung wird grundsätzlich vom Finanzamt ermittelt. Das Finanzamt verwendet dabei standardisierte Bewertungsverfahren, die auf den aktuellen Marktwert der Immobilie abzielen. In manchen Fällen kann das Bewertungsergebnis jedoch überhöht sein. In solchen Fällen kann der Schenker einen Immobiliensachverständigen hinzuziehen, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie nachzuweisen. Wenn der Sachverständige einen geringeren Wert ermittelt, kann dieser dem Finanzamt vorgelegt werden, um die Steuerlast zu verringern.
10. Ist eine Schenkung ohne Notar möglich? >
Nein, eine Immobilienschenkung ist in Deutschland niemals ohne notarielle Beurkundung rechtswirksam. Der Schenkungsvertrag muss zwingend von einem Notar beurkundet werden, damit die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen kann.
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Quellen >
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