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Schenkungsvertrag bei Immobilien: Steuern sparen, Rechte sichern, Konflikte vermeiden

Gerade bei Immobilien und Grundstücken mit einem aktuellen Wert von mehreren Hunderttausend Euro ermöglicht der Schenkungsvertrag eine gezielte, steuerlich vorteilhafte Vermögensübertragung. Weil Sie alle zehn Jahre erneut die steuerlichen Freibeträge nutzen können, bietet sich eine Schenkung als strategisches Instrument zur langfristigen Nachlassplanung an. Dabei hilft der Vertrag, klare Vereinbarungen etwa zu Wohn- oder Nießbrauchrechten zu treffen und somit einvernehmliche Verhältnisse zwischen Schenker und Beschenktem zu schaffen.

Auch unter rechtlichen Gesichtspunkten schützt der Schenkungsvertrag beide Parteien. Ein mündliches Versprechen reicht oft nicht aus, um später Ansprüche durchzusetzen, insbesondere wenn Jahre zwischen Schenkung und Streitfall vergehen. Mit einer notariellen Beurkundung sichern Sie deshalb nicht nur die Rechtssicherheit, sondern verhindern zudem mögliche Konflikte zwischen Erben und Beschenkten.

Die flexible Gestaltung des Schenkungsvertrages erlaubt es Ihnen zudem, Bedingungen festzulegen, die den Umgang mit der Immobilie regeln. So können Sie zum Beispiel eine bestimmte Nutzung vorschreiben oder ein lebenslanges Wohnrecht gut vertraglich absichern. Das gibt Ihnen die Kontrolle über Ihr Vermögen, auch wenn es bereits übertragen wurde. Ein Immobiliengutachter kann eine wertvolle Unterstützung sein, wenn es darum geht, den genauen Wert einer Immobilie im Rahmen eines Schenkungsvertrags rechtssicher und nachvollziehbar zu ermitteln.

Die Vorteile einer Schenkung im Vergleich zur Vererbung

Steuerliche Freibeträge und deren Nutzung

Alle zehn Jahre können Sie bei Schenkungen die jeweiligen steuerlichen Freibeträge erneut nutzen, was bei einer Erbschaft nur einmalig möglich ist. So lassen sich Vermögenswerte wie Immobilien mehrfach innerhalb der Familie übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Durch die wiederholte Nutzung dieser Freibeträge können Sie über Jahrzehnte Vermögen effektiv steuerfrei weitergeben und so Ihre Kinder oder andere Begünstigte finanziell deutlich entlasten.

Flexibilität und persönliche Entscheidungsfreiheit

Bei einer Schenkung bestimmen Sie selbst, wer Ihre Immobilie erhält, unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge. Sie können deshalb nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Freunde oder andere Vertrauenspersonen bedenken. Außerdem erlaubt eine Schenkung oft individuelle Auflagen – zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht für Sie als Schenker –, die Sie im Schenkungsvertrag festlegen.

Diese Flexibilität erleichtert es Ihnen, ganz gezielt auf Ihre persönliche Situation und die Bedürfnisse der Beschenkten einzugehen. So könnten Sie etwa einem Kind mit besonderem Betreuungsbedarf ausdrücklich das Eigentum übertragen oder eine Immobilie unter Bedingungen weitergeben, die Ihren eigenen Lebensstandard sichern. Solche Möglichkeiten bieten Ihnen mit einer Schenkung weit mehr Gestaltungsspielraum als eine reine Erbschaft.

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Die Notwendigkeit eines Schenkungsvertrags

Rechtliche Absicherung für Schenkenden und Beschenkten

Ein notariell beurkundeter Schenkungsvertrag bietet Ihnen als Übergeber und dem Beschenkten klare Rechtsverhältnisse. Er dokumentiert verbindlich, welche Rechte und Pflichten aus der Schenkung erwachsen. So verhindern Sie, dass später Unsicherheiten oder Anfechtungen entstehen, etwa wenn die Schenkung an Bedingungen geknüpft ist. Ohne schriftliche Fixierung kann ein mündliches Versprechen schnell zu Streit führen, da Sie oder der Beschenkte Ihre Ansprüche kaum beweisen können.

Vermeidung von Streitigkeiten und Missverständnissen

Das schriftliche Festhalten aller Vereinbarungen in einem Schenkungsvertrag sichert Sie vor späteren Missverständnissen ab. Dies betrifft nicht nur die Art der Übertragung, sondern auch etwaige Nutzungsrechte oder Rückforderungsvereinbarungen. Im Streitfall gilt der Vertrag als entscheidendes Beweismittel und erspart aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Gerade bei hochpreisigen Immobilienwerte von mehreren Hunderttausend Euro führen fehlende oder unklare Absprachen häufig zu langwierigen Familienstreitigkeiten. Ein detaillierter Vertrag konkretisiert zum Beispiel, ob dem Übergeber ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch zusteht – und wer für Instandhaltungskosten aufkommt. Ebenso kann er festhalten, wie eine Nutzung durch den Beschenkten gestaltet wird oder unter welchen Umständen eine Rückforderung möglich ist. Dies schafft nachhaltige Sicherheit und Klarheit auf beiden Seiten.

Auflagen im Schen­kungs­ver­trag: Was ist möglich?

Wohnrecht und Nießbrauchrecht

Ein lebenslanges Wohnrecht erlaubt es Ihnen, trotz Eigentumsübergabe weiterhin in der Immobilie zu leben, oft unentgeltlich. Ein Nießbrauchrecht geht darüber hinaus: Sie behalten nicht nur das Wohnrecht, sondern können auch Mieteinnahmen generieren, indem Sie die Immobilie vermieten. So bleiben Sie wirtschaftlich am Objekt beteiligt, obwohl Sie nicht mehr Eigentümer sind. Diese Rechte müssen im Schen­kungs­ver­trag klar und präzise geregelt werden, um spätere Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.

Bedingungen und Einschränkungen für die Nutzung der Immobilie

Im Schen­kungs­ver­trag können Sie konkrete Bedingungen und Einschränkungen zur Nutzung der Immobilie festlegen, z. B. dass die Immobilie nicht verkauft oder nur bestimmungsgemäß genutzt werden darf. Solche Klauseln schützen Ihr Anliegen, verhindern unerwünschte Verfügungen und sichern den Fortbestand Ihres Willens. Mit konkreten Nutzungsauflagen können Sie außerdem regeln, wer das Grundstück bewirtschaftet oder wie Renovierungen zu handhaben sind.

Beispielsweise können Sie im Vertrag verbieten, dass das Grundstück verpachtet oder gewerblich genutzt wird, was gerade bei Familienimmobilien oder landwirtschaftlichen Flächen häufig sinnvoll ist. Sie legen so fest, dass der Beschenkte das Objekt beispielsweise ausschließlich selbst bewohnt oder es nicht ohne Ihre Zustimmung weiterveräußert. Diese Bedingungen wirken rechtlich bindend und helfen, Ihr Vermächtnis genau nach Ihren Vorstellungen zu bewahren.

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Essentielle Bestandteile eines Schenkungsvertrags

Notwendige Angaben und Informationen

Der Vertrag muss die persönlichen Daten beider Parteien enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnort von Schenker sowie Beschenktem. Ebenso essenziell sind präzise Angaben zum Schenkungsobjekt, etwa die genaue Bezeichnung der Immobilie oder des Grundstücks mit Lage und Flurstücknummer. Das Schenkungsversprechen des Übergebers und die Annahmeerklärung des Übernehmers sollten klar formuliert und schriftlich festgehalten sein. Zusätzlich können vereinbarte Auflagen wie Wohn- oder Nießbrauchrechte sowie mögliche Widerrufsrechte integriert werden, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Die Rolle des Notars und notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung macht den Schenkungsvertrag verbindlich und rechtswirksam. Ohne sie ist die Übertragung von Immobilien oder Grundstücken rechtlich nicht gültig. Notare prüfen die Identität der Parteien, klären über Rechte und Pflichten auf und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Durch ihre unabhängige Beratung schützen sie sowohl Schenker als auch Beschenkten vor Fehlern und späteren Streitigkeiten.

Der Notar erstellt nicht nur den Vertragstext, sondern begründet auch die Rechtsgültigkeit der Schenkung durch seine Beurkundung. Diese erfordert persönliches Erscheinen beider Parteien und umfasst die ausführliche Erläuterung der Vertragsinhalte. Im Anschluss trägt der Notar die Eigentumsänderung im Grundbuch ein, was eine wesentliche Voraussetzung für den Eigentumsübergang darstellt. So entsteht ein umfassender Rechtsschutz, der insbesondere bei hochpreisigen Immobilien unabdingbar ist.

Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit einem Schen­kungs­ver­trag

Notarkosten: Was sind die Faktoren?

Notarkosten richten sich in erster Linie nach dem Wert der Immobilie oder des Grundstücks, die verschenkt werden. Je höher der Besitzwert, desto höher fällt auch die Gebühr aus, die sich nach der Kostenordnung für Notare (GNotKG) bemisst. Zusätzlich beeinflussen der Umfang der Vertragsgestaltung und mögliche Sondervereinbarungen den Preis. Typischerweise liegen die Notarkosten bei etwa 1 bis 2 % des Verkehrswerts, wobei weitere Gebühren für Beratungen oder besondere Beurkundungen dazukommen können.

Grundbuchkosten und deren Bedeutung

Die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch verursacht gesonderte Kosten, die ebenfalls nach dem Wert des übertragenen Grundstücks berechnet werden. Diese Grundbuchgebühren betragen in der Regel etwa 0,5 % des Immobilienwerts. Sie sind unverzichtbar, da erst mit der Grundbucheintragung der Eigentumsübergang auch rechtlich wirksam wird.

Ergänzend zur Eintragungsgebühr fallen oft noch Kosten für Auszüge, Löschungen oder weitere Änderungen im Grundbuch an. Beispielhaft kann die Änderung der Eigentumsverhältnisse bei einem Grundstück im Wert von 300.000 Euro Grundbuchkosten von etwa 1.500 Euro verursachen. Da diese Kosten zusätzlich zu den Notargebühren anfallen, sollten Sie diese bei der finanziellen Planung für den Schenkungsvertrag unbedingt einrechnen.

Wann eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann

Grundlage und Gründe für den Widerruf

Eine Schenkung kann zurückgenommen werden, wenn der Schenker sich in einer unvorhergesehenen Notlage befindet, etwa wegen plötzlicher Verarmung und daraus folgendem fehlenden Lebensunterhalt. Ebenso besteht ein Rückforderungsrecht, wenn der Beschenkte dem Schenker schwerwiegenden Schaden zufügt, etwa durch grobes Undankverhalten. Solche Widerrufsrechte schützen den Schenker davor, sich selbst in eine finanzielle Notlage zu bringen oder durch ungebührliches Verhalten des Beschenkten benachteiligt zu werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Fristen

Widerruf und Rückforderung einer Schenkung müssen innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen geltend gemacht werden. Zum Beispiel verjährt das Recht zum Widerruf bei grobem Undank meist nach einem Jahr ab Kenntnis des Vorfalls. Eine Rückforderung wegen Verarmung kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen auch später möglich sein. Ohne notarielle oder vertragliche Regelungen ist der Widerruf beschränkt und muss gut begründet sein.

Die rechtlichen Grundlagen für den Widerruf sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. § 530 BGB regelt die Rückforderung der Schenkung bei grobem Undank, während § 528 BGB speziell die Fälle finanzieller Not des Schenkers adressiert. Wichtig ist, die Fristen genau einzuhalten: Innerhalb eines Jahres ab Bekanntwerden der Gründe muss die Rückforderung aktiv eingeleitet werden. Zudem muss der Widerruf schriftlich erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Durch klare vertragliche Vereinbarungen im Schenkungsvertrag lassen sich spätere Konflikte und Unsicherheiten vermeiden.

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Strategien zur Vermeidung von Schen­kungs­steu­er

Zeitliche Aspekte der Schenkungen

Die 10-Jahres-Frist spielt eine zentrale Rolle, um die Freibeträge bei Schenkungen optimal auszuschöpfen. Indem Sie Vermögensgegenstände wie Immobilien in regelmäßigen Abständen verschenken – etwa alle 10 Jahre – können Sie die Freibeträge mehrfach nutzen. So vermeiden Sie, dass die Summe der Schenkungen innerhalb kurzer Zeit die Freibeträge überschreitet, was ansonsten zu erheblichen Schenkungssteuern führen kann. Geduld und eine frühzeitige Planung sind daher essenziell, um steuerliche Vorteile zu erzielen.

Optimierung der Freibeträge über Zeiträume

Freibeträge von bis zu 400.000 Euro pro Kind können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Durch gezielte Staffelung der Schenkungen über diesen Zeitrahmen hinweg, etwa durch mehrere Übertragungen kleinerer Immobilienanteile oder Grundbesitz, lässt sich die Steuerlast deutlich senken oder sogar vermeiden. Besonders bei hohen Immobilienwerten lohnt sich diese zeitliche Staffelung.

Je nachdem, wie hoch der Wert der Immobilie ist, kann es sinnvoll sein, die Schenkungen in mehrere Tranchen zu unterteilen, um nicht in höhere Steuersätze zu rutschen. Beispielsweise könnten Eltern zunächst einen Teil des Grundstücks oder Anteile an einer Immobilie übertragen, gefolgt von weiteren Schenkungen nach Ablauf der zehnjährigen Steuersperrfrist. So profitieren Sie von wiederkehrenden Freibeträgen und mindern das Risiko hoher Erbschaft- oder Schenkungssteuern nachhaltig.

Finaler Ausblick: Schenkung als Teil der Nachlassplanung

Strategische Einbindung der Schenkung in die Planung

Eine frühzeitige Schenkung von Immobilien oder Grundstücken kann integraler Bestandteil eines durchdachten Nachlassplans sein. Sie ermöglicht Ihnen nicht nur, Vermögen über Generationen steueroptimiert weiterzugeben, sondern schafft auch die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten klare Verfügungen zu treffen. Beispielsweise können Sie durch den gezielten Einsatz von Wohn- oder Nießbrauchrechten die Nutzung der Immobilie für sich selbst oder andere Familienmitglieder auch nach Schenkung sicherstellen.

Vorausschauende Steueroptimierung durch Schenkungen

Mit Blick auf die Schenkungssteuer eröffnen sich durch die Nutzung der alle zehn Jahre geltenden Freibeträge erhebliche Vorteile. Sie können beispielsweise in einem Zeitraum von 20 Jahren Vermögenswerte bis zu mehreren hunderttausend Euro nahezu steuerfrei übertragen, wenn Sie geschickt planen und entsprechende Schenkungsverträge aufsetzen. Dadurch entlasten Sie Ihre Erben erheblich und reduzieren die Gefahr, dass Immobilien später versteigert werden müssen, um Erbschaftssteuern zu zahlen.

Kombination mit Testamenten und sonstigen Nachlassregelungen

Eine Schenkung ersetzt nicht zwingend ein Testament, sondern ergänzt es. So ermöglichen Schenkungsverträge Ihnen, bestimmte Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten zu übertragen und rechtsverbindlich festzulegen, unter welchen Bedingungen dies geschieht. Ein detailliertes Testament kann anschließend regeln, wie der verbleibende Nachlass verteilt wird. Auf diese Weise verhindern Sie potenzielle Konflikte zwischen Erben und Beschenkten und stärken die Rechtsposition Ihrer Wunschbegünstigten.

Flexibilität und Anpassungsfähigkeit bewahren

Auch wenn Schenkungen rechtlich bindend sind, sollten Sie sich mögliche Rückforderungsrechte bewusst machen und im Schenkungsvertrag berücksichtigen. Der Widerruf aus schwerwiegenden Gründen, etwa bei unerwarteter finanzieller Notlage, kann so abgesichert werden. Die Einbindung von Klauseln zu Rückforderungsrechten verleiht Ihnen die notwendige Flexibilität, ohne die Sicherheit der Übertragung zu gefährden.

Praxisbeispiel: Erfolgreiche Nachlassgestaltung mit Schenkung

In einem realen Fall übertrug eine Familie schrittweise ein Einfamilienhaus im Wert von 600.000 Euro an die Tochter, verteilt über zwei Intervalle von je zehn Jahren. Mit zwei Schenkungsverträgen, die jeweils auch ein lebenslanges Wohnrecht der Eltern enthielten, blieb die Nutzung der Immobilie gesichert, während gleichzeitig die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt wurden. Die Tochter profitierte von einer weitestgehend steuerfreien Übertragung und konnte später bedenkenlos eine Modernisierung vornehmen. Ohne rechtzeitigen Schenkungsvertrag hätte die Familie spätestens mit dem Erbe erhebliche Steuerlasten zu tragen gehabt.

Eine geplante Immobilie als Schenkung in Ihre Nachlassplanung einzubeziehen, kann somit nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch rechtliche Klarheit und familiären Frieden schaffen. Ihr berücksichtiger Schenkungsvertrag ist dabei das Fundament, um diese Ziele zu sichern.

Fragen Rund um das Thema: Schenkungsvertrag

1. Was ist bei einer Schenkung von Immobilien zu beachten?
Bei der Schenkung einer Immobilie gibt es rechtlich einiges zu beachten. Zunächst ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich – ohne diese ist die Schenkung nicht rechtswirksam. Das bedeutet: Ein Notar muss den Schenkungsvertrag aufsetzen, beide Parteien persönlich belehren und anschließend den Vertrag beurkunden. Erst dann kann der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Zusätzlich sollten im Vertrag klare Regelungen getroffen werden – etwa zu Wohnrechten, Nießbrauch oder Rückforderungsrechten – um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle: Die Schenkung kann nur dann steuerfrei bleiben, wenn bestimmte Freibeträge eingehalten werden, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

2. Was ist besser, Überschreibung oder Schenkung?
Der Begriff „Überschreibung“ wird im Alltag oft synonym mit einer Schenkung verwendet, ist juristisch aber nicht präzise. Eine Schenkung ist immer unentgeltlich – das heißt, der Beschenkte zahlt keinen Kaufpreis. Wenn Sie eine Immobilie übertragen möchten, ohne eine Gegenleistung zu verlangen, ist die Schenkung der richtige Weg. Sie bietet zudem steuerliche Vorteile, wenn die Freibeträge genutzt werden. Eine notarielle Beurkundung ist auch hier gesetzlich vorgeschrieben. Der Vorteil einer Schenkung liegt darin, dass Sie als Schenker über vertragliche Klauseln – etwa Nießbrauch oder Wohnrecht – Einfluss auf die Nutzung der Immobilie behalten können, selbst wenn Sie formal kein Eigentümer mehr sind.

3. Ist eine Schenkung eines Hauses ohne Notar gültig?
Grundsätzlich gilt: Eine Schenkung von Immobilien ist ohne notarielle Beurkundung nicht rechtsgültig. Der Eigentumsübergang bei Immobilien muss zwingend beurkundet und anschließend im Grundbuch eingetragen werden. Eine Ausnahme besteht nur bei sogenannten „Handschenkungen“ – also Schenkungen, die sofort vollzogen werden, etwa bei Bargeld oder beweglichen Gegenständen. Wird beispielsweise ein Geldbetrag direkt überwiesen, kann eine Schenkung auch ohne Notar wirksam sein. Bei Immobilien ist dies jedoch ausgeschlossen: Ohne Beurkundung und Grundbucheintrag bleibt die Schenkung unwirksam und hat keine rechtlichen Folgen.

4. Was ist der Nachteil einer Schenkung?
Ein wesentlicher Nachteil einer Schenkung liegt darin, dass der Schenker mit der Übertragung das Eigentum und damit auch die volle Verfügungsmacht über die Immobilie verliert. Das kann zum Problem werden, wenn sich die eigene Lebenssituation plötzlich ändert – etwa durch Pflegebedürftigkeit oder finanzielle Engpässe. Um dem vorzubeugen, sollte sich der Schenker im Vertrag Rechte vorbehalten, beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch. Auch ein Rückforderungsrecht für den Fall schwerwiegender Veränderungen (z. B. grober Undank oder Verarmung) kann vertraglich geregelt werden. Ohne solche Absicherungen besteht das Risiko, dauerhaft auf die Unterstützung des Beschenkten angewiesen zu sein.

5. Wie hoch sind die Kosten für einen Schenkungsvertrag für eine Immobilie?
Die Kosten für einen Schenkungsvertrag bei Immobilien richten sich in Deutschland nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Wert der Immobilie ab. Bei einem Immobilienwert von etwa 200.000 Euro können die Notarkosten inklusive Beratung und Beurkundung zwischen 1.500 und 2.000 Euro betragen. Hinzu kommen noch Gebühren für die Grundbucheintragung, die bei etwa 0,5 % des Immobilienwerts liegen. Je nach Komplexität des Vertrags – etwa bei zusätzlichen Regelungen zu Wohnrechten oder Nießbrauch – können die Kosten variieren. Es ist daher ratsam, frühzeitig ein Beratungsgespräch beim Notar zu führen, um die genauen Gebühren einschätzen zu können.

6. Wie kann man die 10-Jahresfrist bei einer Schenkung umgehen?
Die 10-Jahresfrist bezieht sich auf die steuerlichen Freibeträge, die bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. Eine direkte Umgehung ist rechtlich nicht möglich, aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten, die effektiv dasselbe bewirken. Eine gängige Strategie ist die sogenannte „Kettenschenkung“: Dabei wird das Vermögen zunächst an eine dritte Person (z. B. Ehepartner) verschenkt, die es dann weiter an die eigentliche Zielperson überträgt. Jede dieser Schenkungen nutzt jeweils den vollen Freibetrag der beteiligten Personen. Diese Gestaltung ist jedoch komplex und sollte stets mit einem Steuerberater oder Fachanwalt abgestimmt werden, um keine steuerlichen Nachteile oder rechtlichen Risiken einzugehen.

7. Ist es sinnvoll, ein Haus zu Lebzeiten auf die Kinder zu überschreiben?
Eine Schenkung zu Lebzeiten – etwa durch Überschreibung eines Hauses an die Kinder – kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Sie bietet nicht nur steuerliche Vorteile durch die mehrfach nutzbaren Freibeträge, sondern ermöglicht es den Eltern, den Zeitpunkt der Übertragung selbst zu bestimmen. So kann der Wert der Immobilie „eingefroren“ werden, bevor er weiter steigt, was zu einer niedrigeren Steuerlast führt. Zudem lassen sich Nutzungsrechte wie Wohnrecht oder Nießbrauch vertraglich sichern, sodass die Eltern weiterhin in der Immobilie wohnen oder Mieteinnahmen erzielen können. Wichtig ist jedoch, mögliche familiäre Spannungen oder spätere Pflegekosten in die Planung einzubeziehen und die Schenkung gut abzusichern.

8. Wie hoch sind die Notarkosten bei einer Schenkung von Immobilien?
Die Notarkosten bei einer Schenkung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie. Je höher der Immobilienwert, desto höher die Notarkosten – sie betragen in der Regel etwa 1 bis 2 % des Immobilienwertes. Bei einer Immobilie mit einem Wert von 300.000 Euro können die Notarkosten also zwischen 3.000 und 6.000 Euro liegen, abhängig von Umfang und Komplexität des Vertrags. Zusätzlich fallen Gebühren für die Eintragung im Grundbuch sowie mögliche weitere Dienstleistungen des Notars an. Eine detaillierte Kostenaufstellung kann im Vorfeld beim jeweiligen Notariat eingeholt werden.

9. Was bedeutet die 10-Jahresfrist bei Schenkungen?
Die 10-Jahresfrist bei Schenkungen bezieht sich auf die Nutzung steuerlicher Freibeträge. Jeder Schenker kann einem Beschenkten alle zehn Jahre Vermögenswerte bis zum geltenden Freibetrag steuerfrei übertragen – bei Kindern sind das aktuell 400.000 Euro pro Elternteil. Wenn Sie also frühzeitig planen, können Sie durch gestaffelte Schenkungen innerhalb der Familie erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen. Wichtig ist, dass die Frist pro Schenker-Beschenkter-Paar gilt. Das bedeutet: Nach Ablauf von zehn Jahren beginnt eine neue Frist, und der Freibetrag steht erneut zur Verfügung. Diese Regelung ist besonders relevant für Immobilienbesitzer, die große Vermögenswerte über Generationen weitergeben möchten, ohne Erbschaftssteuer auszulösen.

Quellen:

Nachrichten zum Thema: Schenkungsvertrag

§ 530 BGB - Einzelnorm

ErbStG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Text des Gesetzes

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Deutschland)

Erbschaft und Schenkung; Frühzeitig planen und so Steuern sparen 2024; ISBN:9783965330306, 3965330306

Schenkungssteuer - Schenkung steuerfrei zu Lebzeiten - Freibetrag optimal (inkl. Schenkungsvertrag) Von Angelika Schmid · 2019; ISBN:9783739664170, 3739664177

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