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Sachwertverfahren Berechnung: Immobilien richtig bewerten
Immobilienbewertung & Wertermittlung

Sachwertverfahren Berechnung: Immobilien richtig bewerten

Veröffentlicht am
 
13.08.2024
Aktualisiert am
 
10.06.2026
Matthias Mertens
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Inhalt
Auf einen Blick:
  • Sachwertverfahren: Das Finanzamt nutzt dieses Verfahren, wenn weder Vergleichswerte noch vergleichbare Mieten verfügbar sind – häufig bei ländlichen Immobilien oder besonderen Objekten.
  • Substanzwert und Bodenwert: Für die Berechnung im Sachwertverfahren werden der Substanzwert der Immobilie und der Bodenwert getrennt ermittelt.
  • Niedrigerer Wert: Halten Sie den vom Finanzamt festgestellten Grundbesitzwert für zu hoch, können Sie nach § 198 BewG einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen – per Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen oder durch einen zeitnahen Verkaufspreis.

Grundlagen des Sachwertverfahrens

Definition des Sachwertverfahrens

Das Sachwertverfahren kommt vor allem bei Immobilien zum Einsatz, für die keine ausreichenden Vergleichs- oder Ertragsdaten vorliegen – typischerweise selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser oder besondere Objekte. Es bewertet den Substanzwert des Gebäudes (Bauqualität, Alter, Zustand) und den Bodenwert des Grundstücks getrennt voneinander.

Anwendungsbereiche des Sachwertverfahrens

Typische Anwendungsfälle: selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne Vergleichspreise, Erbschaft und Schenkung in ländlichen Regionen, Denkmalobjekte und individuell gebaute Häuser sowie Spezialimmobilien ohne Mietmarkt.

Beachten Sie:
Der vom Finanzamt festgestellte Wert entscheidet bei Erbschaft oder Schenkung direkt über die Höhe Ihrer Steuer – eine Prüfung des Bescheids lohnt sich fast immer.

Sachwertverfahren-Berechnung beim Finanzamt

Im Rahmen des Sachwertverfahrens ermittelt das Finanzamt den Wert Ihrer Immobilie durch die Bewertung des Bodenwerts sowie des Gebäude- und Substanzwerts. Dieser Prozess dient dazu, den steuerlich relevanten Immobilienwert auf Grundlage der gesetzlichen Bewertungsverfahren zu ermitteln.

Ermittlung des Bodenwerts

Der Bodenwert wird vorrangig im Vergleichswertverfahren ermittelt, in der Regel durch Multiplikation des aktuellen Bodenrichtwerts mit der Grundstücksgröße in Quadratmetern.

Bestimmung des Gebäude- und Substanzwerts

Der Gebäude- und Substanzwert ist der Wert, den Ihre Immobilie aufgrund ihrer baulichen Substanz, der verwendeten Materialien und des Alters auf dem Markt hat.

Für die Bestimmung des Gebäude- und Substanzwerts erfolgt eine detaillierte Analyse der Bauqualität, der Ausstattung sowie möglicher Renovierungen, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten des Gebäudes unter Berücksichtigung von Alter, Zustand, Modernisierungen und vorhandenem Sanierungsbedarf.

Berechnung der Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer gibt an, wie viele Jahre eine Immobilie bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie errechnet sich in der Regel aus der typischen Gesamtnutzungsdauer der jeweiligen Gebäudeart (bei Wohngebäuden meist 80 Jahre) abzüglich des aktuellen Gebäudealters.

Bei der Berechnung der Restnutzungsdauer erfolgt eine Schätzung basierend auf dem Baujahr, dem Erhaltungszustand sowie der Bauweise des Gebäudes. Eine genaue Einschätzung der Restnutzungsdauer ist wichtig, da eine kürzere Restnutzungsdauer den Gesamtwert Ihrer Immobilie verringern kann.

So rechnet das Finanzamt – Schritt für Schritt

1. Bodenwert: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche (z. B. 200 €/m² × 500 m² = 100.000 €).

2. Gebäudesachwert: Regelherstellungskosten × Brutto-Grundfläche, abzüglich Alterswertminderung (z. B. 270.000 € − 40 % = 162.000 €).

3. Vorläufiger Sachwert: Bodenwert + Gebäudesachwert = 262.000 €.

4. Marktanpassung: × Sachwertfaktor bzw. Wertzahl (z. B. 1,1) = Sachwert rund 288.000 €.

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Einflüsse auf die Wertermittlung

Das Finanzamt berücksichtigt folgende Faktoren: die Lage (Infrastruktur, Erschließung), den Bauzustand (Renovierungen, Sanierungsbedarf) und besondere Merkmale (Denkmalschutz, historische Elemente). Ein gut erhaltenes Haus in guter Lage wird höher bewertet als eine sanierungsbedürftige Immobilie.

Vor- und Nachteile des Sachwertverfahrens

Vorteile der Anwendung

Das Sachwertverfahren bewertet die tatsächliche Bausubstanz – nicht nur Marktpreise. Das ist realistischer, wenn es keine Vergleichswerte gibt, etwa in ländlichen Regionen oder bei Denkmalobjekten, Resthöfen oder individuell gebauten Häusern.

Nachteile und Limitierungen

Ein Nachteil des Sachwertverfahrens liegt in den hohen qualitativen Anforderungen, die an die Gutachten gestellt werden. Das Sachwertverfahren erfordert detaillierte objektspezifische Daten und eine fachkundige Bewertung. Je nach Objekt kann der Aufwand höher sein als bei Verfahren, die auf Markt- oder Ertragsdaten basieren.

Die eigentliche Schwäche liegt in der typisierten Anwendung durch das Finanzamt: Die Behörde rechnet pauschal nach gesetzlichen Vorgaben und ohne Besichtigung. Individuelle wertmindernde Faktoren – Sanierungsstau, Rechte Dritter, Baumängel – bleiben unberücksichtigt, sodass der festgestellte Wert häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Korrigieren lässt sich das nur über den Nachweis nach § 198 BewG durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten.

Vergleich zu anderen Bewertungsverfahren

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist der Standard für renditeorientierte Immobilien. Es basiert auf den zukünftigen Erträgen, die mit dem Objekt generiert werden können – entscheidend sind hierbei die tatsächlichen Mieteinnahmen abzüglich der bewirtschaftungsbedingten laufenden Kosten sowie der Bodenwertverzinsung.

Wichtig für Sie: Das Finanzamt wendet das Ertragswertverfahren zwingend bei Mietwohngrundstücken und Geschäftsgrundstücken an. Das Sachwertverfahren (um das es in diesem Ratgeber geht) kommt beim Amt in der Regel erst dann zum Einsatz, wenn für ein Ein- oder Zweifamilienhaus keine Vergleichspreise vorliegen oder verlässliche Ertragsdaten schlicht fehlen.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren leitet den Immobilienwert aus tatsächlichen, zeitnahen Verkaufspreisen ähnlicher Objekte ab. Es kommt vor allem in städtischen Gebieten sowie bei standardisierten Reihenhäusern und Eigentumswohnungen zum Einsatz, da die Gutachterausschüsse hier auf eine breite Datenbasis realisierter Transaktionen zurückgreifen können. Individuelle Abweichungen bezüglich Lage, Ausstattung und Wohnfläche werden dabei über entsprechende Zu- oder Abschläge an das eigene Objekt angepasst. Liegen den Gutachterausschüssen jedoch keine geeigneten Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren vor – etwa in ländlichen Lagen oder bei individuellen Objekten –, weicht das Finanzamt auf das Sachwertverfahren aus.

Kombinierte Ansätze

In der standardisierten Immobilienbewertung durch das Finanzamt gibt es keine kombinierten Ansätze. Das Gesetz schreibt dem Amt strikt vor, sich für ein einziges Verfahren zu entscheiden – beim Sachwertverfahren bleibt die Ertragslage (Miete) komplett außen vor.

Für ein rechtssicheres Gutachten hingegen ist der Blick nach links und rechts entscheidend. Ein unabhängiger Sachverständiger nutzt neben dem primären Sachwertverfahren häufig ein zweites Verfahren als sogenanntes Stützverfahren (z. B. das Vergleichswertverfahren für den Bodenwert oder das Ertragswertverfahren bei teilgewerblicher Nutzung).

Ihr Vorteil beim Einspruch: Durch diese methodische Kreuzprüfung wird der tatsächliche Verkehrswert Ihrer Immobilie hieb- und stichfest untermauert. Das Finanzamt kann ein solch fundiertes Gutachten im Rahmen der Öffnungsklausel praktisch nicht ablehnen.

Beachten Sie:
Dies ist besonders vorteilhaft, wenn Ihre Immobilie einzigartige Eigenschaften oder eine besondere Lage aufweist, die in anderen Verfahren möglicherweise nicht ausreichend Beachtung finden.
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Einspruchsmöglichkeiten gegen die Berechnung des Sachwertverfahrens beim Finanzamt

Wenn Sie mit der Bewertung Ihrer Immobilie durch das Finanzamt nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben. Dabei müssen Sie bestimmte Fristen und Verfahren einhalten. Jeder Bescheid, den das Finanzamt erlässt, enthält Informationen über Ihre Einspruchsmöglichkeiten und die entsprechenden Fristen.

Fristen und Verfahren für den Einspruch

Der Einspruch muss innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des steuerlichen Bescheids beim Finanzamt eingehen. Es ist wichtig, dass Sie den Einspruch schriftlich einlegen und alle relevanten Unterlagen beifügen. Achten Sie darauf, die Frist einzuhalten, da ein verspäteter Einspruch in der Regel nicht mehr akzeptiert wird.

Nachweis eines anderen Wertes

Um Ihre Sichtweise gegenüber dem Finanzamt zu untermauern, müssen Sie einen nachweisbaren Verkehrswert für Ihre Immobilie darlegen. Der Nachweis erfolgt durch ein Sachverständigen-Gutachten. Das Finanzamt akzeptiert hier nur Gutachten von zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024), nicht von Maklern oder Freunden.

Wichtige Information:
Denken Sie daran, dass das Finanzamt hohe qualitative Ansprüche an dieses Gutachten stellt, daher ist es ratsam, einen erfahrenen Sachverständigen zu beauftragen.

Rolle des Sachverständigen

Ein Sachverständiger spielt eine wesentliche Rolle beim Nachweis eines anderen Wertes. Er bewertet Ihre Immobilie nicht nur, sondern erstellt auch ein Gutachten, das die Grundlage für Ihren Einspruch bildet.

Der Sachverständige analysiert verschiedene Komponenten Ihrer Immobilie, darunter Bodenwert und Substanzwert, und kann auf verschiedene Bewertungsverfahren wie das Sachwertverfahren zurückgreifen. Ein Gutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Einspruch beim Finanzamt Gehör findet, da es als objektiver Nachweis für Ihre Argumentation dient. Die Kosten des Gutachtens tragen Sie selbst – sie amortisieren sich jedoch häufig mehrfach, wenn der festgestellte Wert erfolgreich gesenkt wird.

Bedeutung des Sachwertverfahrens in Erbschafts- und Schenkungsfällen

Das Sachwertverfahren spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung von Immobilien in Erbschafts- und Schenkungsfällen. Besonders wenn es keine vergleichbaren Verkaufswerte gibt, bietet dieses Verfahren eine transparente Grundlage, um den Wert Ihrer Immobilie festzustellen. In vielen Fällen kann es dazu führen, dass die steuerlichen Folgen Ihrer Erbschaft oder Schenkung variieren, abhängig vom ermittelten Sachwert. Daher ist eine sorgfältige Anwendung und Prüfung dieses Verfahrens unerlässlich.

Steuerliche Implikationen

Die ermittelten Werte durch das Sachwertverfahren haben direkte steuerliche Implikationen auf Ihre Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Schon eine um zehn Prozent zu hohe Bewertung kann – je nach Steuerklasse und ausgeschöpftem Freibetrag – mehrere Tausend Euro zusätzliche Erbschaft- oder Schenkungsteuer bedeuten. Prüfen Sie den festgestellten Wert daher, bevor der Bescheid bestandskräftig wird.

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Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Sachwertverfahren eine wichtige Grundlage für die Bewertung Ihrer Immobilie darstellt, insbesondere wenn der Markt kaum verwertbare Daten liefert. Weil die typisierte Berechnung individuelle Wertminderungen wie Sanierungsstau oder Rechte Dritter nicht erfasst, fällt der festgestellte Wert oft zu hoch aus – mit direkten Folgen für Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Prüfen Sie den Bescheid daher genau und lassen Sie im Zweifel den tatsächlichen Verkehrswert durch einen zertifizierten Sachverständigen ermitteln.

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Häufige Fragen

1. Wie ermittelt das Finanzamt den Wert eines Hauses? >

Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert anhand gesetzlich vorgegebener Bewertungsverfahren. Je nach Art der Immobilie kommen das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zum Einsatz. Welches Verfahren angewendet wird, hängt von der Nutzung der Immobilie und den verfügbaren Marktdaten ab.

2. Wie ermittelt das Finanzamt den Wert eines Grundstücks? >

Grundlage für die Bewertung eines Grundstücks ist in der Regel der Bodenrichtwert. Dieser wird von den Gutachterausschüssen festgelegt und mit der Grundstücksfläche multipliziert. Besondere Merkmale des Grundstücks können den tatsächlichen Wert zusätzlich beeinflussen.

3. Wie berechnet das Finanzamt den Ertragswert einer Immobilie? >

Beim Ertragswertverfahren steht der wirtschaftliche Nutzen der Immobilie im Mittelpunkt. Grundlage sind die nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Das Verfahren wird vor allem bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien eingesetzt.

4. Wie kann ich den Verkehrswert meines Hauses berechnen? >

Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der unter normalen Marktbedingungen voraussichtlich erzielt werden kann. Je nach Immobilie wird er mithilfe des Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahrens ermittelt. Für eine belastbare und gegenüber Behörden oder Gerichten verwendbare Bewertung empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten.

5. Wie bestimmt man den Sachwertfaktor? >

Der Sachwertfaktor ist ein Multiplikator, der zur Anpassung des vorläufigen Sachwerts einer Immobilie an die aktuellen Marktbedingungen verwendet wird. Um den Sachwertfaktor zu berechnen, wird der Kaufpreis vergleichbarer Objekte durch den vorläufigen Sachwert dieser Objekte geteilt. Der vorläufige Sachwert setzt sich aus dem Bodenwert und den Herstellungskosten des Gebäudes zusammen, abzüglich etwaiger Altersabschläge. Ein gesetzlicher Anpassungsfaktor kann zusätzlich berücksichtigt werden, um den Sachwertfaktor zu ermitteln. Der endgültige Sachwert ergibt sich dann durch Multiplikation des vorläufigen Sachwerts mit dem Sachwertfaktor, was eine marktgerechte Bewertung der Immobilie sicherstellt.

6. Wie berechnet das Finanzamt den Wert eines geerbten Hauses? >

Bei der Bewertung eines geerbten Hauses zieht das Finanzamt den Verkehrswert als Grundlage heran, um die Erbschaftssteuer zu berechnen. Wenn das geerbte Haus vermietet ist, gewährt das Finanzamt in der Regel einen Abschlag von zehn Prozent vom ermittelten Verkehrswert, sodass nur 90 Prozent des Immobilienwertes für die Erbschaftssteuer relevant sind. Dieser Abschlag berücksichtigt die potenziellen Belastungen, die mit der Vermietung verbunden sind. Der Verkehrswert wird durch eines der drei Bewertungsverfahren ermittelt: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren. Es ist wichtig, dass der ermittelte Wert den tatsächlichen Marktwert widerspiegelt, um unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

7. Wer legt den Wert einer Immobilie im Erbfall fest? >

Für steuerliche Zwecke wird der Immobilienwert vom Finanzamt auf Basis gesetzlicher Bewertungsverfahren festgestellt. Eigentümer oder Erben können einen abweichenden Wert durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nachweisen.

8. Welchen Wert legt das Finanzamt für ein geerbtes Haus zugrunde, wenn der Verkehrswert vom Verkaufspreis abweicht? >

Der vom Finanzamt festgestellte Wert wird nicht automatisch durch den Verkaufspreis ersetzt. Wird die Immobilie jedoch innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft, können Sie den erzielten Kaufpreis als Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts einbringen (§ 198 BewG) – etwa im Einspruchsverfahren gegen den Feststellungsbescheid. Liegt der Verkaufspreis unter dem festgestellten Wert, lohnt sich dieser Nachweis fast immer, da er die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer senkt. Wichtig: Sie müssen den Nachweis aktiv führen. Erfolgt der Verkauf außerhalb der Jahresfrist oder unter besonderen Bedingungen – zum Beispiel innerhalb der Familie –, bleibt der vom Finanzamt ermittelte Wert maßgeblich.

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Quellen >

Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV)

Nachrichten zum Thema: Sachwertverfahren Berechnung Finanzamt

Erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Behandlung von Grundbesitz. Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren, Von Kathrin Rateiczak · 2022, ISBN:9783346745217, 334674521X

Die Grundsteuerreform, Alles, was Grundstückseigentümer jetzt wissen müssen, 2022, ISBN:9783965332270, 3965332279

Sprengnetter (Hrsg.): Immobilienbewertung – Lehrbuch und Kommentar. (Bände 5 – 13), Sprengnetter GmbH, Loseblattsammlung, ISBN 3-937513-02-7

Gablenz (Hrsg.): Grundstückswertermittlung leicht verständlich. ISBN 978-3345008269

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